Verpflichtung der TA zur Behebung einer Internetstörung

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Matula
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Verpflichtung der TA zur Behebung einer Internetstörung

Beitrag von Matula » 02.01.2010, 05:00

Die TA hat ja bei Telefonanschlüssen die Pflicht, eine Störung binnen einer gewissen Zeit zu beheben (andernfalls hat man Schadensersatzanspruch). Gilt dies auch bei Internetzugängen?

In den AGB zur aonKombi steht: Informationen zum Umfang von Entstörungsarbeiten und -zeiten: siehe LB aonKombi. Dort steht nichts davon, nur dass grundsätzlich für das Internet der aonKombi die AGB aon (die übrigens fälschlicherweise noch immer unter AGB aonSpeed in der Liste stehen) und die AGB Online-ADSL gelten.

In diesen beiden konnte ich aber nach Überfliegen nichts zu dem Thema finden. Weiss jemand, ob/wo das steht?

Link zu den AGBs, LBs und EBs: www.telekom.at/agb

Hintergrund: Das Internet einer Freundin von mir (laut ihrer Aussage in ihrer ganzen Siedlung) geht nicht, TA-Hotline hat (aus der Ferne) die Leitung geprüft und angeblich keine Störung feststellen können und weigert sich, weitere Schritte zu setzen.

Danke!

djrob15
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Beitrag von djrob15 » 02.01.2010, 21:38

Das kann normal nicht sein, da war sicher ein Missverständnis im Spiel, die TA ist bei der Störungsbehebung eher schon auf zack, aber um diese Zeit? Weihnachts- Neujahrsfeiertage, kaum Personal an diesen Werktagen.
Es sollten alle betroffenen Teilnehmer anrufen, dann wirds sicher schneller behoben.
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Alle sagten, das geht nicht.
Bis meinereiner kam, der das nicht wusste und es einfach machte.

eigs
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Beitrag von eigs » 03.01.2010, 02:16

Mit ein bisschen Überzeugungskraft sollte es doch möglich sein, dass sie den Fehler beseitigen.
Nur anrufen um zu hören dass der Fehler bei einem selber liegt bringt nichts. Man muss Fakten bringen warum der Fehler beim Provider liegt!

Henry.A
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Beitrag von Henry.A » 03.01.2010, 20:33

Es kann schon sein, dass wegen der Weihnachtsfeiertage die Telekom länger braucht um den Fehler zu suchen und zu beheben. Genaue Angaben über die Störung sind sicher hilfreich. Primär vermutet die Telekom aber den Fehler beim Kunden.
Ich meldete am 25. Juni 2009 eine Telefonstörung, machte genaue Angaben zur Störung (Messwerte) welche einwandfrei erkennen ließen, dass der Fehler nicht in meinem Bereich sondern im Wählamt oder auf der Leitung zu mir liegen musste. Dennoch wurde die Störung erst am 2.Juli 2009 also nach 8 Tagen behoben. Der Fehler lag an einem defekten Gerät im Wählamt.
Es kann also nicht nur zu Weihnachten lange dauern bis Störungen behoben werden. Möglicherweise hat die Telekom immer zu wenig Personal.
Gruß
Henry.A

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Stefan
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Re: Verpflichtung der TA zur Behebung einer Internetstörung

Beitrag von Stefan » 04.01.2010, 03:07

Matula hat geschrieben:Die TA hat ja bei Telefonanschlüssen die Pflicht, eine Störung binnen einer gewissen Zeit zu beheben (andernfalls hat man Schadensersatzanspruch). Gilt dies auch bei Internetzugängen?
Grundsätzlich würde ich die Frage mit "Ja" beantworten.

Leider kann ich mich nicht mehr erinnern, wie bei Privat-Anschlüssen die Reaktionszeit gehandhabt wird - ich würde mal schätzen, dass es "binnen 2 Werktagen (= Mo-Fr)" lautet --- Bei Business-Anschlüssen sind es 8h an Werktagen/Werkzeiten.

Also Meldungen, die am Sa. den 2. kamen, könnten bis Di. den 4. dauern.

Grüße
Stefan

Azby
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Re: Verpflichtung der TA zur Behebung einer Internetstörung

Beitrag von Azby » 04.01.2010, 12:17

Stefan hat geschrieben:Also Meldungen, die am Sa. den 2. kamen, könnten bis Di. den 4. dauern.
Das wäre dann Di. der 5.

Matula
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Beitrag von Matula » 05.01.2010, 23:12

Meine Bekannte hat am 27.12.2009 die Störung gemeldet, die TA behauptete zuerst, der Schaden müsse beim Kunden liegen. Ein anderer Siedlungsbewohner, der die Feiertage ohne Internet und ohne TV (da er aonTV hat) dasass, machte jedoch mehr Druck bei der TA. "Rein zufällig" funktionierte es nach den Feiertagen am 04.01.2010 wieder. Aber bereits am selben Abend klagte meine Bekannte wieder über Ausfälle. Die TA weiss angeblich selber nicht woran es liegt und lässt angeblich einen Experten kommen.

Komische Angelegenheit...

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