Neue Telekomtarife

Diskussionen über Festnetz-Anbieter

Moderatoren: Matula, jxj, brus

Antworten
teleranger
Einmal-Poster
Beiträge: 6
Registriert: 27.03.2004, 09:07

Neue Telekomtarife

Beitrag von teleranger » 28.04.2006, 13:17

hallo,

hier im forum spricht man fast nur ueber die "privatanbieter" und uebersieht dabei das die ta ab 1.4.06 neue festnetztarife insbesondere zu den mobilnetzen eingefuehrt hat und die "privaten" da nicht mitkoennen.

hat die ta schon soviele marktanteile verloren oder wurde da politisch die rtr wieder an die zuegel genommen ?
denn dass diese tarife von der rtr genehmigt worden sind - konnte ich nirgends lesen - oder habe ich etwas verschlafen :wink:

lg

tszr
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 1418
Registriert: 12.03.2005, 07:31
Wohnort:

Re: Neue Telekomtarife

Beitrag von tszr » 28.04.2006, 16:35

teleranger hat geschrieben:hallo,

hier im forum spricht man fast nur ueber die "privatanbieter" und uebersieht dabei das die ta ab 1.4.06 neue festnetztarife insbesondere zu den mobilnetzen eingefuehrt hat und die "privaten" da nicht mitkoennen.

hat die ta schon soviele marktanteile verloren oder wurde da politisch die rtr wieder an die zuegel genommen ?
denn dass diese tarife von der rtr genehmigt worden sind - konnte ich nirgends lesen - oder habe ich etwas verschlafen :wink:

lg
die tarife werden gesenkt das ist richtig aber dafür der takt erhöht ! = die gespräche werden dann im tkt 60/30 abgerechnet somit bei über 50% gesprächen unter einer minute werden sie in der praxis teurer als vorher ! :wink: typisch telekom..........und tele2 :cry:

und seit wann muss die RTR tarife bewillige, wär neu, nur die grundgebühren müssen bewilligt werden...............

Benutzeravatar
brus
Moderator
Beiträge: 5951
Registriert: 11.10.2003, 18:32
Wohnort: Wien

Re: Neue Telekomtarife

Beitrag von brus » 28.04.2006, 17:04

tszr hat geschrieben: die tarife werden gesenkt das ist richtig aber dafür der takt erhöht ! = die gespräche werden dann im tkt 60/30 abgerechnet somit bei über 50% gesprächen unter einer minute werden sie in der praxis teurer als vorher ! :wink: typisch telekom..........und tele2
Habe gerade aus gegebenen Anlaß (UPC Digital Phone) die Taktung von Priority und dem neuen Produkt angesehen:
Taktung 1/1 (2 Cent Mindestverrechnung pro Gespräch). Allerdings keine Alternativen zugelassen.
Grüße
Gerhard

John Doe
Foren-Mitglied
Beiträge: 83
Registriert: 26.04.2006, 21:55
Wohnort: Wien

Beitrag von John Doe » 28.04.2006, 17:08

@ tszr: die entgelte sind bestandteil der AGB's und daher sind änderungen derselben der RTR anzuzeigen. das betrifft alle entgelte, nicht bloß die grundgebühren.

tszr
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 1418
Registriert: 12.03.2005, 07:31
Wohnort:

Beitrag von tszr » 28.04.2006, 18:06

John Doe hat geschrieben:@ tszr: die entgelte sind bestandteil der AGB's und daher sind änderungen derselben der RTR anzuzeigen. das betrifft alle entgelte, nicht bloß die grundgebühren.
aber AGBs müssen nicht von der RTR genehmigt werden ! :wink:
nur angezeigt...............
.
.

Matula
Moderator
Beiträge: 4474
Registriert: 12.10.2003, 04:31

Re: Neue Telekomtarife

Beitrag von Matula » 28.04.2006, 19:18

tszr hat geschrieben:somit bei über 50% gesprächen unter einer minute werden sie in der praxis teurer als vorher !
Bei Gesprächen unter einer Minute ist es gleich teuer wie vorher, denn 1 Minute war immer schon Mindestverrechnung. Erst ab[/b] der 1. Minute wirkt sich die an Frechheit nicht zu überbietende neue Taktung massiv aus. Eine Zumutung seitens TA!

John Doe
Foren-Mitglied
Beiträge: 83
Registriert: 26.04.2006, 21:55
Wohnort: Wien

Beitrag von John Doe » 29.04.2006, 01:56

@tszr: korrekt. es gibt kein genehmigungsverfahren. allerdings hat die RTR unter gewissen umständen ein veto gegen AGBs, das sie binnen 8 wochen nach anzeige der AGBs anwenden kann.
(tkg 2003)

§ 25. (1) Betreiber von Kommunikationsnetzen oder -diensten haben Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erlassen, in welchen auch die angebotenen Dienste beschrieben werden, sowie die dafür vorgesehenen Entgeltbestimmungen festzulegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen sind der Regulierungsbehörde vor Aufnahme des Dienstes anzuzeigen und in geeigneter Form kundzumachen.
(2) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen sind vor ihrer Wirksamkeit der Regulierungsbehörde anzuzeigen und in geeigneter Form kundzumachen. Für den Teilnehmer nicht ausschließlich begünstigende Änderungen gilt eine Kundmachungs- und Anzeigefrist von zwei Monaten. Die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 140/1979, (KSchG), sowie des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches bleiben unberührt.

[...]

(6) Die Regulierungsbehörde kann den gemäß Abs. 1 und 2 angezeigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb von acht Wochen widersprechen, wenn diese diesem Bundesgesetz oder den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen oder §§ 879 und 864a ABGB oder §§ 6 und 9 KSchG widersprechen. Die Zuständigkeiten zur Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

tszr
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 1418
Registriert: 12.03.2005, 07:31
Wohnort:

Beitrag von tszr » 29.04.2006, 07:18

John Doe hat geschrieben:@tszr: korrekt. es gibt kein genehmigungsverfahren. allerdings hat die RTR unter gewissen umständen ein veto gegen AGBs, das sie binnen 8 wochen nach anzeige der AGBs anwenden kann.
(tkg 2003)

§ 25. (1) Betreiber von Kommunikationsnetzen oder -diensten haben Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erlassen, in welchen auch die angebotenen Dienste beschrieben werden, sowie die dafür vorgesehenen Entgeltbestimmungen festzulegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen sind der Regulierungsbehörde vor Aufnahme des Dienstes anzuzeigen und in geeigneter Form kundzumachen.
(2) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen sind vor ihrer Wirksamkeit der Regulierungsbehörde anzuzeigen und in geeigneter Form kundzumachen. Für den Teilnehmer nicht ausschließlich begünstigende Änderungen gilt eine Kundmachungs- und Anzeigefrist von zwei Monaten. Die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 140/1979, (KSchG), sowie des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches bleiben unberührt.

[...]

(6) Die Regulierungsbehörde kann den gemäß Abs. 1 und 2 angezeigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb von acht Wochen widersprechen, wenn diese diesem Bundesgesetz oder den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen oder §§ 879 und 864a ABGB oder §§ 6 und 9 KSchG widersprechen. Die Zuständigkeiten zur Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

die telekom ist selber schuld, wenn sie die gebühren die agbs einbindet, dass macht kein anderer anbieter. :wink:

die gesprechsgebühren werden immer extra angeführt, ausser bei der TA, ich glaube sobald GB verrechnet werden, müssen sie in die AGBs eingebaut werden.

teleranger
Einmal-Poster
Beiträge: 6
Registriert: 27.03.2004, 09:07

Beitrag von teleranger » 05.05.2006, 09:08

die telekom ist selber schuld, wenn sie die gebuehren die agbs einbindet, dass macht kein anderer anbieter.
was glaubst du - wenn die ta tarife machen kann wie sie will - wo dann der wettbewerb waere :?:
oder wie ist es zu erklaeren - dass der ta vorstand fischer - die regulation gegenueber der ta - schon seit laengerer zeit als ueberholt mokiert :wink:

bei unseren nachbarn ist es schon vorgekommen - dass die regulierungsb. tarife der deutschen telekom abgelehnt hat.

lg

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste