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Verfasst: 10.05.2014, 05:10
von Matula
Mr.Dailer hat geschrieben:dsl , aus Zeiten wo der Aufpreis erstmals nur 4€ zur normalen Grundgebühr war,'der Anschluss hat nur 2 Mbit weis nicht mehr genau wie das Produkt hieß !?
Das war das erste Kombipaket denke ich...
Mr.Dailer hat geschrieben:Bzw Eine Auflistung bei welchen man die Servicepauschale zurückfordern kann?
Siehe den Punkt "Gilt das OGH-Urteil auch für mich?" auf der Seite:
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/k ... rgang.html

Verfasst: 11.05.2014, 17:56
von Mr.Dailer
Danke für die Info'
Das heist der 4€ Tarif Müste dabei sein, habe nicht mehr im Kopf in welchem Zeitraum er genau angeboten wurde?
Hinter vorgehaltener Hand , hörte ich das man die Service Pauschale nutzte um die imensen Kosten der Vorratsdatenspeixherung zu finanzieren!
Nach dem die nach langem Bürger Aufgebehren abgesetzt wurde, gibts keinen eigentlichen Grund mehr für die Pauschale!
Weis nur das im Hintergrund von der Ak Klagen geführt werden,dessen Entscheidung wir irgendwann erfahren werden '
Es wird zu wenig offen Gelegt für was die Servicepauschale verwendet wird!
Überhaupt war es für mich sehr befremdend , das Österreich im Gegensat zu Deutschland wo die Vorratsdatenspeicherung nie richtig aktiv war, das damalige eu Gesetz blind übernommen hat, ohne zu prüfen wie es Deutschland machte, ob's überhaupt verfassungskomform war!
Jetzt wird der Mantel des Schweigens ausgebreitet , und verschwiegen wieviel Millionen für die benötigten Server draufgingen!

Verfasst: 12.05.2014, 12:01
von maga
@Mr.Dailer
Das sollte das allererste KombiPaket sein.
Und ich würd das Schreiben einfach an die Telekom schicken (am besten über das Kontaktformular) und mehr wie ablehnen können sie es eh nicht. :wink:

Verfasst: 17.05.2014, 22:22
von Mr.Dailer
Wieviel Jahre können insgesamt zurückgefordert werden 2 oder 3?

Verfasst: 17.05.2014, 22:48
von maga
3 Jahre = 45,- EUR