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Mr.Dailer
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Beitrag von Mr.Dailer » 14.06.2007, 20:45

,glaube,weiterhin,das das eine Internetente ist,und nur,Unterschrift gültig ist!
wenn,das in der Ak Zeitung,so drin stand,wirds wohl stimmen,den die können,sich keine Scherze erlauben!
sollte,das so stimmen,gäbs,ja den ensprechenden Gesetzpassus,irgendwo,und genau,den finde ich niergends,es ist,viel mehr,die "Gesetzteslücke"Gummipharagrahp,den sich die "Anbieter",die da ,das ganze Telefonbuch,durchrufen,zu nutze,machen,weil,sie wissen,das sie wenig,bis gar nicht verfolgt werden!
nur,weil,es in den "AGbs"!der Zeitung,so drin steht,heist,noch lange,nicht,das es Gesetz ist:)
die wollen,damit,nur die Leute,einschüchtern,nochmal vor,Gericht,komen,die damit nicht durch,ich bleib,bei meiner Meinung:)
wäre,mal echt intersannt,zu wissen,wie solche Urteile,gegen,solche Nepper,ausgehen!

holzbaer
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Beitrag von holzbaer » 14.06.2007, 21:14

Also ich frage mich jedesmal warum z.B.: Mein Mobilfunknetzbetreiber (Der grösste Österreichs) bei Anmeldungen immer Eine bzw. sogar mehrere Unterschriften per Fax einfordert. Wo es doch wesentlich einfacher mit einem email oder telefonisch gehen würde.
Gerade ein Betreiber von Kommunikationseinrichtungen hat doch jedes erdenkliche technische Mittel.
Übrigens, ich habe gerade die zweite Telefonnummer in meiner Anrufliste rausgesucht. Hab also beide Nummern !
Dass eine Ortsbestimmung per GSM auf Meter genau gehen sollte ist zwar möglich, jedoch nur wenn das Endgerät eine spezielle Funktion besitzt welche eine Triangulation zulässt. Ich bin Informatiker und hatte beruflich mit dieser Systematik zu tun.
Die Genauigkeit der Ortsbestimmung kann auf mehrere hundert Meter sein.

Azby
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Beitrag von Azby » 14.06.2007, 21:21

Mr.Dailer hat geschrieben:,glaube,weiterhin,das das eine Internetente ist,und nur,Unterschrift gültig ist!
Du kannst mir glauben, dass es sich dabei sicher um keine Internetente handelt. Mündliche Verträge gelten, das stimmt schon.
Mr.Dailer hat geschrieben:wenn,das in der Ak Zeitung,so drin stand,wirds wohl stimmen,den die können,sich keine Scherze erlauben!
Vielleicht haben sie das auf einen konkreten Fall bezogen, in dem ein mündlicher Vertrag nicht gültig war, grundsätzlich ist ein mündlicher Vertrag allerdings gültig.
Mr.Dailer hat geschrieben:nur,weil,es in den "AGbs"!der Zeitung,so drin steht,heist,noch lange,nicht,das es Gesetz ist:)
Ich meinte nicht die AGB (=Allgemeine Geschäftsbedingungen) sondern das ABGB (=Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch), welches Gesetz ist. ;)

Mr.Dailer
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Beitrag von Mr.Dailer » 14.06.2007, 21:24

okay okay,dann einigen wir,und ,darauf,das es von Fall,zu Fall,unterschiedlich ist,und,jeder Anbieter,es drehen,und wenden kann,zu seinen,Gunsten,ob ,er nun will,oder nicht,da es zu schwammig,definiert ist..

so ,kommts,mir vor,auf alle Fälle vor!

Azby
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Beitrag von Azby » 14.06.2007, 21:48

Mr.Dailer hat geschrieben:einigen wir,und ,darauf,das es von Fall,zu Fall,unterschiedlich ist,und,jeder Anbieter,es drehen,und wenden kann,zu seinen,Gunsten,ob ,er nun will,oder nicht,da es zu schwammig,definiert ist..
Es ist so:
Ein Vertrag ist ein zumindest zweiseitiges Rechtsgeschäft. Zwei Personen gehen Willenserklärungen ein. Im Falle eines Vertragsabschlusses mit einem Unternehmen handelt das Unternehmen als juristische Person.
Eine Willenserklärung beinhaltet die rechtlichen Absichten einer Person, die er mit der Willenserklärung "nach außen trägt".
Wenn ich jetzt theoretisch (Beispiel) sagen würde, ich biete dir 10€ für dein Handy, ist das ein Angebot, auch wenn ich es mündlich sage. Dieses Angebot ist gültig. Wenn du sagst, du willst dieses Angebot annehmen, muss ich dir 10€ für dein Handy geben. Andererseits ist auch die von dir getroffene Willenserklärung "Okay, ich nehm das Angebot an" bindend (du musst mir dein Handy geben). Somit kommt ein Vertrag zustande - ein mündlicher Vertrag. Der Begriff Vertrag bezeichnet also nicht nur den Vertrag auf dem Papier. Wenn du mit jemandem auf dem Bazar streitest, gibst du immer wieder Willenserklärungen ab "Ich zahle nicht mehr als 10€", der Verkäufer auch "Ich verkaufe es dir nur um 15€.".
Die Angebote werden immer wieder "erneuert", bis ein Preis gefunden ist, der beiden passt - dann gehen beide wieder die Willenserklärung ein "12,50€ ist okay.", der Käufer zahlt, der Verkäufer übergibt die Ware und der Vertrag ist abgeschlossen - obwohl niemand auch nur ein Wort auf ein Blatt Papier geschrieben hat.
Es existiert der Begriff der "Formfreiheit", der besagt, dass jeder einen Vertrag in der gewünschten Form abschließen kann (mündlich, schriftlich, über's Internet). Gewisse Ausnahmen sind vorgegeben (Testament muss schriftlich sein).
Jetzt kann jeder sagen, ich schließe Verträge nur schriftlich ab (zB A1), genausogut kann man aber sagen, ich schließe auch mündliche Verträge ab.
Im Moment der Bereiterklärung, den Betrag für die angebotene Gegenleistung zu zahlen, geht man einen Vertrag ein. Die Willenserklärung ist eindeutig und sofern es sich nicht um einen Willensmangel (Irrtum, List) handelt, passt der Vertrag auch.

Bei Unternehmen gibt's noch die Ausnahme vom Angebot. Wenn Inode auf seine Seite schreibt, Inode xDSL small kostet 19,90€, heißt das nicht, dass sie deshalb mit jedem den Vertrag abschließen müssen, weil sie ein bindendes Angebot abgegeben haben. In dem Fall handelt es sich um eine Einladung zur Offertenstellung - d.h. der Kunde, der den Tarif nachfragt ist derjenige mit der ersten Willenserklärung - Inode muss in dem Fall sagen "ist okay" oder "mit dem haben wir schlechte Erfahrungen, den nehmen wir nicht mehr...".

Ich hoffe, ich konnte zumindest in diesen Bereich Licht bringen, auch wenn's eigentlich Cheinzles Bereich ist.
Ich hab extra nochmal in meinen Unterlagen nachgeschaut, um ja korrekten Inhalt zu verbreiten - für Richtigstellungen bin ich offen, es entspricht aber alles meinen Mitschriften von der Vorlesung.

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Beitrag von Mr.Dailer » 14.06.2007, 21:56

,was,für ,eine Vorlesung,bist,du Student,und mustest,ein Referat halten?

,bei List,möchte,ich nochmal einhacken,oder besser,das noch als Ergänzung,obigen himzufügen!
versäumt,es ein Vertragspartner,z,b Irreführende Werbung,Falschaussagen zum Produkt,usw,den Kunden darüber zu,unterrichten,kann,dies im Nachhinein geltend gemacht werden,was ,u,U;ein Sonderkündigungsrecht,und Vertragsausstieg,mit sich,ziehen,könnte,da,wichtige Detials,verschwiegen wurden,oder,eben irreführend,in der Werbung,mit angegeben wurden!

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Beitrag von Azby » 14.06.2007, 22:12

Mr.Dailer hat geschrieben:,was,für ,eine Vorlesung,bist,du Student,und mustest,ein Referat halten?
Ich musste kein Referat halten, aber Vorlesungen brauch ich als Student trotzdem, um die Prüfungen zu bestehen. Zugegeben nicht für jede, aber für die ein oder andere ist's recht hilfreich.
Mr.Dailer hat geschrieben:im Nachhinein geltend gemacht werden,was ,u,U;ein Sonderkündigungsrecht,und Vertragsausstieg,mit sich,ziehen
Zur Richtigstellung: Der listig Getäuschte hat das Recht, den Vertrag aufzuheben (nicht "auszusteigen" oder zu kündigen) oder anzupassen.

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Beitrag von Mr.Dailer » 14.06.2007, 23:04

,Sicher,intersannt so ein Studium!
was studierst du den genau?
mein Cuosin,ist,auch in Wien,unten,und als ,ich ihm,einen Bericht,zum lesen gab,das die Österreichischen Unis,im Internationalen Ranking,auf Platz 15,abgefallen sei,meinte er,das könne,er sich,schon vorstellen,die seinen,zum Teil,so überfüllt,und können,die meisten,nicht aufnehmen,das die Leute,auf den Gängen Studieren müsten,da sie,keinen Platz,in den Klassenzimmern mehr,bekommen,ist das tasächlich,so krass?

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Beitrag von Azby » 14.06.2007, 23:40

Mr.Dailer hat geschrieben:das die Leute,auf den Gängen Studieren müsten
Ja, in gewissen Vorlesungen sind die Hörsäle recht überfüllt. Wenn man sich dann auf die Gänge setzt, stellt sich nur mehr die Frage, ob der Saal dann von den "am Boden sitzenden" geräumt wird (aus Sicherheitsgründen :roll: ) oder nicht. Sei's wie's sei. Sobald die Sicherheitsmenschen wieder weg sind, gehen eh alle wieder rein und besetzen den Boden auf's neue - macht also keinen Sinn...

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Beitrag von Mr.Dailer » 14.06.2007, 23:47

,das selbe Bild,haben wir,überigens,in den Zügen,vorallem,am Wochende,bin ich mal,von Innsbruck,rausgefahren,da war,der Zug sovoll,das alle Standen,und eine Lautsprecherdurchsage kam,jetzt,bitte,aus Sicherheitsgründen,nicht mehr zusteigen.denn,wenn es mehr,wie 400 Leute,werden,könne,die Sicherheit,nicht mehr garantiert werden,ich toll sowas..

,das "Problem"wiegt ja daher,das der Passus,wo sich,die Republik,Österreich jahrelang,weigerte,das ausländische Studenten,bei uns studieren dürfen,blokiert hatte,obwohl,sie von,vornherein,gewust haben,das das ganze,einmal,in einem peinlichen,Intermezzo endet:)
seit,dem,ist,es mit der Überfüllung,noch schlimmer,habe,mal bei uns Nachgefragt,nach dem,wir endlich ,auch eine Uni,hier haben,schon im ersten Jahr,war alles voll,mit 1400 Leuten,keine Aufnahmen mehr,die hohen Studiengebühren,tuen,dann ihr übriges!

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Beitrag von Stefan » 15.06.2007, 03:47

Azby hat geschrieben:Bei Unternehmen gibt's noch die Ausnahme vom Angebot. Wenn Inode auf seine Seite schreibt, Inode xDSL small kostet 19,90€, heißt das nicht, dass sie deshalb mit jedem den Vertrag abschließen müssen, weil sie ein bindendes Angebot abgegeben haben.
In der Geschäftswelt steht dann dabei: "Angebot freibleibend". :wink:

Grüße
Stefan

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Beitrag von Mr.Dailer » 15.06.2007, 11:39

,das,heist,für den Kunden,sobald,ein Angebot,geändert,wurde,und,den zuvor Ausgemachten,Vertragsbedienungen,nicht mehr,in dieser Form gültig,sind,hat er automatisch,ein Sonderkündigungsrecht!
oder,bezieht,sich das,nur auf,die sogenannte "Leistungsbeschreibung/Zusicherung?
und Detailänderungen,bleiben,davon unberührt?

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Beitrag von Azby » 16.06.2007, 10:36

Mr.Dailer hat geschrieben:,das,heist,für den Kunden,sobald,ein Angebot,geändert,wurde,und,den zuvor Ausgemachten,Vertragsbedienungen,nicht mehr,in dieser Form gültig,sind,hat er automatisch,ein Sonderkündigungsrecht!
Wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert werden und nicht alle Änderungen zu Gunsten des Kunden auszulegen sind (wenn zB niedrigere Kosten oder niedrigere MVDs drinstehen würden), kann man dem Kunden die neuen Bedingungen nicht aufzwingen. Er hat die alten Bedingungen unterschrieben und sich mit diesen einverstanden erklärt. Das muss aber nicht automatisch für die neuen gelten (außer die neuen sind wie gesagt ausschließlich zu Gunsten des Kunden geändert worden).

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Beitrag von jeanne » 16.06.2007, 13:41

@Mr Dailer: Würdest du bitte in deinen Postings weniger Beistriche verwenden? Ich tue mir bei deinen interessanten Berichten immer recht schwer, den Inhalt zu strukturieren.

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Beitrag von Mr.Dailer » 16.06.2007, 14:20

,okay,ich versuchs:)
,du,must,bedenken,das ich sehr viel schreibe,deshalb,kann die Fehlerqoute,ungewollt,durchaus höher ausfallen!
,möchte,immer,ins Detail,gehen,und,deshalb,sind mir,viel Beistreige,mit vielleicht,zuvielen Beistrichen pasiert!
niemand,ist perfekt,und ich ,möchte,es auch nicht sein!
den Fehler,machen wir alle!

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