In meinem WC riecht es sehr oft nach Zigarettenrauch, so, als hätte jemand darin geraucht.
Mich als militanten Nichtraucher macht das wahnsinning. Es wurde immer schlimmer.
Direkt unter meinem WC liegt ein Gang-WC (mein WC war wohl auch mal am Gang und wurde dann eingemauert), und neben meinem am selben Stock auch eines.
Es ist klar, dass im WC unter oder/und neben mir geraucht wird und der "Duft" in meines zieht.
Ich halte das nicht mehr aus. Ich bin Eigentümer, die Leute mit den Gang-WCs Mieter.
Welche Rechte habe ich, was kann dagegen getan werden?
Kann man den Lüftungsschacht dichten? Ist die Hausverwaltung dazu verpflichtet?
Als Nichtraucher in seinem eigenen WC fast permanent Rauch zu haben, ist eine enorme Einschränkung der Lebensqualität.
Rauch im WC
Moderatoren: Matula, jxj, brus
Re: Rauch im WC
Den Ausgang des Lüftungsschachtes im eigenem Klo abdichten und lüften per Fenster. Das hat bei meiner ehemaligen Wohnung Abhilfe gebracht.Wowo hat geschrieben:Kann man den Lüftungsschacht dichten?
Grüße
Gerhard
Gerhard
Re: Rauch im WC
Also bei Geruch, der nicht industriell entsteht oder gesundheitsgefährdend ist, wäre mir ehrlich gesagt keine gesetzliche Regelung bekannt.Wowo hat geschrieben:Welche Rechte habe ich, was kann dagegen getan werden?
In wie fern die Belastung vom kalten Rauch gesunheitsgefährdend ist, muss wohl ein teures Gutachten feststellen. Und dann ist es auch noch eine Frage, wie lange du dich dieser Belastung aussetzen musst.
Aber nocheinmal: Ich bin kein Experte, ich schreibe einfach meine Gedanken auf und versuche logisch vorzugehen.
Das Abdichten des Schachtes ist wohl die pragmatischste und schnellste Lösung.
Du kannst natürlich auch auf die Hausverwaltung zugehen und anregen, ob das Abluft-System gecheckt werden kann. Normalerweise sollte die Abluft nicht in die nächste Wohnung eindringen und schon auf gar keinen Fall, wenn dein Lüfter an ist.
Ob die Hausverwaltung verpflichtet ist, traue ich mir nicht zu sagen. Aber das wäre ein Punkt bei der nächsten Eigentümerversammlung zum Abstimmen. Wenn mehr als die Hälte dafür ist, dass der Lüftungsschacht geprüft werden soll, dann ist es beschlossene Sache und die Hausverwaltung hat in angemessener Zeit darauf zu reagieren.
Grüße
Stefan
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