Dienstag, 10. Juni 2014
Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) genehmigt Syndikatsvertrag
Durch die Genehmigung wird der Vorgang somit nicht an das Kartellgericht weitergeleitet.
Die BWB sieht jedoch, durch die Entstehung eines " hoch konzentrierten Telekommunikationsmarktes", einen Bedarf an einer dauerhaften Beobachtung der Branche. Dies soll durch ständiges Monitoring dargestellt werden. Durch dieses Monitoring soll auch eine Benachteiligung oder Behinderung von Wettbewerbern frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen getroffen werden.
(Tarifecheck MA)
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