One.darf alte 4.0 Kunden,nicht mehr kündigen!
Verfasst: 25.10.2007, 17:41
Hallo!
wie eben,in den News,auf der Haupseite gemeldet,habe ich die heutige Hibosbotschaft,aus Sicht,des Anbieters,beinahe gleichzeitig,in mein Mailpostdach bekommen!
hier der Text in Kurzform!
Der Mobilfunker One musste vor dem Handelsgericht Wien eine Niederlage einstecken. One darf Kunden nicht nach der ihrer Meinung nach Überschreitung der "Fair Use-Regeln" beim "4 zu 0"-Tarif kündigen und auch keine Vertragsbindungsfrist von 24 Monaten einfordern.
Demnach sind 24 Monate zu lange und eine "Fair Use"-Regelung nur sinnvoll, wenn der Grenzwert für die erlaubte Telefonzeit angegeben wird. Das war bei One nicht der Fall, trotzdem seien Konsumenten gekündigt worden. Dies teilte Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger (S) am Donnerstag in einer Aussendung mit. Er hatte den Vereins für Konsumenteninformation (VKI) mit der Klage beauftragt.
,heist,das nun also,auf Gut Neudeutsch,das selbst,die Kunden,die zu unrecht,gekündigt wurden,wieder in den Vertrag zurück kommen,oder aber,das das ganze,im Moment,noch nicht gültig ist,bis die Berufung von One,in 2.Instanz entschieden ist!
ob,nun,immer noch,zwischen "Normalem Telefonverhalten,und Dauernetztbeleger,mit was für Telefoniediensten,auch immer,unterschieden wird,geht,aus dem Bericht nicht hervor!
das ganze,macht,es wieder einmal deutlisch,bei uns,sind inzwischen,Zustände,eingekehrt,wie in den Staaten,wer genügend, Geld hat,kann sich,sein Gesetz einklagen,und erst ,dann wird es umgeschrieben,und neu gemacht!
wie eben,in den News,auf der Haupseite gemeldet,habe ich die heutige Hibosbotschaft,aus Sicht,des Anbieters,beinahe gleichzeitig,in mein Mailpostdach bekommen!
hier der Text in Kurzform!
Der Mobilfunker One musste vor dem Handelsgericht Wien eine Niederlage einstecken. One darf Kunden nicht nach der ihrer Meinung nach Überschreitung der "Fair Use-Regeln" beim "4 zu 0"-Tarif kündigen und auch keine Vertragsbindungsfrist von 24 Monaten einfordern.
Demnach sind 24 Monate zu lange und eine "Fair Use"-Regelung nur sinnvoll, wenn der Grenzwert für die erlaubte Telefonzeit angegeben wird. Das war bei One nicht der Fall, trotzdem seien Konsumenten gekündigt worden. Dies teilte Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger (S) am Donnerstag in einer Aussendung mit. Er hatte den Vereins für Konsumenteninformation (VKI) mit der Klage beauftragt.
,heist,das nun also,auf Gut Neudeutsch,das selbst,die Kunden,die zu unrecht,gekündigt wurden,wieder in den Vertrag zurück kommen,oder aber,das das ganze,im Moment,noch nicht gültig ist,bis die Berufung von One,in 2.Instanz entschieden ist!
ob,nun,immer noch,zwischen "Normalem Telefonverhalten,und Dauernetztbeleger,mit was für Telefoniediensten,auch immer,unterschieden wird,geht,aus dem Bericht nicht hervor!
das ganze,macht,es wieder einmal deutlisch,bei uns,sind inzwischen,Zustände,eingekehrt,wie in den Staaten,wer genügend, Geld hat,kann sich,sein Gesetz einklagen,und erst ,dann wird es umgeschrieben,und neu gemacht!