6 back tarif gibt es nicht mehr

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cicero7
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Beitrag von cicero7 » 08.11.2008, 04:09

Boy2006 hat geschrieben:Dann ist der Vertrag, die Gutschrift alles weg...
Würde ich nicht so sehen.

Dsa 6Back Guthaben ist ein Vorteil der dem Kunden aus dem Vertrag gewährt wird.

Wenn man nun als Kunde den Vertrag kündigt oder den Vertrag bricht (zb.: indem man keine Rechnungen bezahlt) dann hat drei jedes Recht dieses Guthaben NICHT auszubezahlen.

Wenn aber über eine Einseitige Vertragsänderung eigentlich der Grund für die außerordentliche Kündigung bei drei liegt, dann dürften bereits erworbene vorteile auch nicht verfallen -> es darf zb.: im Falle einer außerordenltichen Kündigung ja auch das Handy oder ein Erstanmelderbonus nicht nachverrchnet werden und dies beides sind auch "nur" Geldvorteile die im Rahmen des Vertragsgewährt werden, für die der kunde als Gegenwert die mindestvertragsdauer ableistet.
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