Telkom Austria erhöht aon kombi auch für Bestandskunden

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ray81
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Beitrag von ray81 » 26.03.2011, 16:24

alles klar ... in diesem Fall hat sich's A1 im Vorfeld gut gesichert, dass sie bei einer AGB Änderung keine Kunden verlieren, die noch in der MVD sind ... ich wollte mit meinem Post nur aufzeigen, wieso Anbieter sich nicht an die MVD halten müssen, wenn sie es von Kunden verlangen, deswegen habe ich das Beispiel A1 gebracht, hier müssen sie es ja quasi ... ich ziele auch nicht auf A1 ab, sondern auf AON ... nochmal, wieso sollte AON einen Vertrag nicht erfüllen müssen, der Kunde aber muss es ... der Anbieter ändert und sagt, passt dir die Änderung nicht, dann kannste kündigen ... im Gegenzug sagt der Kunde, ich zieh um, dort wo ich bin habe ich nicht die gleiche Geschwindigkeit, also kürze ich 50%, wenn's nicht passt können Sie ja kündigen ... (bitte keine Grundsatzdiskussionen über die Geschwindigkeit, Breitband ist in Österreich ab 144kbit/s - es geht ja um die Differenz der Geschwindigkeit von vor und nach dem Umzug und nicht um eine generell angepriesene Geschwindigkeit.)
Nochmal, wenn ich einen Vertrag mit jemanden mit einer MVD abschließe, gehe ich davon aus, dass dies für beide Parteien zu gelten hat, ich bin sicher nicht der Einzige, hier im Forum vielleicht ... dass dem möglicherweise nicht so ist, das ist vielen Kunden vor Abschluss nicht bekannt ... schon klar, dass das viele nicht vom Vertragsabschluss abhält, dennoch bin ich der Meinung, dass hier dann die Aufklärung nicht stimmt, Korinthenkackerei vielleicht, aber Recht ist nun mal auch Korinthenkackerei ... aus Prinzip ... :wink:
Gruß Ray

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 26.03.2011, 18:58

@ray81
wenn ich einen Vertrag mit jemanden mit einer MVD abschließe, gehe ich davon aus, dass dies für beide Parteien zu gelten hat, ich bin sicher nicht der Einzige, hier im Forum vielleicht .
Da sitzt du offenbar einer Fehlinterpretation auf, denn die landläufige MVD ist eben ein einseitiger Kündigungsverzicht des Kunden.
Andersrum macht es auch (für den Betreiber) keinen Sinn und es gibt auch - im Gegensatz zum Arbeitsrecht - keine gesetzlichen Regelungen, wonach dies vorgeschrieben wäre.
Natürlich kann ein Kunde regelmäßig davon ausgehen, daß ihn der Anbieter - auch in der Mindestvertragszeit - nicht kündigen wird.
Schließlich sind die Betreiber an zahlenden Kunden interessiert.

Im Falle von mißbräuchlicher Nutzung wie z.B. notorischer 6back-Loader sieht das aber wieder anders aus:
Da kann es durchaus passieren, daß der Anbieter kündigt und vielleicht sogar Schadenersatz oder - wenn noch in der MVD - die restliche Grundgebühr fordert.
In den (neueren) AGB finden sich meist entsprechende Regelungen, sodaß das Ganze juristisch wohl halten dürfte.

... vielen Kunden vor Abschluss nicht bekannt . ...
Da gebe ich dir prinzipiell recht, allerdings ist das leider die traurige Wahrheit, daß (zu) viele Kunden sich weder vor, noch nach Vertragsabschluß informieren, was die genauen Details, Inklusivvolumina, Kosten bei Überschreitung etc. sind, dafür aber bedenkenlos drauflosnutzen und dann auf "armer Konsument und böser Betreiber" machen, wenn der Rechnungshammer kommt.

ray81
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Beitrag von ray81 » 26.03.2011, 19:42

wenn ich einen Vertrag mit jemanden mit einer MVD abschließe, gehe ich davon aus, dass dies für beide Parteien zu gelten hat, ich bin sicher nicht der Einzige, hier im Forum vielleicht .
ChristianWien hat geschrieben: Da sitzt du offenbar einer Fehlinterpretation auf, denn die landläufige MVD ist eben ein einseitiger Kündigungsverzicht des Kunden.
Andersrum macht es auch (für den Betreiber) keinen Sinn und es gibt auch - im Gegensatz zum Arbeitsrecht - keine gesetzlichen Regelungen, wonach dies vorgeschrieben wäre.
Natürlich kann ein Kunde regelmäßig davon ausgehen, daß ihn der Anbieter - auch in der Mindestvertragszeit - nicht kündigen wird.
Schließlich sind die Betreiber an zahlenden Kunden interessiert.
Moment, nehmen wir zuerst einmal die Mindestvertragsdauer, das allein sagt doch aus, wie lang dieser Vertrag mindestens gehen muss ... für beide Parteien ... ansonsten ist der Kunde schlechter gestellt ...
Wenn es ein einseitiger Kündigungsverzicht des Kunden ist, dann muss das auch so formuliert und dem Kunden auch klar beschrieben werden.
Denn MVD und einseitiger Kündigungsverzicht können so Hand-in-Hand gehen, aber zwingend das Eine als das Andere zu sehen, das sehe ich hier nicht ... mein Standpunkt muss nicht der allgemeinen Meinung entsprechen, ich sehe hier klar Handlungsbedarf ... so einfach geht's nicht, das ist beides das Gleiche ... nur weil die Anbieter es so praktizieren, muss es nicht rechtens sein ... wo kein Kläger, da kein Richter ... manchmal muss erst Recht gesprochen werden, bevor es "Recht" ist ... bis dahin ist es erst mal nur Praxis ...
ChristianWien hat geschrieben: Im Falle von mißbräuchlicher Nutzung wie z.B. notorischer 6back-Loader sieht das aber wieder anders aus:
Da kann es durchaus passieren, daß der Anbieter kündigt und vielleicht sogar Schadenersatz oder - wenn noch in der MVD - die restliche Grundgebühr fordert.
In den (neueren) AGB finden sich meist entsprechende Regelungen, sodaß das Ganze juristisch wohl halten dürfte.
Ich bitte dich, hier handelt es sich dann doch um "Mißbrauch", in meinem Beispiel habe ich kein "Fehlverhalten" ... :wink:
... vielen Kunden vor Abschluss nicht bekannt . ...
ChristianWien hat geschrieben: Da gebe ich dir prinzipiell recht, allerdings ist das leider die traurige Wahrheit, daß (zu) viele Kunden sich weder vor, noch nach Vertragsabschluß informieren, was die genauen Details, Inklusivvolumina, Kosten bei Überschreitung etc. sind, dafür aber bedenkenlos drauflosnutzen und dann auf "armer Konsument und böser Betreiber" machen, wenn der Rechnungshammer kommt.
Bei diversen Smartphones heutzutage muss man der Konstrukteur selbst sein, um klarstellen zu können, dass das Smartphone sich nicht selbstständig Zugang zum Netz herstellt und zusätzliches nicht erwünschtes Datenvolumen generiert ... und dann bin ich nicht der böse Kunde, sondern der benachteilige Kunde, weil ich meinem Datenverbrauch selbst kein Limit setzen kann ... sorry, aber das armer Kunde, böser Betreiber ist sehr eindimensional ... sicher gibt es nicht wenige Kunden, die unüberlegt Datenvolumen zustande bringen und sich der Kosten nicht bewußt sind ... weiß du wieviele Minuten du nach 3 Wochen telefoniert hast, wenn du nicht auf den Gesprächszähler schaust!? Du kannst es schätzen, wieviele MB man so verbraucht ... kann man ungleich schwerer schätzen ... ich finde es schon erstaunlich, wie selbstsicher manche Leute hier so sind, man könnte echt glauben, sie sind unfehlbar ... ich meine jetzt nicht genau dich ... wobei diese schwarz/weiß Malerei von armer/böser schon seltsam ist ... aber es gibt Stimmen hier, die mal schnell von sich geben, na dann einfach deaktivieren ... und in einem anderen Tread dann schreiben ... mein XY wählt sich ständig selbst ins Netz ...
ich bin nicht unbedingt 'ne Niete in Sachen Smartphones, aber ich würde für keines meine Hand ins Feuer legen ... dass es mich nicht übertölpelt und ein Internet-Eigenleben führt ...
... aber so nebenbei ... ich stelle MVD und Kü-Verzicht ... einfach mal in Frage ... ich spreche nicht Recht ... kann ich gar nicht ... :lol:

... ah ... und ich habe auf keiner AON Seite ... einseitiger Kündigungsverzicht gelesen ... nur MVD ...

... und ... ich bin dafür, dass der Kunde selbst ein Limit setzen darf, das Datenvolumen betreffend ...
Gruß Ray

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 26.03.2011, 21:43

Moment, nehmen wir zuerst einmal die Mindestvertragsdauer, das allein sagt doch aus, wie lang dieser Vertrag mindestens gehen muss ... für beide Parteien ... ansonsten ist der Kunde schlechter gestellt ...
Es hängt eben davon ab, wie diese MVD formuliert ist.
Üblicherweise eben so, daß der Kunde eben für diesen Zeitraum auf die ordentliche Kündigung verzichtet.

AON ist dabei wieder mal ein Beispiel für schlechte Formulierung.
In den aktuellen LB heißt es dazu :

Code: Alles auswählen

Es gilt eine achtzehnmonatige Mindestvertragsdauer im Sinne der AGB aon als vereinbart.
Das ist zwar denkbar ungünstig formuliert, doch wird es wohl im Zweifel ("im Sinne der AGB aon") juristisch so zu verstehen sein, daß eben nur der Kunde für die 18 Monate gebunden ist.

Von wegen schlechter gestellt: Das Ganze ist eine Vereinbarungssache und es gibt auch Tarife ohne MVD.
Nur muß sich der Kunde dann eben sein Handy - falls er keines hat oder ein neues will - eben selber auf eigene Kosten kaufen (was ich ohnehin für den meist besseren und billigeren Weg halte).
Somit liegt es am Kunden, ob er diesen Vertrag abschließt oder einen ohne MVD.
Bei diversen Smartphones heutzutage muss man der Konstrukteur selbst sein, um klarstellen zu können, dass das Smartphone sich nicht selbstständig Zugang zum Netz herstellt und zusätzliches nicht erwünschtes Datenvolumen generiert ...
Da gebe ich dir recht.
Allerdings liegt die Tarifwahl beim Kunden und es gibt auch genügend Tarife, wo entweder mehr als ausreichend Datenvolumen inkludiert ist (>>10 GB) oder eine "Quasi-Flatrate" besteht, wo bei Überschreitung nur gedrosselt wird, aber keine Mehrkosten anfallen.
Außerdem zwingt einen niemand, Smartphones zu verwenden, wenn man sich nicht für die Details zur (sicheren) Bedienung und Konfiguration interessiert.
Bei den Smartphones zeichnet sich nämlich das Gleiche wie bei den PCs ab, wo zu viele glaub(t)en, daß es an Kenntnissen ausreichend wäre, eine Maus bedienen zu können und annehmen, daß ihr Rechner und ihre Daten für Hacker völlig uninteressant wären.
Deshalb haben wir auch die Internet-Seuchen Botnetze, Spam, Viren, Trojaner etc.
Das Ganze wird sich mit zunehmender Verbreitung auch auf die Smartphones verlagern, da man dort durch unmittelbare Zugriffsmöglichkeit auf Daten und kostenpflichtige Dienste noch leichter Kasse machen kann.
Leider ist heute modern geworden, daß man alles ohne nachzudenken exzessiv bis zum Abwinken nutzt, weil es eben funktioniert und der Freund / Nachbar / Kollege auch macht und es sich doch auch (angeblich) leisten kann.
Daß man sich vorher über Kosten, Sinnhaftigkeit und (billigere) Alternativen informiert, ist offenbar altmodisch und vergessen.

weiß du wieviele Minuten du nach 3 Wochen telefoniert hast, wenn du nicht auf den Gesprächszähler schaust!?
Dafür kannst du aber dem Betreiber nicht die Schuld geben und auch die üblicherweise angebotenen kostenlosen Abfragemöglichkeiten sind bloß auf freiwilliger Basis.

Jedes Handy hat übrigens einen Gesprächszeitzähler, sodaß man bei Interesse schon einen groben (Unschärfe durch die Taktung) Anhaltspunkt hat.
Außerdem sollte man seine Nutzungsabsichten schon in die Tarifwahl einfließen lassen und tunlichst solche Tarife wählen, wo Überschreitungen keine Unsummen kosten.
Oder machen solche Leute ihren Monatseinkauf auch an der Tanke oder am Bahnhofskiosk???

wieviele MB man so verbraucht ... kann man ungleich schwerer schätzen ... ich finde es schon erstaunlich, wie selbstsicher manche Leute hier so sind, man könnte echt glauben, sie sind unfehlbar ... ich meine jetzt nicht genau dich ...
Gerade da muß ich mir eben vorher überlegen, welchen Tarif ich wähle und ob bzw. wie ich etwas nutze.
Daß die Default-Einstellungen wo zumeist sämtliche Internetzugriffe, Synchronisationen, Maildownloads, Downloads zur schnelleren GPS-Nachführung etc. aus Bequemlichkeitsgründen aktiviert sind, auf persönlich sinnvolle Werte eingestellt oder deativiert werden müssen, sollte auch nichts wirklich Neues sein.

Die Sparefrohs, welche glauben, unbedingt ein paar lausige T€uros Grundgebühr sparen zu müssen, sollten bedenken, daß (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) auftretende Überschreitungen des (meist mickrigen) Datenvolumens sehr teuer werden.
Die minimalen Mehrkosten für ein großzügiges bzw. quasi-flates Datenvolumen sind sicher auch nach jahrelanger Nicht-Ausschöpfung vernachlässigbar im Vergleich zu den meist horrenden Mehrkosten bei einer einmaligen Überschreitung, wo leicht 4-5-stellige €-Beträge zusammenkommen können.

mein XY wählt sich ständig selbst ins Netz ...
ich bin nicht unbedingt 'ne Niete in Sachen Smartphones, aber ich würde für keines meine Hand ins Feuer legen ... dass es mich nicht übertölpelt und ein Internet-Eigenleben führt ...
Volle Zustimmung.
Für mich käme ein Smartphone nur mit einem "sicheren" Datentarif in Betracht.
Allerdings sehe ich derzeit für mich dafür keinen Bedarf, denn ich bevorzuge mobiles Internet auf einem Netbook, wo mehr Komfort und dazu sämtliche Internetdienste zur Verfügung habe und die Kosten berechenbar sind.

.. und ... ich bin dafür, dass der Kunde selbst ein Limit setzen darf, das Datenvolumen betreffend ...
Das wäre sicherlich die beste Lösung.
Allerdings wird sich diese wohl kaum in absehbarer Zeit gesetzlich durchsetzen lassen.

Alexander
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Beitrag von Alexander » 26.03.2011, 22:22

ChristianWien hat geschrieben:Es hängt eben davon ab, wie diese MVD formuliert ist.
Ich hab mal ein bisschen recherchiert wie die MVD bei den verschiedenen Anbietern formuliert ist.

Bei der Telekom ist das recht verwirrend, weil zB bei der aonKombi vier verschiedene AGBs angegeben sind, die sich in der Formulierung zur Kündigung unterscheiden. Maßgeblich ist wohl:
AGB aon hat geschrieben: 9. (3) Mit dem Kunden kann eine Mindestvertragsdauer vereinbart werden, in welcher der Kunde – sofern zwingendes Recht dem nicht entgegensteht - zur ordentlichen Kündigung des Vertrages nicht berechtigt ist
Hier also wohl einseitiger Kündigunsverzicht.

Daneben gäbe es aber auch
AGB Kommunikationslösungen/Telefon hat geschrieben: 17.3. Für Vertragsverhältnisse mit einer Mindestvertragsdauer oder einer Mindestbindung und automatischer Verlängerung der Bindung ist vor deren Ablauf das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen.
Hier wird nicht gesagt, dass das nur für den Kunden gelten würde.

Bei tele2 oder UPC geht für mich auch nicht hervor für wen der Kündigungsverzicht (Mindestvertragsdauer) gilt.

Besser siehts bei den Mobilfunkern aus:
  • Bei A1, T-Mobile/tele.ring steht klar, dass die Mindestvertragsdauer für beide Seiten ("Sie und wir") gelten!
  • Bei Orange geht es für mich wieder nicht hervor für wen die Mindestvertragsdauer gilt.
  • Bei Drei siehts wieder eher nach einseitigem Kündigungsverzicht aus.

ray81
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Beitrag von ray81 » 26.03.2011, 22:38

ChristianWien hat geschrieben:
Moment, nehmen wir zuerst einmal die Mindestvertragsdauer, das allein sagt doch aus, wie lang dieser Vertrag mindestens gehen muss ... für beide Parteien ... ansonsten ist der Kunde schlechter gestellt ...
Es hängt eben davon ab, wie diese MVD formuliert ist.
Üblicherweise eben so, daß der Kunde eben für diesen Zeitraum auf die ordentliche Kündigung verzichtet.

AON ist dabei wieder mal ein Beispiel für schlechte Formulierung.
In den aktuellen LB heißt es dazu :

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Es gilt eine achtzehnmonatige Mindestvertragsdauer im Sinne der AGB aon als vereinbart.
Das ist zwar denkbar ungünstig formuliert, doch wird es wohl im Zweifel ("im Sinne der AGB aon") juristisch so zu verstehen sein, daß eben nur der Kunde für die 18 Monate gebunden ist.
Das ist nicht unbedingt sicher ...
ChristianWien hat geschrieben: Von wegen schlechter gestellt: Das Ganze ist eine Vereinbarungssache und es gibt auch Tarife ohne MVD.
Nur muß sich der Kunde dann eben sein Handy - falls er keines hat oder ein neues will - eben selber auf eigene Kosten kaufen (was ich ohnehin für den meist besseren und billigeren Weg halte).
Somit liegt es am Kunden, ob er diesen Vertrag abschließt oder einen ohne MVD.
... ich wollte eigentlich nicht unbedingt auf die Schiene Handys ... eigentlich nur AON Net ... aber jetzt ist es ja schon passiert :lol:
ist es nicht förderlich aufzuzählen, was sonst alles noch gibt, man kann auch auf eine einsame Insel und da gibts dann weder Handy und Internet ... also ... ich weiß, es gibt auch Verträge ohne MVD ... das ist auch nicht der Punkt ... und bei Internet ist ein Vertrag ohne MVD echt nicht leicht zu bekommen und kostet Länge mal Breite ... aber das ist auch nicht der Punkt, sondern es ging generell um die Verträge mit MVD (respektive AON) - darum geht's und nicht um MVD-freie Alternativen ...
Bei diversen Smartphones heutzutage muss man der Konstrukteur selbst sein, um klarstellen zu können, dass das Smartphone sich nicht selbstständig Zugang zum Netz herstellt und zusätzliches nicht erwünschtes Datenvolumen generiert ...
ChristianWien hat geschrieben: Da gebe ich dir recht.
Allerdings liegt die Tarifwahl beim Kunden und es gibt auch genügend Tarife, wo entweder mehr als ausreichend Datenvolumen inkludiert ist (>>10 GB) oder eine "Quasi-Flatrate" besteht, wo bei Überschreitung nur gedrosselt wird, aber keine Mehrkosten anfallen.
Status quo ... nach momentaner Lage, ist das von dir Genannte als empfehlenswert zu befolgen ... :wink: ...dennoch sollte man eine Änderung anstreben ... (Limit selbst setzen können)
ChristianWien hat geschrieben: Außerdem zwingt einen niemand, Smartphones zu verwenden, wenn man sich nicht für die Details zur (sicheren) Bedienung und Konfiguration interessiert.
Bei den Smartphones zeichnet sich nämlich das Gleiche wie bei den PCs ab, wo zu viele glaub(t)en, daß es an Kenntnissen ausreichend wäre, eine Maus bedienen zu können und annehmen, daß ihr Rechner und ihre Daten für Hacker völlig uninteressant wären.
Deshalb haben wir auch die Internet-Seuchen Botnetze, Spam, Viren, Trojaner etc.
Das Ganze wird sich mit zunehmender Verbreitung auch auf die Smartphones verlagern, da man dort durch unmittelbare Zugriffsmöglichkeit auf Daten und kostenpflichtige Dienste noch leichter Kasse machen kann.
Leider ist heute modern geworden, daß man alles ohne nachzudenken exzessiv bis zum Abwinken nutzt, weil es eben funktioniert und der Freund / Nachbar / Kollege auch macht und es sich doch auch (angeblich) leisten kann.
Daß man sich vorher über Kosten, Sinnhaftigkeit und (billigere) Alternativen informiert, ist offenbar altmodisch und vergessen.
D'accord! :wink: ... (Limit selbst setzen können) :wink:
Viele Leute denken auch sie können Schach spielen, derweilen kennen sie eigentlich nur die Regeln ...
... und dennoch denke ich, sie gehören geschützt ...

weiß du wieviele Minuten du nach 3 Wochen telefoniert hast, wenn du nicht auf den Gesprächszähler schaust!?
ChristianWien hat geschrieben: Dafür kannst du aber dem Betreiber nicht die Schuld geben und auch die üblicherweise angebotenen kostenlosen Abfragemöglichkeiten sind bloß auf freiwilliger Basis.
Das war nur ein Beispiel, ich gebe hier den Betreibern keine Schuld ...
ChristianWien hat geschrieben: Jedes Handy hat übrigens einen Gesprächszeitzähler, sodaß man bei Interesse schon einen groben (Unschärfe durch die Taktung) Anhaltspunkt hat.
Außerdem sollte man seine Nutzungsabsichten schon in die Tarifwahl einfließen lassen und tunlichst solche Tarife wählen, wo Überschreitungen keine Unsummen kosten.
Oder machen solche Leute ihren Monatseinkauf auch an der Tanke oder am Bahnhofskiosk???
Wiederhole mich, das war nur ein Beispiel ... ich schaue regelmäßig mein Minutenpaket an ... komme nicht auf 1000, dennoch bin ich manchmal überrascht, wie viele ich schon verballert habe ... kommt einem nicht immer so vor ... wie schwer ist erst das Haushalten mit MBs ... auch die kann man einsehen ... ich weiß ... dennoch ein Gefühl für verbrauchte MBs ist manchmal wie eine Wettervorhersage ... bescheiden ... :wink:
dafür kann der Betreiber auch nichts ... :) ... aber natürlich sollte man mit Bedacht den Tarif wählen ... es gibt doch tatsächlich Tarife, die 50 MB beinhalten, das animiert zu nutzen, geradezu in die Datenfalle hinein ... denn der sonstige MB Preis ist gesalzen ...

wieviele MB man so verbraucht ... kann man ungleich schwerer schätzen ... ich finde es schon erstaunlich, wie selbstsicher manche Leute hier so sind, man könnte echt glauben, sie sind unfehlbar ... ich meine jetzt nicht genau dich ...
ChristianWien hat geschrieben: Gerade da muß ich mir eben vorher überlegen, welchen Tarif ich wähle und ob bzw. wie ich etwas nutze.
Daß die Default-Einstellungen wo zumeist sämtliche Internetzugriffe, Synchronisationen, Maildownloads, Downloads zur schnelleren GPS-Nachführung etc. aus Bequemlichkeitsgründen aktiviert sind, auf persönlich sinnvolle Werte eingestellt oder deativiert werden müssen, sollte auch nichts wirklich Neues sein.
Wenn ein Smartphone ein Eigenleben besitzt und viel mehr Net möchte als ich geplant habe ... nutzt mir eine bedachte Tarifwahl nicht immer ... außer die Flat ... :wink:
so ist der Kunde gezwungen entweder eine Flat zu nehmen ... die es nicht bei allen Anbietern gibt ... oder ein Handy aus dem Jahr 1995 zu nehmen, das sicher nicht ins Net kann ... (Ironie, bitte nicht zerpflücken :wink: )
kann der Kunde hingegen ein Limit setzen, kann er getrost jeden Anbieter nehmen und ohne Angst ins Internet ... bzw. ohne Angst die Rechnung öffnen, aber ich gebe zu, das wird nicht alle retten, denn nicht alle werden dem Limit die nötige Aufmerksamkeit widmen, aber zumindest denen, die sich sehr wohl damit auseinander setzten und keine Smartphone-Konstrukteure sind, weiters auch nicht bei Drei sind ... :wink:
ChristianWien hat geschrieben:
Die Sparefrohs, welche glauben, unbedingt ein paar lausige T€uros Grundgebühr sparen zu müssen, sollten bedenken, daß (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) auftretende Überschreitungen des (meist mickrigen) Datenvolumens sehr teuer werden.
Die minimalen Mehrkosten für ein großzügiges bzw. quasi-flates Datenvolumen sind sicher auch nach jahrelanger Nicht-Ausschöpfung vernachlässigbar im Vergleich zu den meist horrenden Mehrkosten bei einer einmaligen Überschreitung, wo leicht 4-5-stellige €-Beträge zusammenkommen können.
Bedenke, nicht immer ist man geizig, sondern sparsam ... wieso sollte ich, weil ich nur 1 GB brauche, "gezwungen" sein, eine Flat buchen? (Niemand zwingt, ich weiß, es ist eine freie Entscheidung.)
Fikties Beispiel - eine Flat kostet 20 Euro ... ein GB kostet 3 Euro ... wieso sollte ich eine Flat buchen, wenn ich nur ein GB brauche und mir genau bei diesem GB ein Limit setzen könnte!?
Ich weiß, niemand wird gezwungen, aber anstreben darf man es ja wohl ... ich sage das auch so, wenn die Anbieter nicht das erste GB für 5 Euro anbieten würden und beim Folge-GB nicht 4194,- Euro verlangen würde, dann würde ich nicht so auf die Barikaden gehen ... ich weiß, jeder ist seines eigenen Glückes Schmid ... aber ist so ein Angebot nicht eigentlich verwerflich ... 5 Euro - 4194,- Euro!? Ich weiß nicht ... ich finde es echt übel ... nein, nein die Anbieter sind ganz lieb ... :wink:
Ich habe einen ganz "normalen" Vertrag ... habe 3 GB ... nutze sie kaum ... weil das Folge MB 1,5 Euro kostet ... wie schon geschrieben ... ich bin nicht unbedingt eine Null bei Smartphones ... nur wenn ich es mit so einem Ding nutzen würde, wäre mir trotz der 3 GB nicht immer wohl ...
mein XY wählt sich ständig selbst ins Netz ...
ich bin nicht unbedingt 'ne Niete in Sachen Smartphones, aber ich würde für keines meine Hand ins Feuer legen ... dass es mich nicht übertölpelt und ein Internet-Eigenleben führt ...
ChristianWien hat geschrieben:
Volle Zustimmung.
Für mich käme ein Smartphone nur mit einem "sicheren" Datentarif in Betracht.
Allerdings sehe ich derzeit für mich dafür keinen Bedarf, denn ich bevorzuge mobiles Internet auf einem Netbook, wo mehr Komfort und dazu sämtliche Internetdienste zur Verfügung habe und die Kosten berechenbar sind.
Detto ...
.. und ... ich bin dafür, dass der Kunde selbst ein Limit setzen darf, das Datenvolumen betreffend ...
ChristianWien hat geschrieben:
Das wäre sicherlich die beste Lösung.
Allerdings wird sich diese wohl kaum in absehbarer Zeit gesetzlich durchsetzen lassen.
Ziemlich wahrscheinlich ... :cry:
Gruß Ray

Alexander
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Beitrag von Alexander » 26.03.2011, 22:58

ray81 hat geschrieben:
.. und ... ich bin dafür, dass der Kunde selbst ein Limit setzen darf, das Datenvolumen betreffend ...
ChristianWien hat geschrieben:
Das wäre sicherlich die beste Lösung.
Allerdings wird sich diese wohl kaum in absehbarer Zeit gesetzlich durchsetzen lassen.
Ziemlich wahrscheinlich ... :cry:
http://www.oe24.at/oesterreich/politik/ ... s/21218603
So schlecht schauts gar nicht aus, Ministerin Bures möchte folgende Gesetzesänderungen:
  • Die Konsumenten können sich jederzeit über SMS- oder Internet-Anfrage
  • über die laufenden Kosten informieren.
  • Bei Schwellenwerten, die der Kunde bestimmen kann, gibt es eine automatische Benachrichtigung.
  • Wer nach dieser Warn-SMS weiter z. B. im Internet surfen will, muss das vorher per SMS bestätigen.
  • Sperre bei Überschreiten eines bestimmten Limits, das der Kunde bestimmt.

ray81
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Beitrag von ray81 » 26.03.2011, 23:25

Danke Alexander, das ist sehr interessant ...

(3) Mit dem Kunden kann eine Mindestvertragsdauer vereinbart werden, in welcher
der Kunde – sofern zwingendes Recht dem nicht entgegensteht - zur ordentlichen
Kündigung des Vertrages nicht berechtigt ist. Eine ordentliche Kündigung des Vertrags
durch den Kunden ist in diesem Fall erstmals unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist
mit Wirksamkeit zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer möglich.
Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer gelten die Bestimmungen gemäß Punkt 9 (1).


Hier wird zwar nur vom Kunden gesprochen, aber das heißt nicht, dass es AON von deren Pfichten entbindet ... vier verschiedene AGB ...
ich nehme ein Produkt - aonKombi - und bekomme vier teilweise verschiedene AGB ... jetzt erklärt sich auch, dass ich im Net gefunden habe, dass sich Leute darüber beschwert haben, dass die Telekom Kunden in der MVD erklärt hat, dass sie nur den Teil Internet sonderkündigen können, wenn sie widersprechen, derr "unveränderte" Teil Telefon bleibt aufrecht ... die GG vermindert sich um den Anteil Internet 3 Euro und XX Cent ... weiters konnte ich aber lesen ... "Telekom rudert zurück" - Kunden mit MVD können das ganze Paket kündigen ...
... so und das nennt sich dann seriös ... was bedeuten die vier verschiedenen AGB für Kombi, dass die Kunden in Wirklichkeit 4 verschiedene Verträge abgeschlossen haben!? :shock:
Ich finde es langsam echt eine Frechheit, was sich da nach und nach zeigt
... ich wiederhole mich ... Punkt 9 Abs. 3 sagt nur, dass der Kunde nicht ordentlich kündigen darf ... aber der Punkt sagt nichts über die Pflichten seitens der Telekom!
aber: wo kein Kläger, da kein Richter ... mal so nebenbei, AGB müssen nicht immer rechtens sein ... ich will damit nicht sagen, dass die AGB der Telekom nicht rechtens sind, dennoch sind sie wohl nicht klipp und klar.
Soll es etwa heißen, dass der Punkt 9 Abs. 3 bedeutet, dass der Kunde nicht darf, aber die Telekom darf jederzeit den geschlossenen Vertrag ändern, wieso sollte die MVD rechtens nur für den Kunden gelten, dieser möchte sich auch absichern ... nicht nur der Anbieter ... also sollte ihm das Recht zustehen, dass ein Vertrag mit MVD entweder eingehalten wird, bzw. beide Seiten sich einigen ... hält der Kunde allerdings am Vertrag fest, ist eine Sonderkündigung nicht in seinem Sinn, es kann auch zu seinem Schaden sein ... naja ... soviel dazu ...
Gruß Ray

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Beitrag von ray81 » 26.03.2011, 23:28

Alexander hat geschrieben:
http://www.oe24.at/oesterreich/politik/ ... s/21218603
So schlecht schauts gar nicht aus, Ministerin Bures möchte folgende Gesetzesänderungen:
  • Die Konsumenten können sich jederzeit über SMS- oder Internet-Anfrage
  • über die laufenden Kosten informieren.
  • Bei Schwellenwerten, die der Kunde bestimmen kann, gibt es eine automatische Benachrichtigung.
  • Wer nach dieser Warn-SMS weiter z. B. im Internet surfen will, muss das vorher per SMS bestätigen.
  • Sperre bei Überschreiten eines bestimmten Limits, das der Kunde bestimmt.
Von der vom Kunden gesetzten Sperre konnte ich bisher noch nichts lesen, das stimmt mich optimistisch ... :wink:
Gruß Ray

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Beitrag von Azby » 27.03.2011, 14:47

ray81 hat geschrieben:(3) Mit dem Kunden kann eine Mindestvertragsdauer vereinbart werden, in welcher
der Kunde – sofern zwingendes Recht dem nicht entgegensteht - zur ordentlichen
Kündigung des Vertrages nicht berechtigt ist. Eine ordentliche Kündigung des Vertrags
durch den Kunden ist in diesem Fall erstmals unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist
mit Wirksamkeit zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer möglich.
Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer gelten die Bestimmungen gemäß Punkt 9 (1).


Hier wird zwar nur vom Kunden gesprochen, aber das heißt nicht, dass es AON von deren Pfichten entbindet ... vier verschiedene AGB ...
ich nehme ein Produkt - aonKombi - und bekomme vier teilweise verschiedene AGB ... jetzt erklärt sich auch, dass ich im Net gefunden habe, dass sich Leute darüber beschwert haben, dass die Telekom Kunden in der MVD erklärt hat, dass sie nur den Teil Internet sonderkündigen können, wenn sie widersprechen, derr "unveränderte" Teil Telefon bleibt aufrecht ... die GG vermindert sich um den Anteil Internet 3 Euro und XX Cent ... weiters konnte ich aber lesen ... "Telekom rudert zurück" - Kunden mit MVD können das ganze Paket kündigen ...
... so und das nennt sich dann seriös ... was bedeuten die vier verschiedenen AGB für Kombi, dass die Kunden in Wirklichkeit 4 verschiedene Verträge abgeschlossen haben!? :shock:
Ich finde es langsam echt eine Frechheit, was sich da nach und nach zeigt
... ich wiederhole mich ... Punkt 9 Abs. 3 sagt nur, dass der Kunde nicht ordentlich kündigen darf ... aber der Punkt sagt nichts über die Pflichten seitens der Telekom!
aber: wo kein Kläger, da kein Richter ... mal so nebenbei, AGB müssen nicht immer rechtens sein ... ich will damit nicht sagen, dass die AGB der Telekom nicht rechtens sind, dennoch sind sie wohl nicht klipp und klar.
Soll es etwa heißen, dass der Punkt 9 Abs. 3 bedeutet, dass der Kunde nicht darf, aber die Telekom darf jederzeit den geschlossenen Vertrag ändern, wieso sollte die MVD rechtens nur für den Kunden gelten, dieser möchte sich auch absichern ... nicht nur der Anbieter ... also sollte ihm das Recht zustehen, dass ein Vertrag mit MVD entweder eingehalten wird, bzw. beide Seiten sich einigen ... hält der Kunde allerdings am Vertrag fest, ist eine Sonderkündigung nicht in seinem Sinn, es kann auch zu seinem Schaden sein ... naja ... soviel dazu ...
Hier geht ja klar hervor, dass die MVD nur den Kunden binden soll. Der Anbieter kann jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Dass der Punkt nichts "über die Pflichten der Telekom" sagt, verdeutlicht nur mehr, dass dieser Punkt nur den Kunden bindet. Wenn nichts über die Bindung des Betreibers geschrieben steht, warum sollte er dann gebunden sein?
Der Versuch der Telekom, dem Kunden nur den Internetteil kündigen zu lassen war recht gewagt, diese Argumentation (verschiedene Services, Telefon wird ja nicht geändert) wäre bei einem Rechtsstreit nie durch gegangen. Die Telekom selbst bewirbt ihre Tarife ja als Kombi-Pakete. Die große Sensation war ja auch, dass die Anzahl der Festnetzkunden gesteigert werden konnte. Ganz klar ist, dass diese Steigerung nur aufgrund der Kombipakete möglich war und dass wohl min. 85% der Neukunden das Festnetz nur deshalb dabei haben, weil es halt dabei ist. Das Hauptmotiv ist sicherlich das Internet. Einem sonderkündigenden Kunden dann das Festnetz aufzuschwatzen, weil dieser Vertragsbestandteil unverändert bleibt, würde wie gesagt nicht halten. Das würde das ganze außerordentliche Kündigungsrecht ad absurdum führen, denn idR wird immer ein Teil des Vertrages unverändert bleiben, eine Tariferhöhung im Mobilfunk würde zB auch die Roamingentgelte nicht ändern, der Betreiber könnte dann auch noch sagen, der Vertrag inklusive MVD bleibt aufrecht, weil der Kunde ja immer noch zu den selben Konditionen im Ausland telefonieren könnte.
Nebenbei wäre es auch keine besonders gute Werbung gewesen, denn diese Methoden wären öffentlich geworden. Das hat mittlerweile auch die Telekom überrissen.

ray81
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Beitrag von ray81 » 27.03.2011, 15:36

... ich glaube auch nicht, dass die Telekom mit dem Splitten von Festnetz und Internet durchgekommen wäre ... nichtsdestotrotz haben hat der Kunde beim aonKombi (nicht nur da) vier AGB, die sich im Punkt Kündigung durchaus unterscheiden, wie auch schon Alexander berichtet hat. Was gilt aber, wenn wir nur ein "KOMBI"-Paket haben!? Das für Internet oder das fürs Telefon!? Das für's Telefon, weil es ja den höheren Euro Anteil der Grundgebühr hat!? Oder das Internet, weil ohne dem hätten es viele Kunden gar nicht genommen!?

- Hier geht ja klar hervor, dass die MVD nur den Kunden binden soll.
Bis auf das "nur" gehe ich konform ... das "nur" fehlt nämlich im Text :wink:
- Der Anbieter kann jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.
Das steht da aber nicht.
- Dass der Punkt nichts "über die Pflichten der Telekom" sagt, verdeutlicht nur mehr, dass dieser Punkt nur den Kunden bindet.
Das ist eine Auslegung, ich sage hingegen, da steht nichts darüber - weder, dass er darf - noch, dass er nicht darf ... ergo müßte das dann ein Gericht bestimmen ...
- Wenn nichts über die Bindung des Betreibers geschrieben steht, warum sollte er dann gebunden sein?
Wieso nicht? Dadurch, dass da nichts steht, kann so Manches möglich sein ... klar ist, dass über mögliche Pflichten des Anbieters in diesem Paragraph mal so gar nichts steht ...

Meine Meinung ist eben nicht die allgemeine Meinung ... ich sage, das alles ist nicht klar und eindeutig genug formuliert ...
Aber abgesehen davon sollte den Betreibern vorgeschrieben werden, von einseitigem Kündigungsverzicht des Kunden statt Mindestvertragsdauer zu sprechen, denn bei Mindestvertragsdauer kann der Kunde durchaus davon ausgehen, dass es für beide Parteien gilt ... AGB hin und her ... es gibt wohl wenige Kunden, die sich diese vier AGB für das aonKombi detailgenau reingezogen hat ... bei dem Wust gibt der Kunde auf und hofft auf die Seriösität ... nur statt Seriösität finden wir oft Winkelzüge (siehe oben genannten Versuch) ... und bitte, jetzt nicht wieder die Guten und die Bösen, in den Firmen arbeiten Menschen ... die den Kunden durchaus ähneln ... jeder bescheißt jeden ... :wink: ... nur gutheißen muss man es eben nicht ...
Vier unterschiedliche AGB für ein Produkt, das dann auch noch Kombi heißt, nur bei den AGB ist es dann keine Kombi ... was soll das denn!?
Ich kann durchaus nachvollziehen, wenn Stimmen sagen, unterschreibe das nicht, was du nicht verstehst, womit du nicht vollkommen einverstanden bist ... das wird echt schwer, dann dürfte man möglicherweise fast gar nichts mehr unterschreiben ... aber sorgfältiges Abwägen sollte schon dazugehören ... oft aber werden wir unserer Fehler erst gewahr, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, dann heißt es entweder kämpfen oder schlucken ...
Gruß Ray

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Beitrag von Azby » 27.03.2011, 18:20

Vorweg: Ich ergreife hier weder für die Telekom noch sonst wen Partei, sondern gebe meine juristische Meinung zu dem Sachverhalt ab.
ray81 hat geschrieben:- Hier geht ja klar hervor, dass die MVD nur den Kunden binden soll.
Bis auf das "nur" gehe ich konform ... das "nur" fehlt nämlich im Text :wink:
Dass hier das "nur" fehlt, heißt aber nicht, dass es sich deshalb auf beide Parteien bezieht. Überspitzt dargestellt: Wenn in einem Kaufvertrag steht, der Käufer zahlt dem Verkäufer x€, steht auch nicht dabei, dass nur der Käufer dem Verkäufer das Geld zahlen muss, es ist auch nicht erforderlich, weil allein schon die Logik einem sagt, was die Parteien hier vereinbaren. Deshalb reicht es im Kaufvertrag auch aus, wenn nur von "Als Kaufpreis gelten 1.000€ als vereinbart." steht und nicht weiter davon gesprochen wird, wer wem die 1.000€ geben muss. Und so ähnlich ist es hier. Mit dem Kunden kann eine MVD vereinbart werden, in welcher DER KUNDE (nicht etwa beide Parteien) zur ordentlichen Kündigung nicht berechtigt ist.
Was dem Inhalt des Vertragstextes außerdem vorgeht, ist der natürliche Konsens, was also die Parteien tatsächlich vereinbaren wollten. Und was wollten die Parteien denn vereinbaren? Die MVD wird idR deshalb vereinbart, weil der Kunde irgendeine Form der Vergünstigung erhält, die sich der Betreiber in Form einer Mindestumsatzzusage (GGB x MVD-Laufzeit) bezahlen lässt.
Der Betreiber hat idR ohnehin die Absicht, den Vertrag auch über die MVD hinaus aufrecht zu erhalten.
Durch das TKG ist der Betreiber berechtigt, seine AGB/EB zu ändern. Der Kunde kann diesen Änderungen widersprechen, dann ist er den Vertrag los. Das ist oftmals für den Kunden sogar erfreulich (keine Bindung mehr), in manchen Fällen kann es natürlich unerfreulich sein.
- Der Anbieter kann jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.
Das steht da aber nicht.
Muss es auch nicht. Ich habe jetzt zwar die AGB nicht vor Augen, es steht aber sicherlich in einem anderen Punkt, unter Einhaltung welcher Fristen dei ordentliche Kündigung von beiden Seiten ausgesprochen werden kann. Nachdem sich dieser eine Punkt (MVD) nur auf den Kündigungsverzicht des Kunden bezieht, ist klar, dass die normale Kündigungsregelung dadurch unberührt bleibt, sie gilt, das steht sicherlich ausdrücklich so drin, für beide, für den Kunden gilt zusätzlich eben noch der Kündigungsverzicht für die ersten x Monate.
Des weiteren kündigt der Betreiber ja gar nicht, der Kunde ist vielmehr berechtigt, kostenlos zu kündigen, wenn ihm die Änderungen nicht zusagen.
- Dass der Punkt nichts "über die Pflichten der Telekom" sagt, verdeutlicht nur mehr, dass dieser Punkt nur den Kunden bindet.
Das ist eine Auslegung, ich sage hingegen, da steht nichts darüber - weder, dass er darf - noch, dass er nicht darf ... ergo müßte das dann ein Gericht bestimmen ...
Wie gesagt ergreife ich hier nicht Partei, aber es ist eigentlich klar, dass aus einer Regelung, die offensichtlich nur eine Partei binden soll, nicht abgeleitet werden kann, dass sie die andere Partei genauso binden soll, nur weil kein "nur" dabei steht oder weil nicht im speziellen darauf eingegangen wird, dass diese Regelung für die andere Partei nicht gilt.

Natürlich hast du recht, dass zuguterletzt (von Schiedsklauseln abgesehen) immer nur ein Gericht, zu allerletzt der OGH, entscheiden müsste und nur die rechtskräftige Gerichtsentscheidung den Fall verbindlich klären kann, nichts desto trotz kann man sich im Vorfeld den Sachverhalt anschauen und einschätzen.
- Wenn nichts über die Bindung des Betreibers geschrieben steht, warum sollte er dann gebunden sein?
Wieso nicht? Dadurch, dass da nichts steht, kann so Manches möglich sein ... klar ist, dass über mögliche Pflichten des Anbieters in diesem Paragraph mal so gar nichts steht ...
Wenn über die Pflichten in diesem Paragraphen nichts steht, kann in anderen Paragraphen etwas stehen. Steht im ganzen Vertrag nichts über die Pflichten und ist auch sonst (mündlich etc.) nichts über erweiterte Pflichten vereinbart worden, können die Pflichten der entsprechenden Partei nicht größer sein, als vom Gesetz vorgegeben.


Ob es jetzt moralisch gesehen gut ist, dass der Betreiber den Kunden auf ein Jahr bindet, selbst aber jederzeit das Recht hat zu kündigen bzw. durch eine AGB-Änderung Verschlechterungen durchzusetzen oder den kunden zu zwingen, sich einen anderen Betreiber zu suchen, darüber kann man sicherlich diskutieren und da bin ich (wie gesagt aus moralischer Sicht) sicherlich eher bei dir.
Aber andererseits muss es dem Betreiber auch möglich sein, seine AGB neuen Umständen (Wirtschaft, neue Rechtslage etc.) anzupassen und nicht auch noch in 20 Jahren an seine längst nicht mehr zeitgemäßen AGB gebunden zu sein.

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Beitrag von ray81 » 27.03.2011, 19:48

Azby hat geschrieben:... Ob es jetzt moralisch gesehen gut ist, dass der Betreiber den Kunden auf ein Jahr bindet, selbst aber jederzeit das Recht hat zu kündigen bzw. durch eine AGB-Änderung Verschlechterungen durchzusetzen oder den kunden zu zwingen, sich einen anderen Betreiber zu suchen, darüber kann man sicherlich diskutieren und da bin ich (wie gesagt aus moralischer Sicht) sicherlich eher bei dir.
Aber andererseits muss es dem Betreiber auch möglich sein, seine AGB neuen Umständen (Wirtschaft, neue Rechtslage etc.) anzupassen und nicht auch noch in 20 Jahren an seine längst nicht mehr zeitgemäßen AGB gebunden zu sein.
Ich habe dich total verstanden, ich versuche nur - vielleicht auch vergebens - einen anderen Standpunkt einzubringen, der eher darauf abzielen soll, dass nicht einfach wahllos nur Mindestvertragsdauer geschrieben wird, aber man einen einseitigen Kündigungsverzicht zu Lasten der Kunden meint ... bzw. man dies irgendwo in vier verschiedenen AGB aufführt, während man in der Kurzbescheibung des Produkts lapidar von MVD spricht.
Versuchen wir mal, es losgelöst von der Debatte zu sehen, wenn ein Vertrag gemacht wird, wo von einer Mindestvertragsdauer die Rede ist, dann kann man durchaus davon ausgehen, dass dies für beide Parteien gilt ... lassen wir bitte erst mal die schmalen AGB der Telekom beiseite :wink:
Ich als Kunde der Firma X mit einem Vertrag mit Mindestvertragsdauer über 12 Monate sag mal, ich darf nicht kündigen und der andere auch nicht, außer es gibt gewichtige Gründe ... Gewinnoptimierung ist kein Grund ... und es bezieht sich nur auf die MVD der 12 Monate ... also, der Anbieter hat die Sicherheit über diese Zeit die GG und ich als Kunde die Gewissheit die Leistung X für 12 Monate zum Preis Y zu bekommen.
Und sollten die AGB allerdings davon abweichen, sollte es auch klipp und klar so definiert werden und zwar voll und ganz, und nicht nur der Kunde darf nicht - Schluss wir dürfen! Weiters soll dann aber nicht von MVD die Rede sein, sondern eben von einseitigem Kündigungsverzicht zu Lasten des Kunden. Im Moment redet man von MVD und meint eKVzLdK ... :lol: ... das sollte geändert werden ... ist wahrscheinlich aussichtslos ... in Österreich ist Breitband ja immer noch < 144 mbit ...
Natürlich soll der Betreiber auch Änderungen durchführen dürfen ... sollte sich rechtlich etwas ändern, ist eine Änderung klarerweise immer möglich und dafür ist ja nicht der Anbieter schuld, z.B. die MwSt. ändert sich ... eine wirtschafliche Lage müßte dann schon äußerst gravierend sein, abgesehen davon interessiert sich der Anbieter auch einen feuchten Kehricht, was die wirtschaftliche Lage des Kunden betrifft, ja selbst, wenn er das Produkt nicht mehr nutzen kann ... das Geld muss rüber ...
wie gesagt, klar darf er Änderungen bringen, aber eben erst nach der MVD, sollte diese für beide gelten - gilt diese nur für den Kunden und nicht für den Anbieter, dann muss das auch so drinstehen (Wortlaut mit Kunde und Anbieter), weiters eben in der Werbung7Kurzbeschreibung nicht mehr MVD ... Mindestvertragsdauer, was sagt das Wort aus, ohne einen Erfahrungswert ... die Dauer (Zeit), wie lang der Vertrag mindestens dauert ... das sollte nur benutzt werden dürfen in den Kunzinfos für Tarife, wenn das für beide Parteien gilt! Denn auch ein Kunde kann daran interessiert sein, dass der Vertrag zumindest bis Ablauf der MVD zu geschlossenen Konditionen aufrecht erhalten bleibt, nicht immer muss der Kunde vor lauter Freude an die Decke springen, nur weil der das Wort Sonderkündigungsmöglichkeit hört.
Nochmal, das ist ziemlich sicher nicht die jetzige Rechtslage ... nur ich bin mir nicht sicher, dass es vor Gericht immer nur die eine Rechtsprechung geben würde ... aber es würde wohl eh nicht darauf rauslaufen, wo kein Kläger, da kein Richter ... weiters würde es bei einem Verfahren (fast eh absurd) eh zu einem Vergleich kommen ... warum!? weil schon allein die Anbieter diesbezüglich gar kein Interesse an einem Urteil hätten. :?

Also, hier nur ein Don Quijote gegen Windmühlen unterwegs ... :wink:
Gruß Ray

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Vertragsverhältnis vs Vertragsbestandteil

Beitrag von eigs » 27.03.2011, 20:04

Bis 01.05.2011 können Sie das (die) von den Änderungen betroffene(n) Vertragsverhältnis(se) kostenlos schriftlich
kündigen.
Das Vertragsverhältnis ist die aonKombi.

Ein Vertragsbestandteil wäre hingegen die Eingrenzung auf etwas bestimmtes der aonKombi.
z.B.: aonFestnetz, aonInternet
oder wenn man es noch weiter eingrenzt: z.B. Mailspace, Online Festplatte, Entfall der Modembehaltegebühr

Da sie also Vertragsverhältnis(se) geschrieben haben kann man das ganze Paket kündigen.

Hätten sie hingegen Vertragsbestandteil(e) geschrieben, dann könnte man Mailspace, Online Festplatte und Entfall der Modembehaltegebühr kündigen.
Wobei hier wieder die Rechtlich frage wäre ob sie das dürfen da man sich für das Paket angemeldet hat. Für uns wäre es allerdings das kundenfreundlichste.

bell
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Beitrag von bell » 28.03.2011, 18:01

Da kommen ein Paar Millionen zusammen. Der Pauschalgebühr liegt eigentlich keine eigentliche Serviceverbesserung oder überhaupt ein Service zu Grunde. Wenn man bedenkt, dass man für Rufnummeranzeige auch extra blechen muss, ist Telekom wieder ein mieses Unternehmen (wie früher) geworden.

Kann AK, Konsumentenschützer... diese Abzocke stoppen oder wird Telekom verpflichtet, alle Preise in eine Datenbank einzupflegen, damit sich die Kunden besser orentieren können (Anspielung an die nutzlose Benzindatenbank)?!

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