warnung vor my-phone

Diskussionen über Festnetz-Anbieter

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Essotiger
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Beitrag von Essotiger » 11.02.2008, 13:04

Stefan hat geschrieben: Meine Frage ist nach wie vor, warum solchen Subfirmen nicht per Verfügung sofort der Hahn zugedreht wird :?: :?:
Zum einen ist die RTR ja nicht zuständig und sollte jemand den Weg zu Gericht finden, wird wohl morgen schon eine neue Firma mit selben Leuten arbeiten und zweitens wird die Beweislage wahrscheinlich recht kompliziert sein.

Das ist halt unser Rechtssystem! :cry:

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 11.02.2008, 13:30

Essotigerlein hat geschrieben:und wartet auf die Lenkererhebung, zu welcher er verpflichtet ist.
...
dann beissen ihn die Hunde!
So habe ich es auch gemeint. Der Zulassungsbesitzer ist einfach mal pauschal in der Schuld, nur durch eine Lenkererhebung (so wie ich es verstehe) kann er sich "schadlos" halten, dafür wird aber der Lenker verpflichtend zur Kassa gebeten.
und sollte jemand den Weg zu Gericht finden, wird wohl morgen schon eine neue Firma mit selben Leuten arbeiten und zweitens wird die Beweislage wahrscheinlich recht kompliziert sein.
Genau da suche ich den Vergleich mit der StVo: Zuerst geht eine Beugungsstrafe "anonym" an MyPhone, dann kommt die "Lenkererhebung" und danach zahlt entweder MyPhone oder die Subfirma - fertig. Von mir aus geht die Subfirma-GmbH mit min. € 35.000,- Stammkapital in Konkurs, dann ist wenigstens ein Teil der € 40.000,- Beugungsstrafe herinnern.
Ist am nächsten Tag eine neue GmbH mit € 35.000,- gegründet, dann geht das Spiel von vorne los und das Stammkapital geht 1 Monat später erneut flöten. Das macht ein betrügerlischer Unternehmer nicht lange mit.

Und wieder einmal kann sich der VKI ernsthaft beweisen!

Grüße
Stefan

LisaA7
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re

Beitrag von LisaA7 » 11.02.2008, 17:50

aber es gibt doch die "Erfüllungsgehilfenhaftung", habs zwar nicht mehr im Kopf aber sinngemäß wenn man sich als Firma eines bekannt unzuverlässigen Gehilfen bedient (etwa einen Säufer als Fahrer einstellt) dann haftet man dafür.

Könnte man das hier nicht auch anwenden?

Sauerei sowas, vor allem naive und alte Leute werden da überhoben, jede die zu höflich sind bei Unbekannten sofort aufzulegen, wie es sein sollte.

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Stefan
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Re: re

Beitrag von Stefan » 11.02.2008, 19:03

LisaA7 hat geschrieben:aber es gibt doch die "Erfüllungsgehilfenhaftung"
Kenne ich persönlich jetzt nicht im Detail, aber da sind wir wahrscheinlich wieder auf der "Ebene" von Beweisführung vor Gericht - wieder verglichen beim Straßenverkehr: Da gilt es (vereinfacht gesagt) für die Behörde/Organ/... als bewiesen, dass der Fahrzeughalter unterwegs war [sprich Anonymverfügung].
In Deutschland hat man zumindest bei Radarfotos (wo Fahrer zu sehen ist) noch die Möglichkeit, zu "beweisen", dass man nicht selber unterwegs war. In Ö hingegen nützt keine Ausrede (bspw. 10 Leute haben uneingeschränkten Zugang zum Autoschlüssel von Fahrschulauto). Der Zulassungsbesitzer zahlt [Anm: Hat natürlich Vor- und Nachteile: Wenn er sich mit dem eigentlichen Lenker versteht, braucht der im Ernstfall nicht den FS abgeben, zahlt aber trotzden dem Besitzer die Strafe; wenn der Lenker alles verleugnet, dann wirds für den Besitzer teuer].
Und soetwas muss doch bitte auch im Telekom-Bereich möglich sein, wo ein kriminelles Verhalten an den Tag gelegt wird, dass nicht mehr nur "Versehen" ist, sondern wo mit Vorsatz gearbeitet wird - die Firmen haben ja dann noch immer die Möglichkeit, diesen Vorsatz zu widerlegen. Kurz gesagt: Beweislastumkehr.

Grüße
Stefan

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Beitrag von tszr » 12.02.2008, 05:51

hallo

gestern hatte meiner mutter einen dubiosen anruf:
(hatt sie mir gleich mittgeteilt, da ich sie schon mal vor 1-2 wochen vorgewarnt hatte, dass sie nicht ja am telefon sagen soll, da sich mache firma als telekom ausgeben):

"guten tag telekom, sind sie zufrieden mit ihrer leitung" antwort vermutlich ja, "haben sie noch fragen" nein ---> fertig "wiederschaun"

wenn da jetzt ein vertrag + ein gefälschtes tonband auftauchen sollte = anzeige beim fernmeldebüro + betrugsanzeige bei der polizei + beschwerde bei der RTR + natürlich sofortiger widerruf, da sie auch nicht der leitungsinnhaber ist sondern mein vater usw...

PS: sofortiger test mit der nummer 062 10000 ergab noch keinen wechsel, eine frechheit wenn wirklich was kommen sollte.

mfg tszr

Essotiger
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Beitrag von Essotiger » 12.02.2008, 08:34

[quote="Stefan"]Genau da suche ich den Vergleich mit der StVo: Zuerst geht eine Beugungsstrafe "anonym" an MyPhone, dann kommt die "Lenkererhebung" und danach zahlt entweder MyPhone oder die Subfirma - fertig. Von mir aus geht die Subfirma-GmbH mit min. € 35.000,- Stammkapital in Konkurs, dann ist wenigstens ein Teil der € 40.000,- Beugungsstrafe herinnern.
Ist am nächsten Tag eine neue GmbH mit € 35.000,- gegründet, dann geht das Spiel von vorne los und das Stammkapital geht 1 Monat später erneut flöten. Das macht ein betrügerlischer Unternehmer nicht lange mit.

Möglich wäre ja vieles, aber dazu müssten die rechtlichen Grundlagen gegeben sein.
Es ist halt schwer, "nur" auf Grund von Beschwerden jemandem eine Strafe aufzubrummen. Man wird dies in einem Verfahren verhandeln müssen und einen Schuldspruch benötigen! Dies ist ja im Straßenverkehr durch Radarfoto etc. gegeben.
Und zuerst eine "anonyme" Strafe auf Verdacht auszusprechen und dann zu verhandeln ist mit unserem Rechtssystem auch nicht verträglich. Auch nicht im Strassenverkehr, da ist die Schuld ja bewiesen und es gibt diese Sonderlösung eines Abgekürzten Verfahrens.

Und täusche Dich mal nicht mit dem Stammkapital. Wenn das am 2 Tag nach Gründung nicht mehr da ist haftet ja wohl der GF persönlich, aber wo nix ist ausser eine geschickte Verschachtelung von Firmen gibt es nicht viel zu hohlen ausser Probleme beim Verfolgen der benutzten Methoden.


Aber alles in allem sollte solchen Dingen schon mit mehr Nachdruck von wem auch immer (RTR, VKI, Ministerium, Staatsanwaltschaft) verfolgt werden.

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Beitrag von Stefan » 12.02.2008, 08:55

Essotigerlein hat geschrieben:Und täusche Dich mal nicht mit dem Stammkapital.
Auch das ist mir klar, nochdazu wo unter bestimmten Umständen auch nur € 8.750,- bar eingelegt sein müssen...
Aber alles in allem sollte solchen Dingen schon mit mehr Nachdruck von wem auch immer (RTR, VKI, Ministerium, Staatsanwaltschaft) verfolgt werden.
Das wird wohl unsere einzige realistische Hoffnung bleiben.

Grüße
Stefan

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Beitrag von LisaA7 » 18.02.2008, 10:51

das Problem ist einfach dass noch viele Leute "naiv" und höflich sind und sich in Gespräche verwickeln lassen - nicht daran denkend wie die Wirtschaft heutzutage funktioniert, dass mit solchen Methoden "gearbeitet" wird.

Es einer alten Dame einzuschärfen, wie einem kleinem Kind, dass man bei Unbekannten sofort auflegen soll, bzw. eine Rückrufnummer + Name verlangen soll, ist schlimm, aber unverzichtbar, wenn man seine Angehörigen schützen will.
von sich aus käme die Dame auf sowas gar nicht, denn früher gabs solche Keilereien nicht - ? oder ??

Es sollte jeder in seinem Bekanntekreis Aufklärung leisten, insbesondere dass man sich auf Aussagen wie "bin von der Telekom" nicht verlassen kann.

Würde die werte Telekom aber MIT Rufnummer anrufen hätte man schon eine positive Identifizierung, so hat man die nicht weil die echte Telekom auch unterdrückt anruft.
FRECHHEIT sowas! ich will wissen wer anruft und nicht weil ich einen Anruf von der Telekom erwarte bei jedem anonymen Frosch abheben müssen. :twisted:

(aber dass nur am Rande)

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brus
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Re: re

Beitrag von brus » 18.02.2008, 11:19

LisaA7 hat geschrieben:Es sollte jeder in seinem Bekanntekreis Aufklärung leisten, insbesondere dass man sich auf Aussagen wie "bin von der Telekom" nicht verlassen kann.
So einen Anruf würde ich gerne erhalten, mich lange belehren lassen und zum Schluß kontern wie teuer sie beispielsweise gegenüber Mitacs sind.
Nummer sehe ich leider am Festnetz nicht weil mein Faxgerät auf automatische Annahme eingestellt ist. Sonst schon.
Grüße
Gerhard

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Beitrag von LisaA7 » 18.02.2008, 11:37

paß halt bei diesen Grundsatzdisskussionen mit Alternativanbietern auf, dass du nicht "ja", "Geburtsdatum" und "voller Name" verwendest, sonst ...schnip.. schnap ....und schon hast a Preselection zur Firma "dubios&windig" am A....

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brus
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Re: re

Beitrag von brus » 18.02.2008, 11:52

LisaA7 hat geschrieben:paß halt bei diesen Grundsatzdisskussionen mit Alternativanbietern auf, dass du nicht "ja", "Geburtsdatum" und "voller Name" verwendest, sonst ...schnip.. schnap ....und schon hast a Preselection zur Firma "dubios&windig" am A....
Ich werde mir diesen Rat merken.
Grüße
Gerhard

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Re: re

Beitrag von Stefan » 18.02.2008, 16:41

LisaA7 hat geschrieben:dass man bei Unbekannten sofort auflegen soll
Ich hebe (den ausschließlich von Angehörigen benutzten Privatanschluss) bei "unbekannt" auch nicht mehr ab, weil es mir einfach schon zu riskant ist, durch ein einfaches und aufgezeichnetes "Ja" (auf die Frage, ob der Mitarbeiter richtig sei) in eine Vertrag verwickelt zu werden, den ich dann wieder rückgängig machen muss...

Da spare ich lieber doppelt Zeit: 1. nicht in ein Gespräch verwickelt zu werden und 2. nicht den Vertrag stornieren zu müssen.

Grüße
Stefan

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haha....recht hast aber

Beitrag von LisaA7 » 18.02.2008, 19:32

auch eine Methode wäre "hallo" statt JA zu sagen, dann warten wer dran ist, vielleicht ja ein ausländischer Freund der über VOIP anruft, daher kann ich das nicht so praktizieren, am Festnetz. Handy heb ich jedenfalls nicht ab wenn keine Rufnummer erscheint.

Unbekannt heißt bei mir als: jemand der sich nicht augenblicklich deklariert "Herr Meier von der Firma Weiher" und dann wenn ich sage: wo darf ich Sie zurückrufen, es ist grad stressig bei mir? seine Nummer rausrückt.
Vorausgesetzt natürlich, es leuchtet mir ein was der Meier von mir will - bzw. wenn ich das auch will - dann kommen wir erst durch meinen RR ins Gespräch.

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Beitrag von tszr » 01.03.2008, 07:47

entlich tut die RTR was gegen my-phone:


quelle:
http://www.nachrichten.at/wirtschaft/we ... b9cddbe2f7
30.01.2008


MyPhone beschäftigt Konsumentenschützer

LINZ. Derzeit beschwert sich jeder zehnte Anrufer bei der Arbeiterkammer Oberösterreich über dasselbe Problem. Am Telefon oder vor Kaufhäusern wurde den Konsumenten ein Vertrag mit dem alternativen Telekom-Betreiber MyPhone „aufgeschwatzt“.

Doris Schöftner, die auf Telekommunikation spezialisierte Juristin der Arbeiterkammer Oberösterreich, prangert vor allem die Werbemethoden des Salzburger Unternehmens an. „Sie stellen sich bei den Konsumenten erst gar nicht als MyPhone vor“, sagt Schöftner.

Mit Aussagen wie „ich bin von der Telekom und habe einen günstigeren Tarif“ werde der Eindruck erweckt, die Telekom Austria biete einen billigeren Tarif.

Tatsächlich bekommen Konsumenten einen neuen Vertrag mit MyPhone. Die Liste der Beschwerden bei der AK Oberösterreich ist lang und reicht von irreführenden Angaben über Unterschriftenfälschungen und unerreichbaren Callcentern bis zur Verweigerung des gesetzlichen Rücktrittsrechtes. „Man muss im Rahmen des fairen Wettbewerbs bleiben“, sagt Schöftner. Die Telekom-Regulierungsbehörde RTR habe bereits Klage wegen unlauteren Wettbewerbs eingebracht.

Ohne Belehrung über ihre Rücktrittsrechte (viele Konsumenten bekommen laut AK als erstes Schreiben eine MyPhone-Rechnung) ist der Rücktritt endlos möglich. Sofern belehrt wurde, hat der Konsument eine Woche für den Rücktritt Zeit.
[/i]

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