Diskussionen über Festnetz-Anbieter
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tszr
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von tszr » 24.12.2005, 13:51
Das neue Entgelt für Sperren von Fernsprech- und ISDN-Anschlüssen beträgt ab 01.02.2006 Euro 30.- (inkl. USt.), darüber hinaus wurden diverse Klarstellungen in den LB und EB vorgenommen.
Selbstverständlich haben Sie bis 31.01.2006 das Recht, das(die) von den Änderungen betroffene(n) Vertragsverhältnis(se) kostenlos zu kündigen.
quelle: die dez 2005 telekom rechnung 1. seite klein gedruckt.
jetzt muss man schon fürs kündigen 30 euro bezahlen, ab 1.2.2006
eine frechheit so was............. typisch monopol.......
somit wird das einrichten für xDSL wieder versteckt teurer........
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metal-heli
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von metal-heli » 24.12.2005, 14:45
warum kündigen? was hat sperren mit kündigen zu tun??
ich glaub da gehts einfach darum wenn man nummern sperren lässt, damit man die nicht mehr wählen kann, kostet das 30 €.
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tszr
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von tszr » 24.12.2005, 14:59
metal-heli hat geschrieben:warum kündigen? was hat sperren mit kündigen zu tun??
ich glaub da gehts einfach darum wenn man nummern sperren lässt, damit man die nicht mehr wählen kann, kostet das 30 €.
eine sperre war nie kostenlos, damit ist schon die kündigung gemeint
ist doch auch eine sperre von einem anschluss oder nicht ?
ich denke die müssen aonpur finanzieren oder wollen es den entbündlern noch schwerer machen, bzw. die leitungsmietensenkung 20 cent pro monat muss ja auch reingeholt werden, die vor kurzem erst von der RTR beschlossen wurde.
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Matula
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von Matula » 27.12.2005, 01:05
Damit ist mit Sicherheit nicht Kündigen gemeint, sondern wie gesagt eine Sperre. Glaube aber auch nicht, daß damit die Sperre, bestimmte Nummern anzurufen, gemeint ist, sondern eine Sperre des Anschlusses. Es heißt ja "Sperren von Fernsprechanschlüssen". So eine Sperre kann etwa sein, wenn Rechnungen nicht bezahlt wurden oder natürlich auch der Kunde wünschen, warum auch immer. tszr hat sich vielleicht dadurch verunsichern lassen, daß dabei steht "Kunde hat die Möglichkeit bis 31.01. kostenlos zu kündigen". Das bedeutet aber nicht, daß es nachher nicht mehr kostenlos ist, sondern das muß dabeistehen, weil Kunden bei Veränderungen der AGB immer das Recht auf Kündigung haben, bevor die Änderung in Kraft tritt. Darauf muß die TA bei so einer Änderungsbekanntgabe explizit hinweisen. In so einem Fall dürfte es auch möglich sein, trotz MVD zu kündigen.
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tszr
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von tszr » 27.12.2005, 05:45
Matula hat geschrieben:Damit ist mit Sicherheit nicht Kündigen gemeint, sondern wie gesagt eine Sperre. Glaube aber auch nicht, daß damit die Sperre, bestimmte Nummern anzurufen, gemeint ist, sondern eine Sperre des Anschlusses. Es heißt ja "Sperren von Fernsprechanschlüssen". So eine Sperre kann etwa sein, wenn Rechnungen nicht bezahlt wurden oder natürlich auch der Kunde wünschen, warum auch immer. tszr hat sich vielleicht dadurch verunsichern lassen, daß dabei steht "Kunde hat die Möglichkeit bis 31.01. kostenlos zu kündigen". Das bedeutet aber nicht, daß es nachher nicht mehr kostenlos ist, sondern das muß dabeistehen, weil Kunden bei Veränderungen der AGB immer das Recht auf Kündigung haben, bevor die Änderung in Kraft tritt. Darauf muß die TA bei so einer Änderungsbekanntgabe explizit hinweisen. In so einem Fall dürfte es auch möglich sein, trotz MVD zu kündigen.
aber komisch ist, dass auf dem kündigungsformular der TA auch sperre des anschlusses draufsteht
naja hab mal eine anfrage per e-mail an die TA gestellt mal sehen was jetzt wirklich stimmt ?
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tszr
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von tszr » 03.01.2006, 06:42
so laut offizeller antwort von der TA, handelt es wirklich NUR um die sperrgebühr, und bei der "normalen" kündigung ist noch nichts zu bezahlen, sorry für den irrtum
war aber wirklich blöd auf der letzten TA rechnung aufgedruck, haben sicher einige andere auch falsch verstanden.
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