UPC AGB Änderung

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tszr
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UPC AGB Änderung

Beitrag von tszr » 06.11.2008, 05:28

hallo leute,

habe heute zur upc rechung 11-2008 folgendes PDF erhalten:
Aufgrund von veränderten Marktbedingungen werden einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) sowie einzelne Einmalentgelte mit Wirkung 01.01.2009 geändert. Die neuen AGB und Entgeltbestimmungen sind online unter www.upc.at abrufbar, liegen in unseren Geschäftstellen auf und werden auf Wunsch auch gerne kostenlos zugesandt. Geht uns bis zum 31.12.2008 von Ihnen keine schriftliche Mitteilung gemäß § 3 Absatz 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, werden die Änderungen für Ihre Vertragsverhältnisse mit UPC wirksam.

weis jemand welche änderungen genau es betrifft ?
(auf den ersten blick fällt mir in den neuen ABGs nichts auf.)

PS: vermutlich besteht dann wieder mal ein außerordentliches kündigungsrecht innerhalb der bindefrist bis 31.12.2008 ! :wink:


mfg tszr

Azby
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Re: UPC AGB Änderung

Beitrag von Azby » 06.11.2008, 10:07

tszr hat geschrieben:PS: vermutlich besteht dann wieder mal ein außerordentliches kündigungsrecht innerhalb der bindefrist bis 31.12.2008 ! :wink:
Davon kann man ausgehen. Ich denke nicht, dass alles zum Vorteil des Kunden abgeändert wurde.
Trotzdem würde ich gerne wissen, was denn geändert wurde...

heinhel
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Hoffentlich Verschlechterung!

Beitrag von heinhel » 07.11.2008, 15:31

Ich hoffe dass eine Verschlechterung bei den AGB eintritt, denn dan kann ich endlich diese .......... kündigen.
Stundenlange Telefonat mit Hotline, unfähig innerhab von 8 (!) Monaten eine Gutschrift zu verbuchen, technischen Probleme, der reinste Horror!

Habe nie gedacht dass ich einmal reumütig zu unserer lieben Telekom zurückkehre!

Die beste Werbung für AON ist Inode!

Heinhel

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Beitrag von Azby » 07.11.2008, 16:31

@heinhel: Hast du denn überhaupt noch eine Mindestvertragsdauer?
Wenn nicht, kannst du ohnehin jederzeit (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) kündigen. Wenn du sagst, sie haben 8 Monate gebraucht, um eine Gutschrift zu verbuchen, nehme ich an, dass du zumindest 9 Monaten dabei bist (bei der ersten Abrechnung zu viel abgebucht, daher die Gutschriftforderung). In dem Fall kannst du ohnehin nach Ablauf der 12 Monate MVD kündigen (wenn du rechtzeitig die Kündigung losschickst). Das wäre bei 3 Monaten restlicher MVD ca. Ende Jänner. Durch eine negative AGB-Änderung kannst du auch erst frühestens mit Inkrafttreten der neuen AGB kündigen, was wohl um den Jahreswechsel herum sein wird. Einen großen Vorteil hättest du in dem Fall also leider ohnehin nicht.
Oder hast du durch einen Tarifwechsel in der Zwischenzeit deine MVD verlängert? Dann bringt dir das natürlich einen gewaltigen Vorteil, wenn du unbedingt weg willst.

heinhel
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Beitrag von heinhel » 08.11.2008, 09:15

Es gibt leider noch Mindestvertragsdauer bis April.
Inode hat es geschafft zwei Monate VOR Erbringung einer Leistung eine Abbuchung durchzuführen.
Werde mir einmal die AGB genauer anschauen, aber da muss ja fast Jurist sein. Mein Tarif ist in den neuen AGB nicht mehr angeführt, wird der jetzt einfach geändert? Wenn ja, auf was?
Hat vielleicht jemand schon nähere Infos?

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Beitrag von tszr » 08.11.2008, 13:59

das sind die ersten änderungen die ich gefunden haben:
Rechnungsbezogene Entgelte
Reaktivierungsentgelt
Wird nach einer Aktivsperre bei Zahlungsverzug verrechnet.
€ 10,– / 30.-* (= + 200%)
Zahlscheinentgelt
Pro Rechnung bei Bezahlung ohne Einziehungsermächtigung.
€ 1,– / 5.-* (= + 400%)
UPC Bearbeitungsentgelt für rückgewiesenen Bankeinzug
€ 10.-*
Bearbeitungsentgelt für die manuelle Zuordnung einer Zahlung
€ 20,-*
Pro Rechnungskopie
€ 3,48

* ab 1. Jänner 2009

Azby
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Beitrag von Azby » 08.11.2008, 22:41

Damit gibt's ein Sonderkündigungsrecht. Es hätte zwar schon gereicht, wenn sie eins der Entgelte um einen Euro erhöht hätten (oder um einen Cent), aber so machen sie's ja noch deutlicher. Erhöhungen um bis 400%... :roll:

turboprinz
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Beitrag von turboprinz » 11.11.2008, 21:42

So UPC hat jetzt endlich nach den EB Änderungen auch jene in den AGB online gestellt.
Diese enthalten auch dieverse Entgelterhöhungen sollte also auch für eine SoKü reichen?

Außerdem wurden auch die AGB der Telekabel Produkte geändert. Heißt das das man auch die jetzt kündigen kann??

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Beitrag von Azby » 11.11.2008, 23:43

turboprinz hat geschrieben:So UPC hat jetzt endlich nach den EB Änderungen auch jene in den AGB online gestellt.
Diese enthalten auch dieverse Entgelterhöhungen sollte also auch für eine SoKü reichen?

Außerdem wurden auch die AGB der Telekabel Produkte geändert. Heißt das das man auch die jetzt kündigen kann??
Du kannst alles kündigen. Da die allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie der Name schon sagt, allgemein gelten, also für jeden Tarif, betreffen sie dich in jedem Fall. Somit kannst du jedes Vertragsverhältnis mit UPC, bei dem diese AGB gelten außerordentlich kündigen.

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Beitrag von turboprinz » 12.11.2008, 19:11

So UPC wurde jetzt von der Regulierungsbehöörde angeschwärzt.
Siehe http://help.orf.at/?story=8308

Hoffentlich schicken sie jetzt bei allen Internet und TV Produkten wo eine Kündigung möglich ist auch eine Nachricht. Damit man genau sieht welche so alle betroffen sind.

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Beitrag von Azby » 12.11.2008, 23:20

Ich habe meine Rechnung gestern in der Post gehabt und habe mich auch über den "nett formulierten" Text gewundert. Kein Wort von den konkreten Änderungen oder davon, dass man kündigen kann. Zwar war mir (dank des Forums) genau bewusst, worum es sich handelt und ich hätte aufgrund der Erfahrung mit solchen schöngeschriebenen Formulierungen auch gewusst, worum es sich handelt, aber ein nichtswissender Kunde hat null Ahnung, was da genau geändert wird.
Die geänderten Marktbedingungen klingen nach der bösen Konkurrenz oder dem ungesehenen Finanzmarkt, dem man hilflos ausgeliefert ist. Und deshalb muss man gewisse Dinge "anpassen". Was angepasst wird: Kein Wort. Kündigungsrecht: Kein Wort. Nur wenn man keinen schriftlichen "Widerspruch" einlegt, sehen sie die Änderungen als "wirksam" an, was ja recht nett ist. Dass man aber kündigen kann, wenn einem das nicht passt, dass es sich um Änderungen handelt, die keineswegs zum Vorteil des Kunden geschehen und dass diese Änderungen auf jeden Fall für alle Kunden in Kraft treten, außer man kündigt: Davon kein Wort.

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Welcher Kündigungszeitpunkt?

Beitrag von heinhel » 20.11.2008, 16:15

Wenn ich jetzt Inode kündig muss ich per 31.12 kündigen oder ist eine Kündigung mit Ende Jänner 09 möglich?

Befürchte dass die Telekom die Umstellung nicht zeitgerecht schafft und ich ohne Telefon und Internet dastehe.

Danke
Heinz

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Re: Welcher Kündigungszeitpunkt?

Beitrag von Azby » 20.11.2008, 17:05

Wenn du bis 31.12. sonderkündigst, bist du deinen Vertrag ab 1.1.2009 00:00 los.
Für die Sonderkündigung musst du keine Kündigungsfrist einhalten.
Da die AGB-Änderung dich in gewissen Punkten als Kunden schlechter stellt, bist du berechtigt, von deinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen und kannst mit dem Datum des Inkrafttretens der neuen AGB kündigen - auch wenn du eigentlich noch eine Mindestvertragsdauer hast.

Möchtest du zur Telekom wechseln?
Ich denke schon, dass es möglich ist, dich bis Silvester umzustellen. Ich habe vor Kurzem den Telekom Vertrag unterschrieben, am nächsten Werktag (Freitag Vertrag - Montag Anruf) einen Anruf erhalten, dass "nächste Woche" die Installation erfolgen könnte. Ich hab die Installation aber absichtlich nach hinten verlegt, weil ich selbst bei UPC kündigen muss und (ordentlich) auch erst per 31.12. kündigen kann. Die Telekom hätte ich aber schon ab nächster Woche haben können, wenn bei dem angebotenen Termin alles glatt gelaufen wäre...

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Sonderkündigung?

Beitrag von heinhel » 20.11.2008, 18:27

Habe soeben dass im Mailordner entdeckt:

§ 6 lit b) Außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden
Bisher: b) es zu Änderungen der dem Vertrag zugrundeliegenden Entgelte oder anderer Vertragsinhalte kommt. Es gilt die Bestimmung des § 3 AGB mit der Maßgabe, dass die Kündigung des Kunden gegenüber UPC wirkungslos ist, wenn sich UPC binnen 4 Wochen ab Zugang der Kündigung bereit erklärt, gegenüber dem Kunden auf eine Vertragsänderung zu verzichten.
Neu: b) es zu Änderungen der dem Vertrag zugrundeliegenden Entgelte oder anderer Vertragsinhalte kommt, die den Kunden nicht ausschließlich begünstigen. Es gilt die Bestimmung des § 3 AGB. Wir wünschen auch weiterhin viel Vergnügen beim Surfen mit chello!

Wenn die mir die alten AGB lassen, kann ich dann eine berechtigte vorzeitige Kündigung vergessen?

Mir ist es schon fast egal, ich will nur weg von diesen A.......
Notfalls zahle ich den Rest drauf.

Oder kennt jemand einen Weg um heil aus der Sache auszusteigen?

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Re: Sonderkündigung?

Beitrag von Azby » 20.11.2008, 23:12

heinhel hat geschrieben:Wenn die mir die alten AGB lassen, kann ich dann eine berechtigte vorzeitige Kündigung vergessen?
Bestandteil der alten AGB ist tatsächlich, dass sie auf die Änderungen der AGB verzichten können und somit die außerordentliche Kündigung wirkungslos wird. Diesen Passus haben die meisten Telekom-Unternehmen in den letzten 1,5 Jahren in ihre AGB rein gebracht, mir ist aber nur ein Unternehmen bekannt, das tatsächlich von diesem "Recht" Gebrauch macht: Die Mobilkom.
Besonders wenn du bedenkst, dass sie diesen Passus gerade wieder aus den AGB herausnehmen, ist nicht davon auszugehen, dass UPC jemals wirklich die Absicht hatte, dieses selbst eingeräumte Recht zu nutzen. Ich verstehe auch nicht, warum sie allgemeine Geschäftsbedingungen für gewisse Kunden nicht abändern. Schließlich handelt es sich ja um allgemeine Bedingungen. Ob dieser AGB-Passus wirklich rechtens ist, bin ich mir ohnehin unschlüssig. Laut Art. 1 § 25 des TKG (Telekommunikationsgesetzes) "[...] Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erlassen". Der interessanteste Teil ist dieser (Abs. 3):
(3) Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ist dem Teilnehmer mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitzuteilen. Gleichzeitig ist der Teilnehmer auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen hinzuweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen. Der Volltext der Änderungen ist den Teilnehmern auf deren Verlangen zuzusenden.
Von Unwirksamwerden der Änderungen steht da gar nichts. Ob das rechtlich halten würde, wenn man's drauf anlegt, wage ich zu bezweifeln.
Schließlich könnten sie auf diese Art und Weise alle 2 Tage die AGB ändern, in der Hoffnung dass 50% der Kunden nichts davon mitkriegen. Diejenigen, die sich beschweren, dürfen die alten behalten, somit verliert der Betreiber keine Kunden. Und vielleicht fallen ja 50% derer, die die AGB nicht hinnehmen wollten bei der nächsten Änderung durch den Rost... Kann's ja nicht ganz sein.
Ich würde also jedenfalls die Sonderkündigung probieren. Ich gehe mit einer 80%igen Wahrscheinlichkeit davon aus, dass sie es einfach so akzeptieren. Wie gesagt lässt die Streichung der "Möglichkeit" darauf schließen, dass es UPC viel zu umständlich ist, verschiedene AGB-Versionen zu halten und auf verschiedene Kunden unterschiedliche AGB anzuwenden, nur um sich den Umsatz von ein paar Leuten zu sichern, die nach Ende der MVD ohnehin ordentlich kündigen. Daher glaube ich nicht, dass sie jetzt (noch) von ihrem "Recht" Gebrauch machen werden/wollen.

Anderen Weg gibt's leider nicht. Durch die MVD bist du gebunden oder musst zumindest das Entgelt bis zum Ende der MVD zahlen, sofern du nicht außerordentlich (durch die AGB-Änderung) aus dem Vertrag kommst. Wie gesagt sehe ich aber gute Chancen.
Weiters ist die Frist von 4 Wochen viel zu lang - das wurde schon mal in einem Fall bestätigt. Zwar haben wir kein Case-Law, aber es zeigt schon mal, dass die Betreiber nicht mit jeder in ihren AGB eingebauten Regel automatisch Recht haben. Der Kunde muss sich ja darauf verlassen können, ob seine SoKü (Sonderkündigung) jetzt durchgeht, oder nicht. Schließlich muss man sich dann nach Alternativen umsehen und es ist schwer zumutbar, 4 Wochen unsicher zu schweben und sich dann schnell einen neuen Betreiber zu suchen, bei dem man bis zum endgültigen Wirksamwerden der Kündigung nie einen Anschluss hat und somit eine gewisse Zeit ohne Internet verbringen muss.
An deiner Stelle wäre es am besten, sofort (am besten morgen) ein Fax an UPC zu senden, in dem du erklärst, mit den für dich nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden zu sein und somit von deinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen zu müssen. Wenn du's morgen faxt, zählt der morgige Tag schon mal. Dann haben sie selbst nach ihren eigenen (Noch-)AGB nur bis 19.12. Zeit, dem zu widersprechen. Du kannst in der Zwischenzeit schonmal bei einem anderen Betreiber bestellen und dir den Installationstermin für kurz nach dem 19.12. ausmachen.
Im Telekom-Shop hat mir der Verkäufer auch extra noch gesagt, ich kann jederzeit stornieren, wenn's Probleme mit dem alten Betreiber gibt. Somit wärst du daran auch nicht gebunden, wenn's aus irgendeinem Grund doch Schwierigkeiten gäbe - das solltest du dir aber für alle Fälle bestätigen lassen.
Lange Rede, kurzer Sinn: An sich sollte die SoKü kein Problem sein. Um dich trotzdem abzusichern, solltest du am besten morgen per Fax sonderkündigen und beim Betreiber deiner Wahl einen Installationstermin Ende Dezember (nach dem 19.) ausmachen und extra vereinbaren, dass du sofern die Installation noch nicht erfolgt ist jederzeit vom Vertrag zurücktreten kannst. Dann bist du jedenfalls auf der sicheren Seite.

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