Kündigungsfristen bei Telekom Austria

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MrBean
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Kündigungsfristen bei Telekom Austria

Beitrag von MrBean » 19.06.2009, 21:46

Weiß wer, wie die Kündigungsfristen bei der Telekom Austria sind? Ein Monat oder drei Monate vor Erreichen der Mindestvertragsdauer?

Meine Schwester hat seit September 2008 ein teures aonKombi (29,90 pro Monat) mit einem Jahr Mindestvertragsdauer und möchte dieses kündigen und wieder auf Festnetz allein zurückgehen.

Ende September 2009 müsste bei ihr die Mindestvertragsdauer für aonKombi auslaufen bzw. erreicht sein.

Azby
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Beitrag von Azby » 19.06.2009, 23:01

Im Zweifelsfall bei der Kündigung einfach "zum nächstmöglichen Termin" schreiben. Wenn es sich in diesem Fall nur um einen Tarifwechsel handelt, kannst du das auch so vermerken.
Im Falle einer Kündigung bei der Telekom ist eine Kündigungsfrist von einem Monat mit Kündigungszeitpunkt zum Ende jedes Kalendermonats einzuhalten.
Nachzulesen in den AGB unter www.telekom.at

MrBean
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Beitrag von MrBean » 20.06.2009, 08:53

Danke Azby für deine Antwort.

Da es sich um ein aonKombi-Produkt mit einer Mindestvertragsdauer handelt, dürfte laut Punkt 9. Vertragsdauer, Vertragsbeendigung, Fernabsatz - Unterpunkt (3) aus diesen AGB http://unternehmen.telekom.at/Content.N ... gb-aon.pdf die Kündigungsfrist zwei Monate betragen.

Azby
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Beitrag von Azby » 20.06.2009, 12:32

Richtig. Sofern du noch während der Mindestvertragsdauer deine Kündigung wegschicken möchtest, musst du zwei Monate Kündigungsfrist einhalten.

Franz Ebhardt
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Beitrag von Franz Ebhardt » 29.10.2009, 10:51

Da ich schon mal bei Telekom gearbeitet hab, möchte ich folgende Info dazugeben:

Die Kündigung bitte immer schriftlich mit Unterschrift (per Post, Fax oder eingescannt per Email).
Was die Kündigungsfrist betrifft: Bei einer Kündigung wird der Vertrag mit Ende des Folgemonats beendet. Bei Laufzeitverträgen werden aber die Restentgelte (d.h.: die restlichen monatlichen Gebühren - Grundgebühr mal Anzahl der Restmonate) noch in Rechnung gestellt.

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Beitrag von Azby » 29.10.2009, 13:21

Willkommen im Forum!

Am besten man schickt Kündigungen ausschließlich schriftlich (per Einschreiben oder Fax). Nur auf diese Art hat man einen gültigen Beweis, dass und vor allem wann man die Kündigung weggeschickt hat.
Sofern der Kündigungstermin vor dem Ende der Mindestvertragsdauer liegt, wird natürlich für die Zeit zwischen Kündigungstermin und MVD-Ende weiter verrechnet. Das ist allerdings keine TA-Eigenheit. Das machen (gerechtfertigterweise, denn dafür gibt es die MVD ja) alle Anbieter.

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