Möglicher betrüger wie vorgehen

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tommy
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Möglicher betrüger wie vorgehen

Beitrag von tommy » 26.03.2017, 18:43

hey leute,

mal was anderes...

also ich habe 3stk münzen gekauft...und alle weisen mängel auf.was natürlich den wert mindert.der verkäufer meint ganz frech, dass es nicht seine wären und dass man ihn schon fremde unterjubeln wollte...
habe mich erkundint, soll nicht gerade sehr seriös sein,also glatte lüge.
Das problem ist, ich kann innerhalb 14 tagen zurücktreten...aber er wird sicher sagen, es wären nicht seine münzen.also kann ichs gleich lassen...
händler ist aus d.
also was würdet ihr tun?
das ist schon kriminell und geht in richtung betrug...ich mag es ihm nicht durchgehen lassen....

gibt es eine art handelskammer in d, welche unternehmer oder händler prüft?das da eine kontrolle reinrennt und alles begutachtet?ich weiss nicht wie eine anstalt aber heisst... gewerbeinspektion? etc...
wäre eine anzeige möglich?

das problem ist auch wenn er die münzen annehmen würde, würde er sicher was finden um nur die hälte zurückzuzahlen etc...vielleicht ist so sein business aufgebaut...

schon eine interessante situation...er schickt schrott und meint es gehört nicht ihm. wenn man es retourniert dann nimmt er es entwerder an und behauptet,dass es nicht seine münzen wären und will dann erneut porto...wo er sicher was abzweigt...oder er wird sich iwas von der summe abziehen und verkauft es an jemand anders...der den mangel übersieht.
ist mir noch nie passiert...freundliches handeln hat keinen sinn...als kunde bin ich ihm egal...hat er auch so gesagt...

eure vorschläge und analysen bitte.

lg:)

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Stefan
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Re: Möglicher betrüger wie vorgehen

Beitrag von Stefan » 27.03.2017, 04:19

tommy hat geschrieben: 26.03.2017, 18:43 ... der verkäufer meint ganz frech, dass es nicht seine wären und dass man ihn schon fremde unterjubeln wollte...

Das problem ist, ich kann innerhalb 14 tagen zurücktreten...aber er wird sicher sagen, es wären nicht seine münzen
Echt blöd die Sache!
Aber mein erster Gedanke war: Wie kann er denn beweisen, dass es nicht seine Münzen sind?
Und wie sollen innert weniger Tage bei dir diese Mängel entstehen?

Leider habe ich mit Betrügern praktisch keine Erfahrung, darum schreibe ich ganz naiv:
Wenn das Porto weniger als die Wertminderung ausmacht, würde ich den Kauf rückabwickeln und das Porto schlucken.

Rechtlich gesehen ist Azby der Experte - meine Meinung als Laie: Wenn der Verkäufer behauptet, er habe dir andere Münzen geschickt, müsse er das beweisen ebenso wie die sorgfältige Transportsichrung - wie will er das anstellen?

Ich würde in so einem eindeutigen Fall bei ausbleibender Rückzahlung das Gericht nicht scheuen. Auch wenn ich in Vorkassa gehen müsste, muss der Verkäufer schlussendlich sämtliche Kosten tragen - oft ist das auch die Stategie, so die Kunden einzuschüchtern und damit erfolgreich zu betrügen...

Wichtig ist aber ab jetzt, alles schriftlich festzuhalten und möglichst alles mit eingeschriebenen Sendungen/Briefen zu erledigen, wenn möglich auch mit Fotos von den zurückgeschickten Münzen - dann könnte ggf. bei gewissenhafter Transportverpackung auch beim Transportunternehmen (Post, DHL, etc.) Ansprüche geltend gemacht werden, falls die Münzen in einem vermeintlich noch schlechteren Zustand ankommen --- also auf gut Deutsch wenn der Betrüger dann sogar noch dreist andere Münzen als die Deinen deklariert. Das wäre vor Gericht sicherlich hilfreich bzw. würde auch die Haftpflicht des Transporteurs als Kläger einschalten.

Und immer höflich und bestimmt bleiben wie etwa:
"Gerne möchte ich den Kauf rückabwickeln, indem ich die von Ihnen gesendeten Münzen in vorgesehener Frist zurückschicke. Ich freue mich über zeitnahe Überweisung des gesamten Betrages nach Erhalt der Münzen.
Ich bedanke mich vielmals für Ihr wertes Entgegenkommen sowie Verständnis und verbleibe ..."


Wie auch immmer, lass es nicht zu nahe an dich ran; stelle dir einfach vor, wie du in 10 Jahre über diese Sache denken wirst.
Hört sich altklug an, aber ist meine persönliche Erfahrung: Schlussendlich geht es nur ums Geld und das ist reproduzierbar.

Ich hoffe, dir ein bisschen Mut gemach zu haben und verbleibe
mit Segenswünschen und Grüßen

Stefan

tommy
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Re: Möglicher betrüger wie vorgehen

Beitrag von tommy » 27.03.2017, 10:38

hey stefan,

danke für deinen imput.vielleicht schaut der azby mal auch später rein:)

ich denke der typ ist mit allen wässern gewaschen und weiss was er macht.er sagt einfach, dass die münzen, welche ich beanstande nicht seine sind, da sie keine beschädigungen hatten.er hätte sie mehrmals begutachtet.
Ich bat vor dem versand nochmal nachzuschauen, da ich solche fälle schon hatte. und dann hat man reklamiert und sie wurden getauscht...nur dieser herr mag halt nicht.ich habe mich erkundingt und ein händler meinte, dass er auch negativer erfahrungen mit ihm hatte,also hilft hier keine höflichkeit.
einige meinten, dass ich sie zurückschicken soll...aber da er angedeutet hat, ja das ist ihr recht, aber ich nehme nur meine münzen zurück, natürlich die ohne defekte:) dann ist das alles nur verlorene zeit und geld.

stell dir vor er bekommt die wieder zurück und zahlt die kohle nicht aus oder noch besser sagt dass ich sie beschädigt habe und gibt mir dann nichts mehr zurück vom geld...oder die hälte weisst eh...

Ich habe schon einiges erlebt und würde gerne die rechtliche lage wissen. jeder sagt - es ist ihr recht vom vertrag zurück zu treten...aber da sieht man wie naiv die leute ab und zu sind...recht bedeutet nicht dass sich daran jemand hält.

ich denke sogar und das muss ein anwalt was dazu sagen ob hier nicht der tatbestand vom vorsätzlichen betrug erfüllt ist, da er mich beschuldigt,dass ich ihm unterstelle, dass die ware Mängel hat.lustig ist aber dass alle münzen mängel aufweisen...so ein zufall gell? und ich würde sie so wohl gegen seine nigelnagelneuen eintauschen wollen...
schade dass sie keine nummer haben, das ist blöd...

aber nach diesem prinzip könnte quasi jeder alles so ablehnen was keine seriennummer hat...du ein teueres produkt ohne serienummer , es funktioniert nicht und der verkäufer sagt...sie haben sie kaputt gemacht das von mir hat funktioniert und sie wollen mir ihres unterjubeln.

als ich gmeint habe,dass er mich beschuldigt, dass ich kriminelle handlungen vorhabe, meinte er nein nein nur ist es ihm so schon paarmal passiert und er müsste vorsichtig sein...und das die münzen kontrolliert wurden.
So ein drecksack...aber gerissen muss man schon sagen....

so und was ich eig fragen wollte...wie kann ich beweisen dass der typ ein lügner ist?weisst der wird jetzt behaupten die teile sind nicht seine und nimmt sie nicht an...bzw was ich oben schrieb...

wie ist jetzt die rechtslage und beweislast?...frage an den profi.

ich denke da echt an eine strafanzeige und anwalt...einen verlust würde ich so und so nicht machen, weil der preis gut war.aber ich fühle mich sowas von verarscht...da ist mir die kohle egal.

ohne eine höhere macht wird da nichts gehen denke ich...

gibt es in deutschland auch ein amt welches unternehmer kontrolliert ob sie nicht schummeln, richtig rechnungen ausstellen etc???da würde ich mich auch gern informieren.und die auf seinen hals hetzen.

vielen dank:)

Azby
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Re: Möglicher betrüger wie vorgehen

Beitrag von Azby » 27.03.2017, 15:28

Hier musst du rechtlich zwischen zwei verschiedenen Vorgehensweisen unterscheiden:
Einerseits hast du, wenn ich dich richtig verstanden habe und du den Vertrag übers Internet (Onlineshop, eBay etc.) geschlossen hast, ein Rücktrittsrecht, das du ungeachtet der Frage, ob ein Mangel vorliegt, wahrnehmen kannst (du musst keinen Grund angeben).

Andererseits greift die normale Gewährleistung, die dich berechtigt, einen Austausch auf eine mängelfreie Sache durchführen zu lassen. Ist das nicht möglich, kommt Preisminderung oder Wandlung in Betracht.

Ich gehe davon aus, dass du den Kaufvertrag als Konsument (und nicht etwa im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit) geschlossen hast. Dann ist im konkreten Fall nach der Rom I-VO österreichisches Recht anwendbar.

Im ersten Fall (Rücktritt) trittst du (formfrei) vom Vertrag zurück und sendest die erhaltene Ware ebenfalls an den Verkäufer zurück §§ 11 und 13 FAGG). Wenn er nun behauptet, dass die Ware, die du ihm zurückgeschickt hast, nicht die ist, die er versendet hat, trifft ihn nach den allgemeinen Beweisregeln des Zivilprozesses die Beweislast, weil er sich auf diesen (vermeintlichen) Umstand beruft.

In der Praxis kann es nun passieren, dass er die Rückabwicklung verweigert (kein Geld zurückzahlt). Dann musst du ihn klagen (als Verbraucher kannst du ihn in Österreich klagen). Dass es sich bei den zurückgesendeten Münzen nicht um die von ihm versendeten handelt, muss trotzdem er beweisen (abseits der rechtlichen Fragen gibt es bei Bezahlung via Paypal uU einen Käuferschutz, den du in Anspruch nehmen könntest, falls du im konkreten Fall vielleicht mit Paypal gezahlt hast).

Im Fall der Gewährleistung musst du jedenfalls beweisen, dass die übergebene Sache mangelhaft ist. Innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe wird aber vermutet, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war. Das befreit dich jedoch nicht von der grundsätzlichen Beweispflicht betreffend das Bestehen des Mangels an der übergebenen Sache.

Wenn du sagst, du möchtest die Münzen jedenfalls wieder los werden und dein Geld zurück haben, würde ich auf jeden Fall die erste Variante wählen - du ersparst dir hier jedenfalls auch die Frage der Mangelhaftigkeit (keine Ahnung, wie offensichtlich die ist - allenfalls wäre hier ein Sachverständigengutachten erforderlich, das ordentlich ins Geld gehen kann). Beim Vertragsrücktritt kannst du ein allfälliges Beweisverfahren auf die Frage beschränken, ob die zurückgesendete Ware auch die war, die du bekommen hast. Die Beweislast für dieses Vorbringen trifft hier mMn eindeutig den Verkäufer.

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, kann eigentlich auch kostenrechtlich nichts schief gehen. Auch sonst bin ich hier bei Stefan: die Kosten würde ich nicht scheuen, zumal sich das Beweisverfahren auf die eine aufgeworfene Frage beschränkt und somit nicht mit erheblichem Verfahrenaufwand (und folglich auch mit verhältnismäßig überschaubaren Verfahrenskosten) zu rechnen ist.

Was die Beweissicherung anbelangt, kann ich Stefan ebenfalls nur beipflichten: Ab jetzt alles möglichst deutlich festhalten (Fotos, Zurücksendung der Ware mit Sendungsverfolgung etc.).

Eine Anzeige wegen versuchten Betruges (§ 15, 146 StGB) kannst du natürlich auch machen, wobei ich die Wahrscheinlichkeit, dass hier etwas herausschaut, für eher gering erachte, wenn zum von dir geschilderten Sachverhalt nicht noch weitere Sachverhaltselemente dazukommen. Im Zweifel wird die Staatsanwaltschaft wohl davon ausgehen müssen, dass es sich um eine schlichte Zivilstreitigkeit handelt und kein vorsätzliches Verhalten gegeben ist.

tommy
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Re: Möglicher betrüger wie vorgehen

Beitrag von tommy » 01.04.2017, 23:41

Hallo azby,

vielen dank für deine lange und ausführliche antwort.
Also ich habe schon den rechtschutz kontaktiert, man hat sachen erkundet…was ich will etc…und jetzt warte ich auf deren anwort.
Man hat mir auch geraten zu wiederrufen,ich meinte darauf, dass ich lieber wäre, wenn das zwecks authorität ein anwalt machen würde, da ich leider befürchte, dass der verkäufer das paket nicht übernehmen würde oder sich gar noch ausdenkt, dass ich da noch zusätzlich was beschädigt habe.
Wenn ihn ein anwalt kontaktiert, sieht er sofort, ich mein es ernst.Oder muss ich zuerst selbst widerrufen?
apropos widerruf. Ich muss innerhalb von 14 tagen, widerrufen.das bedeutet spätestens am 14 tag eine mail oder besser einen eingeschriebenen brief an dern verkäufer abschicken und dann auf seine rückmeldung warten?
Wann muss man die ware nachschicken?Ist das auch im gesetzbuch verankert?Oder bedeutet widerruf, dass auch die ware mit dem widerruf mitverschickt wird…Ich habe immer widerrufen und dann innerhalb von ein paar tagen nachgeschickt.aber hier darf man sich keinen fehler leisten und man muss die prozedur einhalten.
update: ach ich habe es bei ihm nachgelesen... 14 tage widerruf und dann innerhalb 14 tage rücksenden...ok das geht...
wie ist es aber wenn ich tauschen will?also ich widerrufe erstmal und dann sieht man weiter:)?


Wie genau sollte ich mich jetzt darauf vorbereiten, bzw. gibt’s eine checkliste?:)

Weisst du on zufällig so ein brief vom anwalt vom rechtschutz gedeckt ist, oder schalten die den anwalt erst ein, wenns zum prozess kommen sollte und die „drecksarbeit“ müsste man selbst erledigen?das wäre eigentlich sehr schade, da grad ein präventives handeln vom anwalt dem ärger zuvorkommen könnte.

Also die ware richtig abfotografieren verpacken und abwarten?

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

davor habe ich gerade angst...dass er sich dann irgendwas findet damit er nicht zahlen muss... wenn er schon jetzt so kommt...

also abfotografieren wie es nur geht?:)
ich schrieb den rechtschutz, dass mir ein ersatz am liebsten wäre.also muss ich widerrufen und dann ersatz fordern?man kann aber auch einen betrag fürwertminderung fordern...das kann man alles innerhalb der 2ten 14t. frist aushandeln, oder?

Wie funktioniert eig der rechtschutz?ich dachte es meldet sich sofort ein anwalt und erledigt das. wie ich sehe wird es zuerst von der versicherung bearbeitet...wie lange dauert das ganze und wie geht es in meinem fall weiter bei denen, kann man das abschätzen?

Vielen vielen dank echt nett von dir.
Tommy

Ps azby habe ichs richtig verstanden,dass du als anwalt tätig bist?hast zufällig einen vertrag mit der arag?:)))))

Azby
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Re: Möglicher betrüger wie vorgehen

Beitrag von Azby » 03.04.2017, 14:43

tommy hat geschrieben: 01.04.2017, 23:41 Wenn ihn ein anwalt kontaktiert, sieht er sofort, ich mein es ernst.Oder muss ich zuerst selbst widerrufen?
Natürlich kannst du dich bei sämtlichen Handlungen im Zusammenhang mit dem Vertrag durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Notwendig ist es aber nicht. Den Widerruf kannst du formlos selbst machen - der Vertragspartner muss (kann) den gar nicht akzeptieren oder nicht akzeptieren. Der gilt, wenn du ihn machst (vorausgesetzt du bist noch in der Frist).
update: ach ich habe es bei ihm nachgelesen... 14 tage widerruf und dann innerhalb 14 tage rücksenden...ok das geht...
wie ist es aber wenn ich tauschen will?also ich widerrufe erstmal und dann sieht man weiter:)?
Was möchtest du tauschen? Beim Widerruf widerrufst du deine Vertragserklärung. Damit ist der Vertrag weg und es gibt nichts mehr zu tauschen (nur die Rückabwicklung muss erfolgen).

Wenn du tauschen willst (ich nehme an, du meinst, dass du andere, nicht beschädigte, Münzen haben willst), dann fällt das unter die Gewährleistung, die du nicht im Wege des Widerrufs geltend machen kannst.
Weisst du on zufällig so ein brief vom anwalt vom rechtschutz gedeckt ist, oder schalten die den anwalt erst ein, wenns zum prozess kommen sollte und die „drecksarbeit“ müsste man selbst erledigen?das wäre eigentlich sehr schade, da grad ein präventives handeln vom anwalt dem ärger zuvorkommen könnte.
Das kommt auf die konkreten Versicherungsbedingungen an. Normalerweise wird aber gerade eine außergerichtliche Vertretung bezahlt, weil diese günstiger ist. Wenn es außergerichtlich nicht zu einer Einigung kommt und man den Klagsweg bestreiten muss, ist der außergerichtliche Aufwand ohnehin mit dem sogenannten "Einheitssatz", den der Rechtsanwalt im gerichtlichen Verfahren als Aufschlag für gewisse Handlungen verrechnen darf, abgegolten und der Versicherung entsteht dadurch kein Mehraufwand, wenn sie zuerst die außergerichtliche Vertretung übernimmt.
Also die ware richtig abfotografieren verpacken und abwarten?

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

davor habe ich gerade angst...dass er sich dann irgendwas findet damit er nicht zahlen muss... wenn er schon jetzt so kommt...
Das ist eine Beweisfrage. Er wird behaupten, du hast die Münzen unsachgemäß behandelt und deshalb haben sie diese Mängel - du behauptest, sie waren bereits bei der Übergabe so...
also abfotografieren wie es nur geht?:)
Ja. Wobei das natürlich in Bezug auf die obige Frage (waren die Sachen schon bei Übergabe mangelhaft) keine Beweiskraft hat. Dafür hättest du z.B. das Öffnen des Pakets mitfilmen müssen...
ich schrieb den rechtschutz, dass mir ein ersatz am liebsten wäre.also muss ich widerrufen und dann ersatz fordern?man kann aber auch einen betrag fürwertminderung fordern...das kann man alles innerhalb der 2ten 14t. frist aushandeln, oder?
Wie gesagt: Mit dem Widerruf fällt die Rechtsgrundlage weg, die Sachen weiter zu behalten (im Gegenzug fällt für den Verkäufer auch die Rechtsgrundlage weg, das Geld zu behalten) - jeder muss das Empfangene zurückgeben. Bei einer Wertminderung durch dich, könnte er einen Teilbetrag zurückbehalten. Das ist aber gerade das, worauf es hinauslaufen wird. Du musst aber jedenfalls die Ware retournieren.
Wie funktioniert eig der rechtschutz?ich dachte es meldet sich sofort ein anwalt und erledigt das. wie ich sehe wird es zuerst von der versicherung bearbeitet...wie lange dauert das ganze und wie geht es in meinem fall weiter bei denen, kann man das abschätzen?
Das kommt darauf an. Wenn du schon deinen "Hausanwalt" hast und dich direkt mit dem in Verbindung setzt, kann der auch gleich die Anfrage bei der Versicherung machen und die erteilt dann die Rechtsschutzdeckung. Wenn du dich zuerst selbst mit der Versicherung in Verbindung setzt, musst du dich selbst darum kümmern, dass du die Deckungszusage kriegst und einen Anwalt mit deiner Vertretung beauftragen kannst. Ob du eine freie Rechtsanwaltswahl hast, hängt wiederum von deinem Vertrag ab.
Ps azby habe ichs richtig verstanden,dass du als anwalt tätig bist?hast zufällig einen vertrag mit der arag?:)))))
Nein, ich bin nicht als Anwalt tätig. Tut mir Leid.

tommy
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Re: Möglicher betrüger wie vorgehen

Beitrag von tommy » 04.04.2017, 10:02

lieber azby,


toll, echt toll...also schade, dass du kein rechtsanwalt bist du überzeugst auf ganzer linie:)

jetzt bin ich viel schlauer...besonders danke für den punkt was den widerruf angeht. Da ich denke, dass der kerl da irgendwas trichsen will, ist es besser ich mach keinen widerruf aber versuche via anwalt einen tausch bzw. fin.ausgleich zu erzielen.
Somit bin ich nicht unter zeitdruck und kann mich ruhig darauf vorbereiten.Die widerrufsfrist verstreicht in 4 tagen, jetzt habe ich "monate" zeit.
Ich kann jetzt also via anwalt aushandeln ob ich andere bekomme oder halt bissi an cash retour.

Falls ich doch noch die ganze summe retour haben wollen würde, müsste ich widerrufen.stimmt das?

Da kann ich noch paar tage nachdenken.

Die ganze sache ist gemeldet, man hat mir einen fragebogen mit fragen geschickt 2 mal jetzt aber seit 3 arbeitstagen ruhe...weiss nicht was die machen, falls sie sich nicht heute melden, ruf ich morgen an.und schauma weiter.

irgendeine idee oder tip? auf jeden fall vielen vielen dank...so eine super antwort oder besser 2 antworten hätt ich mir nie im traum erwartet:) tarifcheck hat^^

dankeee:)
lg
tommy

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Re: Möglicher betrüger wie vorgehen

Beitrag von Azby » 06.04.2017, 23:12

tommy hat geschrieben: 04.04.2017, 10:02 Falls ich doch noch die ganze summe retour haben wollen würde, müsste ich widerrufen.stimmt das?
Das wäre zumindest der einfachere Weg um an das Geld zu kommen. Im Wege der Gewährleistung könntest du das Geld ebenfalls zurückkriegen. Das geht allerdings erst, nachdem du dem Verkäufer einen Verbesserungsversuch zugestanden hast. Wenn er die Verbesserung (Austausch) nicht hinbekommt, kannst du dein Geld zurückverlangen (musst natürlich auch die Münzen zurückgeben).

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