SoKü bei Wertkarten: Aufladung zählt als Verzicht auf SoKü!
Verfasst: 31.07.2012, 12:24
Bei Orange gab es ja bis 18.04.2012 ein Sonderkündigungsrecht bei den Wertkartentarifen.
Leider tätigte ich nach Bekanntwerden der neuen AGB noch eine Aufladung. Fristgerecht habe ich eine SoKü beantragt. Nach über 3monatiger "Prüfung" durch die Orange-Zentrale hat mir diese nun mitgeteilt, dass ich durch die Aufladung meinen "Vertrag" um 1 Jahr verlängert habe und somit die neuen AGB akzeptiert habe. Eine Auszahlung wäre daher erst wieder nach Ablauf der 12 Monate möglich.
Aus Kulanz zahle man mir mein Guthaben trotzdem schon jetzt (nach 3monatiger Wartezeit) aus, jedoch hätte ich die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro zu bezahlen.
Möchte daher alle warnen: Bei SoKü-Recht bei Wertkarten nicht vergessen, dass man unter keinen Umständen aufladen darf, sobald die neuen AGB veröffentlicht wurden!
Leider tätigte ich nach Bekanntwerden der neuen AGB noch eine Aufladung. Fristgerecht habe ich eine SoKü beantragt. Nach über 3monatiger "Prüfung" durch die Orange-Zentrale hat mir diese nun mitgeteilt, dass ich durch die Aufladung meinen "Vertrag" um 1 Jahr verlängert habe und somit die neuen AGB akzeptiert habe. Eine Auszahlung wäre daher erst wieder nach Ablauf der 12 Monate möglich.
Aus Kulanz zahle man mir mein Guthaben trotzdem schon jetzt (nach 3monatiger Wartezeit) aus, jedoch hätte ich die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro zu bezahlen.
Möchte daher alle warnen: Bei SoKü-Recht bei Wertkarten nicht vergessen, dass man unter keinen Umständen aufladen darf, sobald die neuen AGB veröffentlicht wurden!