Namensgebung einer Musikgruppe

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Stefan
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Re: Namensgebung einer Musikgruppe

Beitrag von Stefan » 29.10.2015, 01:36

Wowo hat geschrieben:Eine befreundete Rechtsanwältin meinte, dass ich hierfür eine Gesellschaft gründen müsste.
Geht das nicht anders? Hörte nie, dass ein klassisches Ensemble eine Gesellschaft ist.
Ich weiß jetzt nicht genau, wie das mit der Gesellschaft gemeint war, aber was für mich nachvollziehbar ist:

Eine Gesellschaft (EEG, OHG, KG, GmbH, AG, etc.) hat eine gewisse hierarchische Struktur, wo Änderungen faktisch nur per Notar/Anwalt i.V.m. Mehrheitsrechten möglich sind.
Bspw. sind die Wiener Philharmoniker zwar ein Verein, aber deren Mitglieder Angestellte der Wiener Staatsopern GmbH, somit bestimmen die Gesellschafter.
Andere Ensembles wiederum sind bei Produzenten Vertragsangestellte, die ebenso eine Gesellschaft darstellen --- manchmal ist der Produzent auch Ensemble-Mitglied.
Vielleicht war es das, was die Rechtsanwältin gemeint hat ...
Wowo hat geschrieben:Also, dass ich die Mitglieder austauschen kann (und nicht selbst rausgeworfen werden kann) etc.
Genau deshalb musst du einfach Chef sein.
Wikipedia: "Ein Verein bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist."
Das Vereinsrecht lässt es zu, dass du als Vereinsgründer rausgeschmissen wirst.
Bei einer Gesellschaft bist und bleibst du als Gründer der Boss.

Grüße
Stefan

Boy2006
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Re: Namensgebung einer Musikgruppe

Beitrag von Boy2006 » 29.10.2015, 01:55

Das Vereinsrecht lässt es zu, dass du als Vereinsgründer rausgeschmissen wirst.
Natürlich wenn ich einen mit meinen Vater einen Gründe und niemanden aufnehme dann stimmt das zwar aber trotdem können wir beide die vorzüge eines vereines geniessen wie Geld einzunehmen das niemanden Persönlich weg genommen werden kann. :mrgreen:

Wowo
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Re: Namensgebung einer Musikgruppe

Beitrag von Wowo » 29.10.2015, 10:27

Und was kostet so eine Gründung einer Gesellschaft?
Sind das einmalige Kosten?
Dann wird das Ensemble aber als Firma wahrgenommen, ja? Für meine beiden Kollegen will ich aber nicht die Konzerteinnahmen versteuern, das macht schon jeder selbst. Wie läuft so etwas denn?

Boy2006
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Re: Namensgebung einer Musikgruppe

Beitrag von Boy2006 » 29.10.2015, 15:09

Sagen wir es einmal so. Wenn du eine Firma Gründest die einnahmen erwirtschaftet wirst du irgend welche Abgaben abliefern müssen.
Sind bei dir Leute angestellt gibt es X auflagen wegen Arbeitsschutz und Arbeitszeit, Überstunden, Krankenversicherung,..
Oder du machst eine Scheinselbständichkeit wo jeder der Musiker eben selbständig ist und (ich denke das heist so) einen Werklohn für seine Arbeit bekommt.
(Aja in Wien die Ubahnsteuer nicht vergessen... :lol: )

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Stefan
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Re: Namensgebung einer Musikgruppe

Beitrag von Stefan » 30.10.2015, 03:32

Eine Firma zu gründen ist relativ trivial --- die besten Auskünfte bekommst du kostenlos bei der WKO.
Als Einzelunternehmen sind auch die Auflagen bei der Bilanzierung nicht so kostenintensiv (Einnahmen-/Ausgabenrechnung). Was ich sagen will: Es wäre empfehlenswert, einen Steuerberater zu haben, um die Bilanz zu erstellen. Das kostet schon ein wenig Geld einmal im Jahr.
Die Ensemble-Mitglieder sind freischaffend, also arbeiten auf Werksvertragsbasis bzw. Honorarnote; anders gesagt, sie werden bezahlt wie ein externer Dienstleister (ohne Anmeldung/Lohnnebenkosten/Abgaben etc.) und sind selber für eine ordentliche Versteuerung ihrer Einnahmen verantwortlich.

Die Kosten von in etwa € 75,- werden bei Neugründern von Einzelunternehmen gemäß NeuFöG vom Staat übernommen.
Bei Personengesellschaften braucht es einen Notar, der normalerweise Geld kostet; wir reden hier in einer Größenordnung von € 1.000,-
Eine GmbH ist noch teurer, kommt aber in deinem Fall nicht in Betracht.

Der Unterschied zwischen den Gesellschaftsformen ist in erster Linie die Haftung: Beim Einzelunternehmen haftest du mit deinem gesamten persönlichen Vermögen, daher die "lasche" Vergabe des Gewerbescheins, weil für Gläubiger kaum Risiko besteht. In deinem Fall gibt es aber praktisch keine Gläubiger, was aus meiner Sicht dein Risiko in Grenzen hält.

Trotzdem kann ich nur wiederholen und empfehlen, die kostenlose Beratung der WKO in Anspruch zu nehmen! Die können viel besser beraten als ich.

Grüße
Stefan

Hagen
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Re: Namensgebung einer Musikgruppe

Beitrag von Hagen » 25.11.2015, 03:32

Hi,

ich würde mich da beraten lassen. Bei uns gibt es zum Beispiel auch Steuerberater, die eine Wirtschaftsberatung anbieten.

LG

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