Bitte um Hilfe! Verzug ins Ausland- nun Ärger mit A1

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leeny
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Bitte um Hilfe! Verzug ins Ausland- nun Ärger mit A1

Beitrag von leeny » 25.06.2009, 17:54

Hallo,

ich bin letzten Septmber von Österreich nach Deutschland verzogen und habe meinen Handyvertrag gekündigt.
Habe vorher mit der Hotline telefoniert und die sagten mir, dass ich ein Sonderkündigungsrecht hätte, da A1 hier kein Netz hat, müsste halt nachweisen, dass ich wirklich ins Ausland verzogen bin.
Ich habe nach dem Umzug an A1 eine Kündigung geschieben und erklärt, dass ich auf Grund eines Verzuges ins Ausland von meinem Sonderkündigunsrecht gebrauch mach, wie es mir an der Hotline erklärt worden ist und als Beweis einen Meldezettel vom dt Einwohnermeldeamt beigefügt.
Da lange keine Reaktion kam, habe ich das ganze nochmals per Fax geschickt und noch immer keine Reaktion.
Heute dann der große Schok: habe Post von einem Inkassobüro bekommen, die eine Forderung von A1 gegen mich hätten.
Ich dann heute die Hotline angerufen und der "freundliche" Mensch meinte nur, dass ich ja weiterhin mit Rooming telefonieren könnte und der Vertrag erst 2010 als gekündigt vermerkt ist. Aber ich könnte den Vertrag ja auf jemand anderen umschreiben lassen, was ich als sehr ironisch finde, da ich im Norden von Deutschland wohne und das sicherlich nicht machbar ist.

Nun meine Frage, was kann ich machen. Haben die wirklich das Recht auf das Rooming zu verweisen?
Als wir von Deuschland nach Östereich gezogen sind, konnte die dt Telekom sich nicht drauf stützen und der damalige Vertrag wurde gekündigt.
Und wie soll ich mit dem Inkassobüro umgehen?

Danke für eure Tips und Hilfe schon mal...

LG Leeny

Azby
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Re: Bitte um Hilfe! Verzug ins Ausland- nun Ärger mit A1

Beitrag von Azby » 25.06.2009, 18:16

Zuerst mal: Willkommen im Forum!

Leider habe ich schlechte Nachrichten für dich: Du kannst hier tatsächlich nichts machen.
Es ist offensichtlich so, dass du eine Mindestvertragsdauer (=Kündigungsverzicht) von 2 Jahren (24 Monate) unterzeichnet hast, auf die sich A1 jetzt stützt, womit sie leider vollkommen im Recht sind.

Die Auskunft von der Hotline ist auch nicht richtig gewesen. Leider kannst du dich auch darauf nicht berufen - von der schweren Beweisbarkeit, dass dir das so gesagt wurde mal ganz abgesehen.
Zwar gibt es immer wieder mal Sonderkündigungsrechte, weil die Betreiber ihre AGB ändern und der Kunde somit ein gesetzlich zugesichertes kostenloses Kündigungsrecht (=Sonderkündigungsrecht) hat, das war hier aber gerade nicht der Fall.
Dass A1 im Ausland kein Netz hat, ist leider keine hinreichende Begründung für eine außerordentliche Kündigung. Wie wir hier im Forum bereits öfter diskutiert haben, ist selbst ein am neuen Wohnort in Österreich schlecht bis gar nicht verfügbares Netz kein hinreichender Kündigungsgrund! Maximal in Kulanz lässt sich in diesem Fall etwas erwirken.

Bzgl. Roaming: Sie können dich auf alles verweisen. Du kannst deinen Vertrag in Anspruch nehmen, wie du willst. Du kannst in Österreich telefonieren (was bei dir jetzt natürlich schwer ist), im Roaming, du kannst ihn nur zum Angerufenwerden verwenden... Das liegt voll in deinem Ermessen. Die Aussage des Hotliners ist in diesem Fall natürlich uninteressant, aber er hat diesbezüglich leider recht, dass du aus dem Vertrag nicht rauskommst.

Es klingt jetzt vielleicht hart, wie ich das schreibe und sei versichert, ich bin hier prinzipiell auf deiner Seite, aber es gibt hier leider keine rechtliche Handhabe für dich.

Auf der anderen Seite muss man auch den Betreiber verstehen: Eine Mindestvertragsdauer geht man idR dann ein, wenn man eine Aktion des Betreibers in Anspruch nimmt (sei es eine wesentlich günstigere Grundgebühr, ein Handy um 0€ etc.). Besonders bei kostenlosen Handys sind die Betreiber hier darauf angewiesen, den Kunden für eine bestimmte Zeit zu halten, um sichergehen zu können, dass die Subvention für das Handy zumindest durch die Grundgebühr wieder hereingeholt werden kann. An sonsten könnte ja jeder ein 0€-Handy nehmen und gleich danach kündigen. Die Regale in den Läden wären leer, genauso wie die Kassen der Betreiber...
Der Hinweis vom Hotliner ist prinzipiell nicht so schlecht: Du kannst den Vertrag jemand anderem überschreiben, wenn er ihn haben will. Hier wäre es halt interessant, wenn du noch Bekannte in Österreich hast, die deinen Tarif vielleicht wollen/brauchen könnten.

An sonsten bleibt dir leider nichts anderes übrig, als die rechtliche MVD (=Mindestvertragsdauer) die Grundgebühr zu zahlen und zu warten bis dein Vertrag (2010) abläuft.

A1 ist allerdings derjenige Betreiber, der in Österreich noch am kulantesten ist. Vielleicht kannst du, wenn du nett bittest, hier eine gewisse Kulanz (kostenloser Tarifwechsel auf einen Tarif mit niedrigerer Grundgebühr etc.) erwirken, wenn du deine missliche Lage erklärst.

Was damals bei der Dt. Telekom der Fall war, kann ich dir nicht sagen, weil ich die näheren Umstände nicht kenne. Außerdem weiß ich nicht, welche gesetzlichen Rechte der Konsument in Deutschland in so einem Fall hat (wir sind ja in einem Österreichischen Forum). Ich kann mir aber auch vorstellen, dass du einfach keine Vertragsbindung (mehr) gehabt hast und dementsprechend natürlich sofort (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) kündigen konntest. Das wäre in Österreich natürlich auch möglich gewesen, wenn du keine Vertragsbindung mehr gehabt hättest...

Tut mir Leid, dass ich dir nichts besseres berichten konnte, aber das ist leider die rechtliche Lage in Österreich. Auf Kulanz kannst du vielleicht was erwirken, das Gesetz spricht hier aber gegen dich.

leeny
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Beitrag von leeny » 25.06.2009, 18:52

danke für die schnelle antwort!

oh mann, wie soll ich das nur machen...jedes mal wenn ich die Hotline anrufe, kommt man mir sowas von dumm, dass es echt keinen Spass macht und von kulanaz kann man da bestimmt nicht von reden.

der dt Handyvertrag lief eigentlich auch noch ne weile und die haben sich auch auf die roamingoption berufen und wollten erst nicht kündigen,
erst nach drei monaten, hatte ich dann endlich nen kompetenten mitarbeiten am telefon und die kündigung war durch, da dieser sich im eu-recht auskannte und da steht das wohl auch irgendwo geschrieben, dass sich ein mobilfunk anbieter bei kündigung zwecks verzug ins ausland auf die roamingoption berufen darf.
nur leider finde ich dazu nichts im internet.wenn man die urteilsnummer kennen würde, dann könnte man es ja auf diesem weg versuchen.
da ja nen tarifwechsel wieder mit ner verlängerung des vertrages einhergeht- laut hotline. und das will ich auf keinen fall.
will das inkaso los werden und raus aus dem vertrag.

LG

eigs
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Beitrag von eigs » 25.06.2009, 19:07

Das kann ich mir nicht vorstellen, dass es da ein Sonderkündigungsrecht gibt. Sonst würde es doch Leute geben, die wenn sie umziehen noch schnell bei jedem Provider ein paar Verträge machen um ein kostenloses Handy abzustauben.

Aber wie gesagt kannst du dein Handy noch weiter nutzen durch Roaming oder A1 over IP.

Anders ist es beim Festnetz, wenn es unter höhere Gewalt fällt und an deinen neuen Standort ist das Produkt nicht verfügbar.

mfg eigs

Azby
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Beitrag von Azby » 25.06.2009, 21:18

Hier kommst du auch über EU-Recht nicht raus.
Es geht hier nicht darum, ob A1 dort, wo du hinziehst ein Netz hat oder nicht, sondern um den Vertrag. Der Vertrag ist es, der nicht gekündigt werden kann. Die weiteren Umstände (Wegzug ins Ausland mit der Folge, dass du keinen Bedarf mehr hast) sind hier leider nicht weiter relevant.
Wie eigs schon sagte, würde das Tür und Tor für Leute öffnen, die planen, ins Ausland zu ziehen. Würde ich nach Deutschland ziehen und das wäre so möglich, würde ich jeweils 5 Verträge bei A1, Orange, T-Mobile, tele.ring, 3 etc. machen und mich nach zwei Tagen ins Ausland vertschüssen. Die Kündigung wär durch und ich hätte 25 nagelneue kostenlose Handys ergattert.
In deinem Fall ist das natürlich ungünstig, aber ich hoffe, du erkennst somit, dass es so eine Regelung nicht geben kann bzw. dass so eine Regelung am eigentlichen Sinn, dem Schutz wegziehender Personen, weit vorbeigehen würde.
eigs hat geschrieben:Anders ist es beim Festnetz, wenn es unter höhere Gewalt fällt und an deinen neuen Standort ist das Produkt nicht verfügbar.
Aber auch hier kannst du dich beim Wegziehen ins Ausland brausen, wenn du eine aufrechte MVD hast. Pacta sunt servanda.
Was kann der Betreiber dafür, dass du wegziehst? Der Betreiber macht dir ein Angebot, das dich aber im Gegenzug zur Vertragsbindung verpflichtet. Gehst du dieses Geschäft ein, bist du gebunden. Könntest du einfach so gehen, würde dem Betreiber u.U. ein wirtschaftlicher Schaden entstehen. Zwar wird die Mobilkom natürlich deshalb nicht in Konkurs gehen müssen, das ist klar. Aber der Nachteil, der dem Betreiber durch einen Vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag seitens des Kunden erwächst, ist vorhanden. Und wie kommt der Betreiber dazu, einen Nachteil hinnehmen zu müssen, weil der Vertragspartner wegzieht?

@leeny: Ich wiederhole mich, wenn ich das sage. Bitte versteh' mich nicht falsch. Ich verstehe dein Problem und würde mich an deiner Stelle genau so ärgern, dass es so ist, wie es ist. Nur ist der Betreiber rechtlich in der besseren Position und muss dich aus dem Vertrag nicht entlassen. Aus Sicht des Betreibers wäre es dumm, dich einfach so rauszulassen, dementsprechend werden sie das kaum machen - maximal kommen sie dir im Zuge der Kulanz entgegen. Da du die Bindung unterschrieben hast und sie rechtlich gültig ist, bleibt dir Bindung bestehen, auch wenn du wegziehst und die Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen kannst.

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Beitrag von cicero7 » 25.06.2009, 22:10

Wie schon beschrieben ist dieses Vorgehen "rechtens", was mich wundert:

du bist im September 2008 nach Deutschland gezogen und hast im Moment noch Bindung bis 2010, ergo hast du dir wenige Monate bevor du verzogen bist noch den Vertrag verlängert / angemeldet???

Hast du zu dem Zeitpunkt wirklich mit Handy verlängert oder neu angemeldet? In dem Fall würde ich "null Kulanz" leider verstehen.

Falls du schon lange dabei bist und zu dem Zeitpunkt kein Handy geholt hast, dann würde ich mal die ganze sache schriftlich/email als "Beschwerde" abschicken, dann hast du deutlilch mehr chancen auf Kulanz.

Was dir klar sein muss -> die Monate die du bereits im Rückstand bist wirst du vermutlich in jedem Fall zahlen müssen.
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Beitrag von jxj » 26.06.2009, 01:56

Wie alle anderen es gesagt hat, so ein Gesetz gibt es leider nicht. Irgendwo wahrscheinlich mit etwas anderes vermischt.

Ich kenne es nur von Versicherungen. Da kann man, wenn das Objekt wegfällt. Auto, Haus, Geschäftslokal, usw...

cicero7
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Beitrag von cicero7 » 26.06.2009, 14:20

jxj hat geschrieben:Wie alle anderen es gesagt hat, so ein Gesetz gibt es leider nicht. Irgendwo wahrscheinlich mit etwas anderes vermischt.
Naja mit "etwas anderem Vermitscht", ist relativ, denn das würde nur gelten wenn die Leistungserbringung gänzlich unmöglich wurde und das wiederum auch nur wenn es nicht in deinem Verschulden, deiner Absicht oder durch "höhere Umstände" so wäre.

Ergo müsstest du, wegen der Pflege deiner kranken Frau und deines Kindes unfreiwillig auf den Himalaya ziehen, denn viele andere Fälle gibts net dass auf dem Planeten die Leistungserbringung gänzlich unmöglich ist.

Alles andere ist Kulanz und die war in der Vergangenheit doch sehr großzügig, das einzige wos mit der Kulanz vorbei ist: wennst du erst kurz vor deinem Umzug mit Handy neu angemeldet hast oder noch schnell mit handy verlängert hast, denn das ist etwas "eigenartig".
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Beitrag von leeny » 26.06.2009, 15:22

hallo,

nein ich habe den vertrag nicht neu gemacht, sondern mehr oder weniger von meiner chefin übernommen und dabei kam es zu einem tarifwechsel, da sie in der partei ist und ich nicht und somit der tarif nicht in frage kam, aber darüber bin ich leider nicht informiert worden. habs erst auf der rechung gesehen und somit galt der vertrag als verlängert.habs über die ak versucht, aber die wollten sich nicht mit meiner chefin anlegen, da ihr mann in sbg ein hohes tier ist und somit saß ich da mit diesem vertrag.
und der verzug zurück ins ausland erfolgte nicht freiwliig, mein sohn ist erkrankt und ich brauche unterstützung von meiner family, aber auch das half leider nicht, als grund.
naja und in einen billigen tarif wollen se mich nicht wechseln lassen.
tja dann werd ich wohl oder übel, dem inkasso die 500 euro zahlen müssen, aber wie ist ne andere frage.

mfg leeny

günther_35
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Beitrag von günther_35 » 26.06.2009, 16:20

was hast du denn da für einen tarif das du schon 500 euro an kosten hast.

was kostet der tarif im monat bei a1 ??

cicero7
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Beitrag von cicero7 » 26.06.2009, 16:36

Hier im Forum wird die keiner mehr weiterhelfen können, 2 wichtige Tipps dazu:

vereinbare / zahle dem Inkassobüro mal einen Teilbetrag, damit die weiteren Mahnungen und noch weitere Gebühren aufhören -> zb.: 50€

Damit hast du zeit das du das ganze wirklich ausführlich schriftlich zusammenschreibst und die direkt an A1 wendest, mit dem Betreff "Beschwerde" wenn du dabei deine Dinge wie "Sohn krank", "verzogen ins Ausland mit Meldezettl" etc. " hab eh nix bekommen außer der Vertragsübernahme" etc. auch belegen kannst, dann sollten deine chancen für eine Kulanz / Einigung wirklich sehr gut stehen, ich hab schon von anderen Fällen gehört und auch im Forum gelesen und bei A1 geht eigentlich "immer was".
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anton
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Beitrag von anton » 26.06.2009, 17:35

Hatte das gleiche beim Umzug von Dt. anch AT.
Hatte dann mit der Hotline gesprochen und sie haben "ausnahmsweise, da die Nummer seit 1995 bestand!" auf den günstigsten Vertrag (GG) umgestellt. War die einzige Kullanz damals.

Konsequenz jetzt: Ich nutze Bob-Wertkarte - und niemals mehr was mit GG..... Gebranntes Kind scheut das Feuer.

Leider klappt das mit der MVD beim Festnetz ja problemlos. Warum sich die Mobilfunker da so zickig anstellen ist mir schleierhaft. Sollen sie doch dem Kunden anbieten, das Handy zu einem reellen Wert zu kaufen und damit den Vertrag beenden zu können - das wäre fair. Denn was nutzt mirs Roaming..... sorry - aber auch in Dt. kann für 10 Cent/min. telefoniert werden.

Aber da es ja Menschen in Brüssel gibt, die in ganz Europa leben (sog. Abgeortnete des Europaparlamentes) wird ja nicht nur - aber hauptsächlich - an der Optimierung der Roamingkosten gearbeitet. Und DREI beweisst ja, dass es wenn der Mobilfunker will auch ohne Roaming ganz gut geht.

Ist für Dich jetzt sicher keine positive Meldung - aber evtl. hilft Dir der Tipp mit dem Tarif mit der geringsten GG. Mit etwas Glück gerätst Du an einen Mitarbeiter, der Dir diese Änderung durchführt (hab damals sicher 5 Mal angerufen - wobei damals GG von 65 DM(!) gezahlt wurden. Das Netz wurde zumindest ein Teilen direkt finanziert :-P)

Gruss
Andy

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MrFormil
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Beitrag von MrFormil » 03.08.2009, 23:58

Ich würde Dir empfehlen, noch mal anzurufen und zu versuchen, das Ganze nochmal durchzusprechen. Mit Freundlichkeit und ein bißchen "lästig-sein" kannst Du das Ganze vielleicht noch auf Kulanz hinbiegen?? einen Versuch wär's allemal wert - ich habe bis jetzt immer gute Erfahrungen gemacht bei "Verhandlungen" mit A1...

djrob15
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Beitrag von djrob15 » 04.08.2009, 12:52

Was mit dem Umzug gemeint ist, da gibts in Deutschland tatsächlich ein Gesetz, was aber IMHO nur für Internetzugang betrifft. Wenn man einen Vertrag mit einem DSL Provider hat und innerhalb der Vertragsbindung übersiedelt, so muss der Provider am neuen Wohnort DSL anbieten können, damit die Vertragsbindung aufrecht bleibt. Kann der Provider das nicht, so kann der Vertrag sondergekündigt werden.
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Alle sagten, das geht nicht.
Bis meinereiner kam, der das nicht wusste und es einfach machte.

cicero7
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Beitrag von cicero7 » 04.08.2009, 15:00

Leute lasst doch die Kirche im Dorf, der thread ist gut 2 Monate alt und dem betreffenden wurde sicher schon geholfen. :wink:
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