Sonderkündigungs-Recht (SoKü) bei A1/Telekom bis 01.04.2012

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Matula
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Sonderkündigungs-Recht (SoKü) bei A1/Telekom bis 01.04.2012

Beitrag von Matula » 26.01.2012, 01:21

A1 ändert mit 01.04.2012 AGB und einzelne Preise. Dadurch haben alle Kunden, deren Anschluss von so einer Änderung betroffen ist (auch Mobilkunden) die Möglichkeit, ihren Vertrag (auch trotz evtl. aufrechter Bindung) bis 01.04.2012 kostenlos zu kündigen.

Die Änderungen: http://www.a1.net/preise-neu

Hauptpunkte:
Festnetzanschluss: 16,70€ statt 15,98€
Grundgebühranpassungen aufgrund Verbraucherpreisindex möglich (danke fürs Vormachen, Orange!)
Verzugszinsen 12% statt 5%
Ab 01.04.2012 gilt es als vereinbart, dass man Änderungen akzeptiert, wenn man nicht widerspricht.

LisaA7
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re

Beitrag von LisaA7 » 31.01.2012, 17:39

ich könnte mich in den An.US beißen dass ich der Telekom nicht auskomme, denn ich brauche das Fernsehen und Internet, bei mir geht leider keine Schüssel und zur UPC werde ich nicht gehen, die sind ein noch größeres Übel.

Matula
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Beitrag von Matula » 01.02.2012, 05:01

Warum ärgerst Du Dich darüber so? Probleme mit A1Telekom?

bell
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Beitrag von bell » 10.02.2012, 19:13

Kombipakete werden vorerst nicht betroffen. Stimmt das?
"Nur" die Indexierung ist eine wesentliche Veränderung.
Die Verträge werden dann ganz sicher nicht billiger, obwohl Index niedriger als im Vorjahr sein kann.

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