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Arbeitsrecht
Verfasst: 31.07.2013, 17:40
von Wowo
Einem Bekannten wurde gestern von der Firmenchefin eröffnet, dass er an Tagen, an welchen die Reinigungskraft absent ist, deren Putztätigkeit zusätzlich zu übernehmen hätte.
Ist so etwas gesetzlich zulässig?
Verfasst: 31.07.2013, 18:18
von Azby
Das kommt arbeitsvertraglich darauf an, wofür er eingestellt ist und um welche Art von Reinigungstätigkeit es sich handelt bzw in welchem Umfang er Reinigungstätigkeiten zusätzlich übernehmen soll.
Ein generelles gesetzliches Verbot, Reinigungstätigkeiten auch auf "normale" Arbeitnehmer zu übertragen, gibt es nicht.
Solche Fragen sind auch immer Einzelfallbeurteilungen, da es hier auch auf die Frage ankommt, ob eine möglicherweise zulässige Übertragung zusätzlicher Aufgaben (wie hier die Reinigungstätigkeit) ungleich oder sogar schikanös auf einzelne (vielleicht weniger wertgeschätzte) Arbeitnehmer erfolgt.
Verfasst: 02.08.2013, 23:19
von Wowo
danke.
Verfasst: 13.10.2013, 21:11
von lanund897
What ... is ja krass. Wenn sonst immer ne Putzfrau da ist ... versteh ich nicht ganz warum der dann übernehmn soll!

Verfasst: 14.10.2013, 15:34
von HomeAlone2
An diesem Punkt muss man seinen Arbeitsvertrag auspacken und dort rein schauen. Anderseits würde ich keinen Aufstand schieben wenn es eine kleine und einmalige Putzhilfe ist.
Grüße,
HomeAlone