1400 Euro Telering Rechnung

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ray81
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1400 Euro Telering Rechnung

Beitrag von ray81 » 08.12.2010, 16:41

Hi Leute!

Gestern hat mir ein Bekannter erzählt, dass ihm seine Sim gesperrt wurde, weil Kosten in Höhe von ~ 1400 Euro generiert wurden.
Die Hotline konnte allerdings nicht mehr sagen, als dass die Kosten innerhalb von 5 Tagen angelaufen sind. Nicht mehr dazu, weil die Rechnung noch nicht erlassen wurde, während des Rechnungslaufs ist ihnen mehr nicht möglich, er müsse erst die Rechnung abwarten.
Der Bekannte teilte mir mit, dass er sich zu jener Zeit nur im Inland befunden hat und keine Auslandsgespräche geführt hat.
Er hat einen Telering Tarif ohne Inklusiv Minuten, aber 1000 SMS A/Ausland - plus 1 GB Internet-Volumen. Er nutzt ein Iphone 3GS.
Ich bin der Meinung, dass diese hohe Summe durch einen nicht bewußten Traffic zustande gekommen ist. Bestimmt eine App, die still und leise GB-weise innerhalb dieser 5 Tage diese Summe aufgebaut hat.

Nun meine Frage, hat jemand im Net schon mal Infos zu so einem Fall gelesen, Rechtsfälle usw. Deutschland - besser Österreich.
Die Frage ist, was in so einem Fall zu machen ist, klar man kann die Summe zahlen oder auch klar - einen Anwalt ... mich würde interessieren, wie sich die Anbieter in solchen Fällen gebahren!?

Thx schon mal für Infos!

Das zeigt allerdings eindeutig, dass es in Sinne der Kunden unbedingt die Möglichkeit geben muss, seinen eventuellen Traffic begrenzen zu können (max. Eurobeitrag).
Es gibt Tarife mit z.B. 1.6 Euro pro MB!!! 875 MB ergeben so mal schnell 1400 Euro.
Kein Kunde, der 1 GB als Traffic hat und die Mehrkosten von 0,25 - 1,60 pro MB kennt, generiert "aus freiem Willen" wohl einen Traffic von 5,5 GB bzw. 875 MB . Das ist realitätsfern, da man als Wertkarte schon 2GB für 20 Euro bekommt!
Im TV habe ich so einen ähnlichen Fall schon mal gesehen, dass ein App sich quasi selbstständig gemacht und Traffic bzw. hohe Kosten generiert hat, das Beispiel war übrigens das Iphone!!!
Gruß Ray

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 08.12.2010, 17:30

@ray81
Ich bin der Meinung, dass diese hohe Summe durch einen nicht bewußten Traffic zustande gekommen ist. Bestimmt eine App, die still und leise GB-weise innerhalb dieser 5 Tage diese Summe aufgebaut hat.
Für das Endgerät und dessen ordnungsgemäße Konfiguration und Bedienung ist der jeweilige Anwender selbst verantwortlich.
Da kann der Netzbetreiber nichts dafür.
Das ist genauso, wie wenn du daheim einen Heizlüfter einschaltest und dieser - weil das Fenster irrtümlich offen gelassen worden oder das Thermostat hängengeblieben ist - 2 Wochen Vollgas Strom vernichtet hat.
Genauso, wenn deine Klospülung 1 Woche durchgelaufen ist, weil die Dichtung defekt geworden oder der Schwimmer hängengeblieben ist.
Dann kannst du auch nicht das E-Werk oder das Wasserwerk dafür verantwortlich machen.

Aus solchen Gründen und da bei der zunehmenden Smartphone-Euphorie bald die gleichen Probleme wie bei (Windows-)PCs, nämlich Viren, Trojaner, als Apps getarnte Malware etc. auftauchen bzw. massiv zunehmen werden, sehe ich Smartphones (und besonders das iPhone, wo man als User manche Dinge wie z.B. die Datenübertragung gar nicht bzw. nur umständlich abschalten kann) sehr kritisch.

Der Datentraffic ist dabei sicher eines der Hauptprobleme - vor allem, wenn man keine "Quasi-Flatrate" hat, wo nur gedrosselt wird und keine Mehrkosten anfallen.
Besonders teuflisch ist es natürlich im Ausland (wobei das in der EU vorgeschriebene, standardmäßige € 60,-- Limit sehr wirksam ist; außerhalb der EU können aber weiterhin ruinöse Kosten entstehen) und bei Tarifen mit wuchermäßigen Mehrkosten von € 2 bis 4,-- pro MB(!).

Das zeigt allerdings eindeutig, dass es in Sinne der Kunden unbedingt die Möglichkeit geben muss, seinen eventuellen Traffic begrenzen zu können (max. Eurobeitrag).

Das geht nur über eine entsprechende Tarifwahl, wo entweder am Ende des Guthabens Ende ist (Prepaid) oder wo eine "Quasi-Flatrate" besteht und nur die Geschwindigkeit gedrosselt wird.
Schließlich kannst du auch beim Energieversorger oder Wasserwerk nicht sagen, daß du maximal 100 kWh oder 5 m3 im Monat verbrauchen willst.

Nun meine Frage, hat jemand im Net schon mal Infos zu so einem Fall gelesen, Rechtsfälle usw. Deutschland - besser Österreich.
Die Frage ist, was in so einem Fall zu machen ist, klar man kann die Summe zahlen oder auch klar - einen Anwalt ... mich würde interessieren, wie sich die Anbieter in solchen Fällen gebahren!?
Da wird dir wohl niemand belastbare Aussagen machen können.
Es gibt durchaus Möglichkeiten für Kulanzlösungen.
Wichtig dazu wäre wohl herauszufinden, was die tatsächliche Ursache für die saftigen Kosten war, denn wenn diese unbeabsichtigt zustandegekommen sind muß man davon ausgehen, daß dies auch nochmals bzw. wiederholt vorkommen kann/wird.
Kulanz kann und wird es aber natürlich nur einmal geben, sodaß dabei sichergestellt werden muß, daß sich das Problem nicht wiederholt.
Allerdings wird es auch bei einer Kulanzlösung höchstwahrscheinlich darauf hinauslaufen, daß nur ein Teil und nicht die gesamten € 1.400,-- erlassen werden.

ray81
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Beitrag von ray81 » 08.12.2010, 18:33

Das ist genau mal wieder ein Post, das wirklich einiges zu wünschen übrig läßt, echter Schmafu!

Ein unglaublich retundanter Vergleich mit Heizlüfter und Klospülung!
Eine lecke Klospülung die in 5 Tagen 1400 Euro fertig bringt, die gibts wahrscheinlich auch nur bei dir! Soviel Komment dazu!

Mal abgesehen davon, dass du ja diesbezüglich Gott-sei-Dank unfehlbar bist, kannst du dir solche Posts getrost für zumindest diesen Tread sparen, diese deine Worte, der Kunde ist selbst Schuld, die höre ich mir gerade noch vom Anbieter selbst an, von dir brauch ich sie nicht, Danke. Auch wenn ich mich zu Anfang meines Treads nicht "deultlich" genug ausgedrückt habe, nach solchen "selber Schuld" Posts ist nicht gefragt worden!

http://derstandard.at/1237228965904

PS: Es liegt ein Willensmangel vor, außer Diskussion steht auch, dass dem Anbieter der enstandene Schaden abgegolten werden muss, es geht nur um die Höhe. Diese liegt wohl "eher" bei dem Preis von 0,0098 Euro pro MB (9 Euro - 9 GB) als bei 0,25 Euro pro MB, wenn davon auszugehen ist, dass auch bei einem Preis von 0,00098 Euro pro MB ein Gewinn erziehlt werden kann.
Gruß Ray

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Beitrag von marting2103 » 08.12.2010, 19:37

also ich bin auch der Meinung das der Vergleich mit Heizlüfter Wasser usw. nicht wirklich zu vergleichen ist. Denn um 1400€ kann ich sehr lange Heizlüfter laufen lassen und etliches Wasser ebenfalls laufen lassen :roll: . Hier muss sich endlich mal eine Regelung finden es kann net sein das sich Kunden keinen grenzbetrag vom Anbieter geben lassen können weil die das ablehen es muss zumindest eine Informations SMS ab einem gewissen betrag geben oder der Kunde ab einem gewissen Betrag informiert werden. :!: :idea:
Finde leider das die Beträge nach Überschreiten der Freieinheiten unverhältnismäßig hoch sind, und hier müsste man den Kunden beim ersten überschreiten darauf hinweisen das es um einiges mehr kostet als zuvor!
Rechtschreib- und Tippfehler vorbehalten.

L.g Martin

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Beitrag von ray81 » 08.12.2010, 19:59

Der Bekannte sagt, Telering hätte ihm eine oder zwei SMS geschickt, nur ist es eben so, dass SMS auch nicht ankommen können - er hat erst eine der SMS bekommen, als er bereits die Kundenhotline angerufen hatte, weil er nicht mehr telefonieren kann mit seinem Handy. Das war zu sichtlich zu spät, ich weiß, SMS können nicht ankommen bzw. sogar mit großer Verzögerung ankommen. (Die Hotline hat der mit dem Handy seiner Freundin angerufen.)
Viel mehr müßte der Anbieter versuchen, den Kunden telefonisch zu erreichen, um einen möglichen Schaden für den Kunden so klein als möglich zu halten, das ist nicht geschehen, wieso auch - dies soll ja Geld in die Kassen spülen. Ganz im Gegenteil, eine Sperre ist erst nach 1400 Euro geschehen, wie das weshalb nicht früher, weil erst ein Betrag in Höhe von 1400 auf einen Irrtum schließen läßt? Oder sollte das einen möglichen Schaden beim Anbieter mindern!? Halte ich für eher unhaltbar.
Daher zeigt sich mir klar, dass Tarife von z.B. 500 MB für 5 Euro mit jedem Über-MB zu 1,6 Euro klar darauf abzielen, dass der Kunde überziehen soll. Das ist in einem gewissen Rahmen auch hinnehmbar, nur sicher nicht in der Höhe von 1400 Euro. Bei solchen Beträgen muss man wohl nahezu immer davon ausgehen, dass ein Irrtum vorliegt. Um Irrtümer noch weiter zu reduzieren, sollten die Anbieter ein vom Kunden gesetztes Limit einführen.
Aber wie schon erwähnt, soll ein entstandener Schaden auch "angemessen" beglichen werden.
Gruß Ray

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 08.12.2010, 22:34

Ich möchte nicht unnötig Öl ins Feuer schütten, aber es ist nun mal Fakt, dass es keine "Sicherheits-Regelungen" gibt - das war/wäre schon bei Vertragsabschluss klar.

Vergleiche hin oder her - wo kein Kläger, da kein Richter.

Die Angemessenheit ist eine Sache, die praktisch gesehen nur ein Anwalt einklagen könnte, die Kulanz der einzig pragmatische Ausweg.

Natürlich bleibt der Weg über die Schlichtungsstelle (RTR) offen, aber auch hier wird es kaum zu einer 100%igen Vergütung kommen, eher zu geschätzten 85% (~ € 210,-).

Zu deinen Fragen:
- Es wurden schon Medienberichte gepostet, dass im Roaming (Grenznähe) solche Kosten entstanden sind - hier hat der Betreiber aufgrund der medialen Präsenz eine großzügige Kulanz walten lassen; die EU-Roaming-VOs waren die Konsequenz.
- In erster Linie sollte der Betrag bezahlt und Rechnungseinspruch (schriftlich per Einschreiber oder zumindest Fax) erhoben werden. Mahnspesen (Kosten für Inkasso, Gerichtstitel, ...) können bei so einem Betrag schnell einmal 3-stellig werden.
Ein Anwalt (vorzugsweise/ggf. Rechtsschutzversicherung) ist hier keinesfalls ein Fehler, weil ein Schrieb mit Kosten i.H.v. € 100,- bis € 250,- sicher im Verhältnis steht.
Der Weg zu Medien ist bei diesem Betrag sicherlich gerechtfertigt und für die Redakteure wahrscheinlich auch interessant.


Alle anderen Argumente vonwegen 'ungerechtfertigt, Abzocke, Wucher, Max.-Betrag, etc.' sind an dieser Stelle irrelevant und unangebracht, weil es nichts am vertraglich geregelten Sachverhalt ändert.

Ich würde deinem Bekannte einmal schonend ans Herz legen, dass er sich mit Gesamtkosten (inkl. Anwalt) i.H.v. € 400,- vertraut machen soll --- alles darunter kann er dann als "persönlichen Erfolg" werten und geht somit zumindest emotional nicht völlig niedergeschlagen aus der Sache raus ... :(

Grüße
Stefan

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 08.12.2010, 23:11

@ray81

Leider hast du den Inhalt meiner Aussagen zu sehr auf "SSKM" verkürzt:
Das möchte ich aber nicht so unkommentiert stehenlassen:

Fakt ist aber nun mal, daß sowohl die Konfiguartion und Bedienung des Endgerätes (inkl. Installation und Konfiguration von Apps) als auch die passende Tarifwahl allein in die Sphäre des Kunden fällt.

Daß Tarife mit "z.B. 500 MB für 5 Euro mit jedem Über-MB zu 1,6 Euro klar darauf abzielen, dass der Kunde überziehen soll" gebe ich dir voll recht.
Allerdings liegt es am Kunden, einen für seine Bedürfnisse geeigneten Tarif auszuwählen.

Leider ist es heute - Geiz ist geil sei dank - modern, bei der Grundgebühr ein paar Euro einzusparen und dann bei horrenden Überschreitungskosten zu jammern, statt gleich ein geringfügig teureres Paket zu nehmen, wo man genügend Reserven hat bzw. wo eben keine Mehrkosten bei Überschreitung anfallen.

Mal abgesehen davon, dass du ja diesbezüglich Gott-sei-Dank unfehlbar bist,
Das habe ich weder direkt, noch indirekt behauptet.
Leider ist es aber heute vor allem im Mobilfunk- und Internetbereich modern geworden, sich über technische und finanzielle Dinge nicht mehr ausreichend vorher zu informieren, weil es (angeblich) die anderen genauso tun und einfach draufloszukonsumieren, was einem leider zunehmend auch erleichtert wird, da das Meiste inzwischen auch ohne besondere Konfiguration funktioniert bzw. bereits (automatisch) vorkonfiguriert wird.

PS: Es liegt ein Willensmangel vor
Das ist ein treffliches Feld für Juristen.
Prinzipiell besteht natürlich eine solche Argumentationsmöglichkeit.
Allerdings setzt ein solcher Willensmangel - in Analogie z.B. zu den "Nutzlosangeboten" im Internet - voraus, daß gar nicht die Absicht bestanden hat, diesen kostenpflichtigen Dienst zu nutzen bzw. daß das Angebot (bewußt und in unlauterer Absicht) als kostenlos dargestellt wurde.
Viel mehr müßte der Anbieter versuchen, den Kunden telefonisch zu erreichen, um einen möglichen Schaden für den Kunden so klein als möglich zu halten
Prinzipiell hat auch der Netzbetreiber eine Fürsorgepflicht für den Kunden.
Wie schnell und bei welchen Rechnungsbeträgen ein Kunde gewarnt/gesperrt werden muß, kann man pauschal nicht sagen.
Das hängt eben sehr stark vom jeweiligen Einzelfall ab und wie schnell diese Kosten zustandegekommen sind.
Gerade bei Datenübertragungen sind aber in kurzer Zeit große Volumina möglich und so können eben hohe Kosten zustandekommen, bis diese bemerkt werden.
Noch dazu erfolgt das Billing bei Vertragskunden - im Gegensatz zu "echten" Prepaid-Kunden - aus technischen Gründen nicht in Echtzeit.

Um Irrtümer noch weiter zu reduzieren, sollten die Anbieter ein vom Kunden gesetztes Limit einführen.
Das wäre natürlich der beste und kundenfreundlichste Weg, wenn jeder Kunde für seine einzelnen Tarifbestandteile Maximalwerte oder maximale Kosten definieren könnte.
Allerdings wird das wohl erst dann kommen, wenn es irgendwann einmal von der EU vorgeschrieben werden sollte.
Außerdem bliebe - sofern bei einer (EU-)gesetzlichen Regelung keine zwingenden Standardwerte vorgeschrieben wären - offen, wie diese bei einer freiwilligen Lösung aussehen würden.
Da wäre wohl standardmäßig nichts gesperrt bzw. beschränkt und es läge dann wiederum beim Kunden, solche Sperren mit sinnvollen Limits zu aktivieren.


Um aber auf eine konstruktive Ebene zurückzukehren:

Das Wichtigste wird sein, zu klären, wodurch und in welchem Zeitraum das iPhone das große Datenvolumen verbraucht hat.
Wenn es sich um einen HW-Defekt oder eine SW-Fehlfunktion (wobei für Apps und deren korrekte Konfiguration Gerätehersteller und Netzbetreiber nicht verantwortlich sind) handelt, dann müßten Gewährleistungsansprüche (schließlich gibt es das (neue?) iPhone noch nicht so lange auf dem Markt) durchsetzbar sein.
Probleme kann und wird es aber wohl geben, wenn das iPhone mittels Jailbreak etc. manipuliert wurde.

Diese Fehler- bzw. Ursachensuche ist vordringlich, da sonst die an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit besteht, daß sich das selbe Problem im nächsten Abrechnungszeitraum wiederholt.

Erst wenn man die Ursache für die horrenden Mehrkosten kennt und behebt, kann man nach einer Kulanzlösung suchen.

ray81
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Beitrag von ray81 » 09.12.2010, 01:23

@ChristianWien

Das ist doch mal ein konstruktiver Post! :wink:
Fakt ist aber nun mal, daß sowohl die Konfiguartion und Bedienung des Endgerätes (inkl. Installation und Konfiguration von Apps) als auch die passende Tarifwahl allein in die Sphäre des Kunden fällt.
Natürlich ist die Konfiguration Kundensache, aber möglicherweise trägt an der Höhe der zustande gekommenen Summe der Anbieter eine Mitschuld.
Daß Tarife mit "z.B. 500 MB für 5 Euro mit jedem Über-MB zu 1,6 Euro klar darauf abzielen, dass der Kunde überziehen soll" gebe ich dir voll recht.
Allerdings liegt es am Kunden, einen für seine Bedürfnisse geeigneten Tarif auszuwählen.

Leider ist es heute - Geiz ist geil sei dank - modern, bei der Grundgebühr ein paar Euro einzusparen und dann bei horrenden Überschreitungskosten zu jammern, statt gleich ein geringfügig teureres Paket zu nehmen, wo man genügend Reserven hat bzw. wo eben keine Mehrkosten bei Überschreitung anfallen.

Naja, das mag teilweise stimmen, aber in dem Fall kann ich nicht unbedingt beipflichten, wenn der Kunde einen 1 GB Tarif wählt, weil er damit (regelmäßig) auskommt, ist es doch rational, wieso soll ich 25,- Euro ausgeben, wenn mein Verbrauch mit 4 Euro abgedeckt ist? Dieser Fall ist eher ein "Unfall". Dein Vergleich ziehlt eher auf Fälle, in denen Leute bewußt konsumieren und sich dann darüber beschweren, dass sie so eine "Wucherrechnung" erhalten.
Außerdem kann man guten Glaubens sein, eine Konfiguration durchblickt zu haben und ist tatsächlich im Irrtum.
"Nichtwissen befreit vor Strafe nicht" kann hier nicht gelten, denn Strafe obliegt nur dem Staat - keiner privaten Firma. Ich erwähne es hier nur prophylaktisch. Hier müßte von Irrtum und Schadensersatz die Rede sein, der sicher geleistet werden muss, aber in Form der kompletten Summe?
Das wäre weit mehr als ein Schadensersatz!

Leider ist es aber heute vor allem im Mobilfunk- und Internetbereich modern geworden, sich über technische und finanzielle Dinge nicht mehr ausreichend vorher zu informieren, weil es (angeblich) die anderen genauso tun und einfach draufloszukonsumieren, was einem leider zunehmend auch erleichtert wird, da das Meiste inzwischen auch ohne besondere Konfiguration funktioniert bzw. bereits (automatisch) vorkonfiguriert wird.
Das mag es durchaus geben, nur ist hier das maßlose Konsumieren nicht willentlich geschehen ...

PS: Es liegt ein Willensmangel vor


Das ist ein treffliches Feld für Juristen.
Prinzipiell besteht natürlich eine solche Argumentationsmöglichkeit.
Allerdings setzt ein solcher Willensmangel - in Analogie z.B. zu den "Nutzlosangeboten" im Internet - voraus, daß gar nicht die Absicht bestanden hat, diesen kostenpflichtigen Dienst zu nutzen bzw. daß das Angebot (bewußt und in unlauterer Absicht) als kostenlos dargestellt wurde.


Aber genau das liegt hier ja vor, der Kunde hatte nicht die Absicht diesen (in dem Umfang) kostenpflichtigen Dienst zu nutzen. :wink:
Der Kunde hätte diesem "Vertrag" (Traffic) nie zugestimmt, wenn ihm dies bewußt gewesen wäre, und wenn, dann nur zu einem anderen Preis (anderer Tarif). Dem "Irregeführten" (Telering) muss natürlich vom "Urheber" (Kunde) des Irrtums - als Schadensersatz - eine angemessene Vergütung geleistet werden.
1400 Euro sind aber kein Schadenersatz, sondern weitaus mehr ... ups ... ich wiederhole mich. :lol:
Viel mehr müßte der Anbieter versuchen, den Kunden telefonisch zu erreichen, um einen möglichen Schaden für den Kunden so klein als möglich zu halten.


Prinzipiell hat auch der Netzbetreiber eine Fürsorgepflicht für den Kunden.
Wie schnell und bei welchen Rechnungsbeträgen ein Kunde gewarnt/gesperrt werden muß, kann man pauschal nicht sagen.
Das hängt eben sehr stark vom jeweiligen Einzelfall ab und wie schnell diese Kosten zustandegekommen sind.
Gerade bei Datenübertragungen sind aber in kurzer Zeit große Volumina möglich und so können eben hohe Kosten zustandekommen, bis diese bemerkt werden.
Noch dazu erfolgt das Billing bei Vertragskunden - im Gegensatz zu "echten" Prepaid-Kunden - aus technischen Gründen nicht in Echtzeit.
Der Traffic ist innerhalb von fünf Tagen angefallen, also nicht wenige Stunden, hier hat der Anbieter die Sorgfaltspflicht m.E. grob vernachlässigt. Bei so einer Summe sind es vielleicht 0,1% der Kunden, die diese Summe wissentlich in Kauf nehmen, schon mal gar nicht die Leute, die im guten Glauben sind, wenn sich z.B. das Handy "selbstständig" macht bzw. ein Bedienungsfehler vorliegt. Kein Bedienungsfehler eines Handys sollte ein Traffic-Summe von 1400 Euro generieren dürfen. Ein Bremse erst bei 1400 Euro!? Wieso dann überhaupt eine Bremse!? Alles schon komisch, SMS, die irgendwann nach der Sperre ankommen ... da ist entweder eine klare Kontaktaufnahme fällig oder eine frühere Sperre! Es ist beim Anbieter "zeitnah" klar zu sehen, welche Kosten wann anfallen, ansonsten könnte man auch keine Prepaidkarten verwalten.
Um Irrtümer noch weiter zu reduzieren, sollten die Anbieter ein vom Kunden gesetztes Limit einführen.


Das wäre natürlich der beste und kundenfreundlichste Weg, wenn jeder Kunde für seine einzelnen Tarifbestandteile Maximalwerte oder maximale Kosten definieren könnte.
Allerdings wird das wohl erst dann kommen, wenn es irgendwann einmal von der EU vorgeschrieben werden sollte.
Außerdem bliebe - sofern bei einer (EU-)gesetzlichen Regelung keine zwingenden Standardwerte vorgeschrieben wären - offen, wie diese bei einer freiwilligen Lösung aussehen würden.
Da wäre wohl standardmäßig nichts gesperrt bzw. beschränkt und es läge dann wiederum beim Kunden, solche Sperren mit sinnvollen Limits zu aktivieren.
Es gibt eine EU-weite Regelung bei Datenroaming, der Kunde hat das Recht für das Datenroaming beim Anbieter die Obergrenze von 60 Euro zu setzen. Das gibt es nicht für das Inland! Es können aber auch im Inland stolze Summen zustande kommen! Hier liegt eine indirekte Inländerdiskriminierung vor.
Das Wichtigste wird sein, zu klären, wodurch und in welchem Zeitraum das iPhone das große Datenvolumen verbraucht hat.
Erst wenn man die Ursache für die horrenden Mehrkosten kennt und behebt, kann man nach einer Kulanzlösung suchen.
Ich werde auf jeden Fall berichten, wie es weitergeht.
Zuletzt geändert von ray81 am 09.12.2010, 01:49, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Ray

ray81
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Beitrag von ray81 » 09.12.2010, 01:45

@Stefan

Ich habe ihm bereits geraten, sofort die Einzugsermächtigung zu entziehen, bei Vorlage der Rechung den unstrittigen Betrag zu überweisen, auf den Rest schriftlich (nicht per Email) einen Widerspruch einzulegen, T-Mobile direkt aufzusuchen und einen Vergleich auf Kulanz zu erwirken, sollte keiner möglich sein, dann sich unbedingt anwaltlichen Rat zu holen, den strittigen Betrag per Formular der RTR zur Schlichtung vorzulegen, damit der Betrag bis zur Klärung erst einmal ausgesetzt ist.
Ich habe ihm gesagt, dass schon in anderen Fällen mit weit geringerer Summe ein Schreiben eines Anwalts von Nöten war, damit überhaupt eine "Gesprächsbasis" gefunden werden konnte bzw. Fälle zur Zufriedenheit des Kunden geklärt werden konnten.
Gruß Ray

Azby
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Beitrag von Azby » 09.12.2010, 15:34

ray81 hat geschrieben:Der Kunde hätte diesem "Vertrag" (Traffic) nie zugestimmt, wenn ihm dies bewußt gewesen wäre, und wenn, dann nur zu einem anderen Preis (anderer Tarif). Dem "Irregeführten" (Telering) muss natürlich vom "Urheber" (Kunde) des Irrtums - als Schadensersatz - eine angemessene Vergütung geleistet werden.
Da hast du aber ein anderes Problem: Das entstehen des Traffics begründet keinen neuen Vertrag - der Vertrag besteht schon vorher als Mischvertrag aus Dienst- und Mietvertrag mit dem Mobilfunker, der dir das Netz zur Verfügung stellt (bestandrechtlicher Teil) und auf deine Auffoderung Verbindungen herstellt (dienstrechtlicher Teil). Nachdem der Vertrag schon vorher abgeschlossen wurde, müsstest du den Irrtum schon bei Vertragsabschluss suchen. Nachdem im Tarifblatt aber sicherlich ausreichend genug Information über die Vergebührung bei Überschreitung gegeben ist, wird es hier wohl auch gewisse Schwierigkeiten geben, zu beweisen, dass man bei Kenntnis der "Überziehungsgebühren" nicht oder nur unter anderen Bedingungen abgeschlossen hätte, die Unkenntnis der tatsächlichen Gebühren schadet hier nicht, genauso wie du vom tatsächlichen Inhalt der AGB nicht Kenntnis erlangen muss, damit sie (mit ihrem zulässigen Teil) Gültigkeit erlangen. § 2 UWG über die irreführenden Geschäftspraktiken wird in diesem Zusammenhang wohl auch kaum erfüllt sein.
Eine denkbare Argumentationsmöglichkeit wäre noch § 934 ABGB, aber auch das wird ins Leere laufen, da schwer zu beurteilen sein wird, wie hoch der tatsächliche Wert eines MB ist, und weiters müsstest du dann immer noch den Wert im Verhältnis zum gesamten Vertrag und seinen einzelnen Tarifbestandteilen sehen - nur wenn hier immer noch ein so starkes Missverhältnis besteht, könntest du den ganzen Vertrag anfechten. Das wird nicht gelingen.
Auch wenn es aus Kundensicht bitter ist, aber tatsächlich kommt hier der Fehler eindeutig aus der Sphäre des Kunden, der hier primär dafür einzustehen hat, was er bzw seine "Geräte" vom Betreiber anfordern. Die Fürsorgepflicht des Vertragspartners ist zwar richtig, ab wann er aber wirklich konkrete Schritte setzen muss und ob das im konkreten Fall zu spät war, müsste wohl ein Gericht beurteilen. MMn sind 5 Tage wohl gerade ein Grenzfall. Insbesondere bei automatisch ablaufenden Dienstleistungen und der damit verbundenen (verzögerten) Vergebührung und der entsprechenden unterschiedlichen Rechnungssummen, die entstehen können, wird mMn ein Einschreiten des Anbieters wohl erst bei einer höheren 3-stelligen Summe erforderlich sein. Wenn aber die Beträge innerhalb sehr kurzer Zeit anlaufen, ist es natürlich schwierig, eine gewisse Reaktionszeit muss man dem Betreiber schon einräumen. Eine konkrete Pflicht zur (automatisierten) Beurteilung der Rechnungssummen der einzelnen Kunden mit Vergleich der bisherigen Rechnungen besteht nicht. Das wäre natürlich eine interessante Variante, bei der die "Überprüfung" auf den Kunden zugeschnitten wäre und die auch eine gewisse höhere Sicherheit schaffen würde. Nachdem der Betreiber aber nur nach allgemeinen Kriterien beurteilen kann, ob die Rechnungssumme bereits so überdimensional hoch ist, dass man von unbeabsichtigten Verbindungen ausgehen kann, muss er die Latte wohl recht hoch legen, denn es gibt sicherlich Kunden, die tatsächlich monatlich 3-stellige Rechnungen haben und wo das auch so seine Richtigkeit hat. Würde man die Latte hier zu niedrig ansetzen, müsste man all diesen Kunden ungefragt die SIM sperren, obwohl gar kein Handlungsbedarf bestanden hat, oder es würde zu einem immensen zusätzlichen Verwaltungsaufwand kommen, wenn jeder einzelnen hohen Rechnung auf den Grund gegangen werden müsste. Und selbst dann ist es schwer: Wo wird hier die Grenze gezogen?
Einen Schadenersatzanspruch würde ich hier aber seitens des Betreibers nicht sehen. Immerhin wurde ihm kein rechtswidriger Schaden verursacht - im Gegenteil wurde vom Vertragspartner eine Leistung angefordert, die er vertragsgemäß erbracht hat. Er hat also legitimerweise (aufgrund des Vertrags) einen Anspruch auf das Entgelt, der kein Schaden ist. Ein Schaden kann hier zB entstehen, wenn das Entgelt nicht bei Fälligkeit bezahlt wird - der Schadenersatzanspruch besteht dann aber selbstverständlich unabhängig vom Anspruch auf das Entgelt, also zusätzlich.

Die Chancen stehen hier also nicht besonders gut. Der Kulanzweg ist sicherlich der vielversprechendste Weg. Aber natürlich ist das eine einmalige Sache vom Provider.

Apropos Schadenersatzanspruch: Wenn sich herausfinden lässt, welches Programm bzw. ob das Handy selbst den Traffic "willkürlich" entgegen dem eigentlichen Zweck und den Anforderungen des Nutzers verursacht hat, könnte man hier durchaus Schadenersatz fordern. Eine andere Frage ist natürlich, ob das beweisbar ist und es sich für die Summe lohnt, vor Gericht zu gehen und dort eine Niederlage zu riskieren.

Um Missverständnissen gleich vorweg vorzubeugen: Auch mein Post soll kein SSKM ausdrücken. Ich versuche nur, die tatsächlichen rechtlichen Möglichkeiten zu beurteilen, die ich wie gesagt sehr eingeschränkt bis kaum vorhanden einschätze.
Ich wünsche dir bzw. deinem Freund aber viel Glück bei der Reduzierung der Rechnungssumme! Eine Reduzierung auf die von Stefan geschätzten 400€ sollte einmalig jedenfalls drin sein.

ray81
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Beitrag von ray81 » 09.12.2010, 18:27

Ich danke dir für deinen umfangreichen Post, der fern von "SSKM" ist!

Genau meine Argumentation ziehlt auf den dienstrechtlichen Teil des Vertrags, ich stelle nicht den gesamten Vertrag in Frage, sondern nur diesen Teil, der bestandrechtliche Teil bleibt davon unberührt. Dennoch bedarf es auch bei dem dienstrechtlichen Teil stets eines freien Willens, ich interpretiere hier, dass ein jede Aktion zum Datentransfer in sich eine Art Vertrag bildet, den Gesamtvertrag daher immer wieder bestätigt. Hier genau aber mangelt es meiner Meinung nach am freien Willen. Ich gebe zu, dass diese meine Auslegung eine nicht unbedingt der öffentlichen Meinung entsprechende ist.
Sollte man aber diese Auffassung zulassen, erst dann kommt ein Schadensersatz zur Sprache, vorher nicht. Datentransfer ist geschehen, außer Frage, dieser entstandene Schaden muss vom Urheber (Kunde) des "Irrtums" (mög.Bedienungsfehler) dem Irregeführten (Anbieter) eine angemesse Vergütung geleistet werden. Und im Fall des Falles ginge es eben um jene angemessene Vergütung - die Höhe des entstandenen Schadens.

Ich gehe sogar soweit, dass der Anbieter sogar einen so hohen Schaden des Kunden zur Gewinnmaximierung billigend in Kauf genommen hat. Es steht außer Frage, dass es bei einem Preis von 255 Euro bei Abnahme 1 GB neben zahlreicher anderer Angebote nicht zu einem Vertragsabschluss für das anbietende Unternehmen und dem Kunden gekommen wäre. Bitte kommt jetzt nicht mit, er hat doch gewußt, was es kostet ... der freie Wille zum Generieren dieses Datentransfers hat gefehlt - er hatte bei Abschluss nicht die Absicht je 5,5 GB zu diesem Preis abzunehmen.
Ich gebe ja zu, dass meine Argumentation eher darauf abziehlt, solche Probleme schon vor Entstehung auszumerzen - sprich, dass der Kunde ein Limit setzen kann bzw. der Gesetzgeber klar eine Begrenzung inform einer festgesetzten Höchstsumme zum Schutz des Kunden zu bringen.
Gibt es über solche Fälle schon eindeutige Urteile!? Ich meine keine Vergleiche - ich denke, die Anbieter scheuen diese Urteile!
Kein vernünftig denkender Mensch kauft 5.5 GB zum Preis von 1400 Euro, wenn der Marktpreis weitaus tiefer liegt - das soll nur den Irrtum bekräftigen.
Mir ist durchaus klar, dass der Kunde hier nicht ungeschoren davon kommen wird, ich habe ihm geraten, dem Anbieter erst mal einen neuen Vertragsabschluss - den Ferrari unter den Tarifen des Anbieters - anzubieten, als Gegenleistung zum Erlass der geforderten Summe.
Es ist doch besser, noch eine Gegenleistung zu bekommen, als nur eine Vergleichs/Kulanzsumme auf den Tisch zu legen, aber wenns hart auf hart kommt, soll er sich unbedingt anwaltlichen Rat holen.
Gruß Ray

Azby
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Beitrag von Azby » 09.12.2010, 19:04

ray81 hat geschrieben:Genau meine Argumentation ziehlt auf den dienstrechtlichen Teil des Vertrags, ich stelle nicht den gesamten Vertrag in Frage, sondern nur diesen Teil, der bestandrechtliche Teil bleibt davon unberührt. Dennoch bedarf es auch bei dem dienstrechtlichen Teil stets eines freien Willens, ich interpretiere hier, dass ein jeder Datentransfer in sich eine Art Vertrag bildet, den Gesamtvertrag daher immer wieder bestätigt. Hier genau aber mangelt es meiner Meinung nach am freien Willen. Ich gebe zu, dass diese meine Auslegung eine nicht unbedingt der öffentlichen Meinung entsprechende ist.
Ich verstehe zwar, wie du das meinst und so wäre es natürlich ein leichtes, den gesamten Rechnungsbetrag mittels Irrtumsanfechtung zu bekämpfen, rechtlich ist es aber anders. Ein absichtlich überspitzter Vergleich: Bei einem Dienstverhältnis (Arbeitnehmer (AN)-Arbeitgeber (AG)) kann der AG auch nicht Anweisungen geben, die der AN (zunächst) als nicht außerordentlich einstuft und ausführt und sich nachher darauf berufen, eigentlich keine rechtsgültige Erklärung an seinen AN abgegeben zu haben und daher keinem "Vertrag" zugestimmt zu haben. Oder umgekehrt würde der AN jede Anweisung mit der Begründung ablehnen, aufgrund der Privatautonomie "diesen Vertrag" nicht abschließen zu wollen - die Folge wäre wohl, dass der AN immer daheim bleibt und trotzdem das Gehalt kassiert.
Der Mobilfunkvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis, bei dem sich der Kunde zur Zahlung von Grundgebühr und Verbindungsentgelten und der Betreiber zur Zurverfügungstellung des Netzes inkl. Abwicklung von Telefonie-/SMS- und Internetverbindungen verpflichtet.
ray81 hat geschrieben:Sollte man aber diese Auffassung zulassen, erst dann kommt ein Schadensersatz zur Sprache, vorher nicht. Datentransfer ist geschehen, außer Frage, dieser entstandene Schaden muss vom Urheber (Kunde) des "Irrtums" (mög.Bedienungsfehler) dem Irregeführten (Anbieter) eine angemesse Vergütung geleistet werden. Und im Fall des Falles ginge es eben um jene angemessene Vergütung - die Höhe des entstandenen Schadens.
Hier vermischt du aber zwei Dinge. Wenn man sich hier unter Zugrundelegung deiner Hypothese mit dem Vertragsabschluss mit der Irrtumsanfechtung auseinander setzen will, kann es nur einen Irrenden geben. Der Irrende ist derjenige, der den Vertrag anfechten will, das kann hier also nur der Kunde sein - er würde dann über die Bedeutung seiner Erklärung (bzw. über die Tatsache, dass er überhaupt eine Erklärung abgibt) irren (=Erklärungsirrtum; Unterfall des Geschäftsirrtums). Damit du den Vertragsabschluss erfolgreich wegen Irrtums anfechten kannst, muss der Irrtum aber zusätzlich entweder:
* vom anderen (also vom Betreiber) veranlasst worden sein, oder
* dem anderen aufgefallen sein, oder
* rechtzeitig aufgeklärt werden.
Keine der Voraussetzungen ist erfüllt, weshalb es selbst unter deiner Annahme, es käme ein eigener (bzw. "eine Art") Vertrag zustande nicht zu einer Irrtumsanfechtung kommen kann. Zwar könnte man darüber streiten, ob dem Betreiber dieser Irrtum auffallen hätte müssen, das würde ich aber jedenfalls verneinen.
ray81 hat geschrieben:Ich gehe sogar soweit, dass der Anbieter sogar einen so hohen Schaden des Kunden zur Gewinnmaximierung billigend in Kauf genommen hat. Es steht außer Frage, dass es bei einem Preis von 255 Euro für 1 GB neben zahlreicher anderer Angebote nicht zu einem Vertragsabschluss für das anbietende Unternehmen gekommen wäre. Bitte kommt jetzt nicht mit, er hat doch gewußt, was es kostet ... der freie Wille zum Generieren dieses Datentransfers hat gefehlt.
Diese Argumentation zielt aber schon in die Richtung ab, den ganzen Mobilfunkvertrag anzufechten. Natürlich ist es mehr als fraglich, ob der einzelne Kunde den Überschreitungspreisen einzeln für sich so zustimmen würde ( :arrow: wohl eher nicht), den Vertrag muss du hier aber schon als ganzen betrachten. Und hier hat der Kunde (also jeder, der einen Mobilfunkvertrag abschließt) die Nachteile des Tarifes aufgrund der Vorteile (niedrige Grundgebühr, Freiminuten etc.) billigend in Kauf genommen...
ray81 hat geschrieben:Gibt es über solche Fälle schon eindeutige Urteile!? Ich meine keine Vergleiche - ich denke, die Anbieter scheuen diese Urteile!
Kein vernünftig denkender Mensch kauft 5.5 GB zum Preis von 1400 Euro, wenn der Marktpreis weitaus tiefer liegt - das soll nur den Irrtum bekräftigen.
Ich habe im RIS keine OGH-Urteile diesbezüglich gefunden...

suppa
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Beitrag von suppa » 09.12.2010, 19:20

ChristianWien hat geschrieben:Für das Endgerät und dessen ordnungsgemäße Konfiguration und Bedienung ist der jeweilige Anwender selbst verantwortlich.
Da kann der Netzbetreiber nichts dafür.
Das ist genauso, wie wenn du daheim einen Heizlüfter einschaltest und dieser - weil das Fenster irrtümlich offen gelassen worden oder das Thermostat hängengeblieben ist - 2 Wochen Vollgas Strom vernichtet hat.
Genauso, wenn deine Klospülung 1 Woche durchgelaufen ist, weil die Dichtung defekt geworden oder der Schwimmer hängengeblieben ist.
Dann kannst du auch nicht das E-Werk oder das Wasserwerk dafür verantwortlich machen.
Weiß nicht, gerade wenn das Endgerät vom Netzbetreiber selbst stammt, ist zum einen die Konfiguration durch den Kunden evtl. nicht völlig frei durchführbar. Was wäre, wenn sich ein Virus einnistet, weil der Netzbetreiber zu spät ein Softwareupdate freigegeben hat. Ein Extremfall natürlich.

Vor allem aber, gerade wenn Telefon und Tarif als Paket erworben werden, muss dem Netzbetreiber klar sein, dass bei unvorsichtiger Anwendung (evtl. aber sogar ohne einen eigenen Fehler, etwa durch ein durchgedrehtes App oder bösartige Software) erhebliche Kosten enstehen können, theoretisch schlimmstenfalls vielleicht sogar existenzbedrohende (Roamingfalle). Ich stelle mir die Frage, ob hier nicht eine Aufklärungspflicht besteht. Ein Arzt muss seinen Patienten auch bis ins Detail über mögliche Risiken aufklären. Wenn nicht (und oft sogar wenn doch) ist er im Fall einer Komplikation schuldig. Ein Banker muss über die Risiken einer Anlageform aufklären.

Das wäre doch witzig. Bei jedem Vertrag, vor allem in Kombination mit einem Smartphone, muss man einen zusätzlichen Zettel unterschreiben.

"Ich bin mir dessen bewusst, dass die Verwendung dieses Tarifes in Kombination mit dem gewählten Gerät, durch eine aber auch unabhängig von einer Fehlbedienung, erhebliche und beinahe unbegrenzte Kosten verursachen und sogar meine finanzielle Existenz bedrohen kann.
A) Ich willige ein
.....
B) Ich lehne ab und bin mir bewusst, dass ich dann die tollen Smartphone-Funktionen nicht nutzen kann.
....."

:)

Eigentlich sehe ich nicht ein, wieso ein Netzbetreiber nicht verpflichtet ist, auf diese erheblichen Risiken explizit hinzuweisen. Dann müsste so mancher erst mal schlucken und würde vielleicht zu einem Betreiber gehen, bei dem er das nicht unterschreiben muss. Weil entsprechende Vorkehrungen durch den Betreiber getroffen wurden.

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brus
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Re: 1400 Euro Telering Rechnung

Beitrag von brus » 09.12.2010, 19:22

ray81 hat geschrieben:Gestern hat mir ein Bekannter erzählt, dass ihm seine Sim gesperrt wurde, weil Kosten in Höhe von ~ 1400 Euro generiert wurden.
Er nutzt ein Iphone 3GS.
Ich bin der Meinung, dass diese hohe Summe durch einen nicht bewußten Traffic zustande gekommen ist. Bestimmt eine App, die still und leise GB-weise innerhalb dieser 5 Tage diese Summe aufgebaut hat.
Meiner Meinung nach wäre es primär wichtig zu klären wie dieser hohe Traffic zustande gekommen ist. Sonst könnte es ja wieder passieren.
Da ich auch ein iPhone mit vielen Apps habe interessiert mich der Ausgang dieses Sache besonders.
Grüße
Gerhard

ray81
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Beitrag von ray81 » 09.12.2010, 20:17

Dein AG - AN Beispiel unterscheidet sich insofern von dem Fall, als das der Kunde beim Datentransfer gar keine Wahl hatte wie gesagt, der freie Wille mangelt. Ich muss auch sagen, dass in deinem Beispiel ein genauer Vergleich "hinkt", mit Verlaub dieses Beispiel spiegelt nicht den gleichen Sachverhalt des Datentransfer-Falles.

Ich fechte in keinerleiweise den gesamten Vertrag an, das wäre auch mehr als widersinnig, sondern "nur" diesen kleinen, aber eben nicht unerheblichen Umstand.

§872 ABGB
"Betrifft aber der Irrthum weder die Hauptsache, noch eine wesentliche Beschaffenheit derselben, sondern einen Nebenumstand; so bleibt der Vertrag, in so fern beyde Theile in den Hauptgegenstand gewilliget, und den Nebenumstand nicht als vorzügliche Absicht erkläret haben, noch immer gültig: Allein dem Irregeführten ist von dem Urheber des Irrthumes die angemessene Vergütung zu leisten."

Der Text ist läßt breit Raum zur Interpretation, wobei ich deine Erklärung natürlich auch verstanden habe.

Die Subsumption der § allgemein kann auf verschiedene Weise erfolgen, wobei ich deiner ganzen Argumentation durchaus auch folgen kann.

Kann ein Irrtum tatsächlich nur bestehen, vor einem möglichen Schaden oder kann nicht ein Schaden möglicherweise einen Irrtum aufdecken!?

Und ist ein (mög) Bedienungsfehler als Irrtum interpretierbar!?

Ich bin der Meinung, dass einmal ein derart gelagerter Fall vor Gericht
der Rechtsprechung vorgelegt werden soll, damit gegebenenfalls entweder der Gesetzgeber, die entsprechenden Anbieter oder gar auch der Kunde Handlungsbedarf sieht.

Es zeigt sich, dass der "normale" Kunde sein Smartphone nicht zur Genüge beherrscht und daher schutzwürdig ist. Diesen Schutz würde selbst ich dann, obwohl ich (noch gar) kein Smartphone habe, auch gerne in Anspruch nehmen. :wink:
Gruß Ray

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