Orange mit neuen Angeboten ab 27.10.09
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Orange mit neuen Angeboten ab 27.10.09
"36 Monate Mindestvertragsdauer um nur 17,50 Euro/ Monat (-50%)" ... OMG ... wo soll das hinführen ...
"Ja, Herr Schmidt, sie haben sich für unseren Tarif- Ultimate - entschieden, ja dann unterschreiben Sie bitte hier, ich möchte Sie noch darauf aufmerksam machen, dass die Mindestvertragsdauer 10 Jahre beträgt."
"Ja, Herr Schmidt, sie haben sich für unseren Tarif- Ultimate - entschieden, ja dann unterschreiben Sie bitte hier, ich möchte Sie noch darauf aufmerksam machen, dass die Mindestvertragsdauer 10 Jahre beträgt."
Gruß Ray
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- Telekom-Freak
- Beiträge: 101
- Registriert: 25.03.2009, 11:32
Dessen ungeachtet würde ich § 879 Abs. 3 ABGB interessant finden:§15 Abs. 2 KSchG hat geschrieben:Ist die Gesamtheit der zu liefernden Sachen eine nach ihrer Art unteilbare Leistung, deren Umfang und Preis schon bei der Vertragsschließung bestimmt sind, so kann der erste Kündigungstermin bis zum Ablauf des zweiten Jahres hinausgeschoben werden. ...
Eine 36 monatige MVD benachteiligt den Kunden dann doch schon sehr stark in seiner Freiheit. Man könnte ja schon fast von Knebelung sprechen.Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern enthaltene Vertragsbestimmung, die nicht eine der beiderseitigen Hauptleistungen festlegt, ist jedenfalls nichtig, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles einen Teil gröblich benachteiligt.
Hab mir auch gerade den § 15 KSchG Verträge über wiederkehrende Leistungen Abs.2 durchgelesen
Ich glaube, Sie können es vielleicht so anbieten:
Sie räumen dem Kunden schon die Möglichkeit ein, nach 24 Monaten kündigen zu können, fordern aber den auf 3 Jahre gewährten Rabatt (25%) zurück ... oder ... sie verrechnen anders, 1. Jahr normal, 2. Jahr 50% und im 3. Jahr gar nichts mehr ... das wären dann 50% für 3 Jahre ... die Kunden können ja nach 24 Monaten kündigen ... ... nur wenn nichts anfällt, wer macht das dann ... die haben sicher ein Schlupfloch ...
Ich glaube, Sie können es vielleicht so anbieten:
Sie räumen dem Kunden schon die Möglichkeit ein, nach 24 Monaten kündigen zu können, fordern aber den auf 3 Jahre gewährten Rabatt (25%) zurück ... oder ... sie verrechnen anders, 1. Jahr normal, 2. Jahr 50% und im 3. Jahr gar nichts mehr ... das wären dann 50% für 3 Jahre ... die Kunden können ja nach 24 Monaten kündigen ... ... nur wenn nichts anfällt, wer macht das dann ... die haben sicher ein Schlupfloch ...
Gruß Ray
Das glaube ich nicht, weil da könnten sich viele aufregen "Wieso zahl ich jetzt erst mehr?" und "Ich hab das Geld doch gar nicht, ich hab mit 17,50€ gerechnet und nicht mehr" und ausserdem würde Orange dann Zinsen verdienen für ein Geld das ihnen erst im 3. Jahr zustehen würde...ray81 hat geschrieben:sie verrechnen anders, 1. Jahr normal, 2. Jahr 50% und im 3. Jahr gar nichts mehr ... das wären dann 50% für 3 Jahre ...
Am Ehesten werden sie es wirklich so machen, dass man nach 2 Jahren auch kündigen kann, aber halt nur mit Nachverrechnung des Bonus. Allerdings könnte dann ja jeder "auf gut Glück" 3 Jahre vereinbaren und wenn er sie nicht einhält immer noch früher kündigen - ohne Nachteile die er bei 1 oder 2 Jahren nicht auch gehabt hätte.
Aber irgendwie werden sie das KSchG schon umgehen, bei SoKüs haben sie ja auch was gefunden um das TKG zu umgehen (widersprechende Kunden dürfen alte AGBs behalten)...
Wahrscheinlich müssen wir nur am 27.10. das Kleingedruckte auf der Orange-Website lesen, um mehr zu erfahren...
Einmal nachgefragt: Wie geht denn das mit den Gebäudeversicherungen, die auf 10 Jahre und "Prämienrückvergütung" abgeschlossen sind!?!?
Oder ist das wieder etwas ganz anderes, weil da schließlich erst nach 3 Jahren "ordentlich" gekündigt werden kann, selbst wenn die "Rückvergütung" rückverrechnet wird --- Sorry, wenn außerhalb des KSchG nun OT...
Sonst ist mir auch nur 2 Jahre MVD bekannt ...
Grüße
Stefan
Oder ist das wieder etwas ganz anderes, weil da schließlich erst nach 3 Jahren "ordentlich" gekündigt werden kann, selbst wenn die "Rückvergütung" rückverrechnet wird --- Sorry, wenn außerhalb des KSchG nun OT...
Sonst ist mir auch nur 2 Jahre MVD bekannt ...
Grüße
Stefan
günther_35 hat geschrieben:hallo !
Wo findet man die angebote ??
http://www.orange.at/Content.Node/tarif ... europa_39/
http://www.orange.at/Content.Node/tarif ... europa_35/
http://www.orange.at/Content.Node/tarif ... europa_30/
http://www.orange.at/Content.Node/tarife/team_25/
http://www.orange.at/Content.Node/young ... /index.php
z.B. hier der Team Europa 39:
Grundgebühr - Ein Orange Leben lang
€ 19,50 Grundgebühr pro Monat
36-monatige Mindestvertragsdauer halbe Grundgebühr
€ 39,- Grundgebühr pro Monat (Basistarif)
12-monatige Mindestvertragsdauer oder halbe Vertragsdauer
€ 29,25 Grundgebühr pro Monat
24-monatige Mindestvertragsdauer oder -25% Grundgebühr
.
Ich sehe den Fall trotzdem problematisch.
Auch wenn bei 3-jähriger Vertragsbindung nicht mehr gezahlt werden muss, als bei 2-jähriger und der Kunde durch spätere Zahlung sogar durch den Zinseffekt etwas weniger zahlt, als bei zwei-jähriger Bindung, wird dennoch die Dauer der Bindung höher als erlaubt gehalten. Diese Fristen sollen den Konsumenten ja nicht nur vor einer langen (hohen) Zahlungspflicht schützen, sondern auch vor einer Knebelung mit dem Ziel, eine gewisse Freiheit für den Konsumenten zu schaffen, seinen Vertragspartner wechseln zu können.
Wenn kleine Überschreitungen erlaubt wären, ist der Schritt nicht mehr weit zu einem Tarifmodell, in dem der Basistarif mit 24 monatiger MVD 200€ kostet (in Summe 4800€) und wenn man sich 20 Jahre bindet, kostet der Tarif dann nur mehr 20€ pro Monat (ebenfalls 4800€ auf die Vertragslaufzeit).
Auch wenn bei 3-jähriger Vertragsbindung nicht mehr gezahlt werden muss, als bei 2-jähriger und der Kunde durch spätere Zahlung sogar durch den Zinseffekt etwas weniger zahlt, als bei zwei-jähriger Bindung, wird dennoch die Dauer der Bindung höher als erlaubt gehalten. Diese Fristen sollen den Konsumenten ja nicht nur vor einer langen (hohen) Zahlungspflicht schützen, sondern auch vor einer Knebelung mit dem Ziel, eine gewisse Freiheit für den Konsumenten zu schaffen, seinen Vertragspartner wechseln zu können.
Wenn kleine Überschreitungen erlaubt wären, ist der Schritt nicht mehr weit zu einem Tarifmodell, in dem der Basistarif mit 24 monatiger MVD 200€ kostet (in Summe 4800€) und wenn man sich 20 Jahre bindet, kostet der Tarif dann nur mehr 20€ pro Monat (ebenfalls 4800€ auf die Vertragslaufzeit).
Na, wenn das durchgeht und die anderen Betreiber sich was abkupfern, dann werden die Schuldenberge der Leute noch höher. Dafür wird die Werbung noch aggressiver.
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Alle sagten, das geht nicht.
Bis meinereiner kam, der das nicht wusste und es einfach machte.
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