Das Katz und Maus-Spiel mit „Drei“!!

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Gery
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Das Katz und Maus-Spiel mit „Drei“!!

Beitrag von Gery » 15.03.2011, 11:53

Ich habe am 12.2.2011 bei 3 eine Vertag (3 Premium Superphone 2000) abgeschlossen. Dieser Vertrag enthielt auch ein Handy. Ich entschloss mich für das Handy Nokia C7.
Leider funktionierte das Handy nur einige Stunden. Es schaltete sich ab und ließ sich nicht mehr einschalten. Am 14.2.2011 ging ich zu Fa. ……….. um das Handy umzutauschen. Mit telefonischer Rücksprache von 3 wurde dies auch genehmigt. Doch auch das neue Nokia C7 hatte den gleichen Fehler.
Darauf hin ging ich am 16.2.2011 wieder zur Fa. ………. Mit Rücksprache von 3 musste ich dieses Handy zur Reparatur zu Nokia schicken. Am 01.3.2011 holte ich das Handy wieder als repariert ab. Doch einmal einschalten und es war gleich wieder defekt! Es schaltete sich, schon wie vor der Reparatur und so wie das vorige Handy ab und lässt sich nicht mehr einschalten.
Ich suchte dann auch über Google, ob vielleicht auch andere Personen mit diesem Handy Probleme haben. Dies ist auch so!! Ich fand auch einen Artikel auf http://smartphones24.org/ wo selbst Niklas Savander, Vizepräsident der Nokia Sales-Abteilung, bestätigt hat, dass die Handys C7 und N8 fehlerhaft seien.
Seit 02.3.2011 liegt nun das Handy nun bei der Fa. ……... Per Fax und Telefon versucht nun die Fa. ……… bei 3 zu Reklamieren und das Nokia c7 Handy mit einer Aufzahlung auf ein anderes Handy zu tauschen. Bis zum heutigen Datum (14.3.2011) spielt aber 3 mit mir und der Fa. ……… Katz und Maus!! Anfangs hieß es, dass bei 3 kein Fax eingegangen sei!! Wie gibt es dann aber, dass Fa. ……….. eine Fax-Rückantwort erhalten hat!! Dann fehlt wieder eine Rechnung, dann fehlt wieder etwas anderes und vom Umtausch keine Spur!! 3 beharrt neuerlich auf eine Reparatur und ich musste das Handy wieder zur Reparatur einsenden.

ray81
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Beitrag von ray81 » 15.03.2011, 14:00

Folgendes habe ich gefunden:

http://helpv1.orf.at/index.html@story=6698

OGH zu Gewährleistung: Ein Reparaturversuch reicht
Misslingt bei einem mangelhaften Gegenstand der erste Reparaturversuch hat der Verbraucher Anspruch auf Wandlung (Ware zurück – Geld zurück) oder Preisminderung. Laut einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofes muss er dem Unternehmer keinen zweiten Reparaturversuch zugestehen.

Grund des vorangegangenen Rechtsstreits war die Lieferung eines Ofens, der einige Mängel aufwies. Der Unternehmer konnte die Mängel nicht beseitigen, berichtet der Verein für Konsumenteninformation auf www.verbraucherrecht.at.

Der OGH erklärt in seinem Urteil, dass der Verbraucher schon nach Misslingen des ersten Verbesserungsversuches den Vertrag aufheben oder eine Preisminderung verlangen kann. Ein entsprechender Anspruch besteht auch dann, wenn der Unternehmer nach Scheitern des ersten Verbesserungsversuches einen weiteren anbietet und auch dieser noch innerhalb der angemessenen Frist gelegen wäre.
Gruß Ray

Gery
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Drei ist doch nur ein abgeschlossener Vertrag wichtig!!

Beitrag von Gery » 16.03.2011, 16:30

@ray81

Danke für deine Antwort.
Ich hatte es ja auch den „Drei“ Mitarbeitern gesagt, dass es so nicht gehen würde. Schließlich habe ich einen Vertrag mit „Drei“ abgeschlossen und nicht mit Nokia. Aber egal mit wem man von „Drei“ spricht! Denen ist es egal. Sie meinen nur: „Man muss Nokia die Chance geben, dass Handy Reparieren zu können und das zwei mal.

Lg.
Gery

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