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Unbedingte Anrufweiterleitung im EU-Roaming: Kosten?

Verfasst: 26.03.2014, 22:38
von GunnarDH
die Frage ist folgende:
wenn ich im EU-Roaming (z.B. Slowenien) bin, und dort in mein Telefon mit österr. Sim-Karte eine Unbedingte Weiterleitung auf eine zweite österr. Nummer eintippe, dann sollte ich, wenn ich dann angerufen werde, die Roaming-Kosten NUR Passiv in der 2. Nummer bekommen, die den Anruf dann letztlich empfängt, und nicht auf der 1. Nummer, die die Weiterleitung macht. richtig?
lt. EU-Roaming-Verordnung sollte das wohl so sein, allerdings ist da immer nur von der Mailbox die Rede. ob das für sonstige Weiterleitungen auch gilt, weiß ich nicht so recht.
außerdem stellt sich die Frage, ob man diese Weiterleitungscodes überhaupt IM Ausland setzen und stornieren kann, d.h. ob der Roaming-Partner, bei dem ich grad eingeloggt bin, diese überhaupt an den österr. Heimprovider weiterleitet.

Re: Unbedingte Anrufweiterleitung im EU-Roaming: Kosten?

Verfasst: 27.03.2014, 00:13
von Stefan
GunnarDH hat geschrieben: ... Unbedingte Weiterleitung ... dann sollte ich, wenn ich dann angerufen werde, die Roaming-Kosten NUR Passiv in der 2. Nummer bekommen, die den Anruf dann letztlich empfängt, und nicht auf der 1. Nummer, die die Weiterleitung macht. richtig?
Richtig
Die Erklärung: Eine unbedingt Umleitung "kontrolliert" erst gar nicht, ob das Handy an ist oder nicht bzw. wo es sich befindet.

Diese (USSD-) Codes sollten grundsätzlich auch im Ausland funktionieren --- mit demselben Prinzip funktioniert auch die Aufladung von Handyladebons im Ausland.
Sollte es nicht funktionieren, bekommst du aber eine (zuverlässige) Fehlermeldung.

Grüße
Stefan

Verfasst: 27.03.2014, 00:14
von eigs
Bei einer unbedingten Anrufweiterschaltung (sofortigen Rufumleitung) bezahlt man kein Roaming.

Die Rufumleitung solltest du auch im Ausland aktivieren können.
Falls es damit Probleme gibt kann man das bei manchen Anbietern auch über deren Website erledigen.

Verfasst: 27.03.2014, 08:20
von brus
eigs hat geschrieben:Bei einer unbedingten Anrufweiterschaltung (sofortigen Rufumleitung) bezahlt man kein Roaming.
Die Rufumleitung solltest du auch im Ausland aktivieren können.
Die Umleitung läßt sich auch im Ausland aktivieren.
Für die Einrichtung dieser Umleitung fallen keine Gebühren an.
Für den Empfang der Anrufe auf ein AT Handy im Ausland bezahlt man natürlich passive Roaminggebühren, egal ob das Handy direkt oder über eine Umleitung angerufen wird.

Re: Unbedingte Anrufweiterleitung im EU-Roaming: Kosten?

Verfasst: 27.03.2014, 10:25
von ChristianWien
GunnarDH hat geschrieben:die Frage ist folgende:
wenn ich im EU-Roaming (z.B. Slowenien) bin, und dort in mein Telefon mit österr. Sim-Karte eine Unbedingte Weiterleitung auf eine zweite österr. Nummer eintippe, dann sollte ich, wenn ich dann angerufen werde, die Roaming-Kosten NUR Passiv in der 2. Nummer bekommen, die den Anruf dann letztlich empfängt, und nicht auf der 1. Nummer, die die Weiterleitung macht. richtig?
Richtig.
Bei einer unbedingten Rufumleitung gibt es (auf dem umgeleiteten Handy) für empfangene Gespräche keine Roaminggebühren, dafür fallen jedoch die tariflichen Kosten (ggf. Freiminuten) für das Weiterleitungsziel an.
Bei der Zielnummer der Umleitung können jedoch je nach Tarif passive Roaminggebühren (oder im Falle einer weiteren Umleitung die dafür tariflichen Kosten) anfallen.

GunnarDH hat geschrieben: lt. EU-Roaming-Verordnung sollte das wohl so sein, allerdings ist da immer nur von der Mailbox die Rede. ob das für sonstige Weiterleitungen auch gilt, weiß ich nicht so recht.
Die EU-Verordnung regelt nur BEDINGTE Umleitungen auf die Mobilbox.
Diese müssen innerhalb der EU kostenlos sein - wobei hingegen bei von der Mobilbox abweichenden Zielen weiterhin passive + aktive Umleitungsgebühren anfallen.
Und das (aktive) Abhören der Mobilbox kostet weiterhin aktive Roaminggebühren.
GunnarDH hat geschrieben: außerdem stellt sich die Frage, ob man diese Weiterleitungscodes überhaupt IM Ausland setzen und stornieren kann, d.h. ob der Roaming-Partner, bei dem ich grad eingeloggt bin, diese überhaupt an den österr. Heimprovider weiterleitet.
Prinzipiell sollten Anrufumleitungen auch von ausländischen Netzen setz- bzw. änderbar sein.
Da hiebei evtl. (temporäre) technische Probleme nicht ausgeschlossen werden können, sollte man aber sicherheitshalber die Umleitung noch im Heimatnetz setzen.

Verfasst: 27.03.2014, 11:21
von GunnarDH
besten Dank für so viele kompetente (und übereinstimmende) Antworten.

Re: Unbedingte Anrufweiterleitung im EU-Roaming: Kosten?

Verfasst: 06.06.2016, 16:04
von freak0815
Hallo, sorry dass ich diesen alten Thread nochmal öffne, aber selbes Thema.

1. Österr. SIM-Karte befindet sich in AT
2. Österr. SIM-Karte ist im EU-Ausland

Auf der 1. Karte ist eine unbedingte Weiterleitung zur 2. Karte aktiv. Die 1. Karte wird nun angerufen. Was passiert? Zahlt man

a) Gebühr (Gesprächskosten) durch die unbedingte Weiterleitung auf die 2. SIM-Karte in Höhe der gesprochenen Minuten, die auf 2. SIM-Karte weitergeleitet wurden? Oder fällt "nur" Passiv-Raoming für die 2. SIM-Karte an, da im EU-Ausland?

b) falls ja, geht das von Freieinheiten ab?

Vielen Dank im Voraus.

Re: Unbedingte Anrufweiterleitung im EU-Roaming: Kosten?

Verfasst: 06.06.2016, 17:51
von Azby
freak0815 hat geschrieben:Hallo, sorry dass ich diesen alten Thread nochmal öffne, aber selbes Thema.

1. Österr. SIM-Karte befindet sich in AT
2. Österr. SIM-Karte ist im EU-Ausland

Auf der 1. Karte ist eine unbedingte Weiterleitung zur 2. Karte aktiv. Die 1. Karte wird nun angerufen. Was passiert? Zahlt man

a) Gebühr (Gesprächskosten) durch die unbedingte Weiterleitung auf die 2. SIM-Karte in Höhe der gesprochenen Minuten, die auf 2. SIM-Karte weitergeleitet wurden? Oder fällt "nur" Passiv-Raoming für die 2. SIM-Karte an, da im EU-Ausland?

b) falls ja, geht das von Freieinheiten ab?

Vielen Dank im Voraus.
Das kommt auf den Betreiber an.
Grundsätzlich kostet die unbedingte Rufumleitung zu einem österreichischen Handy, das sich im Ausland befindet genausoviel, wie wenn sich das österreichische Handy (2.) im Ausland befindet. Passivgebühren fallen beim 2. Handy also in dieser Konstellation immer an. Beim umleitenden Handy (1.) kommt es drauf an:

Bob zB verrechnet bei Rufumleitungen zu bob nichts. In diesem Fall fallen bei der ersten SIM weder Kosten an, noch werden die Freieinheiten beansprucht.

Bei Betreibern, die für die Rufumleitung etwas verrechnen, wird, sofern vorhanden, normalerweise von den Freiminuten abgezogen (wobei je nach Länge des umgeleiteten Gesprächs verrechnet wird), darüber hinaus gehende Minuten werden nach dem Standardtarif verrechnet.

Re: Unbedingte Anrufweiterleitung im EU-Roaming: Kosten?

Verfasst: 06.06.2016, 22:58
von freak0815
Danke Azby.
Verstehe ich das richtig, wenn sim 1 in AT auf sim 2 (in EU) unbedingt weitergeleitet ist:
Anruf aus AT auf sim 1, leitet weiter auf sim 2. gespräch dauert 10min. es werden 10min zum AT inlandstarif für sim 1 berechnet (oder eben abzug von innländischen freieinheiten) und für sim 2 fallen passiv roaming gebühren an.
Für sim 1 fallen so oder so keine gebühren für auslandstelefonie an?
Lg

Re: Unbedingte Anrufweiterleitung im EU-Roaming: Kosten?

Verfasst: 07.06.2016, 14:15
von Azby
freak0815 hat geschrieben:Danke Azby.
Verstehe ich das richtig, wenn sim 1 in AT auf sim 2 (in EU) unbedingt weitergeleitet ist:
Anruf aus AT auf sim 1, leitet weiter auf sim 2. gespräch dauert 10min. es werden 10min zum AT inlandstarif für sim 1 berechnet (oder eben abzug von innländischen freieinheiten) und für sim 2 fallen passiv roaming gebühren an.
Für sim 1 fallen so oder so keine gebühren für auslandstelefonie an?
Lg
Richtig. Weil bei der unbedingten Umleitung das Roaming keine Rolle spielt. Die Verbindung wird gleich in Österreich "abgefangen" und zur anderen österreichischen Nummer umgeleitet. Dementsprechend fallen Kosten nur für die inländische Umleitung an. Beim 2. Handy kommen dann die normalen Gebühren fürs Roaming zum Tragen.