heinhel hat geschrieben:Wenn die mir die alten AGB lassen, kann ich dann eine berechtigte vorzeitige Kündigung vergessen?
Bestandteil der alten AGB ist tatsächlich, dass sie auf die Änderungen der AGB verzichten können und somit die außerordentliche Kündigung wirkungslos wird. Diesen Passus haben die meisten Telekom-Unternehmen in den letzten 1,5 Jahren in ihre AGB rein gebracht, mir ist aber nur ein Unternehmen bekannt, das tatsächlich von diesem "Recht" Gebrauch macht: Die Mobilkom.
Besonders wenn du bedenkst, dass sie diesen Passus gerade wieder aus den AGB herausnehmen, ist nicht davon auszugehen, dass UPC jemals wirklich die Absicht hatte, dieses selbst eingeräumte Recht zu nutzen. Ich verstehe auch nicht, warum sie
allgemeine Geschäftsbedingungen für gewisse Kunden nicht abändern. Schließlich handelt es sich ja um allgemeine Bedingungen. Ob dieser AGB-Passus wirklich rechtens ist, bin ich mir ohnehin unschlüssig. Laut Art. 1 § 25 des TKG (Telekommunikationsgesetzes) "[...]
Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erlassen". Der interessanteste Teil ist dieser (Abs. 3):
(3) Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ist dem Teilnehmer mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitzuteilen. Gleichzeitig ist der Teilnehmer auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen hinzuweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen. Der Volltext der Änderungen ist den Teilnehmern auf deren Verlangen zuzusenden.
Von Unwirksamwerden der Änderungen steht da gar nichts. Ob das rechtlich halten würde, wenn man's drauf anlegt, wage ich zu bezweifeln.
Schließlich könnten sie auf diese Art und Weise alle 2 Tage die AGB ändern, in der Hoffnung dass 50% der Kunden nichts davon mitkriegen. Diejenigen, die sich beschweren, dürfen die alten behalten, somit verliert der Betreiber keine Kunden. Und vielleicht fallen ja 50% derer, die die AGB nicht hinnehmen wollten bei der nächsten Änderung durch den Rost... Kann's ja nicht ganz sein.
Ich würde also jedenfalls die Sonderkündigung probieren. Ich gehe mit einer 80%igen Wahrscheinlichkeit davon aus, dass sie es einfach so akzeptieren. Wie gesagt lässt die Streichung der "Möglichkeit" darauf schließen, dass es UPC viel zu umständlich ist, verschiedene AGB-Versionen zu halten und auf verschiedene Kunden unterschiedliche AGB anzuwenden, nur um sich den Umsatz von ein paar Leuten zu sichern, die nach Ende der MVD ohnehin ordentlich kündigen. Daher glaube ich nicht, dass sie jetzt (noch) von ihrem "Recht" Gebrauch machen werden/wollen.
Anderen Weg gibt's leider nicht. Durch die MVD bist du gebunden oder musst zumindest das Entgelt bis zum Ende der MVD zahlen, sofern du nicht außerordentlich (durch die AGB-Änderung) aus dem Vertrag kommst. Wie gesagt sehe ich aber gute Chancen.
Weiters ist die Frist von 4 Wochen viel zu lang - das wurde schon mal in einem Fall bestätigt. Zwar haben wir kein Case-Law, aber es zeigt schon mal, dass die Betreiber nicht mit jeder in ihren AGB eingebauten Regel automatisch Recht haben. Der Kunde muss sich ja darauf verlassen können, ob seine SoKü (Sonderkündigung) jetzt durchgeht, oder nicht. Schließlich muss man sich dann nach Alternativen umsehen und es ist schwer zumutbar, 4 Wochen unsicher zu schweben und sich dann schnell einen neuen Betreiber zu suchen, bei dem man bis zum endgültigen Wirksamwerden der Kündigung nie einen Anschluss hat und somit eine gewisse Zeit ohne Internet verbringen muss.
An deiner Stelle wäre es am besten, sofort (am besten morgen) ein Fax an UPC zu senden, in dem du erklärst, mit den für dich nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden zu sein und somit von deinem
außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen zu müssen. Wenn du's morgen faxt, zählt der morgige Tag schon mal. Dann haben sie selbst nach ihren eigenen (Noch-)AGB nur bis 19.12. Zeit, dem zu widersprechen. Du kannst in der Zwischenzeit schonmal bei einem anderen Betreiber bestellen und dir den Installationstermin für kurz nach dem 19.12. ausmachen.
Im Telekom-Shop hat mir der Verkäufer auch extra noch gesagt, ich kann jederzeit stornieren, wenn's Probleme mit dem alten Betreiber gibt. Somit wärst du daran auch nicht gebunden, wenn's aus irgendeinem Grund doch Schwierigkeiten gäbe - das solltest du dir aber für alle Fälle bestätigen lassen.
Lange Rede, kurzer Sinn: An sich sollte die SoKü kein Problem sein. Um dich trotzdem abzusichern, solltest du am besten morgen per Fax sonderkündigen und beim Betreiber deiner Wahl einen Installationstermin Ende Dezember (nach dem 19.) ausmachen und extra vereinbaren, dass du sofern die Installation noch nicht erfolgt ist jederzeit vom Vertrag zurücktreten kannst. Dann bist du jedenfalls auf der sicheren Seite.