Telkom Austria erhöht aon kombi auch für Bestandskunden

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Azby
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Beitrag von Azby » 15.03.2011, 11:53

AluFranz hat geschrieben:
Nachteule hat geschrieben:Wie steht es da mit einem SoKü-Recht?
Die meisten der Betroffenen haben vermutlich den Vertrag schon länger als 1 Jahr und können jederzeit kündigen.
Jeder kann jetzt kündigen, auch Kunden mit aufrechter MVD. Die Sonderkündigung geht allerdings nur zum Stichtag, Kunden außerhalb einer MVD können natürlich jederzeit ordentlich kündigen.

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Nachteule
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Beitrag von Nachteule » 15.03.2011, 17:40

Stimmt leider... mein gestriger Test mit einem DREI-Stick war (wie auch schon mit anderen Sticks) ernüchternd... :(

ray81
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Beitrag von ray81 » 21.03.2011, 12:24

Habe soeben meine Telekom-Rechnung erhalten, hier die zusätzliche Info:

A1 Telekom Austria informiert:
Mit 01.05.2011 ändern wir folgende Leistungsbeschreibungen bzw. Entgeltbestimmungen:
• Bei aonMobil werden die Verbindungsentgelte in die Auslandszonen erhöht und die Taktung 60/60 gilt nunmehr
auch bei Kundenvertragsverhältnissen, die vor dem 01.10.2009 abgeschlossen wurden.
• Bei den Produkten aonBreitband-Duo, aonBreitband-Pur, aonPur, KombiPaket, aonKombi, aonSuperKombi und
aonPowerKombi wird jeweils eine jährliche Internet Service Pauschale von € 15 (inkl.USt) verrechnet. Dafür
erhalten Sie u.a. eine Erhöhung des Mailspace pro Mailbox auf 40 MB und der Online Festplatte auf 1 GB. Weiters
entfällt der Pauschalbetrag für nicht ordnungsgemäße Retournierung des (A)DSL-Equipments von € 100 bei diesen
Produkten.
Bis 01.05.2011 können Sie das (die) von den Änderungen betroffene(n) Vertragsverhältnis(se) kostenlos schriftlich
kündigen.
Die geänderten Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen finden Sie ab 01.03.2011 unter www.telekom.at.
Nähere Infos erhalten Sie auch unter der ServiceLine 0800 100 100.
Gruß Ray

Koelli
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Beitrag von Koelli » 21.03.2011, 14:29

Wenn man nun also das Recht auf Sonderkündigung hat: Gibt es bei den Mitbewerbern ein besseres Angebot als den AON-Anschluss zu 19,99?

eigs
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Beitrag von eigs » 21.03.2011, 17:01

Ja, Tele2 Internet und Telefon mit bis zu 8192/768kBit/s für 17,90€/Monat
+ Einmaliges Modembereitstellungsentgelt für 25,00€
+ Rufnummernmitnahme (nur wenn erwünscht) für 20€
+ WLAN Router (nur wenn erwünscht) 1,90€/Monat

Keine Aktivierungsgebühr. Kein Leitungsherstellungsentgelt.

ray81
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Beitrag von ray81 » 21.03.2011, 17:36

"Besser" nicht, aber über längere Zeit billiger :wink:
Hat man nicht unbedingt aonTV kann Tele2 durchaus interessant sein, wer "echtes" Festnetz behalten will, der "muss" bei der Telekom bleiben, wer keinen WLAN Router hat, der zahlt bei hat eine Einsparung von 10 Cent plus den 15 Euro Internet Pauschale (pro Jahr), allerdings lohnt es sich, sollte man sich einen WLAN Router anschaffen, denn in einem Jahr sind ansonsten bei Tele2 22,80 Euro pro Jahr für den WLAN Router fällig.
Allerdings muss man eben 25 Euro als Modembereitstellung in den Wind schießen, das würde quasi 20 Monate Service Pauschale bei der Telekom bedeuten.
Ein Vorteil bei Tele2 gibt es noch, keine Zwangstrennung alle 8 Stunden.

Ich würde die Telekom gerne für die Frechheit der Internetservice-Pauschale abstrafen, indem ich kündige, das nicht weil es einer Erhöhung gleichkommt, sondern weil sie so durch die Hintertür an der Preisschraube drehen, ohne dass sich der Werbepreis - Monatspreis scheinbar ändert, weil sie mit 19,90 Euro auf Kundenfang gehen, ohne den wahren Preis zu Beginn zu zeigen, sondern versteckt in kleinen hellgrauen Buchstaben am Seitenende. Das ist echt unglaublich ... aber leider sind die anderen Angebote nicht besonders ... leider ... aber vielleicht ringe ich mich ja durch ...
Gruß Ray

Azby
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Beitrag von Azby » 21.03.2011, 23:54

Mir geht's hier wie ray. Ein solches Vorgehen ist mMn nicht zu unterstützen und ich würde sofort die Kündigung wegschicken, allerdings ist die Konkurrenz leider (noch?) nicht wirklich fähig, Tarife anzubieten, die denen der Telekom gleich kommen, was ich sehr schade finde. In meinem Fall (SuperKombi) kommt leider ohnehin nur UPC als Konkurrent in Frage und deren Preise sind bekanntermaßen nicht die günstigsten. Ich finde zwar, dass sie mittlerweile für ihr Geld eine halbwegs gute Leistung bieten (bei den momentanen Aktionspreisen), trotzdem halten sie hier immer noch nicht wirklich mit. Aber vielleicht kann auch ich mich mal durchringen. Möglicherweise bessern sie ja bei ihren Tarifen bei der nächsten Aktion nochmal nach und der kritische Punkt, bei dem das Preis-/Leistungsverhältnis wieder passt, ist erreicht.

vibes
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Beitrag von vibes » 25.03.2011, 22:13

hallo,

meiner Ansicht nach greift die TA da in bestehende Verträge nachträglich ein, der Slogan "ein Leben lang" würde dann den Tatbestand "unlauterer Wettbewerb" erfüllen. Sieht da jemand Chancen damit zu argumentieren?
Oder gelten Verträge prinzipiell nur für Verbraucher? Wäre das nicht auch ein (vielleicht schon polemisches, aber hier offensichtlich gültiges) Argument?

Grüsse, Tommy

ray81
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Beitrag von ray81 » 25.03.2011, 23:15

Also ich bin auch kein Fan dieser Pauschale, aber wie gesagt nicht grundsätzlich wegen der Erhöhung, sondern deswegen, wie "frech" man diese Erhöhung verpackt hat.
Allerdings denke ich nicht, dass es sich hier um unlauteren Wettbewerb handelt, auch wenn wir diese "Machenschaft" einer jährlichen Pauschale als unlauter im Wettbewerb bezeichen würden.
Der Slogan "Ein Leben lang" kenn ich von Aon nicht, allerdings soll es diesen wohl geben ... vielleicht ja deswegen die Pauschale, denn der Monatspreis von 19,90 Euro gilt ja dann ... ein Leben lang ... :?
Das habe ich gefunden:
Um nur € 19,90 pro Monat, ein Leben lang & Gratisherstellung bei Selbstinstallation! ... stimmt ja alles ... und jetzt plus 15,- Euro Jahrespauschale ... :evil:
Ich kann mir allerdings denken, dass Kunden, die in der MVD sind durchaus gute Aussichten haben, dass der Vertrag eben aufgrund der 12 Monate Mindestvertragsdauer ohne diese Pauschale bis zum Ende der MVD von der Telekom einzuhalten ist, schließlich hat auch der Kunde grundsätzlich diesen Vertrag einzuhalten, z.B. wenn der Kunde ins Ausland übersiedelt, hier besteht die Telekom darauf, dass der Kunde den Vertrag erfüllt - sprich die monatlichen Gebühren zu leisten ... bis zum Ende der MVD.
Kunden mit MVD, die allerdings aus dem Vertrag wollen, bietet die Telekom hier dennoch eine Sonderkündigung ... nichtsdestotrotz könnte ein Kunde von der Telekom aber fordern, den Vertrag zu erfüllen.
Anders sieht es allerdings bei Kunden aus, die keine MVD mehr haben, diese können jederzeit - auch unabhängig vom Sonderkündigungsrecht - diesen Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, so könnte auch die Telekom ihrerseits dem Kunden kündigen bzw. den Vertrag ändern --- genau das ist hier passiert.
Also, alle Kunden, die keine MVD mehr haben können bleiben, wenn die akzeptieren oder eben kündigen.
Kunden, die eine MVD können sonderkündigen oder sie könnten von der Telekom verlangen, den Vertrag ihrerseits zu erfüllen, ansonsten könnten sie "Schadenersatz-Ansprüche" stellen ... es könnte durchaus sein, dass die Telekom diesen Kunden, sollten sie sich wehren, die Pauschale zwar verrechnet, aber gleichzeitig wieder gutgeschrieben wird, das wiederum nennt die Telekom dann wahrscheinlich Kulanz ohne Rechtspflicht ... nur da bin ich mir eben nicht sicher ... pacta sunt servanda ... oder aber die Telekom blockt gänzlich ab und man müßte sich anwaltliche Hilfe holen ... AK!? naja ...
Nur nach dieser MVD wird ganz schnell die Pauschale verrechnet ...
Meinereins ist außerhalb der MVD ... ansonsten hätte ich die Telekom schon aufgefordert, den Vertrag zu erfüllen! :wink:
Gruß Ray

Azby
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Beitrag von Azby » 26.03.2011, 00:16

Auch innerhalb der MVD hast du hier keine Chance, dagegen vorzugehen. Es ist ja kein befristeter Vertrag, sondern ein unbefristeter mit einseitigem Kündigungsverzicht auf 12 Monate. Nachdem die TA hier die klassische Änderungskündigung durchführt, kannst du die Änderung hinnehmen oder auf die Einhaltung des ursprünglichen Vertrags bestehen, was in einer Kündigung endet. Das gibt's auch außerhalb der Telekommunikation, im TKG verdeutlicht die einschlägige Regelung in § 25 (3) TKG nochmal, was Sache ist.
Die TA ändert die EB, teilt dies rechtzeitig mit, wer damit nicht einverstanden ist, kann kostenlos aus dem Vertrag - mehr nicht.

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Beitrag von vibes » 26.03.2011, 01:04

hallo,

danke für eure ernüchternde Darstellung. Vielleicht könnte man also wie Don Quixote gegen die Windmühlen anrennen, vielleicht sollte man sogar ;-)

Jemand wie die TA kann einfach mit irgend einem Slogan werben, halten muss sie sich praktisch nicht daran, nur einen kleinen Haken schlagen. Merk ich mir und werde es kräftig weitersagen.

Wie in der Politik sind Worte völlig bedeutungslos, nur an den Taten kann man sie messen. Das gilt leider für alle.

schöne Grüsse, Tommy

ray81
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Beitrag von ray81 » 26.03.2011, 01:07

Wenn MVD in Wirklichkeit nur ein einseitiger Kündigungsverzicht seitens des Kunden ist, dann sollte das aber auch so formuliert werden, MVD allein kann dem Kunden suggerieren, dass beide Vertragsparteien sich an die MVD zu halten haben!
... das gehört geändert, mal abgesehen ist der Kunde nach momentaner Rechtslage in diesem Beispiel schlechter gestellt, wenn der Kunde am Vertrag mit der MVD - gedacht eben für beide Parteien - festhalten will, zumindest eben bis zum Ende der MVD!

Mal abgesehen davon, habe ich auf den Seiten der Telekom AGB, LB, EB nicht einmal das Wort Kündigungsverzicht lesen können, geschweige denn einseitig ...
mal abgesehen davon, es sollte nicht der einen Partei zustehen, einen Vertrag mit Befristung beenden zu dürfen, nur weil sie den Vertrag wie geschlossen nicht fortführen wollen ... es gibt hier keine zwingenden Gründe! Gewinnmaximierung ist kein Grund!
Es kann ja auch kein Kunde sagen, da ich umziehe, senke ich die GG auf 1 Cent, wenn es dem anderen Vertragspartner nicht passt, kann er ja sonderkündigen, dann braucht er für diesen Cent auch die Leistung nicht mehr erbringen ... die § sind hier ja nur insofern ausgelegt, dass der Kunde bei einer Benachteiligung den Vertrag sonderkündigen will, es gibt ja auch Fälle, dass der Kunde eben den Vertrag aufrecht halten will, wieso sollte dem Kunden hier die ansonsten eher hinderliche MVD nicht mal helfen ... je nachdem wie das Gesetz ausgelegt wird ... also ich harre einmal eines Präzidenzfalles :wink:
Gruß Ray

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 26.03.2011, 12:10

ray81
Wenn MVD in Wirklichkeit nur ein einseitiger Kündigungsverzicht seitens des Kunden ist, dann sollte das aber auch so formuliert werden, MVD allein kann dem Kunden suggerieren, dass beide Vertragsparteien sich an die MVD zu halten haben!
Im allgemeinen lautet der Passus für die vereinbarte Mindestvertragsdauer auch sinngemäß "Der Kunde verzichtet für die Dauer von xxx Monaten auf die Ausübung seines ordentlichen Kündigungsrechts".
Das bedeutet somit, daß diese Verpflichtung nur für den Kunden gilt.
Es geht schließlich um das Interesse des jeweiligen Netzbetreibers, daß sein Kunde - dem er mit seiner Tarifanmeldung üblicherweise Hardware wie Handys etc. gratis oder starkt verbilligt beigibt - auch einen bestimmten, kalkulierbaren Mindestumsatz bringt.
Deshalb wird ein Betreiber wohl wenig Interesse haben, noch gebundene Kunden vorzeitig zu kündigen, was zusätzlich auch noch eine negative Publicity brächte.

... wenn der Kunde am Vertrag mit der MVD - gedacht eben für beide Parteien - festhalten will, zumindest eben bis zum Ende der MVD!
...
... also ich harre einmal eines Präzidenzfalles
Es ist wohl eine juristische Gretchenfrage, ob man eine Fortsetzung des bisherigen Vertrags bis zum Ende der laufenden "Mindestvertragsdauer" juristisch erzwingen kann.
Das einzige wirkliche Problem ist eigentlich, daß du relativ kurzfristig innerhalb von ~4-8 Wochen einen neuen Tarif bzw. Betreiber suchen mußt.

Da dir allerdings durch die vorzeitige Kündigung kein direkter Nachteil erwächst, weil du eben den Vertrag vorzeitig kostenlos beenden kannst, stehen die Chancen relativ schlecht und wird deshalb wohl kaum jemand so etwas juristisch durchexerzieren wollen.



Ich sehe solche einseitigen Tarifänderungen zwar auch negativ, doch ist es leider der Zeitgeist, daß Unternehmen auch ihre Bestandskunden mit negativen Änderungen bzw. Verschlechterungen zu den bisherigen Konditionen "beglücken" wollen.
Da bleibt einem als Kunde eben nur der Wechsel zu einem anderen Betreiber, der dieses Spiel hoffentlich nicht (bald) genauso macht oder das Verhandeln um einen Ausgleich mittels Gutschrift, Retention-Tarif, kostenlosem Zusatzpaket etc.

Außerdem ist früher oder später auch zu erwarten, daß die z.B. in Deutschland von vielen Anbietern üblichen Vertragsangebote auch hier Fuß fassen.
Da werden subventionierte Verträge mit "Mindestvertragsdauer" angeboten, wo er Kunde entweder über die 24 Monate Vertragslaufzeit entweder rechnerisch gar keine Grundgebühren zahlt (weil diese beispielsweise vom Verkäufer/Vermittler erstattet werden) oder diese eben sehr stark rabattiert werden.
Wenn der Vertrag dann zum Ablauf der Bindungsdauer jedoch nicht rechtzeitig gekündigt wird, dann läuft er zum viel teureren "Normaltarif" weiter und kostet die Grundgebühr dann z.B. statt € 5,95 die "normalen" € 29,95.

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Beitrag von ray81 » 26.03.2011, 13:16

Naja ... "Der Kunde verzichtet für die Dauer von xxx Monaten auf die Ausübung seines ordentlichen Kündigungsrechts."
Diesen Satz habe ich in keinerlei Weise auf den Seiten der Telekom gelesen.
Bei den Handyanbietern habe ich den von dir erwähnten Satz schon öfter gelesen ... wir können gerade auch anhand der bei A1 geänderten AGB feststellen, dass diese Verträge letztenendes scheint's nach Wunsch der Firmen ausgelegt werden ... hier sehen wir, dass A1 die AGB ändert und dem Kunden das Recht zum Widerspruch einräumt, widerspricht der Kunde nun der Änderung, bleiben für einen Teil der Kundschaft die alten AGB aufrecht ... will er aus dem Vertrag, kann er nicht, andere Kunden, die aus der MVD sind, können ohne Weiteres raus - mal abgesehen davon, können sie eh regulär kündigen (hier ist "nur" die Kü-Frist länger) ... die Kunden in der MVD müssen hier ihren Vertrag erfüllen ... rechtens!? auf der anderen Seite darf es der Kunde mit MVD bei AON hier nicht ... rechtens!? ... hier hätten wir genau den anderen Fall, der Kunde widerspricht der Änderung, kann hier aber bei Widerspruch seinen Vertrag bis zum Ende der MVD nicht unter alten Bedingungen nicht fortführen ... hier ist Recht quasi nicht Recht, ausgelegt wird, wenn man beide Fälle vergleicht immer nach dem Wunsch der Anbieter ... zufällig haben wir in beiden Fällen die Telekom Austria ...
auch wenn beide Fälle nicht komplett gleich sind, gibt es durchaus Parallelen ... gerade so, wie's der Anbieter will ... nur fehlen hier natürlich Gerichtsurteile ... und ich bin mir nicht sicher, dass dann immer zugunsten der Anbieter geurteilt werden würde ... ich gebe zu, dass im Fall Aon die betreffenden Kunden nur "wenige" sind und diese nach der MVD eh die Pauschale tragen müssten ... das zeigt, dass hier Klarheit geschaffen wird, was es mit MVD und Kündigungsverzicht rechtlich genau auf sich hat ... was die MVD betrifft sollte beide Parteien gleichgestellt werden, wenn man Kunden fragt, dann werden sie sicher der Meinung sein, dass wenn sie verpflichtet sind, den Vertrag zu erfüllen, sollten es die Betreiber auch sein, sofern es ihnen möglich ist ... wir sehen ja anhand des Agierens seitens A1 bei Kunden in der MVD, dass es sehr wohl möglich ist, den Vertrag wie abgeschlossen beizubehalten, wieso sollte es bei AON anders sein!? :wink:

"Da dir allerdings durch die vorzeitige Kündigung kein direkter Nachteil erwächst, weil du eben den Vertrag vorzeitig kostenlos beenden kannst, stehen die Chancen relativ schlecht und wird deshalb wohl kaum jemand so etwas juristisch durchexerzieren wollen."

Doch, dem Kunden entsteht insofern ein Nachteil, dass er sich einen neuen möglicherweise teureren Anbieter suchen muss, sofern überhaupt vorhanden, sehr wahrscheinlich eine Unterbrechung dulden muss, bis der neue Anschluss nutzbar ist, das alles nur, weil AON den Vertrag mit MVD ihrerseits nicht erfüllen will. Da sind gravierende Nachteile ...
Das alles gilt nur für die MVD ... danach steht der Telekom natürlich frei, sich vom Kunden zu trennen, wenn diese neue Konditionen nicht akzeptieren, es geht mir hier darum, klarzustellen, dass eine MVD für beide Seiten bindend sind - sein sollten!
Gruß Ray

r a g e
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Beitrag von r a g e » 26.03.2011, 15:39

ray81 hat geschrieben:... wir können gerade auch anhand der bei A1 geänderten AGB feststellen, dass diese Verträge letztenendes scheint's nach Wunsch der Firmen ausgelegt werden ... hier sehen wir, dass A1 die AGB ändert und dem Kunden das Recht zum Widerspruch einräumt, widerspricht der Kunde nun der Änderung, bleiben für einen Teil der Kundschaft die alten AGB aufrecht ... will er aus dem Vertrag, kann er nicht, andere Kunden, die aus der MVD sind, können ohne Weiteres raus - mal abgesehen davon, können sie eh regulär kündigen (hier ist "nur" die Kü-Frist länger) ... die Kunden in der MVD müssen hier ihren Vertrag erfüllen ... rechtens!? auf der anderen Seite darf es der Kunde mit MVD bei AON hier nicht ... rechtens!?
es sollte sich eigentlich schon herumgesprochen haben das bei a1 seit 2.6.09
neue geschäftsbedingungen (für alle ea und vvl) gültig sind. diese neuen agb
sehen eine einvernehmliche vertragsänderung vor. ist der kunde damit nicht
einverstanden kann er widersprechen.

für kunden mit alten verträgen (vor dem 2.6.09) gibt es nur die möglichkeit
einer außerordentlichen kündigung. mfg

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