Sonderkündigungs-Recht (SoKü) bei A1/Telekom bis 01.04.2012
Verfasst: 26.01.2012, 01:21
A1 ändert mit 01.04.2012 AGB und einzelne Preise. Dadurch haben alle Kunden, deren Anschluss von so einer Änderung betroffen ist (auch Mobilkunden) die Möglichkeit, ihren Vertrag (auch trotz evtl. aufrechter Bindung) bis 01.04.2012 kostenlos zu kündigen.
Die Änderungen: http://www.a1.net/preise-neu
Hauptpunkte:
Festnetzanschluss: 16,70€ statt 15,98€
Grundgebühranpassungen aufgrund Verbraucherpreisindex möglich (danke fürs Vormachen, Orange!)
Verzugszinsen 12% statt 5%
Ab 01.04.2012 gilt es als vereinbart, dass man Änderungen akzeptiert, wenn man nicht widerspricht.
Die Änderungen: http://www.a1.net/preise-neu
Hauptpunkte:
Festnetzanschluss: 16,70€ statt 15,98€
Grundgebühranpassungen aufgrund Verbraucherpreisindex möglich (danke fürs Vormachen, Orange!)
Verzugszinsen 12% statt 5%
Ab 01.04.2012 gilt es als vereinbart, dass man Änderungen akzeptiert, wenn man nicht widerspricht.