Telefonat von Tiroler TA-Telefonzelle nach Deutschland

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micki
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Telefonat von Tiroler TA-Telefonzelle nach Deutschland

Beitrag von micki » 30.04.2006, 09:10

Nachdem ich sonst immer alle Fragen zum Thema Telefonie durch das Forum hier beantwortet bekommen habe, könnt ihr mir vielleicht auch hier weiterhelfen:
Habe von Tirol beim Schifahren in einer TA-Telefonzelle nach Deutschland (Festnetz) angerufen. Dachte, das ist sicher billiger als mit meinem Wertkartenhandy. Nachdem ich nicht so viel Kleingeld dabei hatte, habe ich meine Kreditkarte verwendet. In der Telefonzelle stand dran "Call from Austria - in Zusammenarbeit mit der Telekom Austria", sonst gab es aber keine Infos zu den Tarifen etc.

UND JETZT KOMMT'S: Ende der Woche kam die VISA-Rechnung: Die haben mir 33 USD (ca. 27EUR) verrechnet für ein Gespräch, was ca. 3 Minuten gedauert hat. Ich habe sofort bei der TA-Hotline angerufen, die waren auch alle sehr freundlich und bemüht, es konnte mir aber keiner weiterhelfen. Meinten, sie kennten diese Firma nicht und es gäbe keine Kreditkartentelefone von der TA.
Frage daher: Kennt jemand diese Kreditkartentelefone, die angeblich in Zusammenarbeit mit der TA betrieben werden? Auf der Abrechnung stand nur "Call from Austria" und eine Vorgangsnummer drauf. Weiss nicht, ob hier Betrüger die Telefonzellen missbrauchen und einfach Werbung aufhängen, es sah nämlich alles sehr offiziell aus. Vor Jahren habe ich einmal in Wien mit einer Kreditkarte telefoniert, das war aber im Rahmen mit den Gebühren. Weiss auch nicht, ob es Sinn hat, sich an die Telekom Control zu wenden. HELP!

ray81
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Beitrag von ray81 » 30.04.2006, 11:48

Was steht denn auf deiner Kreditkartenabrechnung? Firma, vielleicht Tag und der Betrag!?
Gib bei deiner Kreditkartenfirma an, dass du diese Firma nicht kennst, noch warst du, wegen USD, in den Staaten.....
Dann buchen sie dir den Betrag wieder gut! Das heißt nicht, dass sich die Telefongesellschaft nicht melden würde!
Also, ich hatte wirklich mal auf meiner Kreditkartenabrechnung Beträge in USD und eine wahrscheinlich amerikanische Firma, die ich nicht kannte und der Widerspruch hat geklappt!

Gruß Ray

micki
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Beitrag von micki » 30.04.2006, 17:36

Die Firmenbezeichnung heisst "Call from Austria". Es ist nur noch eine Vorgangsnummer angegeben und als Datum der Tag des Telefonates.

Natürlich könnte ich Einspruch einlegen und behaupten, dass ich da keine Ahnung habe, aber eigentlich habe ich ja schon telefoniert...

ray81
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Beitrag von ray81 » 30.04.2006, 18:04

Nun, es ist deine Sache, wie du das letztentlich handhabst! Ich habe nichts über eine Firma "Call from Autria" gefunden! Ich würde an deiner Stelle meinen Rat befolgen! Ansonsten sind die 33 Euro eben Lehrgeld! Man nimmt nicht einfach seine Kreditkarte und telefoniert drauf los mit nur so einem Wisch an der Telefonzelle! Telefonieren mit Kreditkarte, da kostet allein die Benutzung, Grundgebühr, schon mal mehr als die 3 Min mit der Wertkarte!!! Das sind 2 -3 Euro, hast du wirklich gedacht, dass das mit der Kreditkarte billiger ist!? Du bist schon ein wenig fern von dieser Welt, oder!?
Entweder du teilst mit du kennst diese Firma nicht oder eben Lehrgeld!

PS: Ich hab mal so eine Möglichkeit in Hongkong gesehen, da waren es allein Nutzungsgebühr einige USD, ohne Telefongebühr!
PPS: Aber vielleicht verrät ja die Vorgangsnummer allein, dass es deine Karte war!!! Mach so eine Idiotie eben nicht noch mal!
PPS: Oder stelle den Betrag in Zweifel, da müßtest du aber sagen können, was quasi "ausgemacht" war!
"Das ist doch zuviel" zählt nicht!!!

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 30.04.2006, 20:35

@micki,

ich würde es ganz pragmatisch angehen: Du hast offensichtlich über eine "TA-Telefonzelle" telefoniert und erwartest auch eine Rechnung von der TA. Mit einer anderen Firma hast du nicht telefoniert und bist daher nicht bereit zu zahlen.
Wenn diese misteriöse Firma sich mit einem "TA-Logo" geschmückt hat, ist das für mich Irreführung.

Leider kann ich dir ebensowenig den Rat geben, dass du einen Einspruch wegen zu hohen Gebühren machen kannst - ray81 hat es schon erwähnt.

Grüße
Stefan


P.S. Ich führte einmal im Urlaub (hatte selbst noch kein Handy) ein Telefonat nach Ö Mobil in so einem privaten Callshop mit Tarifanzeiger: Nachdem ich die Impuls-Gebührenanzeige beobachten konnte, kürzte ich das Gespräch rapide ab und zahlte trotzdem für 1,5 Minuten horrende Summen - ich kann mich nicht mehr genau erinnern, aber ich glaube es waren so an die ÖS 50,-

Matula
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Beitrag von Matula » 01.05.2006, 19:32

Ein bekanntes Problem :roll:
Vor einigen Jahren klebten in Telefonzellen Aufkleber "Call with your Credit Card" (oder so ähnlich) bzw. "USA Collect Calls". Da war eine 0800-Nummer angegeben und man kann über seine Kreditkarte telefonieren. Das ist natürlich nicht erlaubt und wenn man nicht weiß, wer es aufgeklebt hat, ist die auf dem Plakat genannte Firma dafür verantwortlichmachbar (tolles Wort). Theoretisch.

Da wußte aber jeder, daß das dritte Firmen sind und vielleicht hat die TA sogar was dagegen unternommen, also sind die Abzockfirmen auch klüger geworden. Sie schmücken ihre Plakate jetzt mit dem TA-Logo, somit wissen auch die Servicemitarbeiter, die Münzen ausleeren kommen, nicht, daß das ein Schwindel ist und auch die Kunden lassen sich, so wie Du, täuschen.

Ich habe mir seinerzeit einmal das Plakat sehr genau angeschaut und festgestellt, daß das TA-Logo zwar sehr gut, aber nicht 100% exakt gefälscht ist. Die graue Schrift ist nicht genau an der richtigen Stelle im roten Logo. Ich war mir aber selbst nicht sicher, hab mir nur gedacht: Ich glaub nicht, daß die TA mit solchen Firmen kooperiert. Nach Deinem geschilderten Fall bin ich mir aber sicher.

Traurig nur, daß solche Plakate nicht entfernt werden und die TA die Verantwortlichen nicht klagt (wer dahintersteckt wäre ein Leichtes herauszufinden, da die 0800-Nummer ja auf jemand angemeldet sein muß). Somit ist die TA mitschuld.

Ich grüble nach einem Grund, warum Du die 33$ nicht bezahlen sollen müßtest. Leider ist kein Telefonanbieter verpflichtet, Dir die Kosten im Vorhinein mitzuteilen. Stefans Idee wird vielleicht leider nichts nützen, weil Du ja nicht über die TA telefoniert hast, sondern über die 0800-Nummer. Folgende Argumente sind mir aber eingefallen:
- Bei Minutengebühren, die erheblich über denen liegen, die üblich sind, kann der Kunde nicht von alleine wissen, worauf er sich einläßt und deshalb hätten ihm die Gebühren (also ca. 10$/Min.) mitgeteilt werden müssen.
- Auf den Plakaten steht nirgends "Es gelten die Preisliste und die AGBs von...?"
- Der Kunde muß wissen, bei welcher Firma er diese Dienstleistung in Anspruch genommen hat, diese Information fehlt jedoch in der Telefonzelle.
- Das Plakat ist illegal angebracht worden und die Firma hat deshalb keine Berechtigung, für ein illegales Geschäft Kosten zu verrechnen.

Auf jeden Fall würde ich den Betrag sofort zurückbuchen lassen. Ich habe keine Kreditkarte und kenne mich daher auch nicht mit den Möglichkeiten aus, die man diesbezüglich hat. Notfalls behaupte, dass Du dieses Gespräch gar nicht geführt hast. Wenn die Firma jetzt Geld von Dir will, muß sie sich mit Dir in Verbindung setzen und ich glaube nicht, daß die ihre Forderung durchsetzen wird können, weil sie ja illegal agiert (Plakate illegal, Lüge "In Zusammenarbeit mit TA", keine Preisinformation). Die Frage ist nur, ob sie es dann nochmal neu abbuchen können oder nicht. Aber auf jeden Fall laß es Dir mal zurückbuchen.

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Geht schon!

Beitrag von RedZack » 02.05.2006, 22:21

Widerruf die Kreditkartenabbuchung (sollte gehen, da keine formgültige Anweisung vorliegt - die bedarf der Schriftform, aber Achtung: Frist!) und lass die ruhig klagen. Bei dem Tarif ist laesio enormis (Verkürzung über die Hälfte, d.h. mehr als das Doppelte des marktüblichen Preises) wohl locker drin, ganz abgesehen von der naheliegenden Irreführung (TA-Verweis). Im übrigen scheuen solche Unternehmen normalerweise das Licht der Öffentlichkeit ganz besonders und wenn sie das einklagen müssen, gehn sie selbst einiges Risiko ein.

Lass dich nur nicht von irgendwelchen Mahnungen oder Inkassobüros beeindrucken. Das ist alle bedeutungslos.

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Danke!

Beitrag von micki » 02.05.2006, 23:19

Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten zu meinem Posting. Zu Ray 81 möchte ich nur antworten: Ich bin nicht auf den Kopf gefallen, habe wie gesagt schon vor Jahren einmal mit einer KK von einer TA-Zelle telefoniert und dafür ein paar Schillinge bezahlt.

Interessant ist, dass in Wien auch so gut wie alle Telefonzellen, die ich in den letzten Tagen "inspiziert" habe, diesen Hinweis auf Kreditkartentelefonate wie in Tirol haben. Das TA-Logo ist wirklich nicht 1:1 von der Farbe her getroffen, aber das kann auch am Druck liegen. Habe heute morgen ein Mail an die Telekom-Control und eines an die TA geschrieben. Telekom-Control hat binnen 2!!! Stunden geantwortet, haben mich aber falsch verstanden, dachten ich hätte mit einer Callingcard telefoniert. Von der TA natürlich! keine Antwort bis jetzt (kommt wahrscheinlich auch nichts). Ich halte euch auf dem Laufenden!

micki
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Neuigkeiten!

Beitrag von micki » 04.05.2006, 22:23

Es gibt ein paar Neuigkeiten in der "causa", die ich euch weitergeben wollte:

Telekom hat mir die Auskunft gegeben, dass die Fa. BBG Telecommunications offizieller Partner von ihnen ist. Leider hätten sie aber auf die Tarifgestaltung dieser Firma keinen Einfluss. :shock:

Nachdem hier in Wien (zumindest in meiner Umgebung) alle Telefonzellen mit dieser Werbung von BBG "international calling" inkl. 0800-Nummer versehen sind, habe ich mal dort angerufen. Normalerweise muss man die Kreditkartennummer eingeben und dann die Telefonnummer, wobei man von einer Computerstimme geführt wird. Ich habe ein paar Mal irgendeine Nummer eingegeben (wollte meine Karte ja nicht nochmals belasten) bis dann eine Amerikanerin dran war. Sie hat mir dann auch die Rate genannt: USD 35,- + Tax für die ersten fünf Minuten (bin ich sogar noch "günstig" davon gekommen, da ich "nur" etwas über 30 USD gezahlt habe :wink: ). Hab ihr dann meine Meinung über die Wucherpreise gesagt und aufgelegt...

Da ich nicht verstehe, wie die TA mit so einem Partner zusammenarbeiten kann, habe ich die Infos mal an die Telekom Control, die gleich sehr interessiert war, weitergegeben.

RedZack
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Beitrag von RedZack » 04.05.2006, 22:36

Bei 35 US$ für 5 Minuten (zzgl. Steuer) wäre eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatswanwaltschaft wohl durchaus angebracht. Einen derartigen "Tarif" sollte man wohl ganz, ganz besonders klar auszeichnen, weil ansonsten der Verdacht auf ganz böse Dinge aufkommen könnte. Wenn eine solche glasklare Auszeichnung nicht erfolgt, erscheint mir eine strafrechtliche Prüfung dringend geboten.
Der VKI und andere Konsumentenschützer (Krone-Ombudsmann, etc.) wäre sinnvollerweise auch zu informieren.

Dass sowas bei einem mitteleuropäischen Zivilgericht erfolgreich eingeklagt werden kann, halte ich für komplett unmöglich. Also schau, dass du die Kreditkartenabbuchung rückgängig machst.

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 07.05.2006, 13:00

@micki

Das Problem ist, daß NICHT die Telekom-Austria (auch wenn die Werbung vielleicht suggeriert hat) Vertragspartner ist.
Aus der 0800er Nummer (diese sind - entgegen Matula's Posting - für diese Zwecke sehr wohl zulässig!) allein siehst du, daß die Verrechnung selbst NICHT über die TA erfolgen kann. (Diese stellt ihrerseits deinem Vermittlungspartner eine Rechnung für dein kostenloses Telefonat zu ihm!)
Somit liegt es juristisch gesehen an dir, dich über die Tarife des Anbieters schlau zu machen, BEVOR du deine Kreditkartendaten bekanntgibst.
(Es sollte dir aber klar gewesen sein, daß du bei der Kreditkarte ca. € 2,-- Mindestverrechnung hast und das Gespräch somit eher teurer als über dein Wertkartenhandy sein wird.)
Daher wirst du beim Widerspruch gegen die Höhe der Belastung wohl schlechte Karten haben.
Wenn bei der Eingabe der Kreditkartendaten NICHT der CVV-Code auf der Rückseite verlangt wurde, sondern nur Kartennummer + Ablaufdatum, dann könntest du nur bestreiten, selbst telefoniert zu haben.
Damit wird dir der Betrag gutgebucht und die amerikanische Telekomfirma wird wahrscheinlich den Aufwand, dich hier zu klagen, nicht treiben, sondern das Ganze (vielleicht nach einer Mahnung) als Schadensfall ausbuchen.
Für dich kann/wird es aber wahrscheinlich die Konsequenz haben, daß deine Karte für Onlinetransaktionen bzw. Transaktionen ohne physikalische Vorlage der Karte gesperrt wird, da die meisten Kreditkartenfirmen bzw. deren Abrechnungspartner zur Vermeidung derartige Chargebacks Sperrlisten führen und solche Karten dann ablehnen.

Ob du weiter dagegen vorgehen willst und der Kreditkartenorganisation die eidesstattliche Erklärung, wenn du behauptest, nicht telefoniert zu haben, unterschreibst und das Sperr-Risiko für Online- und Telefon-Transaktionen auf dich nimmst, ist jetzt deine Entscheidung.


@Matula

0800er-Nummern sind für solche Dienste sehr wohl zulässig.
Du erkennst schließlich - da die Nummer für dich kostenlos ist - daß die Verrechnung nur vom angerufenen Teilnehmer erfolgen kann.
Bei Abrechnung über Kreditkarte mußt du dich somit VORHER über die Tarife schlau machen.
Daß diese nicht am Werbeplakat angegeben sind, ist KEIN Grund, der diese Vorgangsweise verbieten würde. (Neben der Tatsache, daß die Tarife bei Auflistung wohl eher abschreckend wären ist auch gar nicht möglich, die Tarife für Gespräche nach allen Staaten evtl. noch aufgegliedert in Fest- und Mobilnetze auf dem Plakat anzugeben.)
Du hast schließlich dank der 0800er Nummer die kostenlose Möglichkeit, dich beim Operator über die Tarife zu erkundigen - obwohl die Beweisbarkeit im Falle einer Falschauskunft auch schlecht ist.
Somit sind solche Dienste nur dann anzuraten, wenn du dich vorher z.B. übers Internet über die verrechneten Tarife informiert hast und diese - zu späteren Beweiszwecken - möglichst gespeichert bzw. ausgedruckt hast.


@RedZack

Der (österreichische) "Wucherparagraph" ist schön und gut - nur gilt hier amerikanisches Recht und dort ist so etwas weder vorhanden, noch auf Grund des angelsächsischen Rechtssystems so einfach zu argumentieren.
Der TA kann man sicher nichts vorwerfen, da durch die 0800er-Nummer der Kunde gar nichts an die TA zahlt und somit klar ist, daß er nur vom angerufenen Vermittlungspartner eine Rechnung bzw. Abbuchung bekommen kann.

RedZack
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Beitrag von RedZack » 08.05.2006, 00:05

Dass bei einer Abbuchung von einer österreichischen Kreditkarte US-amerikanisches Recht gelten sollte, ist mir neu. Vielleicht erklärst du mir, wie das gehen soll?? Das Telefonat mag eine Sache sein, aber die Kreditkarte wurde immer noch von einem ö. Institut ausgegeben, und die Abbuchung ist immer noch eine "Anweisung" nach ö. Recht.

Ich glaube, hier liegst du komplett falsch!

Wir müssen hier auseinanderhalten: Besteht eine Forderung aus dem Kreidtkartenvertrag? (Frage 1) und: Besteht eine Forderung aus dem Telefoniegeschäft? (Frage 2)

Frage 1 ist mangels Unterschrift (Schriftform ist Voraussetzung für Anweisung!!) jedenfalls zu verneinen. Das beantwortet aber nur die Frage nach der Duchsetzbarkeit der Abbuchung, nicht aber nach der Rechtmäßigkeit der Forderung selbst! Frage 2 ist komplizierter aber sicher nicht nach US-Recht zu beurteilen, sondern aufgrund zwingender konsumentenschutzrechtlicher Vorschriften (ich nehm mal an, micki war nicht als Unternehmer tätig) garantiert nach ö.- Recht!

Also viel Spaß beim Einklagen! Die Abweisung ist totsicher (v.a. wenn der Kläger US-Recht als Forderungsgrundlage beim BG Hintertupfing geltend machen sollte).

ray81
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Beitrag von ray81 » 08.05.2006, 06:37

Ich sehe das wie RedZack!

Gruss Ray

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 08.05.2006, 19:28

@RedZack

Du verwechselst da einiges:
Die Kreditkarte selbst unterliegt natürlich österr. Recht.
Allerdings anerkennst du mit der Bezahlung mittels Kreditkarte, daß du mit der Belastung (sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach) einverstanden bist.
Dabei sind auch unbestimmte (Blanko-) Belastungen sehr wohl zulässig.
So können z.B. Mietwagenfirmen und Hotels dadurch auch für dich gültige Belastungen vornehmen, die von dir nicht unterschrieben sind.
z.B. für (angebliche) Schäden am Mietwagen oder die (angeblich) geleerte Minibar oder noch offene Telefongespräche von deinem Zimmer aus.
Das gehört eben zum (Rest-)Risiko, wenn man bei solchen Geschäften die Kreditkarte verwendet.

Und daß bei Inanspruchnahme einer Dienstleistung bei einer amerikanischen Telefonfirma österr. Recht gelten soll, wirst du wohl nicht ernsthaft glauben.

Du unterschreibst deshalb auch auf deinem Kreditkartenantrag, daß du Streitigkeiten aus dem jeweiligen Rechtsgeschäft NUR mit deinem Vertragspartner klären bzw. regeln kannst und NICHT mit der Kreditkartenorganisation.

Wegen des geringen Streitwertes (dafür aber relativ hohen Aufwands und eines gewissen Beweisrisikos, wenn das Telefonst nur durch Eingabe der Kreditkartendaten und ohne Abfrage des CCVs erfolgt ist) wird die US-Firma aber wohl eher nicht hier Klage erheben.
Gratis wird das Gespräch damit aber auch nicht ganz sein, denn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird deine Karte in diverse Sperrdateien für telefonische und Online-Transaktionen aufgenommen und du zahlst damit so den Preis für einmalige Naivität.
Allerdings kannst du auch strafrechtlich (sowohl Anzeige wegen versuchten Betrugs als auch Eintrag in die entsprechenden "schwarzen" bzw. "grauen" Dateien der Geldinstitute) belangt werden, wenn dir die Kreditkartenfirma nachweisen kann, daß die Transaktion, die du laut deiner eidesstattlichen Erklärung nicht getätigt haben willst, doch von dir durchgeführt wurde.

Fragt sich nur, ob die eigentlich nur durch die eigene Naivität(!) verursachten ca. $ 30,-- den ganzen Aufwand und die damit verbundenen erheblichen Konsequenzen für die Zukunft wert sind?


BTW: Bestellst du auch im Gourmet-Restaurant a la carte ohne vorher die Preise anzuschauen und beschwerst dich nachher über die Rechnung, da das Schnitzel dort sicher auch mehr als doppelt so teuer als beim Imbiß an der Ecke ist ?

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