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Frühzeitig Vertrag auflösen wenn kein Empfang mehr?
Verfasst: 15.12.2008, 09:28
von Vali1987
Ich wollte fragen, ob von euch schon jemand geschafft hat bei T-mobile frühzeitig den Vertrag aufzulösen?
Mein Bruder hat schon seit 1 Jahr oder so eine mobile Internetkarte.. anfang "gings" ja noch halbswegs.. nun braucht er 1/2 h zum Laden einer Seite. Es war von einem Moment auf den anderen schlechter.
Er hat sich schon beschwert, doch das Einzige was sie ihm angeboten haben, war auf einen niedrigeren Tarif zu wechseln, wenn 40€ bezahlt werden für den Umstieg.. zz
Aber eigentlich müsste man ja aus dem Vertrag rauskommen wenn sich die Qualitäts pläötzlich verschlechtert oder?
Verfasst: 15.12.2008, 10:44
von D_D
Hier ein Auszug:
Zur grundsätzlichen Rechtslage sagt help-Jurist Sebastian Schumacher, man müsse differenzieren: "Wenn der Netzempfang in Salzburg grundsätzlich funktioniert und nur ausnahmsweise an ungünstigen Orten eine Störung auftritt, dann wird der Vertrag im wesentlichen eingehalten. Gewährleistungsansprüche scheiden in diesem Fall aus.
Wenn entgegen den Zusicherungen allerdings in Salzburg generell ein schlechter Empfang gegeben ist, dann liegt ein schwerwiegender Mangel vor, der zur Wandlung des Vertrages berechtigt."
1 Jahr ist halt schon arg lang her, wird also nicht sooo leicht da rauszukommen. Da wirst Dich an AK, help oder Anwalt wenden müssen.
Verfasst: 15.12.2008, 10:48
von Vali1987
Bei uns ist es so, dass wir am Land wohnen (Bez. Mistelbach - NÖ), aber wie gesagt, der Empfang hat bis vor ein paar Monaten halbwegs geklappt und ist dann spontan abgefloppt.
Verfasst: 15.12.2008, 11:31
von Stefan
Es könnte auch sein, dass t-mobile einen Masten abgebaut hat, weil es sich aus deren Sicht nicht mehr rentiert hat.
Die Dragik an der Sache: selbst da kannst du nichts machen!

D_D hat es schon zitiert.
Grüße
Stefan
Verfasst: 15.12.2008, 15:46
von Azby
Wie schon gesagt wurde: Aufgrund der Netzqualität daheim kommst du kaum raus. Maximal auf Kulanz und das bezweifle ich leider stark.
Eine Möglichkeit zur Kündigung wäre ein Sonderkündigungsrecht aufgrund von AGB-Änderungen, das aber momentan nicht besteht.
Verfasst: 15.12.2008, 19:28
von Stefan
Was mir gerade noch einfällt: Du könntest deinen Vertrag an eine andere/fremde Person übertragen. Diese Person hat den Vorteil einer kürzeren MVD, allerdings hat sich eingebürgert, dass der "abgebende Kunde" alle - für die Übertragung anfallenden - Kosten übernimmt.
Wird in diversen Foren so praktiziert.
Grüße
Stefan