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Sonderkündigungs-Recht (SoKü) bei A1/Telekom bis 01.04.2012

Verfasst: 26.01.2012, 01:21
von Matula
A1 ändert mit 01.04.2012 AGB und einzelne Preise. Dadurch haben alle Kunden, deren Anschluss von so einer Änderung betroffen ist (auch Mobilkunden) die Möglichkeit, ihren Vertrag (auch trotz evtl. aufrechter Bindung) bis 01.04.2012 kostenlos zu kündigen.

Die Änderungen: http://www.a1.net/preise-neu

Hauptpunkte:
Festnetzanschluss: 16,70€ statt 15,98€
Grundgebühranpassungen aufgrund Verbraucherpreisindex möglich (danke fürs Vormachen, Orange!)
Verzugszinsen 12% statt 5%
Ab 01.04.2012 gilt es als vereinbart, dass man Änderungen akzeptiert, wenn man nicht widerspricht.

re

Verfasst: 31.01.2012, 17:39
von LisaA7
ich könnte mich in den An.US beißen dass ich der Telekom nicht auskomme, denn ich brauche das Fernsehen und Internet, bei mir geht leider keine Schüssel und zur UPC werde ich nicht gehen, die sind ein noch größeres Übel.

Verfasst: 01.02.2012, 05:01
von Matula
Warum ärgerst Du Dich darüber so? Probleme mit A1Telekom?

Verfasst: 10.02.2012, 19:13
von bell
Kombipakete werden vorerst nicht betroffen. Stimmt das?
"Nur" die Indexierung ist eine wesentliche Veränderung.
Die Verträge werden dann ganz sicher nicht billiger, obwohl Index niedriger als im Vorjahr sein kann.