No-Telecom
Moderatoren: Matula, jxj, brus
Ja, schau in die AGB ... wenn drin steht, Kündigungsfrist 3 Monate - sollte nicht gekündigt worden sein, verlängert sich der Vertrag um weitere 2 Jahre ... da hast du Pech ... du solltest dich allerdings erkundigen, ob eine Verlängerung nach den ersten 2 Jahren um weitere 2 Jahre erlaubt ist ... vielleicht ja maximal nur um ein weiteres Jahr! Info, bei der RTR ...
Dürfen die das? Nun, wieso sollten sie dich informieren, wenn das, ich nehme an, in deinen AGBs steht ... du mußt dich schon selbst darum kümmern ... ich kenne keinen Anbieter, der seinen Kunden informiert, dass er jetzt kündigen muss, wenn er nicht eine weitere Verlängerung um ein Jahr haben möchte
Dürfen die das? Nun, wieso sollten sie dich informieren, wenn das, ich nehme an, in deinen AGBs steht ... du mußt dich schon selbst darum kümmern ... ich kenne keinen Anbieter, der seinen Kunden informiert, dass er jetzt kündigen muss, wenn er nicht eine weitere Verlängerung um ein Jahr haben möchte
Gruß Ray
In diesem Thread http://tarifcheck.at/forum/viewtopic.ph ... highlight=
hab ich kurz die verschiedenen Fassungen der inode AGB´s zitiert.
Das könnte für Dich interessant sein:
hab ich kurz die verschiedenen Fassungen der inode AGB´s zitiert.
Das könnte für Dich interessant sein:
Dann gilt in den AGB bis 300906:
4.3. Verbraucher können Verträge, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über
einem Jahr abgeschlossen werden, durch schriftliche Kündigung oder online im dafür eingerichteten
Kundenbereich unter www.inode.at unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf
des ersten Jahres, danach zum Ablauf eines Halbjahres aufkündigen. Verbraucher werden auf ihr
Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung allenfalls eintretenden Rechtsfolgen (Verlängerung
der Vertragsbindung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen werden.
Wie immer, herrscht auch in diesem thread gefährliches Halbwissen.
Zur Sache:
Wenn sich ein Vertrag aufgrund fehlender Kündigung automatisch verlängert, hat der Unternehmer laut Konsumentenschutzgesetz den Konsumenten vor Ablauf der Kündigungsfrist darauf hinzuweisen, dass es nun zu einer Verlängerung des Vertrages kommt, wenn nicht gekündigt wird. Dass muss jedes Jahr (bzw. alle 24 Monate, ist vertragslaufzeitabhängig) gemacht werden.
Fazit: Dein Provider hätte es machen müssen. Hat er es nicht gemacht, mach von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und teile das den Herrschaften mit.
Weiteres Fazit: Nur weil sich alle Provider nicht an das KSchG halten, heisst das noch lange nicht dass das rechtlich in Ordnung ist.
Zur Sache:
Wenn sich ein Vertrag aufgrund fehlender Kündigung automatisch verlängert, hat der Unternehmer laut Konsumentenschutzgesetz den Konsumenten vor Ablauf der Kündigungsfrist darauf hinzuweisen, dass es nun zu einer Verlängerung des Vertrages kommt, wenn nicht gekündigt wird. Dass muss jedes Jahr (bzw. alle 24 Monate, ist vertragslaufzeitabhängig) gemacht werden.
Fazit: Dein Provider hätte es machen müssen. Hat er es nicht gemacht, mach von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und teile das den Herrschaften mit.
Weiteres Fazit: Nur weil sich alle Provider nicht an das KSchG halten, heisst das noch lange nicht dass das rechtlich in Ordnung ist.
Naja für Infos mit Gewähr gibt es Anwälte ...
ich lasse mich gerne aufklären, vielen Dank für den Hinweis!!! Sehr wichtig!
Es ist so, dass es laut KschG gesetzeswidrig ist, eine "stillschweigende Vertragsverlängerung", der Kunde muss darüber informiert werden, nur die gängige Praxis ist nicht so ... dennoch das Recht besteht!
http://help.orf.at/?story=2102
Ein kleines Problem im oben genannten Fall:
Wenn Sie aber die Kündigungsfrist bereits versäumt haben, dann berufen Sie sich auf § 6 Abs 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz und bestehen darauf, dass der Vertrag einfach abgelaufen ist.
Wenn Sie in dieser Situation aber weitere Zahlungen leisten und Leistungen in Anspruch nehmen, dann käme es zu einer stillschweigenden Vertragsverlängerung. In solchen Fällen sollten Sie sich also rechtzeitig - vor einer Zahlung - in einer Konsumentenberatungsstelle beraten lassen.
http://www.verbraucherrecht.at/developm ... php?id=568
ich lasse mich gerne aufklären, vielen Dank für den Hinweis!!! Sehr wichtig!
Es ist so, dass es laut KschG gesetzeswidrig ist, eine "stillschweigende Vertragsverlängerung", der Kunde muss darüber informiert werden, nur die gängige Praxis ist nicht so ... dennoch das Recht besteht!
http://help.orf.at/?story=2102
Ein kleines Problem im oben genannten Fall:
Wenn Sie aber die Kündigungsfrist bereits versäumt haben, dann berufen Sie sich auf § 6 Abs 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz und bestehen darauf, dass der Vertrag einfach abgelaufen ist.
Wenn Sie in dieser Situation aber weitere Zahlungen leisten und Leistungen in Anspruch nehmen, dann käme es zu einer stillschweigenden Vertragsverlängerung. In solchen Fällen sollten Sie sich also rechtzeitig - vor einer Zahlung - in einer Konsumentenberatungsstelle beraten lassen.
http://www.verbraucherrecht.at/developm ... php?id=568
Gruß Ray
Du hast völlig recht. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass man Infos aus Foren immer kritisch beleuchten sollte.ray81 hat geschrieben:Naja für Infos mit Gewähr gibt es Anwälte ...
Es gibt viele tolle Hinweise und Tipps, die auch mir schon oft geholfen haben.
Aber in einigen Foren (nicht hier) habe ich schon von Infos gelesen, dass mir die Haare zu Berge standen. Und diese Infos wurden mit einer Bestimmtheit weitergegeben, so dass der Eindruck entstand, man ist einem Experten gegenüber.
Drum prüfe, was sich im Forum findet.
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