Achtung auf die jährliche Servicepauschale bei Drei
Mir wurde vor kurzem erst die VOLLE Servicepauschale für 2015 abgezogen, obwohl mein mobiler Internet-Anschluß am 5. Jänner deaktiviert wurde und ich wegen Urlaubs meinen Zugang im Jahre 2015 überhaupt nicht mehr nutzen konnte.
Es gab keine Chance für mich auf dem Kulanzweg einen proportionalen Anteil zurückzuerhalten. Schloß seinerzeit noch beim Vorgänger Orange einen Vertrag "ohne Bindung" ab, der jedoch einen 3monatigen Kündigungsverzicht beinhaltete (stand so in den AGB's). Aufgrund der langen Kündigungsfrist, rutschte ich 5 Tage ins neue Abrechnungs-Jahr, wodurch dann beinhart die volle Servicepauschale von Drei kassiert wurde.Ist zwar durch deren AGB's gedeckt, jedoch mehr als fragwürdig!!!
Achtung daher auf Verträge, die keinerlei Bindung suggerieren, aber in Wahrheit einen "freiwilligen Kündigungsverzicht" beinhalten und darauf, dass die Servicepauschale zu 100% einkassiert wird, auch wenn nur 1 Tag in der neuen Abrechnungsperiode verstrichen ist!
Servicepauschale bei 3
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Re: Servicepauschale bei 3
Danke für die Info!franz1970 hat geschrieben:Achtung daher auf Verträge, die keinerlei Bindung suggerieren, aber in Wahrheit einen "freiwilligen Kündigungsverzicht" beinhalten und darauf, dass die Servicepauschale zu 100% einkassiert wird, auch wenn nur 1 Tag in der neuen Abrechnungsperiode verstrichen ist!
Aber natürlich verstehe ich dich, das ist wirklich ärgerlich!
In der Politik würde man sagen: Die Optik stimmt nicht ...
Grüße
Stefan
T-Mobile hatte eine ähnliche Regelung: "Das bei Vertragsabschluss und Tarifwechsel anfallende Basispaket von EUR 20,- wird bei Bereitstellung der SIM-Karte jährlich im Voraus auf einer der nächsten Rechnungen verrechnet. Eine aliquote Rückerstattung bei Vertragsbeendigung ist nicht möglich."
Nach einer Verbandsklage des VKI wurde vom HG Wien und in Folge vom OLG Wien festgestellt, dass diese Regelung gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB und daher unzulässig ist. Seit Anfang 2015 wird die Servicepauschale bei T-Mobile bei Vertragskündigung deshalb aliquot verrechnet
Nach einer Verbandsklage des VKI wurde vom HG Wien und in Folge vom OLG Wien festgestellt, dass diese Regelung gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB und daher unzulässig ist. Seit Anfang 2015 wird die Servicepauschale bei T-Mobile bei Vertragskündigung deshalb aliquot verrechnet
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