Wisst Ihr, ob das geht und in welcher Reihenfolge ich da vorgehen sollte, damit nichts schiefläuft?
Du kannst prinzipiell jederzeit portieren; von da gibt es keine Eile.
Wichtig ist allerdings, daß die wegzuportierende Rufnummer vor der Durchführung der Portierung nicht bereits gekündigt bzw. abgeschaltet sein darf.
Kostet nichts, oder?
Umsonst ist nur der Tod und der kostet das Leben.
Portierungen kosten zunächst einmal € 4,-- für die NÜVI, die du zunächst von deinem bisherigen Betreiber anfordern mußt.
In den Shops kann diese mitunter kurzfristig übermittelt werden, allerdings hält sich das Interesse dort an dieser Unterstützung häufig sehr in Grenzen - insbesondere, wenn du dort nicht einen neuen Vertrag anmeldest.
In dieser NÜVI übermittelt dir dein Betreiber im Wesentlichen eine Zusammenfassung deiner Vertragsdaten, deiner offenen Kosten sowie einem Code für die weitere Abwicklung der Portierung.
Es besteht aber dabei für dich keine Pflicht, damit auch tatsächlich eine Portierung zu beauftragen.
(Die € 4,-- bekommst du aber auch dann nicht mehr zurück, wenn du letzlich nicht portierst.)
Mit dieser NÜVI kannst du dann im Wege deines neuen Betreibers die Portierung beauftragen.
Dafür verrechnet dein bisheriger Betreiber den zweiten Teil der Kosten in Höhe von € 15,-- sodaß dich das Wegportieren einer Nummer insgesamt € 19,-- kostet.
Manche Betreiber schreiben dir die Portierungskosten für eine importierte Fremdnummer gut, bob allerdings
nicht.
(Bei der Portierung deiner A1-Nummer zu T-Mobile wirst du wohl € 19,-- Gutschrift bekommen haben.)
Bei bob brauchst du entweder eine bestehende aktive Nummer, um eine Portierung durchzuführen oder du mußt dir ein Startpaket kaufen. (Online kannst du in diesem Fall gleich deinen Portierungswunsch angeben.)
Wenn du schon eine bestehende bob-Nummer hast, kannst du natürlich auch auf diese portieren.
Dabei geht klarerweise diese alte Nummer verloren.
Der Termin der Portierung wird dir per SMS mitgeteilt.
Während des Zeitraums der Portierung kommt es mehr oder weniger lang zu Einschränkungen in der Erreichbarkeit.
Auch sonst kann es auf Grund der Tatsache, daß es in Österreich im Gegensatz zu Deutschland keine zentrale Datenbank portierter Nummern gibt, sondern jeder Betreiber (fehlerträchtig) seine eigenen Datenbanken führt und abgleicht, zu (gelegentlichen) Routingproblemen kommen.
Das ist aber für dich nichts Neues, nachdem du deine Nummer bereits einmal portiert hast.
Das Wegportieren allein beendet - mit Ausnahme von bob - dein bisheriges Vertragsverhältnis bei deinem bisherigen Betreiber
nicht.
Dieser würde dir ganz einfach eine neue Rufnummer zuteilen und dein bisheriger Vertrag läuft dann eben mit dieser neuen Nummer weiter.
Wenn du dies nicht möchtest, dann müßtest du bei deinem alten Betreiber deinen Vertrag mit Durchführung der Portierung kündigen.
Falls du allerdings noch eine Mindestvertragsdauer laufen hast, gilt diese trotz Portierung weiter und fallen damit klarerweise sämtliche Grund- und Paketgebühren für den restlichen Zeitraum der MVD auf einmal an.
In diesem Fall ist es daher ratsam, erst zum Ende der MVD zu kündigen und damit sowohl eine Verrechnung der offenen Grundgebühren auf einmal zu vermeiden und andererseits kannst du deine in der Grundgebühr inkludierten Leistungen bis zum Ende der MVD auch noch nutzen.