ADSL von der Steuer absetzen

Beiträge zum Thema Preise und Gebühren

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Wegi

ADSL von der Steuer absetzen

Beitrag von Wegi » 25.03.2004, 19:08

UTA 3GB kostet
41,44 Eu / Monat
+ ca 50 Eu Selbstinstallation

Doch mann kann einiges von der Steuer absetzten. Doch wieviel?
Was zahl man endgültig wirklich? Und wielang gilt das?
mfg

Matula
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Beitrag von Matula » 03.04.2004, 03:23

Wenn Du das ADSL beruflich nützt und einkommenssteuerpflichtig bist (das ist, wenn Du selbstständig bist), kannst Du den Internetanschluß unbefristet von der Steuer absetzen.

Für Privatpersonen ist die ADSL-Steuerabsetzbarkeit nur dann möglich, wenn dieser nach 30.04.2003 angemeldet wurde. Sollte das bei Dir zutreffen, bitte poste "ja". Dann schreibe ich weiter.

Gast

Beitrag von Gast » 05.04.2004, 19:29

Hab mich noch nicht angemeldet doch interessiere mich dafür.
In der Werbung ist es meiner Meinung nach sehr verwirrend beschrieben

Matula
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Beitrag von Matula » 06.04.2004, 01:16

Also bis 31.12.2004 läuft die steuerliche Absetzbarkeit leider nur mehr (bei Privatpersonen). Wenn man selbständig ist, kann man den ADSL/xDSL-Zugang als Sonderausgabe auf der Einkommenssteuererklärung geltend machen, wenn man "normaler" Berufstätiger ist, dem vom Lohn die Lohnsteuer abgezogen wird, der kann ihn ebenfalls als Sonderausgabe anführen und zwar auf der "Arbeitnehmerveranlagung". Beide Formulare erhält man am Finanzamt und im Internet http://www.bmf.gv.at. Die Herstellungskosten werden bei der Steuerbegünstigung bis 50 Euro berücksichtigt, die monatlichen Kosten bis 40 Euro.

Mr.Dailer
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Beitrag von Mr.Dailer » 21.04.2004, 23:27

Hi!
Wie ich bisher gelesen habe,betrifft das nicht nur die Monatlichen Gebühren,sondern auch die Instaltationskosten,bei der Erstanmeldung,also immer alel Rechnungen zur Seite legen,ob man bei Volumenabhängigen Tarifen,das Überzogene Datenvolumen auch von der Steuerabsetzen kann,habe ich bisher noch nicht raus gefunden!

Matula
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Beitrag von Matula » 22.04.2004, 02:49

Habe ich eh gesagt, daß die Herstellungskosten auch abgesetzt werden können. Ab Beginn des Jahres, das dem Jahr, in dem die Herstellung erfolgt ist, kann man die sogenannte "Arbeitnehmerveranlagung" ausfüllen und unter "Sonderausgaben" den (bereits vorgedruckten Punkt für Breitband-Internetzugang die Gesamtausgaben einsetzen. Ob man den überzogenen Traffic dazurechnen kann, weiß ich nicht. Aber es werden ohnehin nur 40 Euro pro Monat berücksichtigt, also wenn die Grundgebühr mehr beträgt, kann man sowieso nur die 40 Euro absetzen. Das Formular ("L1") bekommt man am Finanzamt, Bezirksamt und im Internet (http://www.bmf.gv.at/service/formulare/ ... htm?FNR=L1). Die Provider-Rechnungen müssen 7 Jahre aufbewahrt werden. Die Arbeitnehmerveranlagung kann online (bis zu 5 Jahre im Nachhinein) über FINANZonline eingereicht werden oder auch postalisch übermittelt werden.

Gast

Absetzbarkeit bei UTA Family complete?

Beitrag von Gast » 19.05.2004, 15:39

Hi, und wenn ich mich bei UTA Family Complete anmelden würde, was könnte ich da absetzen?
Danke für jede Info, der Versuch, sich durch die verschiedensten Tarife durchzuquälen, ist echt verwirrend... Grüße, B

Matula
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Beitrag von Matula » 19.05.2004, 17:52

Family Complete kostet 59 Euro. Die Herstellung kostet 50 Euro (bis 30.06.2004 gratis). Du kannst also monatlich 40 der 59 Euro von der Steuer absetzen. Das heißt, 40 Euro werden bei der Steuer berücksichtigt. Das ist aber nicht ganz so einfach zu erklären, wie das abläuft. Du zahlst (wenn Du Arbeitnehmer bist) übers Jahr Lohnsteuer. Bis zu einer gewissen Grenze ist der jährliche Lohn steuerfrei. Wenn Du beispielsweise 10.000 Euro Jahresgehalt hast und die (Beispiel!) steuerfreie Grenze wäre 1.000 Euro. Dann müßtest Du für 9.000 Euro Lohnsteuer zahlen. Angenommen, Du setzt NUR Family Complete von der Steuer ab (keine anderen Sonderausgaben wie z.B. freiwillige Zusatz-Krankenversicherung, Begräbniskosten, Krankheitskosten, Kirchenbeitrag), Du kannst 40 Euro pro Monat absetzen (hängt nicht von den anderen Sonderausgaben ab), dann wird das so gerechnet: 12 x 40 = 480 Euro. Du zahlst dann nicht für 900 Euro Lohnsteuer, sondern nur für 900 - 480 = 420 Euro. Das heißt, Du ersparst Dir die Lohnsteuer für den Betrag, den Du absetzen konntest. Da Du die Lohnsteuer ja monatlich vom Lohn abgezogen bekommst und die Arbeitnehmerveranlagung im Jahr danach gemacht wird, bekommst Du diese vom Finanzamt zurücküberwiesen. Bei Selbständigen ist es mit der Einkommenssteuererklärung ähnlich.

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Stefan
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Steuern

Beitrag von Stefan » 20.05.2004, 13:53

Na da war jetzt viel Kraut und Rüben...

Punkt ist, wenn du es absetzten kannst, füge es mit der maximalem Höhe ein und die Geschichte hat sich (auch wenn du nur € 35 Euro hast - sie werden dir wegen 5 x 12,- keine Steuerrückzahlung aufbrummen - ist wie bei der Kirchensteuer). Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass wissentlich falsche Angaben zu machen, ein finanzstrafrechtlicher Tatbestand ist und mit Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen geahndet werden kann.
Übrigens werden Werbungskosten nach § 16 EStG bei einer Arbeitnehmerveranlagung mit dem Pauschalbetrag von € 132,- von der Finanz selbständig abgezogen. Also nicht großartig irgenwelche Sachen erfinden, spart die Zeit lieber (Drum hat es Sinn, so und so eine Veranlagung zu machen, weil dir die Werbungskosten abgesetzt werden).


Bei Selbständigen ist es ungefähr ziemlich anders, da machst du eine Steuervorauszahlung, die am Ende des Jahres abgerechnet wird (wie beim Strom). Außerdem hast du - wie schon erwähnt - ganz andere Regelungen bei den Absetzmöglichkeiten.

Mit einem Jahreseinkommen von bis zu € 7.272,- bist du Lohnsteuerbefreit. Da die Steuergrenzen aber wie folgt aufgebaut sind, zahst du monatlich Lohnteuer, die du erst wieder nach einer Veranlagung ("Lohnsteuerausgleich machen") zurückbekommst (Bis zum Jahreseinkommen von € 7.270,- brauchst du gar nichts Abschreiben, weil du keine Lohnsteurer zahlst):
Die Einkommensteuer beträgt jährlich
für die ersten € 3.640,-........ 0%
für die nächsten € 3.630,-.... 21%
für die nächsten € 14.530,-...31%
für die nächsten € 29.070,-...41%
für alle weiteren Beträge......50%
(Anm: Die Steuerklassen ändern sich nach dem neuen Steuergesetz)

Da kannst du nun das Internet ABSETZTEN, d.h. deine Bemessungsgrundlage wird reduziert: Bsp.: Jahreseinkommen (Vorsteuer) € 10.000,- minus € 480,- sind € 9.520,-.

Jetzt rechnen wir einmal die Steuerlast von € 10.000,- und € 9.520,- aus:
für die ersten € 3.640,-.......0% -->.........€ 0,-
für die nächsten € 3.630,-...21% -->....€ 762,30
für die nächsten € 2.730,-...31% -->....€ 846,30
-----------------------------------------------------------
...................... € 10.000,- ...................€ 1.608,60 Steuerlast

für die ersten € 3.640,-.......0% -->.........€ 0,-
für die nächsten € 3.630,-...21% -->....€ 762,30
für die nächsten € 2.730,-...31% -->....€ 697,50
-----------------------------------------------------------
...................... € 9.520,- ...................€ 1.459,80 Steuerlast


Differenz mit oder ohne Absetzbetrag: € 148,80
Brutto Einkommen: € 8.391,40 bzw. € 8.060.20

Bitte nicht Steuer-Freibeträge und -Freigrenzen mit hineinbringen, die beeinflussen nicht die BEMESSUNGSGRUNDLAGE sonder die STUERLAST selbst. Bsp.: Ein Steuer-Freibetrag i.H.v. € 480,- wird von den € 1.608,60 abgezogen --> wären nur mehr € 1.128,60 Steuerlast - ist doch etwas ganz anderes.

Das wars mit dem Steuerlehre Crash Kurs. So schwierig is es dann doch wieder nicht, oder?

Grüße
Stefan

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Stefan
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Korrektur

Beitrag von Stefan » 20.05.2004, 14:02

mir is ein Fehler unterlaufen, es hätte natürlich
NETTOgehalt € 8.391,40 bzw. € 8.060,20 heißen müsse..

Matula
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Beitrag von Matula » 21.05.2004, 19:50

Man soll also 40 Euro hinschreiben auch wenn man nur 35 zahlt? Naja, wer das Risiko eingehen will...

Auch wenn man bei den Werbungskosten nichts hinschreibt, bekommt man 132 Euro?

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Stefan
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Werbungskosten

Beitrag von Stefan » 21.05.2004, 22:38

Das mit den Werbungskosten ist definitiv so: € 132,- wird als Pauschalbetrag, "ohne Angaben von Gründen", abgesetzt (EStG §16, Abs. - ich glaube - 3 od. 4; is ja auch wurscht).

Das mit € 40,- angeben, wenns nur z.B. € 30,- sind: € 10,- x 12 = € 120,-. Bei meinem Rechenbeispiel oben wären das € 37,20, die du im Jahr an Steuerzahlung hinterziehst. Wenn man davon ausgeht, das ein Finanzbeamter € 10,- in der Stunde bekommt --> Wie wahrscheinlich ist da eine Finanzprüfung... Umgekehrt, soll man sich für € 37,20 finanzrechtlich strafbar machen??

Matula, grundsätzlich gebe ich dir recht. Wenn's € 35,- sind, dann sind's € 35,-

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Stefan
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Nachtrag Werbungskosten

Beitrag von Stefan » 22.05.2004, 18:45

Matula, auf deine Frage "ohne etwas hinzuschreiben", an das kann ich mich nicht mehr genau erinnern. Is auch schon wieder 2 Jahre her bei mir.
Ich hab noch mal nachgesehen: Laut EStG §16 (3) SIND Werbungskosten ohne besonderen Nachweis abzusetzten.

Einfach am Finanzamt fragen (die tun dir nichts :wink: ). Die sagen dir dann genau, ob du etwas hinschreiben sollst und ob du es auch in Verbindung mit anderen Absetzbeträgen tun kannst.

Grüße
Stefan

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Beitrag von Matula » 25.05.2004, 15:52

Ok danke!
Hatte schon mal mit denen telefoniert, sind aber nicht sehr hilfsbereit und auskunftsfreudig gewesen...

spar_billa

Beitrag von spar_billa » 17.06.2004, 08:56

Hallo, da sind ein paar Dinge die ich noch nicht ganz verstehe, bitte um Erklärung.

1.) Gilt diese steuerliche Absetzbarkeit (für Privatpersonen!) nur bis Ende 2004? Also wenn ich z.b. im Juni 2004 ADSL anmelde kann ich nur die Kosten die bis Dezember 2004 entstanden sind steuerlich absetzen und ab 2005 geht das dann nicht mehr?
Oder ist das so gemeint, dass man sich bis Ende 2004 für Breitband anmelden muss, und man dann solange man den Anschluss hat jedes Jahr die Kosten absetzen kann?

2.) Noch eine Frage zur Ersparnis in der Praxis. Angenommen ich zahle max. 31% Lohnsteuer, in welcher Größenordnung liegt dann die Ersparnis, wenn mein DSL Anschluss 40,- EUR/Monat kostet?
Habe ich das so richtig verstanden: Ich zahle für die EUR 40,- keine Lohnsteuer, d.h. ich würde mir 40,-*30% = 12,-/Monat ersparen?

Danke schonmal für eure Hilfe im Voraus.

spar_billa

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