Einem Bekannten wurde gestern von der Firmenchefin eröffnet, dass er an Tagen, an welchen die Reinigungskraft absent ist, deren Putztätigkeit zusätzlich zu übernehmen hätte.
Ist so etwas gesetzlich zulässig?
Arbeitsrecht
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Das kommt arbeitsvertraglich darauf an, wofür er eingestellt ist und um welche Art von Reinigungstätigkeit es sich handelt bzw in welchem Umfang er Reinigungstätigkeiten zusätzlich übernehmen soll.
Ein generelles gesetzliches Verbot, Reinigungstätigkeiten auch auf "normale" Arbeitnehmer zu übertragen, gibt es nicht.
Solche Fragen sind auch immer Einzelfallbeurteilungen, da es hier auch auf die Frage ankommt, ob eine möglicherweise zulässige Übertragung zusätzlicher Aufgaben (wie hier die Reinigungstätigkeit) ungleich oder sogar schikanös auf einzelne (vielleicht weniger wertgeschätzte) Arbeitnehmer erfolgt.
Ein generelles gesetzliches Verbot, Reinigungstätigkeiten auch auf "normale" Arbeitnehmer zu übertragen, gibt es nicht.
Solche Fragen sind auch immer Einzelfallbeurteilungen, da es hier auch auf die Frage ankommt, ob eine möglicherweise zulässige Übertragung zusätzlicher Aufgaben (wie hier die Reinigungstätigkeit) ungleich oder sogar schikanös auf einzelne (vielleicht weniger wertgeschätzte) Arbeitnehmer erfolgt.
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