zahlschein schwarzkappler nicht ausgefüllt

Hier kannst du sonst alles loswerden, was dich bedrückt.

Moderatoren: Matula, jxj, brus

Antworten
tommy
Telekom-Freak
Beiträge: 163
Registriert: 22.01.2011, 15:55

zahlschein schwarzkappler nicht ausgefüllt

Beitrag von tommy » 16.05.2013, 20:42

hallo leute,

ich will mich hier nicht ausheulen:) gestern habens mich dawischt und ich hatte es mit allem^^ kieberer habs gerufen...das war mir dann schon peinlich,weil ich gepokart habe und hoffe die pokern auch^^
egal ich wollte grad das geld überweisen aber die trottln haben mir einen zahlschein mit big und iban gegeben...das kann ich jetzt nicht überweisen also muss ich den linien schreiben,dass sie mir eine normale nummer geben...
so aber wenn ihc jetzt auf den schein schaue,steht da nicht einmal mein name und adresse noch die uhrzeit...
ist dieser jetzt gültig????schade,dass ich keinen rechtschutz habe...:( ich verlege das immer...vielleicht wäre da was machbar...

weiss jemand von euch,wie es darum steht???

danke euch...
tommy

jxj
Moderator
Beiträge: 1579
Registriert: 10.09.2005, 15:02
Wohnort: Wien

Beitrag von jxj » 16.05.2013, 21:09

Die Frage ist es, ob die deinen Daten aufgenommen haben.

Und warum kannst du IBAN/BIC nicht verwenden? Dies wird sowohl bei Zahlscheinen als auch bei Onlinebanking unterstützt.

PS: Andererseits kann man aus der IBAN die Kontonummer und BLZ herauslesen.

tommy
Telekom-Freak
Beiträge: 163
Registriert: 22.01.2011, 15:55

Beitrag von tommy » 16.05.2013, 21:13

hallo,

ja die haben sie...ich denke wenn die kieberer da waren haben sie denen die daten gegeben:)))
mir gehts darum wenn der zahlschein ohne meinen namen und uhrzeit ist...ob dieser gültig ist...wozu sind dann die felder dort...
ja auslesen schon aber wer kann/macht/weiss es???ich kanns aber trotzdem ist das die dämlichkeit hoch 2...

tommy
Telekom-Freak
Beiträge: 163
Registriert: 22.01.2011, 15:55

Beitrag von tommy » 16.05.2013, 21:14

jxj hat geschrieben:Die Frage ist es, ob die deinen Daten aufgenommen haben.

Und warum kannst du IBAN/BIC nicht verwenden? Dies wird sowohl bei Zahlscheinen als auch bei Onlinebanking unterstützt.

PS: Andererseits kann man aus der IBAN die Kontonummer und BLZ herauslesen.

beim nationalen banktransfer kannst du keine iban eingeben...das geht nicht...

Benutzeravatar
brus
Moderator
Beiträge: 5951
Registriert: 11.10.2003, 18:32
Wohnort: Wien

Beitrag von brus » 16.05.2013, 21:31

jxj hat geschrieben:Und warum kannst du IBAN/BIC nicht verwenden? Dies wird sowohl bei Zahlscheinen als auch bei Onlinebanking unterstützt.
PS: Andererseits kann man aus der IBAN die Kontonummer und BLZ herauslesen.
Die 2 ersten Ziffern nach dem AT slnd eine Kontrollzahl, die läßt du weg, die nächsten 5 Ziffern sind die Bankleitzahl, der Rest die Kontonummer.
Bei der Bank Austria kann man im Inlandverkehr beide Methoden verwenden, die alte und die neue. Bei der neuen Methode ist die Eingabe des BIC bei Inlandskonten nicht erforderlich, diese Daten sind schon im IBAN enthalten.
PS: Deinen Namen und die Adresse mußt du schon selber im Zahlschein eintragen.
Grüße
Gerhard

tommy
Telekom-Freak
Beiträge: 163
Registriert: 22.01.2011, 15:55

Beitrag von tommy » 16.05.2013, 21:55

brus hat geschrieben:
jxj hat geschrieben:Und warum kannst du IBAN/BIC nicht verwenden? Dies wird sowohl bei Zahlscheinen als auch bei Onlinebanking unterstützt.
PS: Andererseits kann man aus der IBAN die Kontonummer und BLZ herauslesen.
Die 2 ersten Ziffern nach dem AT slnd eine Kontrollzahl, die läßt du weg, die nächsten 5 Ziffern sind die Bankleitzahl, der Rest die Kontonummer.
Bei der Bank Austria kann man im Inlandverkehr beide Methoden verwenden, die alte und die neue. Bei der neuen Methode ist die Eingabe des BIC bei Inlandskonten nicht erforderlich, diese Daten sind schon im IBAN enthalten.
PS: Deinen Namen und die Adresse mußt du schon selber im Zahlschein eintragen.
hallo brus,

bei der ersten geht das nicht...ich meinte nicht den zahlschein:) ich meinte diesen strafzettel...wozu sind dann die felder da...der ist einfach leer und es steht die strafe da und nur datum aber ohne uhrzeit...also würde ich sagen,dass es falsch ausgefüllt wurde...
ob das jetzt gültig ist würde mich interessieren...

Azby
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 8241
Registriert: 28.01.2005, 23:06
Wohnort: Wien

Beitrag von Azby » 16.05.2013, 23:16

Normalerweise haben Erlagscheine dieser Art, wo die Zahlung einer Person zugewiesen werden soll, einen Zahlencode links unten neben der scanbaren Kontonummer des Empfängers. Rechts steht dann normalerweise sinngemäß "Wenn Sie onlinebanking nutzen, geben Sie im Feld Kundendaten unbedingt xyz... an" - das ist dann diese Nummer.
Wenn ein solcher Code dabei steht, ist der Rest eigentlich egal.
Darüber hinaus kommt es für diese Daten nur auf die Zuordenbarkeit deiner Zahlung an. Sollten sie dir eine Mahnung oder dergleichen schicken, kannst du mittels Überweisungsbestätigung nachweisen, dass du rechtzeitig einbezahlt hast. Aber natürlich ist das mit zusätzlichem Aufwand und Ärgernissen verbunden.
Wenn du den Betrag nicht rechtzeitig (binnen 3 Tagen) überweist, war das Schwarzfahren eine strafbare Verwaltungsübertretung gem. Art. 3 EGVG, die von der Landespolizeidirektion mit bis zu 218€ bestraft werden kann (im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren zzgl. 10% Verwaltungskostenbeitrag in 1. Instanz, also höchstens 239,80€).

ChristianWien
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 747
Registriert: 07.05.2006, 12:19
Wohnort: Wien

Beitrag von ChristianWien » 17.05.2013, 00:16

tommy hat geschrieben:

beim nationalen banktransfer kannst du keine iban eingeben...das geht nicht...

Sorry, das ist leider Unsinn.
Natürlich kannst du national auch mit IBAN (mitunter auch ohne BIC, da die BLZ im IBAN enthalten ist und national das Routing eindeutig ist) überweisen.
Wie sonst sollten die Banken die für 2014 bestehende EU-Verpflichtung, ab dann sämtliche Überweisungen nur noch als SEPA-Zahlungen (= mit IBAN/BIC) durchzuführen und die bisherigen nationalen Systeme (auch aus Kostengründen) aufzulassen?!

Bisher hast du bei Inlandsüberweisungen beim Onlinebanking eine Auswahl zwischen dem bisherigen "Kontonummer + BLZ" System, wo du einen Verwendungszweck, einen Zusatztext und numerische Kundendaten (bzw. für Verkehrsstrafen etc. eine Identifikationsnummer) zur automatisierten Verarbeitung angeben kannst, und der "IBAN/BIC" Variante, wo es nur mehr eine Zahlungsreferenz (für automatisierte Verarbeitung) oder einen Zusatztext angeben kannst.
Manche Banken lassen derzeit bei nationalen IBAN/BIC Überweisungen noch sowohl Zahlungsreferenz und Zusatztext gleichzeitig zu, obwohl in SEPA eigentlich per Definition nur entweder Zahlungsreferenz oder Zusatztext vorgesehen ist.


Für dich bzw. deine Strafzahlung wird wohl eine Zahlungsreferenz angegeben sein.
Wenn der Kontrollor schon den Zahlschein nicht für dich ausgefüllt hat, dann werden diese Daten wohl auf einer Beilage etc. zu entnehmen sein, wo wohl auch deine Daten, der Zeitpunkt und die Linie, wo du ohne Fahrausweis ertappt worden bist sowie der Strafbetrag angeführt sein werden.
Und falls - wider Erwarten - keine Beilage etc. dabei sein sollte, dann müßte auf dem Erlagschein zumindest Strafhöhe und Zahlungsreferenz drauf sein.
Damit ist dann eine eindeutige Zuordung zu deiner Person gegeben, wenn du entweder den Original-Zahlschein nutzt oder eben diese Daten korrekt beim Onlinebanking eingibst.
Diese Details hat Azby aber schon sehr gut erklärt.

Benutzeravatar
Stefan
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 8618
Registriert: 19.05.2004, 19:57

Beitrag von Stefan » 17.05.2013, 11:47

tommy hat geschrieben:der ist einfach leer und es steht die strafe da und nur datum aber ohne uhrzeit...also würde ich sagen,dass es falsch ausgefüllt wurde...
ob das jetzt gültig ist würde mich interessieren...
Es hat etwas gedauert, bis ich verstanden habe, worum es dir geht...
Also du fragst, ob die Strafe aufgrund eines "Formfehlers" ungültig wird???
Das kann ich mir kaum vorstellen, weil ja der Tatbestand aufgenommen wurde.

Je nach Gesetzeslage (die ich nicht kenne) kannst du auf einen formkorrekten Zahlschein bestehen und dadurch eine Fristverlängerung erwirken, aber die Strafe selbst wird dadurch kaum fallen gelassen werden.

Grüße
Stefan

Azby
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 8241
Registriert: 28.01.2005, 23:06
Wohnort: Wien

Beitrag von Azby » 17.05.2013, 14:53

Man muss rechtlich zwischen den "Mehrgebühren" für's Schwarzfahren, die die Wiener Linien privatrechtlich von einem erwischten Schwarzfahrer aus dem Beförderungsvertrag verlangen und einer echten Strafe (hier Verwaltungsstrafe) unterscheiden.
Die oft als "Schwarzfahrer-Strafe" bezeichneten 100€ sind eine Vertragsstrafe (oder auch pauschalierter Schadenersatz), aber keine Strafe im eigentlichen Sinn (wo der Staat mittels Hoheitsgewalt über Gerichte oder Verwaltungsbehörden eine Strafsanktion ausspricht).
"Wer ... sich die Beförderung durch eine dem öffentlichen Verkehr dienende Einrichtung verschafft, ohne das nach den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen dieser Einrichtungen festgesetzte Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, ... begeht ... eine Verwaltungsübertretung und ist ... mit einer Geldstrafe von bis zu 218 Euro ... zu bestrafen" - Art. 3 EGVG
Dh. wenn sie dich erwischen, kannst du bei der Polizei angezeigt werden, es droht eine Verwaltungsstrafe, außer:
"Die Tat ... wird straflos, wenn der Täter bei der Betretung, wenngleich auf Aufforderung, den Fahrpreis und einen in den Tarifbestimmungen oder Beförderungsbedingungen etwa vorgesehenen Zuschlag unverzüglich zahlt. Dies gilt auch, wenn der Täter den Fahrpreis und einen in den Tarifbestimmungen oder Beförderungsbedingungen etwa vorgesehenen Zuschlag innerhalb von drei Tagen zahlt, sofern er sich bei der Zahlungsaufforderung im Beförderungsmittel durch eine mit einem Lichtbild ausgestattete öffentliche Urkunde ausweist."
Dh. wenn du die "Mehrgebühren" gleich in bar oder zumindest innerhalb von 3 Tagen mittels Erlagschein einzahlst, hast du zwar die (Vertrags-)"Strafe" gezahlt, bleibst aber verwaltungsstrafrechtlich straffrei. Grundsätzlich sollte man diese Frist also jedenfalls einhalten, da einem sonst zusätzlich zur selbst eingezahlten Vertragsstrafe noch die Verwaltungsstrafe droht. Zwar kann man im konkreten Fall argumentieren, dass dich an der Verzögerung keine Schuld trifft, wenn der Erlagschein fehlerhaft war, und sollte das nachweisbar der Fall sein, stehen die Chancen mMn auch recht gut. Aber ob hier im konkreten Fall ein solcher Fehler vorliegt, wage ich zu bezweifeln. Wie bereits weiter oben geschrieben, reichen die Kundendaten aus, um deine Zahlung zuzuweisen.
Nur weil die genaue Uhrzeit nicht draufsteht, befreit dich das nicht von der drohenden verwaltungsstrafrechtlichen Sanktion.
Du hast zwar grundsätzlich recht, dass für die echte Bestrafung nicht nur Tat, Täter und Tatort, sondern auch die Tatzeit (nicht nur Datum) erforderlich sind. Die Tatzeit wird aber nachweisbar sein, da sowohl die Schwarzkappler (wahrscheinlich automatisch über ihr elektronisches Gerät), als auch die zugerufene Polizeieinheit sicherlich ein Tagesprotokoll über die erfolgten Einsätze inkl. Uhrzeitangaben zu den einzelnen Einsätzen angefertigt haben. Daraus wird dann die Tatzeit ersichtlich sein. Die fehlende Uhrzeitangabe auf dem Zahlschein allein (falls du das gemeint hast) wird dir hier keinen Vorteil bringen.

Benutzeravatar
Stefan
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 8618
Registriert: 19.05.2004, 19:57

Beitrag von Stefan » 18.05.2013, 01:38

Azby hat geschrieben:Man muss rechtlich ...
Also ich bewundere immer wieder das Wissen und die Gewandtheit in so einem Fachgebiet! Da komm ich mir mit meinem "Menschenverstand" und "Wirtschaftskunde" fast schon klein vor. :wink:

Noch viel mehr freut es mich (selbst auf die Gefahr hin, dass ich es in der Vergangenheit bestimmt schon erwähnt habe), dass hier in diesem Forum mit nur wenigen Leuten echt so viele Fachthemen überaus kompetent abgedeckt werden!
Bei Tarifecheck gilt wirklich die Devise: "Qualität vor Quantität" und das bei verschiedenen Fachthemen --- Wow!

Grüße
Stefan

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste