a1 kündigung/agb änderung/chance auf 1mon.frist?

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Cheinzle
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Beitrag von Cheinzle » 21.07.2008, 17:43

Derzeit ist nichts am Laufen, was Dir eine schnellere Abwicklung ermöglichen würde.
Aktuell gibt es wieder mal ein (nicht rechtskräftiges) Urteil, aber bis darauf aufbauend etwas passiert, sind Deine 3 Monate längst um.
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.

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Stefan
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Re: a1 kündigung/agb änderung/chance auf 1mon.frist?

Beitrag von Stefan » 21.07.2008, 19:01

srb hat geschrieben:gibt es eigentlich im moment eine chance auf normale kündigungsfrist? hab nämlich meinen vertrag letzte woche gekündigt und ärgern mich total dass ich damals garnix von der sache mitbekommen hab...
Ich hoffe, du befindest dich außerhalb einer MVD!
Ansonsten hat Christof alias Cheinzle schon die Antwort gegeben.
Eine eher theoretische Möglichkeit ist, die RTR mit einem Schlichtungsverfahren zu beauftragen, dass du aufgrund der gerichtlichen Entwicklungen eine Kündigungsfrist von 1 Monat anstrebst. Mit etwas Glück, schafft es die RTR binnen 1 Monat Einigung zu erzielen.

Mein Ratschlag ist aber: Warte erst einmal die Kündigungsbestätigung ab. Wenn es sich tatsächlich - wovon auszugehen ist - um eine 3 monatige Kündigungsfrist handelt, tritt direkt (schriftlich) an die Mobilkom heran, "stelle dich dumm" und frage (rhetorisch), ob das nicht durch das Gericht widerrufen worden wäre. Im Zuge dessen kannst du höflich deine Absicht äußern, dich mit RTR in Verbidung zu setzen - höfliche Bestimmtheit wirkt bei A1 oft Wunder. :wink:

Noch eine Frage: Möchtest du deine Nummer portieren?

Grüße
Stefan

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Beitrag von Matula » 21.07.2008, 23:24

Wer sagt denn, dass er überhaupt 3 Monate Kündigungsfrist hat? Vielleicht hat er ja die AGB 2007/1/a/I wo es noch 1 Monat war? Wie wir wissen hat ja jetzt jeder andere (A)GB...

Text leicht sarkastisch

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Stefan
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Re: a1 kündigung/agb änderung/chance auf 1mon.frist?

Beitrag von Stefan » 22.07.2008, 09:26

srb hat geschrieben:würde das etwas an meiner frist ändern ;) ... naja dachte schon irgendwíe daran, wenn ich aber von den 3monaten net wegkomm hab ich eh noch zeit zum überlegen....
Portierung gilt bei A1 als Kündigung. Jetzt müsste man sich die AGB ganz genau ansehen, aber womöglich könntest du außerhalb der MVD echt die Zeit verkürzen!
Pönale gibts nur innerhalb der MVD, aber die können dir kaum 3 Monate Kündigungsfrist strafverrechnen, wenn A1 von sich aus wegen dem Wegportieren den Anschluss sperrt.

Grüße
Stefan

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 22.07.2008, 11:00

srb hat geschrieben:also wenn ich jetzt zu drei geh und sag ich will meine nr portieren lassen und eine neuanmeldung gilt diese dann ab sofort ?
Das ist eben die Frage, die ich auch nicht aus dem Stegreif beantworten kann.
Fakt ist, dass du deine Nummer von A1 wegportieren lassen kannst, wann immer du willst (siehe § 23 TKG und Bescheid der TKK)
Zur Aussage (zuerst kündigen) des A1-Shops: Die ist echt gewagt, weil deine Nummer zum Portieren "aktiv" sein muss. Das kann schnell mal ins Auge gehen, wenn ein Kunde den Vertrag kündigt, wartet, bist der Anschluss abgeschalten ist und dann portieren will --> nicht mehr möglich.
Daneben sieht A1 (im Gegensatz zu den anderen Betreibern) die Portierung als gleichzeitige Kündigung an. Sie weisen dir für den Rest der Zeit keine neue Nummer zu, sondern deaktivieren den Anschluss und verrechnen trotzdem GG - und genau hier sehe ich deine Chance, i.V.m. den geänderten Fristen und dem laufenden Verfahren unter Zuhilfenahme der RTR eine schnellere Abwicklung zu erreichen.
Konkret stelle ich es mir so vor: Du bietest an, gerne noch die 3 monatige Frist einzuhalten, wenn du weiterhin telefonieren kannst (also eine neue Nummer bekommst), ansonsten drohst du mit der RTR. Da die Mobilkom sicher nicht für 2 Monate eine "wertvolle" Rufnummer für über ein halbes Jahr unbrauchbar gemacht haben will (solange wird in der Regel gewartet, bis eine inaktive Nummer wieder vergeben wird), hast du mit deinem Bluff durchaus realistische Chancen - Risiko ist, wenn sie dir doch eine neue Nummer geben.

Grüße
Stefan

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Beitrag von Stefan » 22.07.2008, 11:54

srb hat geschrieben:edit: glaubs du kommen sie mir auch entgegen wenn ich die nummer als wertkarte weiterlaufen lasse?
Nein, glaube ich nicht, da normalerweise ein gekündigter Anschluss ohnehin als Wertkarte weiterläuft (= statistisch gesehen geht der Kunde dadurch nicht verloren, bis schlussendlich die Wertkarte deaktiviert wird).

Grüße
Stefan

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Beitrag von Matula » 22.07.2008, 16:29

Es kommt halt darauf an, wie risikofreudig Du bist. Wenn Du die Nummer jetzt gleich portierst, kann es sein dass der Vertrag (und die Grundgebührberechnung) wirklich sofort beendet wird und Du somit Geld sparst. Es kann aber auch sein dass die 3 Monate trotzdem ablaufen und Du sie dann gar nicht nützen kannst weil die Nummer "schon weg" ist. Das ist meines Erachtens aber nicht rechtens (Du bezahlst Grundgebühr aber hast keine Möglichkeit zu telefonieren) und man kann vielleicht eine provisorische neue Nummer erzwingen. Dass sie Dir 3 Monate ohne Vertrag verrechnen (also als Strafe für Deine Kündigung) kann ich mir auch nicht vorstellen, weil schliesslich gilt die Klausel mit dem "Grundgebühr weiter zahlen" ja nur "Bei Beendigung des Vertrags während der MVD" und wie Stefan schon richtig gesagt hat hast Du ja keine MVD mehr, sondern nur die Kündigungsfrist. Also sehe ich da kein Argument für A1.

Wenn Du die Rufnummer als Wertkarte weiterlaufen lässt, erhältst Du von A1 automatisch 8 € Guthaben gratis auf die SIM-Karte aufgebucht. Wenn Du sie als Wertkarte nicht brauchst, lass sie also trotzdem auf keinen Fall verfallen, sondern verkauf sie lieber online. Achtung: Ab dem Wechsel auf Wertkarte ist die SIM-Karte nur 3 Monate gültig, wenn sie da nicht aufgeladen wird, verfällt sie!

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Beitrag von Azby » 22.07.2008, 16:36

Ich sehe das ähnlich. Da A1 die Portierung als fristlose Kündigung ansieht und im MVD-Fall voll bis zum Ende der MVD verrechnet, müsste sie hier auch sofort das Vertragsende sehen, könnte aber schwer weiterverrechnen. Die Nummer ist weg, neue gibt's keine. Telefonieren kann man dann nicht mehr, also wofür noch zahlen? Allerdings ist es im MVD-Fall gleich: Man kann nicht mehr telefonieren, muss aber zahlen. In dem Fall aber, weil man sich auf die Zeit gebunden hat. Hier ist man nicht mehr gebunden...

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 22.07.2008, 22:16

Ich sehe den großen Unterschied zwischen Kündigung innerhalb und außerhalb der MVD darin: Innerhalb der MVD ist es vertraglich geregelt, dass du bei "außerordentlicher" Kündigung (auch Portierung in den Augen von A1) deinen Anspruch auf die TK-Dienstleistung zwar freiwillig aufgibst, aber die ausstehenden Grundentgelte trotzdem zu zahlen hast.
Außerhalb der MVD gibt es eine derartige vertragliche Vereinbarung nicht! Wenn somit A1 bei Portierung freiwillig die TK-Dienstleistung aufgibt (weil sie dir keine Rufnummer mehr zuweisen), dann können sie nicht verlangen, dass du bis Ende der Kündigungsfrist (in deinem Fall 3 Monate) die Dienstleistung weiter zu zahlen hast. Hier würde ein Vertragspartner gröblich benachteiligt werden (§879 ABGB).

Wie gesagt, ein Risiko gibt es immer in einem Streitfall, aber du hast in dem Fall die besseren Karten, solange dir die Mobilkom keine Nummer zuweist.

Grüße
Stefan

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Beitrag von Azby » 22.07.2008, 22:24

So sehe ich das auch.

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