Arbeitnehmerveranlagung

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Wowo
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Arbeitnehmerveranlagung

Beitrag von Wowo » 09.01.2015, 10:49

Kann man bei der Arbeitnehmerveranlagung alle Versicherungen (Leben, Haushalt, Gesundheit etc.) anführen?
Kirchenbeitrag?
Buchmaterial etc. für die Arbeit?
Reparaturen am Instrument?
Da ich es dieses Mal online mache: Fügt man all diese Rechnungen eingescannt bei?

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Stefan
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Re: Arbeitnehmerveranlagung

Beitrag von Stefan » 09.01.2015, 15:13

Grundsätzlich kannst du alles angeben. Jedoch wird automatisch ein Freibetrag abgezogen (Werbungskosten § 16), der i.d.R. Kleinbeträge abdeckt. Ich hab den Betrag vergessen, aber ich glaube, es waren um die € 150,-

Sollte niemand anderer Bescheid wissen, erkundige dich einfach noch einmal beim Finanzamt.
Wenn du nicht über die € 150,- drüber bist, macht die Arbeit von Belege sammeln keinen Sinn.
Aus meiner Erinnerung musst du beim Ausfüllen nur die Kosten einfügen. Das FA kann dann die Belege einfordern, wenn du geprüft wirst.

Anm.: Jeder steuerpflichtige Arbeitnehmer, der keine Veranlagung macht, schenkt dem Staat automatisch diese Steuerrückvergütung durch den Werbekosten-Freibetrag. Das sind im Jahr Millionenbeträge, nur mal so zur Info, wie korrekt der Staat den Steuerzahlern gegenüber agiert.

Grüße
Stefan

Azby
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Re: Arbeitnehmerveranlagung

Beitrag von Azby » 09.01.2015, 15:40

Stefan hat geschrieben:Grundsätzlich kannst du alles angeben. Jedoch wird automatisch ein Freibetrag abgezogen (Werbungskosten § 16), der i.d.R. Kleinbeträge abdeckt. Ich hab den Betrag vergessen, aber ich glaube, es waren um die € 150,-
Das Werbungskostenpauschale beträgt € 132,-.

Wie Stefan richtig gesagt hat - Werbungskosten, die darunter liegen, brauchst du gar nicht angeben. Wenn du drüber bist, musst du schauen, ob sie auch wirklich als Werbungskosten anerkannt werden. Bücher sind dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie zur Aus- oder Fortbildung in Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit dienen.

Bei Finanzonline kannst du den Kirchenbeitrag eingeben (bis zu 400€).

Wenn das Instrument zur Einkommenserzielung dient, sind Reparaturen daran als Werbungskosten absetzbar.

Prämien für eine freiwillige Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung können (mit umfassenden Ausnahmen) als Sonderausgaben abgesetzt werden, höchstens € 2.920,- (verdoppelt sich, wenn dir der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht). Ohne Nachweis wird ein Sonderausgabenpauschale von € 60,- herangezogen.

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Beitrag von Wowo » 09.01.2015, 20:32

Was soll der Ausdruck "Werbekosten" bedeuten? Für wen werbe ich?

Ich hätte Lebens- Haushalts-, Kranken- und Rechtsschutzversicherung anzugeben.
Sind all diese Sparten möglich?

Mit der Sinnhaftigkeit der Angabe von "Werbekosten" ab 132 Euro ist natürlich die Summe aller Angaben gemeint, ja?
Bei den Werbekosten gibt man nur die Gesamtsumme an? Die Kaufbelege kann man nicht gescannt mitsenden?
Den Kauf eines Laptops kann man in jedem Fall anführen, ja?

Azby
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Beitrag von Azby » 10.01.2015, 10:30

Wowo hat geschrieben:Was soll der Ausdruck "Werbekosten" bedeuten? Für wen werbe ich?
Es heißt Werbungskosten.
Gemäß § 16 EStG sind "Werbungskosten [...] die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen [der außerbetrieblichen Einkunftsarten]".
Was du also ausgegeben hast, um deine Einkünfte zu sichern, zu erhöhen etc., sind Werbungskosten und, vorausgesetzt die konkrete Ausgabe ist nicht gesetzlich nicht anerkannt, von den Einnahmen bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage abzuziehen.
Prämien für private Haushalts- und Rechtsschutzversicherungen sind keine Werbungskosten und können auch nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Diese sind steuerlich nicht begünstigt, so wie Mitgliedsbeiträge zu Autofahrerclubs.
Für die private Kranken(zusatz)versicherung gilt das, was ich im letzten Post geschrieben habe (Sonderausgaben).

Lebensversicherungen können als Sonderausgaben abgesetzt werden (der Gesamtbetrag der Prämien wird mit den Krankenversicherungsprämien zusammengerechnet - gemeinsam dürfen es nicht mehr als die oben erwähnten € 2.920,- sein). Nicht als Sonderausgaben gelten die Beiträge für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (§ 108g EStG) und der Pensionszusatzversicherung nach § 108b EStG.
Bei den Lebensversicherungen kommt es aber bei der Abzugsfähigkeit darauf an, wann dein Vertrag abgeschlossen wurde und welche genauen Regelungen er enthält. Hierfür existieren Ausnahmeregelungen, die zu kompliziert sind, um sie hier darzustellen. Frag hierfür bei deiner Versicherung bzw. bei der Finanz nach, ob die Prämien für deinen konkreten Vertrag auch tatsächlich als Sonderausgaben anerkannt werden.
Mit der Sinnhaftigkeit der Angabe von "Werbekosten" ab 132 Euro ist natürlich die Summe aller Angaben gemeint, ja?
Nein, es ist die Summe aller möglichen nachweisbaren Werbungskosten gemeint. Die Versicherungsbeiträge bzw. -prämien sind, falls sie anerkannt werden, Sonderausgaben und fallen nicht unter die Werbungskosten. Das sollte bereits aus meinem letzten Post hervorgehen: Die Pauschalbeträge sind € 132,- für Werbungskosten und € 60,- für Sonderausgaben. Wenn du jeweils darüber hinausgehende Zahlungen nachweisen kannst, zahlt es sich aus, sie auch anzugeben. Sonst nimmst du einfach die automatisch herangezogenen Pauschalbeträge (dafür musst du nichts angeben).
Bei den Werbekosten gibt man nur die Gesamtsumme an? Die Kaufbelege kann man nicht gescannt mitsenden?
Originalbelege werden im Falle einer Prüfung von dir verlangt werden.
Den Kauf eines Laptops kann man in jedem Fall anführen, ja?
Er muss zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen dienen. Beim Laptop besteht das Problem, dass dieser tatsächlich auch privat genutzt werden kann. Es stellt sich daher in erster Linie die Frage, ob bzw. bejahendenfalls in welchem Ausmaß die Anschaffung als Werbungskosten anerkannt wird. Darüber hinaus hat ein Laptop eine (auch steuerliche) Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr, weshalb du nicht sofort die ganzen Kosten absetzen kannst, sondern diese gleichmäßig verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer absetzen musst (Absetzung für Abnutzung).

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Stefan
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Re: Arbeitnehmerveranlagung

Beitrag von Stefan » 10.01.2015, 12:29

Wowo hat geschrieben:... Arbeitnehmerveranlagung ... Reparaturen am Instrument? ... Den Kauf eines Laptops ...
Ich muss jetzt noch einmal nachhaken: Machst du eine Arbeitnehmerveranlagung L1 oder eine Einkommenssteuererklärung E1?
Wenn du L1 machst, wird davon ausgegangen, dass du dein "Arbeitsmaterial" praktisch vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommst. Bildlich gesprochen: Du bist in einem Tonstudio Berufsmusiker und brauchst dafür Instrument und PC. Dies stellt dir alles der Tonstudio-Betreiber zur Verfügung, wie er auch allfällige Reparaturen und Ersatzbeschaffung zahlt. Er kann dir vielleicht sogar noch einen Sachbezug verrechnen [Anm.: Das ist ein Lohn, den du nicht ausbezahlt bekommst, aber versteuern lassen musst], weil du das Equipment auch privat nutzen darfst.

In so einem Fall bleiben defacto nur Werbungskosten übrig, also wenn du Kurse besuchst und Bücher kaufst, damit du - aufgrund deiner gesteigerten (erworbenen) Qualifikation - deinen Job behalten kannst. Pendlerpauschale wäre vllt. noch ein Thema und die Krankenversicherungen, was Azby schon alles mehr als ausreichend beantwortet hat.


Aber wenn du jetzt mit E1 beginnst, bist du in diesem Forum an der falschen Stelle. Hier würde ich dir aus zweierlei Gründen raten, einen Steuerberater zu konsultieren:
1. Die Gefahr einer allfälligen Prüfung ist gering, da ein Steuerberater im Sinne des Finanzamtes agiert und sicherlich nichts anführt, was nicht abzugsfähig ist --- anders gesagt: Ein Steuerberater hat ungern die Prüfer im Haus.
2. Dir wird tatsächlich alles angerechnet, was möglich ist, selbst Dinge, von denen wir aufgrund deiner Lebensumstände nichts wissen.

Daneben hast du im Nachhinein keine Scherereien, wenn es zu einer Prüfung kommt. Gerade das Thema "geringwertige Wirtschaftsgüter" oder "Absetzung für Abnutzung" - wenn falsch angeführt - kann hier schon einmal zu eine beträchtlichen Nachzahlung führen.
Und der Anteil der Privatnutzung ist sowieso ein Thema, dass in Österreich ein Unikum ist: Eine Fahrt zur Post, wenn du sie mit einem Lebensmitteleinkauf verbindest, wird 100% als Privatfahrt gezählt! Also müsstest du nach der Fahrt zur Post wieder nach hause und dann erst wieder einkaufen fahren, damit du (bei doppelter Strecke) eine 50/50 Regelung zugestanden bekommst.
Und das mit dem Laptop (oder Reparatur von Instrumenten) ist nicht weniger einfach: Zuerst wird einmal unterstellt, dass du den Laptop vorwiegend für private Zwecke einsetzt, also hast du gleich einmal 2/3, die du nicht absetzen darfst. Du musst dich dann rechtfertigen, warum du den Laptop hauptsächlich beruflich nutzt bzw. auch den Zeitaufwand darstellen, den du damit verbringst. Im besten Fall hast du einen 2. Laptop, auf dem "private" Programme installierst sind und wo auf dem beruflich genutzten Laptop nur "berufliche" Programme wie Cubase o.ä. installiert sind.

Auch wenn sich das alles nun kompliziert anhört, in Wirklichkeit ist es viel komplizierter!

Langer Rede, kurzer Sinn: Wenn es um größere Beträge geht (sagen wir ab € 2.000,- aufwärts), dann geh zu einem Steuerberater.
Wenn es sich um Minimalbeträge handelt, dann vergiss es einfach! Lass die Felder frei und du hast keine Probleme. Nur so zum Fühlen: bei € 500,- zahlst du vielleicht € 50,- weniger Steuern [Anm.: kommt sehr auf die Einzelsituation an, kann sogar weniger sein!], aber da ist es weder das Geld für den Steuerberater noch die Zeit, die wir hier schreiben, wert.

Grüße
Stefan

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Beitrag von Wowo » 11.01.2015, 13:45

Als klassischer Musiker hat man Instrumente und Reparaturen selbst zu zahlen.
Daher führe ich es an.

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Beitrag von Stefan » 11.01.2015, 18:04

Wowo hat geschrieben:Als klassischer Musiker hat man Instrumente und Reparaturen selbst zu zahlen.
Daher führe ich es an.
Ich hoffe, du hast mich nicht falsch verstanden: Ich will dir nicht abraten, dir zustehendes Geld nicht einzufordern!

Es geht lediglich darum, wie du veranlagst: E1 oder L1
Wir (Azby und ich) wollen dir doch sicherlich nichts Schlechtes! Alle Ratschläge sollen dir zum Guten dienen, um mögliche Komplikationen frühzeitig zu erkennen.

Und schlussendlich gilt beim Finanzamt: Wo kein Kläger, da kein Richter.


Du wirst das schon hinkriegen :wink:


Grüße
Stefan

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Beitrag von Wowo » 11.01.2015, 21:40

Ich tat es soeben!

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Beitrag von Wowo » 13.01.2015, 11:00

abgeschickt.
Die Daten des Arbeitgebers waren bereits da, ich fügte die Zahlen der Werbungskosten hinzu, und es wurde die "voraussichtliche Überweisungssumme" angeführt.
Somit müsste es in wenigen Tagen am Konto sein, right?

Azby
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Beitrag von Azby » 13.01.2015, 14:30

Wowo hat geschrieben:abgeschickt.
Die Daten des Arbeitgebers waren bereits da, ich fügte die Zahlen der Werbungskosten hinzu, und es wurde die "voraussichtliche Überweisungssumme" angeführt.
Somit müsste es in wenigen Tagen am Konto sein, right?
Wenn du nicht überprüft wirst, ja.
Vorausgesetzt, du hast den IBAN angegeben. Sonst kriegst du's per PSK-Anweisung.
Üblicherweise geht das recht schnell, es kann aber auch ein paar Wochen dauern.

Wowo
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Beitrag von Wowo » 13.01.2015, 14:45

IBAN ist angegeben, ja.

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Beitrag von Wowo » 14.01.2015, 15:12

Azby, wird in der Finanzonline Databox angegeben, wenn die Überweisung vorgenommen wurde bzw. alles erledigt ist oder nicht?
Bei mir steht nach wie vor "Es wurde ein Antrag eingebracht".

Azby
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Beitrag von Azby » 14.01.2015, 16:59

Wowo hat geschrieben:Azby, wird in der Finanzonline Databox angegeben, wenn die Überweisung vorgenommen wurde bzw. alles erledigt ist oder nicht?
Nein.
Du erhältst irgendwann deinen ESt-Bescheid, die Gutschrift erfolgt dann idR innerhalb weniger Tage.

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Beitrag von Wowo » 14.01.2015, 17:07

per Post?
Na toll, bei zwei Freunden in Wien war die Überweisung zwei Tage nach Einreichen am Konto.

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