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Verfasst: 22.01.2009, 20:15
von Azby
jxj hat geschrieben:Man kann es auch durchstreichen lassen beim Unterschreiben.
Wenn's in den AGB steht und die AGB nicht auf dem Vertrag aufgedruckt sind, kannst du es nicht durchstreichen. Du könntest gerade mal in einem etwaigen "Sonstiges"- oder "Anmerkungen"-Feld vermerken, dass du mit diesen Bestimmungen nicht einverstanden bist.
Verfasst: 22.01.2009, 22:23
von Nachteule
jedoch gebe ich zu bedenken, ob man wirklich von SPAM sprechen muss, wenn so eine werbe-sms 1-2mal pro Monat (oder noch seltener) eintrudelt...
Verfasst: 22.01.2009, 22:55
von Eddmund
Nachteule hat geschrieben:sowas kommt alle heiligen zeiten mal. werbung halt, was solls...
Nachteule hat geschrieben:so eine werbe-sms 1-2mal pro Monat (oder noch seltener) eintrudelt
Was, so oft?? Mehr als 1 mal pro Monat nennst du "alle heiligen zeiten mal"??? Denke, du bist noch nie opfer von spam geworden. E-mail funktioniert mittlerweile nicht mehr gscheit, da es durch spammer systematisch missbraucht wurde und immer stärker wird. Wenn das mit SMS auch so wird, na dann gute nacht.
Verfasst: 22.01.2009, 23:00
von Nachteule
also... deine sichtweise halte ich für leicht übertrieben.
wieviel spammails erhält man denn so pro tag? 5? 10?
auch inhaltlich darf werbung von spam schon mal unterschieden werden - sonst kann man sich ja auch über den spam während der ausstrahlung von filmen im privatfernsehen echauffieren...
Verfasst: 22.01.2009, 23:49
von Eddmund
Dir ist offenbar die tragweite von spam nicht bewusst. Ich bekomme auf eine meiner mailboxen vor filterung mehr spams pro tag als du dir vorstellen kannst.
Lies dir mal das Telekommunikationsgesetz 2003 durch, damit du weisst, was spam lt. österreichischem recht ist!
Die Zusendung einer elektronischen Post – einschließlich SMS – ist ohne vorherige Einwilligung des Empfängers unzulässig, wenn
1. die Zusendung zu Zwecken der Direktwerbung erfolgt oder
2. an mehr als 50 Empfänger gerichtet ist.
TV-Spots haben natürlich nichts mit spam zu tun, da die werbung ja nicht dir privat zugestellt wird.
Verfasst: 23.01.2009, 13:55
von Nachteule
ja, ist mir tatsächlich nicht bewusst.
und mir ist auch schleierhaft, wie man sich über ein simples werbe-sms so aufregen kann...

Verfasst: 23.01.2009, 15:05
von Boy2006
Wenn's in den AGB steht und die AGB nicht auf dem Vertrag aufgedruckt sind, kannst du es nicht durchstreichen. Du könntest gerade mal in einem etwaigen "Sonstiges"- oder "Anmerkungen"-Feld vermerken, dass du mit diesen Bestimmungen nicht einverstanden bist.
Der Kunde kann beim Vertrag durchstreichen was er will wir schicken alle 12 Monate die Verträge zu den Anbieter und die wissen davon von nix.

Verfasst: 23.01.2009, 18:28
von Azby
Boy2006 hat geschrieben:Der Kunde kann beim Vertrag durchstreichen was er will wir schicken alle 12 Monate die Verträge zu den Anbieter und die wissen davon von nix.

Das nicht, aber deshalb ist der Anbieter nicht im Recht. Wenn du diesen Teil des Vertrages durchstreichst, dann ist das so. Schickt dir der Anbieter Werbung, kannst du dich auf deinen Vertrag berufen und bist im Recht.
Natürlich schaut bei den Betreibern kein Mensch nach, ob was durchgestrichen ist. Aber spätestens wenn der Kunde darauf hinweist, ist beim Betreiber höchste Eisenbahn geboten, da was dran zu ändern. Ich will nicht wissen, was man alles erreichen kann, wenn der Betreiber deine Daten beispielsweise an eine Auskunftei weitergibt, obwohl du dem laut deinem Vertrag
nicht zugestimmt hast...
Verfasst: 23.01.2009, 18:42
von Boy2006
Schickt dir der Anbieter Werbung, kannst du dich auf deinen Vertrag berufen und bist im Recht.
Selbst wenn der Kunde bekommt den Vertrag ja nicht mit nur das was ich noch mal ausdrucke.
Verfasst: 23.01.2009, 19:44
von Azby
Boy2006 hat geschrieben:Selbst wenn der Kunde bekommt den Vertrag ja nicht mit nur das was ich noch mal ausdrucke.

Dann lass' ich mir vom Betreiber den Vertrag zeigen. Wenn der Betreiber behauptet, ich habe einen schriftlichen Vertrag unterschrieben, muss er den schon in Evidenz halten, um auch beweisen zu können, dass ich ihn unterschrieben habe. Sonst behaupte ich einfach, ich hab nie einen Vertrag gehabt und bin wieder bindungsfrei.

Spätestens hier wird der Betreiber sagen "Moment, da ist ja der Vertrag" und dann wird er auch sehen, dass da was durchgestrichen ist. Außerdem lässt sich ein kluger Kunde, der solche Passagen durchstreicht zumindest eine Kopie des original unterzeichneten Vertrags aushändigen. Zumindest ich mache das. Dann hat man als Kunde auch selbst was in der Hand, ohne sich erst den Vertrag zeigen lassen zu müssen, um darauf hinzuweisen, dass da was durchgestrichen ist.
Verfasst: 24.01.2009, 03:55
von Mobiler
Azby hat geschrieben:Ich will nicht wissen, was man alles erreichen kann, wenn der Betreiber deine Daten beispielsweise an eine Auskunftei weitergibt, obwohl du dem laut deinem Vertrag nicht zugestimmt hast...
Und was sind die Konsequenzen für ein Unternehmen bei unerlaubter Weitergabe von personenbezogenen Daten?
Verfasst: 24.01.2009, 12:45
von Eddmund
Höchststrafe: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Siehe Datenschutzgesetz:
http://www.jusline.at/Datenschutzgesetz_(DSG).html
Verfasst: 24.01.2009, 13:39
von Nachteule
Mobiler hat geschrieben:Und was sind die Konsequenzen für ein Unternehmen bei unerlaubter Weitergabe von personenbezogenen Daten?
Ui, da bin ich ja mal gespannt, wie man ein Unternehmen einsperrt^^
Verfasst: 24.01.2009, 13:59
von Eddmund
Nachteule hat geschrieben:Ui, da bin ich ja mal gespannt, wie man ein Unternehmen einsperrt^^
Wie naiv muss man sein, um ein derart weltfremdes bild haben zu können

Verfasst: 24.01.2009, 14:01
von Nachteule
ach, jedem das seine. hobbyjuristen und andere paragraphenreiter sind ähnlich lustige erscheinungen...
