6 back tarif gibt es nicht mehr

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volga10
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6 back tarif gibt es nicht mehr

Beitrag von volga10 » 24.10.2008, 13:12

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Boy2006
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Beitrag von Boy2006 » 24.10.2008, 14:32

Gillt natürlich nur für Neuanmeldungen. :roll:

Azby
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Beitrag von Azby » 24.10.2008, 15:56

Boy2006 hat geschrieben:Gillt natürlich nur für Neuanmeldungen. :roll:
Eh klar. Allerdings kann's schon sein, dass auch bestehende Tarife bei der nächsten AGB-Änderungen mal gestanzt werden.

Boy2006
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Beitrag von Boy2006 » 24.10.2008, 16:04

Dann habe ich ja SoKü wenn sie nachträglich was ändern ?
Ich habe jetzt -12€ weil ich so oft Angerufen werde ist bald Besser als eine Erotik Nummer. :lol:

Azby
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Beitrag von Azby » 24.10.2008, 16:15

Natürlich hast du dann ein SoKü-Recht. Die Frage ist nur, wann sie den Sixback stanzen und ob du dann (noch) in einer MVD bist. Eine Sonderkündigung rentiert sich ja nur wirklich, wenn du dadurch aus der MVD-Verpflichtung rauskommst. Kündigen kannst du sonst ja eh normal unter einhaltung der Kündigungsfrist. Auch hier bringt die SoKü nichts, weil du hier auch die 2 Monate warten musst, bis die AGB-Änderung in Kraft treten würde, bis die SoKü wirksam wird und du den Vertrag los bist.

Boy2006
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Beitrag von Boy2006 » 24.10.2008, 16:17

Ich habe den Vertrag nur wegen den 1GB Gratis und die 6Cent Back sind nur ein Zuckerl.

Azby
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Beitrag von Azby » 24.10.2008, 17:01

Gut, das ist ja egal. Sonderkündigen könntest du ja auf jeden Fall, wenn du willst.

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Beitrag von Wolfgang » 24.10.2008, 19:33

Weiß übrigens jemand, ob das "1 GB gratis" bei bestehenden "Six Back"-Verträgen nach Ablauf der zweijährigen Mindestvertragsdauer endet oder bis zur Vertragskündigung durch den Kunden bestehen bleibt?

volga10
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frage

Beitrag von volga10 » 24.10.2008, 19:51

und wenn da eine Sonderkündigung kommt, und ich den Vertrag kündige, was passiert dann?

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Beitrag von Boy2006 » 24.10.2008, 19:57

Dann ist der Vertrag, die Gutschrift alles weg...

eigs
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Beitrag von eigs » 24.10.2008, 19:58

Dann bist du den Vertrag los.
Endlich gibt es diesen Vertrag nicht mehr und andere Anbieter können Tarife gestalten bei denen man genug telefonieren kann und nicht von Loadern missbraucht wird.

mfg eigs

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Beitrag von volga10 » 24.10.2008, 21:04

der Typ von drei sagte, Fa muss seinen Vetrag einhalten.

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gp1
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Beitrag von gp1 » 24.10.2008, 21:16

Wolfgang hat geschrieben:Weiß übrigens jemand, ob das "1 GB gratis" bei bestehenden "Six Back"-Verträgen nach Ablauf der zweijährigen Mindestvertragsdauer endet oder bis zur Vertragskündigung durch den Kunden bestehen bleibt?
Nach Ablauf der 24 Monate kostet das 1 GB 15 Euro - also Kündigung des Paketes nicht versäumen. Oder falls gewünscht, den Vertrag überhaupt kündigen. Ich glaube aber, dass kurz vor Ablauf der MVD ein Anruf genügt und das 1 GB weiterläuft, wenn man verlängert.

Beim neuen 3 GB-Paket (wird dzt mit einigen Handies angeboten) dürften auch nach 24 Monaten keine zusätzlichen Kosten entstehen.

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Beitrag von jxj » 24.10.2008, 22:29

Boy2006 hat geschrieben:Dann ist der Vertrag, die Gutschrift alles weg...
Mit der Gutschrift bin ich nicht sicher. Drei wird natürlich versuchen, nicht auszubezahlen.

Aber, ob rechtlich in Ordnung ist. Denn man hat eine Gutschrift und Drei hat den Vertrag gebrochen, theoretisch gehört es auch ausbezahlt. Nur wer geht dann den Rechtsweg um es durchzusetzen...

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Re: frage

Beitrag von Azby » 25.10.2008, 21:49

volga10 hat geschrieben:und wenn da eine Sonderkündigung kommt, und ich den Vertrag kündige, was passiert dann?
Was bei jeder anderen SoKü auch passiert: Du bist den Vertrag (Pflichten) inkl. deiner Nummer und Sonderkonditionen (Gratis Internet/SMS etc.) los.
Eine Sonderkündigung ist nichts anderes als eine normale Kündigung, nur halt dass du aus einem besonderen Grund (vorzeitig) kündigen kannst. An sonsten bewirkt sie das selbe: Der Vertrag wird zum Stichtag beendet.

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