UPC AGB 19.6 - 19.8 auch aus Neukunde widerrufen?

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bfb
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UPC AGB 19.6 - 19.8 auch aus Neukunde widerrufen?

Beitrag von bfb » 24.11.2010, 13:47

UPC hat ja seit längerem neuere AGBs für Neukunden (seit 1.11.).

Artikel:
http://derstandard.at/1289608523547/UPC ... en-bei-UPC
http://help.orf.at/stories/1668849/
19.6 Sie sind damit einverstanden, dass wir Ihre Stamm-, Verkehrs- und sonstige
personenbezogenen Daten zum Zweck der Bereitstellung von Diensten mit
Zusatznutzen, zur Legung von bedarfsgerechten Angeboten an Sie, zur Erstellung
von Bedarfsanalysen sowie zur Verbesserung unserer Produkte verwenden. Sie
können diese Zustimmung jederzeit schriftlich, mittels Telefax oder E-Mail uns
gegenüber widerrufen.
19.7 Sie sind damit einverstanden, dass wir Ihre Stammdaten zur Durchführung von
Meinungsumfragen im Rahmen unserer Marktforschung verwenden und Sie
telefonisch oder per E-Mail zur Teilnahme an unseren Meinungsumfragen einladen.
Sie können diese Zustimmung jederzeit schriftlich, mittels Telefax oder E-Mail uns
gegenüber widerrufen.
19.8 Sie sind damit einverstanden, dass wir Ihre Stammdaten und Ihr Geburtsdatum für
Bonitätsauskünfte an gesetzlich dazu befugte Kreditschutzverbände, Kreditinstitute
und Auskunfteien übermitteln. Sie können diese Zustimmung jederzeit schriftlich,
mittels Telefax oder E-Mail uns gegenüber widerrufen.
Einige Kommentare von User sagen aber, dass dies nur für Bestandskunden gelte. Das kann nicht sein. Es wird ja ausdrücklich genannt, dass man widerrufen könnte. Wann sollte ich nun widerrufen? Nachdem ich die Bestellbestätigung abgeschickt habe?

Kann man auch andere Paragraphen widerrufen oder nur dort wo es ausdrücklich erwähnt wird?
1.4 Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, von den AGB, EB oder LB abweichende
individuelle Vereinbarungen zu treffen.
Wenn ich das so lese heißt das man kann keinen anderen Punkten widersprechen.

In der Bestellbestägiung steht noch:
Ich bin damit einverstanden, per elektronischer Post oder telefonisch über ähnliche Produkte oder Dienstleistungen informiert zu werden (diesen letzten Satz bei Nichtzutreffen streiche).
Hängt das zusammen?

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 24.11.2010, 22:04

Ich kenn mich jetzt nicht aus: Wieso soll ein "Neukunde" kündigen!?
Was meinst du mit "Bestandskunde"?

Grüße
Stefan

bfb
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Beitrag von bfb » 24.11.2010, 23:43

Nicht kündigen, nur die Paragraphen 19.6 - 19.8 widerrufen/nicht akzeptieren. Bei Neukunde kann man ja nur so weit ich weiß die gesamten AGBs mit einem Häkchen akzeptieren oder nicht. Und wenn man sie nicht akzeptiert, bekommt man auch nichts.

In meinem Fall ist es noch nicht zum "Neukunden" gekommen, da man ja das Bestellformular unterschrieben zurückschicken muss (was noch nicht passiert ist).

Bestandskunde = schon bestehender Kunde bei UPC

Azby
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Beitrag von Azby » 25.11.2010, 00:37

Es kommt darauf an - du kannst bei der Online-Bestellung in das Feld "Anmerkung" natürlich reinschreiben "Ich widerspreche den AGB in den Punkten x, y und z, an sonsten bleibt mein hiermit gestelltes Angebot aufrecht". Stellt UPC den Anschluss dann her, sind diese Punkte nie Vertragsbestandteil geworden. Eine andere Frage ist, ob UPC bei so einer Anmerkung einen Vertrag abschließt oder darauf verweist, dass die AGB (zunächst) voll akzeptiert werden müssen und du erst nachher widersprechen kannst - zugegebenermaßen eine recht fragwürdige Vorgehensweise. Bei einem Vertragsformular (ich kenne diese bei UPC nicht) könnte es auch ein Anmerkungsfeld geben, bzw. sind die (relevanten Teile der) AGB womöglich klein abgedruckt und du kannst sie durchstreichen.
An sonsten bliebe dir nur der Weg, die AGB zunächst voll zu akzeptieren und dann nach Vertragsabschluss zu widersprechen.

bfb
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Beitrag von bfb » 25.11.2010, 19:23

Bei der Online-Bestellung (Eingabe der Daten usw.) gibt es das Feld "Anmerkung" sowie das Häkchen für AGB, EB, LB.

Bei der Bestellbestätigung (hier geht es nur um die Unterschrift) steht nur, dass man die AGB usw. akzeptiert. Und dieser Satz:
bfb hat geschrieben:Ich bin damit einverstanden, per elektronischer Post oder telefonisch über ähnliche Produkte oder Dienstleistungen informiert zu werden (diesen letzten Satz bei Nichtzutreffen streiche).
Ich weiß aber nicht ob damit nun 19.6-19.8 gemeint sind. Ich werd es mal probieren und dann zur Sicherheit nach Vertragsabschluss nochmal widersprechen.

Eine Frage hätte ich noch:
In der Bestellbestätigung steht, dass man innerhalb von sieben Tagen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurücktreten kann. In der E-Mail in der die Bestellbestätigung enthalten war, wird extra darauf hingewiesen, dass man die Bestellbestätigung innerhalb von sieben Tagen zurückschicken muss. Nur mal aus reiner Neugierde: Was passiert wenn man innerhalb der sieben Werktage weder eine Bestätigung noch einen Rücktritt ausgesprochen wird?

PS: Ich warte immer noch auf eine Antwort einer vor drei Tagen abgeschickten E-Mail.

Azby
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Beitrag von Azby » 25.11.2010, 22:39

bfb hat geschrieben:Bei der Online-Bestellung (Eingabe der Daten usw.) gibt es das Feld "Anmerkung" sowie das Häkchen für AGB, EB, LB.

Bei der Bestellbestätigung (hier geht es nur um die Unterschrift) steht nur, dass man die AGB usw. akzeptiert. Und dieser Satz:
bfb hat geschrieben:Ich bin damit einverstanden, per elektronischer Post oder telefonisch über ähnliche Produkte oder Dienstleistungen informiert zu werden (diesen letzten Satz bei Nichtzutreffen streiche).
Das hab ich jetzt nicht ganz verstanden... Hast du jetzt online bestellt oder mittels Formular? Bestellst du online, gibt es das Feld "Ja, ich bin damit einverstanden über Produkte, Leistungen und Serviceangebote von UPC per elektronischer Post oder telefonisch informiert zu werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden." - das musst du allerdings nicht anhaken. Nachdem du aber die AGB akzeptierst und diese bereits die Zustimmungen enthalten, bringt das auch nicht viel.
bfb hat geschrieben:Eine Frage hätte ich noch:
In der Bestellbestätigung steht, dass man innerhalb von sieben Tagen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurücktreten kann. In der E-Mail in der die Bestellbestätigung enthalten war, wird extra darauf hingewiesen, dass man die Bestellbestätigung innerhalb von sieben Tagen zurückschicken muss. Nur mal aus reiner Neugierde: Was passiert wenn man innerhalb der sieben Werktage weder eine Bestätigung noch einen Rücktritt ausgesprochen wird?
Hast du jetzt online bestellt? Was meinst du mit "man muss die Bestellbestätigung innerhalb von 7 Tagen zurückschicken"?

Matula
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Beitrag von Matula » 26.11.2010, 01:39

Ich glaube, ich habe es verstanden. Bei UPC ist es (war es zumindest mal) so, dass man online bestellt und dann per Post ein (mit den Daten von der Onlinebestellung) vorausgefülltes Bestellformular zugeschickt bekommt. Erst wenn man dieses dann zurückschickt, wird die Bestellung ausgeführt. Auf dem schriftlichen Bestellformular kannst Du die Zustimmung zu Werbezwecken auch durchstreichen. Hab ich schon oft gemacht. Mach Dir ggf. eine Kopie vom Bestellformular.

Wenn Du das Formular NICHT zurückschickst, kommt meiner Meinung nach auch kein Vertrag zustande. So wie wenn man bei einem Handyanbieter im Webshop einen Vertragstarif bestellt, dann bei der Postzusendung aber nicht zu Hause ist und es nie vom Postamt abholen geht...

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Beitrag von bfb » 26.11.2010, 13:25

@Azby:

Es ist im Grunde genommen wie es Matula beschrieben hat. Man füllt online ein Formular aus (= online bestellt) und bekommt später einen Anruf und eine E-Mail. In der E-Mail sind dann die AGBs sowie die Bestellbestätigung enthalten. Die Bestellbestätigung kann dann per E-Mail, Fax oder Post zurückgesandt werden.
man muss die Bestellbestätigung innerhalb von 7 Tagen zurückschicken
In der oben gennanten Mail steht zusätzlich dieser Text.

Ich weiß gar nicht mehr was ich beim Feld
Ja, ich bin damit einverstanden über Produkte, Leistungen und Serviceangebote von UPC per elektronischer Post oder telefonisch informiert zu werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
angekreuzt habe. Das wichtige ist, dass man es widerrufen kann. Aber wo du es jetzt sagst, gibt es anscheinend drei verschiedene Stellen an denen man es widerrufen kann. Interessant wäre die Frage wenn man unterschiedlich agiert. Was zählt dann?

@Matula:

Kann dann der Provider einen erneuten Vertragsabschluss verweigern?

@Beide:
Ich finde es echt toll, dass ihr dieses Forum hier betreut. Endlich jemand mit dem man darüber "reden" kann.

Azby
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Beitrag von Azby » 26.11.2010, 14:53

Matula hat geschrieben:Ich glaube, ich habe es verstanden. Bei UPC ist es (war es zumindest mal) so, dass man online bestellt und dann per Post ein (mit den Daten von der Onlinebestellung) vorausgefülltes Bestellformular zugeschickt bekommt. Erst wenn man dieses dann zurückschickt, wird die Bestellung ausgeführt. Auf dem schriftlichen Bestellformular kannst Du die Zustimmung zu Werbezwecken auch durchstreichen. Hab ich schon oft gemacht. Mach Dir ggf. eine Kopie vom Bestellformular.
Alles klar - ich habe erst einmal bei UPC einen Vertrag gehabt und den damals über roro hier im Forum abgewickelt...
In diesem Fall kann der Vertrag erst zustande kommen, wenn du das zugeschickte Bestellformular abschickst. Ich würde dann am Bestellformular (sofern dort ein Anmerkungsfeld existiert) die div. Anmerkungen gut erkennbar reinschreiben und vor dem Absenden kopieren (oder per Fax mit Sendebericht senden).
Matula hat geschrieben:Wenn Du das Formular NICHT zurückschickst, kommt meiner Meinung nach auch kein Vertrag zustande.
Richtig.
Matula hat geschrieben:So wie wenn man bei einem Handyanbieter im Webshop einen Vertragstarif bestellt, dann bei der Postzusendung aber nicht zu Hause ist und es nie vom Postamt abholen geht...
Hier entsteht der Vertrag allerdings schon dadurch, dass der Betreiber das Paket versendet. Eine Annahme (des Pakets) ist für das Entstehen des Vertrags nicht erforderlich.
bfb hat geschrieben:Kann dann der Provider einen erneuten Vertragsabschluss verweigern?
UPC unterliegt keinem Kontrahierungszwang, muss daher keinen Vertrag mit dir abschließen.

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Beitrag von Matula » 28.11.2010, 08:32

Azby hat geschrieben:
Matula hat geschrieben:So wie wenn man bei einem Handyanbieter im Webshop einen Vertragstarif bestellt, dann bei der Postzusendung aber nicht zu Hause ist und es nie vom Postamt abholen geht...
Hier entsteht der Vertrag allerdings schon dadurch, dass der Betreiber das Paket versendet. Eine Annahme (des Pakets) ist für das Entstehen des Vertrags nicht erforderlich.
Das heisst, die Betreiber verzichten "freiwillig" auf den Vertrag wenn man das Paket nicht annimmt? Was ist denn, wenn jemand aus "Rache" meine Daten eingegeben hat? Ich glaube, eine Nicht-Annahme kommt dem Gebrauch des Rücktrittsrechts gleich...

@bfb: Danke für das Lob! Wir bemühen uns :)

Wie Azby schon gesagt hat, kein Anbieter MUSS mit Dir einen Vertrag eingehen, kann also die Vertragsannahme jederzeit ablehnen. Ich glaube aber nicht, dass die Nicht-Fertigstellung einer Online-Bestellung zur Folge hat, dass sie Dich zukünftig ablehnen.

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Beitrag von Azby » 28.11.2010, 12:10

Matula hat geschrieben:Was ist denn, wenn jemand aus "Rache" meine Daten eingegeben hat?
Dann ist (rechtlich) kein Vertrag zwischen dir und dem Anbieter entstanden - du hast ja keine Willenserklärung abgegeben und auch kein von dir dazu Bevollmächtigter. Das ist dann eine Beweisfrage, wobei der Anbieter, der behauptet, dass du einen Vertrag mit ihnen abgeschlossen hast, diesen Nachweis erbringen muss.
Matula hat geschrieben:Ich glaube, eine Nicht-Annahme kommt dem Gebrauch des Rücktrittsrechts gleich...
Du musst den Rücktritt erklären. Dass du die Ware einfach nicht abholst, ist an sich noch keine Erklärung, allerdings beginnt die Rücktrittsfrist, wenn du zB ein EA-Handy dazunimmst (Verträge über die Lieferung von Waren), erst mit dem Tag des Eingangs der Ware bei dir zu laufen.

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