sind Voip Telefonate mit Fangschaltung erfassbar?

Telefonieren über Internet und DSL.

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LisaA6
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sind Voip Telefonate mit Fangschaltung erfassbar?

Beitrag von LisaA6 » 02.07.2006, 18:06

Hallo zusammen,

eine Frage an die Experen von euch: meine Freundin hat einen sehr anhänglichen Ex, der zu allen Tages und Nachtzeiten Telefonterror betreibt. Sie weis das er Voip verwendet hat als die Beziehung noch ok war und vermutet, dass er dies immer noch tut (damals Voipbuster, jetzt??).

Seit 1.Juli gibt es ein neues Gesetz dass solche Anrufe als Offizialdelkikt sieht und nun gilt es, Beweise zu sammeln.

Eine Fangschaltung bei Priority Telecom brachte kein Ergebnis (!!!!), obwohl sie immer dann wenn angerufen wurde, die von denen genannte Tasten-Kombination gedrückt hat. :(
Er hat eine neue Tel.nr. sehr schnell wieder rausbekommen, wie wissen wir nicht genau, vielleich eine undiche Stelle im Freundeskreis.

Zur Technik: er ruft vermutlich von seinem PC (Chello Anschluss), also mit statischer IP über VOIP auf ihr Festnetz.

Wie kann man ihm das nachweisen? Hilf es die Zeit des Anrufes zu notieren und mal auf gut Glück bei Voipbuster nachzufragen, ob die dort um diese Zeit auf diese Rufnummer ein Gespräch weitergeleitet haben und wenn ja - Anzeige - und mit der Anzeige müssen die dann der Polizei den User rausgeben?

ich meine, so einfach kanns ja net sein, einfach mal mit Voip Leute sekkieren und man kann nix machen! :twisted:

tszr
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Beitrag von tszr » 02.07.2006, 18:26

hallo

wie wär es wenn die freundin die anrufe aufzeichnen würde ?
also mitschneiden + genaues datum + uhrzeit aufschreiben, hat sie einen A.B. mit dieser funktion ?

und dann anzeige, nach dem neuen "anti-stalking" gesetz versuchen ?
denn nur die polizei bzw. das gericht kann rufdaten anfordern.

mfg

LisaA6
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RE

Beitrag von LisaA6 » 02.07.2006, 18:29

er redet nicht, er klingelt nur und legt dann auf um zu stören.

Genau um so eine Anzeige gehts ja aber dafür braucht man Beweise. Zugeben wird es wohl nicht.

eigs
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Beitrag von eigs » 02.07.2006, 21:00

Hi!
Du könntest bei Chello nachfragen, welche VoIP anbieter er genutzt hat.
Dann bei diesen VoIP Anbieter nachfragen ob deine Nummer angerufen wurde (Schreib die Zeiten auf, wann angerufen wird).
Vorausgesetzt die Anbieter geben die Daten heraus.

mfg eigs

Azby
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Beitrag von Azby » 03.07.2006, 00:52

eigs hat geschrieben:Vorausgesetzt die Anbieter geben die Daten heraus.
Nie im Leben...
Der Provider kann Daten nicht einfach so an Dritte weitergeben, maximal an ein Gericht, das die Daten anfordert...
Sollten sie die Daten einfach so preisgeben, würden sie eine Klage wegen Datenschutzverletzung riskieren, die sicher nicht angenehm werden würde (und die Imageeinbußen erst...).

LisaA6
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danke !

Beitrag von LisaA6 » 03.07.2006, 09:08

erstmal danke für die Antworten. Meine Frage bezieht sich rein auf die technischen Möglichkeiten, die Rechtlichen möchte ich aus der Diskussion draußen lassen.
Ich gehe mal davon aus dass wenn Anzeige erstattet wird bzw. so eine Stalking Klage ein Richter die Daten schon bekommen wird, so es denn welche gibt :roll:
Immerhin ist es erst mal ein Risiko jemanden zu beschuldigen und das dann nicht nicht beweisen zu können.

Um auf die Antwort mit Chello zurückzukommen: es liegt als prinzipiell beim Provider auf, welches VOIP verwendet wird? Wie lange heben die die Daten auf?

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Stefan
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Re: danke !

Beitrag von Stefan » 03.07.2006, 09:22

LisaA6 hat geschrieben:Um auf die Antwort mit Chello zurückzukommen: es liegt als prinzipiell beim Provider auf, welches VOIP verwendet wird? Wie lange heben die die Daten auf?
Was ich einmal gelesen habe, 2 - 3 Monate. Rechtlich sollten es 6 Monate sein, aufgrund der extrem großen Datenmengen ist das aber (damals) noch nicht umsetzbar gewesen.

Grüße
Stefan

Azby
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Beitrag von Azby » 03.07.2006, 13:18

Is die EU-Richtlinie für die Datenvorratsspeicherung denn schon in nationales Recht umgesetzt worden..? Ich dachte, das dauert noch...Wie so vieles...
Laut bisher gültigem nationalen Recht dürfen Provider solche Daten nur bis zur Verrechnung aufheben und auch nur dann, wenn sie für die Verrechnung relevant sind. Also im Falle eines Internetproviders dürften Daten nur bis zur Rechnungslegung aufgehoben werden. Bei einem Flat-Rate-Provider eigentlich gar nicht, da der Datenumfang hier für die Rechnung irrelevant ist (da hat's sogar in Deutschland, wo die Rechtslage sehr ähnlich ist/war) eine Klage gegeben, die durchgegangen ist, weil ein Provider die Daten aufgehoben hat...
Wie dem auch sei (rechtliches außer Acht gelassen...), wenn sie die Daten aufheben, dann erstens nicht die ganzen 6 Monate (wenn die Richtlinie schon durch ist...), weil das zu umfangreich und schwierig wäre, alles zu speichern und zweitens wäre es trotzdem nur mit Beweisen möglich, die Daten herauszubekommen. Bei VoIP also, indem du mit der Fangschaltung feststellst, welche Nummer dich um welche Uhrzeit angerufen hat...
Mit dieser Information (wenn das schon reicht?), kann das Gericht dann beim VoIP-Provider anfragen, über welche IP das Gespräch abgewickelt wurde (oder evtl. gleich, wem die Nummer gehört..). Wenn es nur über die IP geht, muss dann extra nochmal beim Internet-Provider angefragt werden, der die Stammdaten des Kunden dann freigeben muss. Damit ist dann bewiesen, wer wann wo wen angerufen hat und Telefonterror gemacht hat - und dann musst du noch die Stalkingklage durchbringen...
Scheint mir ziemlich komplex zu sein...
Habt ihr denn schon rechtlichen Rat bei einem Anwalt oder dergleichen eingeholt?

LisaA6
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re

Beitrag von LisaA6 » 03.07.2006, 15:24

das rechtliche ist kein Problem, ich kenne einen Anwalt der macht das schon, aber er meinte zuerst Beweise sammeln: aufzeichnen wann, wie oft angerufen wird.

Was mich aber irritiert ist das die Fangschaltung eben gar NICHTS ergeben hat und somit die anderen Schritte graue Theorie sind. :roll:

mein Verdacht ist das Priority Telekom nicht in der Lage ist mit dieser neuen Technik fangtechnisch zurechtzukommen.

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Stefan
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Re: re

Beitrag von Stefan » 03.07.2006, 16:36

LisaA6 hat geschrieben:mein Verdacht ist das Priority Telekom nicht in der Lage ist mit dieser neuen Technik fangtechnisch zurechtzukommen.
Ich hab wohl zuviel Krimis im Fernsehen geschaut, aber muss für eine Fangschaltung nicht etwas mehr Zeit vergehen als nur abzunehmen, bis dann das Gespräch wieder beendet wird?

Leider kenn ich mich bei solchen Sachen gar nicht aus und kann dir/deiner Freundin auch nur wenig Tipps geben, vielleicht nur soviel:
1.) Festnetzrufnummer wieder ändern lassen auf "Top Secret" Nummer (Auskunft darf nur nach telefonischer Rückfrage verbinden)
2.) Gebrauchte (und daher billige) Wertkarte besorgen --> Handy kann man auf lautlos stellen und führt daher zu keiner "Störung" --> Gegebenenfalls Wertkarte öfter wechseln
3.) Anfangs nur auf dem Handy anrufen lassen und gegebenfalls über billigeres Festnetz zurückrufen
4.) Neue Festnetznummer nur sparsam weitergeben und jeden "Bekannten" notieren, der sie bekommen hat, um "undichte Stellen" zu entlarven


Wenn sie über Festnetz "beruflich" erreichbar sein muss, mhhh, dann zumindest Telefon kaufen, dass man (außerhalb der Geschäftszeit) auf "Stumm" schalten kann (etliche Siemenstelefone).

Gut, mir ist klar, dass meine Vorschläge irrsinnig die Lebensqualität einschränken und auch wieder Kosten bedeuten, aber ich denke mal, dass Beweise sammeln und Klage einbringen auch Nerven, Zeit und Geld kosten wird.
Des Weiteren wird das Problem nicht an der Wurzel beseitigt, sondern ist eine Symptombehandlung, ist mir auch klar.
Und wenn ich den Berichten im Fernsehen glauben kann, wird vorerst nur eine Verfügung verhängt. Verstößt der Ex dagegen, werden erst dann weitere Maßnahmen verhängt. Und selbst wenn er für einige Zeit der "Gesellschaft entzogen" wurde, kann das selbe wieder nach dieser Zeit passieren, vielleicht dann sogar mit einer gewissen Mehr-Motivation an Rachegelüsten. Aber bei rechtlichen Dingen kennt sich Cheinzle besser aus...

Sorry, wenn ich hier vielleicht Sachen schreibe, die ihr eh schon x-mal durchgegangen seid, aber ich meins nur gut. :oops:

Grüße
Stefan

LisaA6
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Re

Beitrag von LisaA6 » 03.07.2006, 20:59

ich bin für jeden Tipp dankbar, allerdings ist es mehr oder minder auch eine Prinzipfrage: wenn man jetzt nicht eine deutliche Grenze zieht wer weis was sonst noch kommt? Ich bin dafür ihm gehörig eines auf die Finger zu klopfen. und wenn ich selbst zum Hörer greifen muss und ihm mal eine schlaflose Nacht beschere... :twisted:
ihr Telefon kann man eh auf stumm schalten - aber dann hört sie ja auch "richtige" Anrufe nicht.

also soviel ich weis genügt normalerweise ein Klingeln, man muss nicht mal abheben um den Ruf zu erfassen - so es denn eine "richtige Tel.Nr." ist.

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Stefan
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Re: Re

Beitrag von Stefan » 03.07.2006, 21:54

LisaA6 hat geschrieben: ... Prinzipfrage ... Ich bin dafür ihm gehörig eines auf die Finger zu klopfen.
Das darfst du sowieso nicht, das wäre Selbstjustiz :wink: :wink:

Aber im ernst, jetzt is der Ex grad voll drauf, weil: Er tyrannisiert und lacht sich eins, wenn eine Klage kommt, weil er voll bestätigt wird -- Dann sagt er einfach, er kann nichts dafür, weil ein Kumpel am PC gesessen hat und sich mit dem VoIP gespielt hat und da ist eben noch die Nummer von der Ex drinnen, die er zu löschen vergessen hat. Anm.: Du hast ja selbst gesagt, dass er nicht am Telefon spricht - kann man dann überhaupt was beweisen :?: Und was, wenn er vielleicht ein Computerprogramm laufen hat, das slebstgesteuert alle paar Zeiten anruft :?: :?: Fällt das auch schon unter Stalking? Ich weis es net,

ABER


Wär es nicht viel ärgerlicher für ihn, dass jedesmal wenn er die neue Nummer rausgekriegt hat, wieder eine andere Nummer gültig ist und er ständig einen Schritt hinten ist? Weil, wenn er persönlich vor der Tür steht oder Drohbriefe schreibt oder sowas, dann ist er sicherlich fällig, dann habt ihr eure "Stalking"-Beweise fix!
"Beim Katz und Maus spielen ist die Kunst, zu wissen, wer die Katz und wer die Maus ist", hab ich irgendwann mal im Fernsehen gehört - gefällt mir aber der Spruch.

Grüße
Stefan

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