1400 Euro Telering Rechnung

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brus
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Beitrag von brus » 09.12.2010, 22:15

ray81 hat geschrieben:Es zeigt sich, dass der "normale" Kunde sein Smartphone nicht zur Genüge beherrscht und daher schutzwürdig ist.
Also ist in diesem Fall Apple der Bösewicht und nicht der Provider, hier Telering, der für den Schaden aufkommen sollte.
Grüße
Gerhard

Azby
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Beitrag von Azby » 10.12.2010, 01:02

ray81 hat geschrieben:Dein AG - AN Beispiel ...
Wie gesagt - es sollte absichtlich zugespitzt sein. Mir ist auch bewusst, dass es nicht wirklich 100%ig treffend ist... Es sollte als Beispiel dafür dienen, dass Irrtumsanfechtung eben für den Vertragsabschluss bestimmt ist und nicht für Anweisungen, die im während des Dienstverhältnisses erfolgen.
ray81 hat geschrieben:Ich fechte in keinerleiweise den gesamten Vertrag an, das wäre auch mehr als widersinnig, sondern "nur" diesen kleinen, aber eben nicht unerheblichen Umstand.

§872 ABGB ...
Da haben wir aber wieder das Problem: Die Irrtumsanfechtung geht nur beim Vertragsabschluss und dafür müsste der Mobilfunkvertrag als solcher angefochten werden. 872 widmet sich dem Fall der Nebenbedingungen, also dem sogenannten unwesentlichen Irrtum - der Vertrag wäre trotzdem zustande gekommen, aber mit einem (teilweise) anderen Inhalt - zB wenn Verzugszinsen vereinbart worden sind, deren Höhe der Irrende bei kompletter Kenntnis (kein Irrtum) nicht akzeptiert hätte. Nachdem es sich nicht um eine der beiderseitigen Hauptleistungen handelt, soll der Vertrag im Interesse der Rechtssicherheit aber deshalb nicht als ganzes bekämpfbar sein - sonst wäre schnell mal ein Grund gefunden, einen kompletten Vertrag erfolgreich anzufechten. Somit könnte man evtl. argumentieren, man wäre bei Vertragsabschluss einem Irrtum unterlegen, was das Entgelt für Datenverbindungen nach dem inkludierten Kontingent angeht... Dieser Irrtum könnte, sofern die Entgelte gut versteckt waren, tatsächlich sogar vom Betreiber verursacht worden sein. Das wäre ein Anknüpfungspunkt, aber trotzdem sehr unwahrscheinlich, dass du so zum Erfolg kommst - es müsste jedenfalls vor Gericht geklagt werden, denn der Betreiber wird dir den Irrtum und die Tatsache, dass er durch ihn selbst veranlasst wurde nicht von sich aus zugestehen. Bedenken musst du jedenfalls, dass das Recht, den Vertrag (oder dessen strittigen Teil) wegen Irrtums anzufechten nach 3 Jahren verjährt - außer du kommst mit List, dann hast du 30 Jahre Zeit. ;)
ray81 hat geschrieben:Kann ein Irrtum tatsächlich nur bestehen, vor einem möglichen Schaden oder kann nicht ein Schaden möglicherweise einen Irrtum aufdecken!?
Ein Irrtum muss nichts mit einem tatsächlichen Schaden zu tun haben.
Der Irrtum beim Vertragsabschluss ist ein Willensmangel, der den Vertrag vom Irrenden (zumindest teilweise) anfechtbar macht. Das soll erstens bei Vertragsabschluss tatsächlich Irrenden Vertragspartnern die Möglichkeit geben, den Vertrag so anzupassen oder anzufechten, dass er ihrem eigentlichen Willen bei Vertragsabschluss entspricht. Zweitens soll die Möglichkeit der Irrtumsanfechtung dazu beitragen, dass Verträge nicht lasch vereinbart werden und die Vertragsverhandlungen ausreichend genau geführt werden, um mögliche Streitpunkte im Voraus hinreichend genau zu regeln. Es ist allerdings wie gesagt nicht erforderlich, dass ein tatsächlicher Schaden eintritt. Wegen Irrtums kann auch vor dem Eintreten eines "drohenden" Schadens angefochten werden. Siehe hierfür auch das vorherige Beispiel mit den Verzugszinsen. Auch wenn du de facto nie in Verzug gerätst und die Regelung daher ohnehin höchstwahrscheinlich nicht greifen wird, kannst du sie wegen Irrtums anfechten.
ray81 hat geschrieben:Und ist ein (mög) Bedienungsfehler als Irrtum interpretierbar!?
In diesem Zusammenhang wie in einem Post weiter oben dargestellt nicht, da der Irrtum nur bei Vertragsabschluss denkbar ist und die Herstellung einer Verbindung kein Vertragsabschluss ist (genauer wäre dann der Verbindungsaufbau(versuch) das Angebot, der Betreiber würde durch Entsprechen annehmen - ist aber nicht so).
ray81 hat geschrieben:Es zeigt sich, dass der "normale" Kunde sein Smartphone nicht zur Genüge beherrscht und daher schutzwürdig ist. Diesen Schutz würde selbst ich dann, obwohl ich (noch gar) kein Smartphone habe, auch gerne in Anspruch nehmen. :wink:
Zwar stimmt es prinzipiell dass der Konsument als solcher oft schutzwürdig ist - dafür gibt es KSchG, VKrG etc. Aber auch diese Bestimmungen haben ihre Grenzen, die größtenteils durch den Gesetzgeber bewusst gesetzt wurden, wodurch in den meisten Fällen nicht davon auszugehen ist, dass es sich um eine planwidrige Gesetzeslücke handelt. Eine analoge Anwendung der Schutzbestimmungen ist daher nicht möglich.
Wirklich vorbeugen könnte man solchen Szenarien nur durch eine verbindliche Festlegung von Warnpflichten durch den Betreiber im TKG. Eine Regelung bspw, die vorschreibt, dass automatisch bei Überschreiten der durchschnittlichen Rechnungssumme der letzten 6 Monate um 100% eine Warnmeldung per SMS oder Anruf erfolgen muss und ab 250% Überschreitung, wenn vorher keine "Antwort" des Kunden erfolgt ist, außer für kostenlose Verbindungen (eingehende im Inland, im Freikontingent enthaltene Einheiten) abgedreht wird. Das wäre wohl ein recht effektiver Riegel, wobei selbst hier das Problem besteht, dass die Verrechnung um einige Stunden hinterherhinken kann und in kürzester Zeit Unsummen anfallen können - noch "schlimmer" wird's beim Roaming, wo die Verzögerung noch länger sein kann und die Entgelte auch höher sind. Wenn bspw. ein Kunde bei bob durchschnittlich 8,80€ pro Monat zahlt und dann mal ins Internet geht (ohne Paket) und sich gleich mal Youtube-Videos in HD anschaut, sind schnell mal 1000% Rechnungssummenüberschreitung zusammen, bevor die Verbindung überhaupt in der Kostenabfrage ersichtlich ist - hier könnte man schon wieder in die Richtung argumentieren, dass dem Kunden durch die verzögerte Verrechnung des Betreibers ein Schaden entstanden ist, weil ja sonst nach (wenn wir von meinem Beispiel ausgehen) 250% gesperrt werden hätte müssen. Da dreht sich die ganze Situation gleich wieder in die andere Richtung und der Kunde hätte gleich mal einen Schadenersatzanspruch gegen den Betreiber bzw. müsste dieser die Rechnung dann auf 30,80€ (Rechnungssumme bei 250% Überschreitung) begrenzen, um nicht schadenersatzpflichtig zu werden... Das kann alles nicht wirklich zielführend sein und würde neue Probleme weit weg vom eigentlich zu lösenden Problem verursachen, insbesondere weil wiffe Kunden eine solche Regelung stark rechtsmissbräuchlich ausnutzen könnten. :arrow: Meine Meinung.

Lange Rede kurzer Sinn:
An einer Kulanzlösung wird im vorliegenden Fall wohl nichts vorbei führen. Insofern sollte man dem Auslöser auf den Grund gehen und mit dem Betreiber in konstruktive Gespräche eintreten.

ray81
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Beitrag von ray81 » 10.12.2010, 03:07

Ich danke dir nochmal für den ausfürlichen Post, ich gehe stark davon aus, dass am anderen Ende ein Jurist sitzt oder zumindest jemand der mal Jus studiert hat, das liegt nicht nur am Wissen, sondern auch an der Terminologie.
Wir werden sehen, wie der Fall ausgeht, ich habe überhaupt nur nach rechtlichen Möglichkeiten gesucht, damit man das Ganze mildern kann, nicht allein auf Kulanz zu hoffen bzw. für eine Kulanz bessere Karten zu haben.
Dieser Fall allein zeigt mir, dass es besser ist, einen Vertrag zu nehmen, bei dem dies nicht passieren kann, solch Verträge aber - Telefonie und Internet-Flat (nach Inklusivkontingent gedrosselt) zusammen, sind rar, mir ist auf Anhieb nur Drei mit diversen Verträgen bekannt und in gewisser Weise Bob und Yesss mit 4 Euro pro GB, da bekommt man für 1400 Euro zumindest 350 GB!
Oder man verwendet eben zwei unterschiedliche Geräte, eins fürs Internet (wird bei Bedarf benutzt und danach ausgeschaltet) und eins für die Telefonie.

Dennoch frage ich mich, wie der Gesetzgeber solche Fälle dann tatsächlich beurteilen würde. Solche Tarife nehmen doch nur Kunden, die möglicherweise höchstens in einem angemessenen Rahmen den Tarif überziehen werden/würden - wohl um die 100 Euro. (Ist das schon viel) bei 99,99% der Fälle, die ~ 1400 Euro mobile Internetrechnung haben, ist dies unfreiwillig. Soweit so gut, mich interessiert, weshalb es noch keine Fälle mit Rechtsprechung gibt? Weil die Kunden aus Kostengründen einen Prozess scheuen, weil er mit Sicherheit negativ für den Kunden ausgeht oder gar weil die Anbieter einen Prozess scheuen, weil es vielleicht doch nicht so klar ist, oder weil es Schritte nach sich ziehen könnte, die für den Anbieter weit aus schlimmer sein könnten als nur der Prozess selbst.
Kulanz allein aus Kundenfreundlichkeit? Man will Geld verdienen und trotzdem keine schlechte Publicity. "Schlafende Hunde soll man nicht wecken."
Wieso sieht sich die EU in der Pflicht, aus Schutz für den Konsumenten eine Begrenzungsmöglichkeit in Höhe 60,- Euro einzuführen. Wo genau ist der Unterschied bei einer Rechnung in der Höhe von 1400 Euro, durch im Inland generierten Datentransfer und einer im Ausland - also Roaming - generiertem Datentransfer, außer der Tatsache Inland und Ausland?
Die EU hat nur auf EU-weiter Ebene die Möglichkeit solche Verordnungen zu erlassen, nicht aber auf der Ebene einzelner Länder der EU.
Wieso sieht die EU hier einen Handlungsbedarf und Österreich nicht!? Die Gründe, es gibt derer viele ...
Es gibt die Möglichkeit das Datenroaming auf 60 Euro zu begrenzen und das soll bitte im Inland zeitnah nicht möglich sein, eine unübliche Nutzung, die in die Hunderte Euro geht nicht eher bemerken zu können, ehe sie 1400 Euro erreicht? Und das auch noch über fünf Tage? Schon mal was von Prepaid-Karten gehört - klar - da muss ich doch als Anbieter mehr oder weniger absichtlich wegschauen, um das nicht merken zu können. Wer natürlich nicht will, der wird auch nicht!
Warum bei 1400 Euro!? Weil das noch eine Summe ist, die man "schnell" mal zahlen kann? Oder weil dem Anbieter im Falle von 5000 Euro durch die Medien nicht noch viel mehr droht? Begrenzt der Anbieter aus reiner Nächstenliebe bei 1400 Euro? Na ... Danke ... da kann man sich getrost nicht gut aufgehoben fühlen!
Gesagt sei aber, das kann dir bei allen Anbietern passieren.
Nur die Ausrede, es war uns zeitnah nicht möglich, den Schaden des Kunden weit geringer zu halten - diese Ausrede, die fresse ich nicht!
Never, ever! Arglist einem Bestimmten gegenüber? Nein, aber einem Unbestimmten gegenüber ... aus Profitgier ... who knows ... :roll:
Das mag Fakt sein, nur gutheißen muss man es nicht ...

PS: Das eben Geschriebene ist bitte kein Angriff gegen dich, Azby, bitte nicht falsch verstehen, du hast nichts verbrochen! :wink: Thx aber noch mal!
Gruß Ray

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 10.12.2010, 12:41

@ray81
Dieser Fall allein zeigt mir, dass es besser ist, einen Vertrag zu nehmen, bei dem dies nicht passieren kann,
...
Oder man verwendet eben zwei unterschiedliche Geräte, eins fürs Internet (wird bei Bedarf benutzt und danach ausgeschaltet) und eins für die Telefonie.

Super, daß du nun - nachdem du mir zunächst Unfehlbarkeit unterstellt hast und mein Posting als "Schmafu" tituliert hast - nun zu der von mir ursprünglich gemachten Aussage zurückkommst und diese bestätigst. :lol:

Genau DAS habe ich bei meiner kritischen Betrachtung von Smartphones empfohlen.
Es mag zwar bequem, toll und modern sein, ein Smartphone als "eierlegende Wollmilchsau" verwenden zu können, doch überwiegen die potentiellen (und zukünftig zunehmenden) Nachteile bzw. Gefahren eben leider die Vorteile - besonders dann natürlich, wenn Überschreitungen der Tarifinklusivvolumina zu sündteuren Überschreitungskosten führen.
Daß die wenigsten wissen wollen bzw. wissen (können), was eine App tut oder tun kann (allfällige Sicherheitsabfragen werden - wie beim PC - einfach mit OK bestätigt, denn sonst kann man die "geile" App schließlich nicht installieren.
Und so kann man sich aben auch einen "Trojaner" holen, der im Hintergrund (teure) SMS versendet oder über regelmäßige teure Datenverbindungen irgendwelche GPS-Positionsdaten nachführt, weil dies eben standardmäßig aktiviert ist.
Apps fordern leider - auch wenn wie z.B. bei Android eine selektive Rechteverwaltung besteht - meist zu viele (meist alle) Rechte an, auch wenn diese für die jeweilige Funktion gar nicht nötig wären, weil damit die Programmierer am wenigsten eingeschränkt sind.
Apps werden nun mal - wenn überhaupt - nur sehr oberflächlich überprüft und auch das nur in den "offiziellen" AppStores.

Noch vor nicht allzu langer Zeit (als es noch nicht die xxx Minuten in alle Netze gab und Fremdnetzanrufe teuer verrechnet wurden) war es für sehr viele kein Problem, daß sie mit min. 2 Handys unterschiedlicher Betreiber herumgelaufen sind, weil man sich über die Kosten bewußt war und diese möglichst minimieren wollte.
Die Smartphone-Euphorie hat aber dazu geführt, daß nun viele unkritisch glauben, eine jederzeitige unlimitierte Nutzung wie daheim am PC machen zu können, ohne die Fallstricke des Tarifs zu bedenken bzw. sich einen Tarif ohne Fallstricke auszusuchen.
Die EU hat nur auf EU-weiter Ebene die Möglichkeit solche Verordnungen zu erlassen, nicht aber auf der Ebene einzelner Länder der EU.
Wieso sieht die EU hier einen Handlungsbedarf und Österreich nicht!? Die Gründe, es gibt derer viele ...
Für die von der EU erzwungene Regulierung der Roaminggebühren war sicher massiv ausschlaggebend, daß eben gerade die EU-Politiker und Mitarbeiter in EU-Organisationen selbst massivst von den wuchermäßigen Roaminggebühren betroffen waren.
Für interessierte Konsumenten gab es auch früher schon genügend Möglichkeiten, Roaminggebühren weitestgehend zu vermeiden und auch im Ausland günstig zu telefonieren.
Roaming war und ist nun mal der bequemste, dafür aber meist auch der teuerste Weg, mobil zu telefonieren.

Es gibt die Möglichkeit das Datenroaming auf 60 Euro zu begrenzen und das soll bitte im Inland zeitnah nicht möglich sein,
Von der EU ist es zwingend vorgeschrieben und deshalb wurde es auch umgesetzt.
Im Inland ginge es prinzipiell auch, nur eben fehlt die gesetzliche Verpflichtung und teure Investitionen, die noch dazu eben nicht zu einem höheren Umsatz bzw. Gewinn führen, sondern das Gegenteil davon bewirken, macht kein Unternehmen freiwillig.

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Beitrag von jxj » 10.12.2010, 13:11

@ray
Da du geschrieben hast, dass du für einen Bekannten das tut. Ich würde dir raten, zuerst die Bekannten zu fragen, ob er/sie alles einverstanden ist, das durchzugehen, was du vorhast. Wichtig ist ihm/ihr aufzuklären, dass es auch in die andere Richtung gehen kann, wenn man hart auf hart macht. Dann wenn keine Rechtsschutzversicherung da ist bzw. einfach mit Abdrehen der Abbuchung, dies alles noch mit weiteren Kosten verbunden ist.

Vom Gefühl sage ich, wenn man durchzieht, hat man schon theoretische Chancen. Aber es ist eben eine zwielichtige Frage, pro und contra sind beide nicht weit entfernt.
Auf alles Fälle mal 10€ in die Konsumentenschutz (Unkostenbeitrag) investieren. Oder Mitglied bei AK, die haben ein eigenes kostenloses Konsumentenschutz. Sonst hat das Bundeskanzleramt noch eine Konsumentenabteilung, glaube ich.

ray81
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Beitrag von ray81 » 10.12.2010, 14:01

jxj hat geschrieben:@ray
Da du geschrieben hast, dass du für einen Bekannten das tut. Ich würde dir raten, zuerst die Bekannten zu fragen, ob er/sie alles einverstanden ist, das durchzugehen, was du vorhast. Wichtig ist ihm/ihr aufzuklären, dass es auch in die andere Richtung gehen kann, wenn man hart auf hart macht. Dann wenn keine Rechtsschutzversicherung da ist bzw. einfach mit Abdrehen der Abbuchung, dies alles noch mit weiteren Kosten verbunden ist.
Ich hab natürlich nicht gesagt, er soll auf stur stellen, er ist im Recht. Ich habe ihm ganz eindringlich empfohlen 1. den Kopf ja nicht in den Sand zu stecken (à la "ich zahl nicht, hab das Geld nicht") - hab ihm die Konsquenzen aufgezählt 2. unbedingt eine gütliche Einigung zu versuchen! Erst, wenn es hart auf hart kommt = dass es keine Kulanz gibt, ergo die ganze Summe eingefordert wird, sich anwaltlichen Rat zu holen. Ich halte nicht unbedingt so viel von Konsumentenschutz (er sagte mir außerdem, dass sie 30,- Euro für die Beratung verlangen) da ich der Meinung bin, dass der Konsumentenschutz den Konsumenten "nur" allgemein sieht und weniger die Einzelperson - aus Erfahrung weiß ich, dass sie den geringsten Weg des Widerstands gehen, dieser ist dann zwar gut im Sinne des Konsumentenschutzes, aber noch lang nicht gut genug für den betreffenden Kunden. Ein Anwalt hat meiner Mutter dann tasächlich geholfen, während der KS das Geld eingestrichen hat und sagte: "Zahlen Sie". Den Fall hier anzuführen, würde zu weit führen, ziemlich kompliziert.
Ich sage nur, ein gebranntes Kind scheut das Feuer.
Aber klar, er kann gerne zum KS - ist ja nicht der gleiche KS, wie bei meiner Mutter, das war in München. Wobei ich bisher feststellen mußte, dass oft erst zugehört wird, wenn ein Anwalt an die Tür klopft. So ist es (leider).
Aber wie gesagt, in erster Linie soll er unbedingt auf Kulanz aus sein ... aber das oder Ähnliches hatte ich bereits in einem der Posts zuvor geschrieben.

Ein bisschen Off-Topic:
Ich wollte vor über einem Jahr ein Handy verkaufen, über Ebay, hab mich informiert, was mich das an Gebühren kostet und was denn so der Versand nach Deutschland kostet, da das Handy mit ~ 600 Wert möglicherweise über dem Versicherungswert der Versender liegt, habe ich mir die "Grenzen" genau angeschaut, auch auf der Seite von Ebay habe ich eine Info bezüglich der Versicherungsgrenze des Partners Hermes Versand finden können: 750 Euro! Prima, das deckt die Summe leicht ... ich will aber Nummer sicher gehen und sehe auf der Hermes Versand Seite nach und siehe da 500 Euro ... was jetzt? Da mir die Angabe der Hermes Seite als die Wahre erscheint, nehme ich als Grenzwert 500,- Euro, sicherheitshalber frage ich dennoch bei Hermes Versand nach, ja 500 Euro stimmen, 750 Euro wäre ein alter Wert, der seitdem die Post die Logistik für Hermes übernimmt nicht mehr stimmt.
Also, diesbezüglich setze ich Ebay in Kenntnis, dass der Wert falsch sei, Antwort von Ebay: Das ist so von Hermes mitgeteilt, wir ändern nichts. Darauf ich wieder Hermes kontaktiert, den richtigen Gesprächspartner erwischt, der mir mitteilte man versuche seit Wochen Ebay darüber zu informieren, dass es nun 500 Euro sind, damit man dies auf der Ebay-Seite ändere, aber vergebens, man werde dies auch weiter versuchen. Ebay weigert sich weiterhin, den waren Wert, der auf der Hermes Seite zu ersehen ist, einzutragen.
Ich wende mich hierauf an den Konsumentenschutz, es kann doch nicht sein, dass Ebay wissentlich wahre Werte ignoriert und sich mit dem Verweis, ohne Gewähr aus der Verantwortung ziehen kann.
KS: Man werde sich dieser Sache annehmen, nun ist weit mehr als ein Jahr vergangen, was finde ich auf der Ebay-Seite vor:

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Wie komme ich jetzt überhaupt darauf? Durch die Erwähnung des zahnlosen Papiertigers Konsumentenschutz.
Das zeigt, dass sie diesbezüglich nichts erreicht haben, konnten oder wollten.
Zuletzt geändert von ray81 am 10.12.2010, 15:43, insgesamt 4-mal geändert.
Gruß Ray

ray81
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Beitrag von ray81 » 10.12.2010, 14:15

ChristianWien hat geschrieben:
Dieser Fall allein zeigt mir, dass es besser ist, einen Vertrag zu nehmen, bei dem dies nicht passieren kann,
...
Oder man verwendet eben zwei unterschiedliche Geräte, eins fürs Internet (wird bei Bedarf benutzt und danach ausgeschaltet) und eins für die Telefonie.


Super, daß du nun - nachdem du mir zunächst Unfehlbarkeit unterstellt hast und mein Posting als "Schmafu" tituliert hast - nun zu der von mir ursprünglich gemachten Aussage zurückkommst und diese bestätigst. :lol:
Ich dachte, das wäre geklärt! :wink: ... der Schmafu bezog sich nur auf diese sehr sinnvollen Vergleiche - Klospülung und Heizstrahler.
Genau DAS habe ich bei meiner kritischen Betrachtung von Smartphones empfohlen.
Es mag zwar bequem, toll und modern sein, ein Smartphone als "eierlegende Wollmilchsau" verwenden zu können, doch überwiegen die potentiellen (und zukünftig zunehmenden) Nachteile bzw. Gefahren eben leider die Vorteile - besonders dann natürlich, wenn Überschreitungen der Tarifinklusivvolumina zu sündteuren Überschreitungskosten führen.
Daß die wenigsten wissen wollen bzw. wissen (können), was eine App tut oder tun kann (allfällige Sicherheitsabfragen werden - wie beim PC - einfach mit OK bestätigt, denn sonst kann man die "geile" App schließlich nicht installieren.
Und so kann man sich aben auch einen "Trojaner" holen, der im Hintergrund (teure) SMS versendet oder über regelmäßige teure Datenverbindungen irgendwelche GPS-Positionsdaten nachführt, weil dies eben standardmäßig aktiviert ist.
Apps fordern leider - auch wenn wie z.B. bei Android eine selektive Rechteverwaltung besteht - meist zu viele (meist alle) Rechte an, auch wenn diese für die jeweilige Funktion gar nicht nötig wären, weil damit die Programmierer am wenigsten eingeschränkt sind.
Apps werden nun mal - wenn überhaupt - nur sehr oberflächlich überprüft und auch das nur in den "offiziellen" AppStores.

Noch vor nicht allzu langer Zeit (als es noch nicht die xxx Minuten in alle Netze gab und Fremdnetzanrufe teuer verrechnet wurden) war es für sehr viele kein Problem, daß sie mit min. 2 Handys unterschiedlicher Betreiber herumgelaufen sind, weil man sich über die Kosten bewußt war und diese möglichst minimieren wollte.
Die Smartphone-Euphorie hat aber dazu geführt, daß nun viele unkritisch glauben, eine jederzeitige unlimitierte Nutzung wie daheim am PC machen zu können, ohne die Fallstricke des Tarifs zu bedenken bzw. sich einen Tarif ohne Fallstricke auszusuchen.
Da pflichte ich dir bei! Sollte dein erstes Post darauf abgeziehlt haben, ging das in der Klospülung unter :lol:
Die EU hat nur auf EU-weiter Ebene die Möglichkeit solche Verordnungen zu erlassen, nicht aber auf der Ebene einzelner Länder der EU.
Wieso sieht die EU hier einen Handlungsbedarf und Österreich nicht!? Die Gründe, es gibt derer viele ...



Für die von der EU erzwungene Regulierung der Roaminggebühren war sicher massiv ausschlaggebend, daß eben gerade die EU-Politiker und Mitarbeiter in EU-Organisationen selbst massivst von den wuchermäßigen Roaminggebühren betroffen waren.
Für interessierte Konsumenten gab es auch früher schon genügend Möglichkeiten, Roaminggebühren weitestgehend zu vermeiden und auch im Ausland günstig zu telefonieren.
Roaming war und ist nun mal der bequemste, dafür aber meist auch der teuerste Weg, mobil zu telefonieren.
Ich meine aber nur das Datenroaming!
Es gibt die Möglichkeit das Datenroaming auf 60 Euro zu begrenzen und das soll bitte im Inland zeitnah nicht möglich sein,

Von der EU ist es zwingend vorgeschrieben und deshalb wurde es auch umgesetzt.
Im Inland ginge es prinzipiell auch, nur eben fehlt die gesetzliche Verpflichtung und teure Investitionen, die noch dazu eben nicht zu einem höheren Umsatz bzw. Gewinn führen, sondern das Gegenteil davon bewirken, macht kein Unternehmen freiwillig.
Ich weiß, das ist der Grund weshalb die Sicherheit hier nicht besteht, bedeutet aber nicht, dass sie hier nicht auch nötig wäre ...
Gruß Ray

Madrox
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Beitrag von Madrox » 11.12.2010, 12:30

ray81 hat geschrieben:
Es zeigt sich, dass der "normale" Kunde sein Smartphone nicht zur Genüge beherrscht und daher schutzwürdig ist. Diesen Schutz würde selbst ich dann, obwohl ich (noch gar) kein Smartphone habe, auch gerne in Anspruch nehmen. :wink:
naja ich würd keinen schutz machen sondern einen verpflichtenden führerschein für computer und smartphones. ich schreibs mal der eu :D

ray81
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Beitrag von ray81 » 17.03.2011, 16:54

Zur Information, Kunde und Telering haben sich auf eine Vertragsverlängerung und eine Zahlung von 300 Euro geeinigt.

Zumindest sind es keine 1400 Euro gewesen ... :wink:
Gruß Ray

Boy2006
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Beitrag von Boy2006 » 18.03.2011, 14:05

Weist du auch wie es passiert ist das so viel Volumen angefallen ist ?

ray81
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Beitrag von ray81 » 18.03.2011, 16:28

Naja "soviel" ist das Volumen für die heutige Zeit nicht gewesen ... um die 875 MB - 1 MB zu 1,60 Euro ... wie es genau zustande gekommen ist, kann man nicht sagen, schließlich wird im EVN nur die Zeit und das Volumen angezeigt, mehr nicht ...
Gruß Ray

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