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Verfasst: 11.09.2006, 21:31
von Nachteule
Neueste News:
Habe nochmals die Hotline mit dem Screenshot konfrontiert. Der nette Herr versicherte mir mehrlmals, dass Formel-10 nie UMTS als Leistungsbestandteil hatte - weswegen ich auch kein Recht auf Sonderkündigung hätte.
Man wehrt sich mit Händen und Füßen...

@ eule
Verfasst: 12.09.2006, 09:59
von LisaA6
verlange doch mal eine Leistungsbeschreibung von Formel 10 - díe hat noch keiner gesehen.
Da muss man dann aushilfsweise auf die Website vertrauen.
Verfasst: 12.09.2006, 10:55
von Nachteule
glaubst du ernsthaft, dass mir die jetzt noch eine leistungsbeschreibung schicken, wo UMTS drinsteht?
telering wehrt sich mit allen kräften - ich fürchte, da hat der kleine kunde keine chance...

Verfasst: 12.09.2006, 12:21
von Nachteule
Bekam von telering heute folgenden Brief:
"Sehr geehrter Herr ...
bezüglich Ihrer Anfrage zum Sonderkündigungsrecht auf Grund der vorübergehenden Deaktivierung des UMTS Netzes möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen.
Eine außerordentliche Kündigung steht ausschließlich tele.ring UMTS Kunden zur Verfügung. Da Sie Ihre Simkarte nicht für UMTS haben freischalten lassen und die UMTS Dienste nicht von Ihnen genutzt wurden, ist UMTS nicht Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und tele.ring. Dementsprechend steht Ihnen kein außerordentliches Kündigungsrecht zu."
Ich habe mich nun direkt an die RTR gewandt mit der Bitte um Unterstützung. Mal sehen, was geschieht...
Verfasst: 12.09.2006, 18:47
von pit
1. es wird noch eine weile nicht schwierig sonderzukündigen, weil tele.ring auch fehlerhaft nicht 1 monat vorher die abschaltung angekündigt hat.
somit braucht man es u. u. noch gar nicht bemerkt zu haben.
& wenn man vorhatte, im okt. oder nov. ein umts-gerät zu betreiben, dann kriegen sie ein problem.
2. dass tele.ring keine leistungsbeschreibungen rausrückt ist unerheblich.
durch den screenshot ist eindeutig bewiesen, dass es diese leistung gab - auch für f10-kunden.
3. die t-mobile-datenkarte ist in jedem fall teurer & somit eine vertragsänderung zum nachteil des kunden.
so wird es auch die rtr sehen müssen.
4. ich würde sonderkündigen per sofort & dann die einzugsermächtigung bei der bank widerrufen.
dann schaue ich mir an, ob sie sich überhaupt noch zu fordern trauen - denn da kommen sie dann nicht durch.
Verfasst: 12.09.2006, 21:21
von Stefan
pit hat geschrieben:4. ich würde sonderkündigen per sofort & dann die einzugsermächtigung bei der bank widerrufen.
dann schaue ich mir an, ob sie sich überhaupt noch zu fordern trauen - denn da kommen sie dann nicht durch.
Meine persönliche Ansicht geht auch in diese Richtung, allerdings rechtlich kann (unverbindlich) wahrscheinlich Christof (alias Cheinzle) am besten Auskunft geben.
Vielleicht ist es ein Schritt nach vorne, sich einmal von Telering klagen zu lassen, da mMn dann Telering anfangs die Beweise bringen müssen, dass UMTS
kein Bestandteil vom Vertrag war (dementgegen spricht der zitierte Screenshot) - aber die Rufnummer zu behalten oder gar zukünftig wieder mit Telering Verträge abschließen zu wollen, wird dann wohl nicht mehr möglich sein ...
Grüße
Stefan
Verfasst: 12.09.2006, 21:59
von pit
Stefan hat geschrieben:aber die Rufnummer zu behalten oder gar zukünftig wieder mit Telering Verträge abschließen zu wollen, wird dann wohl nicht mehr möglich sein ...

wieso sollte die rufnummernportierung ein problem sein!!?
die wickelt doch der neue netzbetreiber ab - nachdem t.r sich weigert sonderzukündigen wohl noch vor der t.r-abschaltung ... - & t.r kann es dem neuen netz nicht vorenthalten, die nr. rauszurücken.
das ist alles reguliert.
dass sie es so eng sehen, mit dir keinen vertrag mehr abzuschließen, nur, weil du mal schlau genug warst, halte ich auch für ziemlich ausgeschlossen.
die haben andere sorgen (kunden gewinnen bzw. kunden ohne bonität) als rachegelüste.
Verfasst: 12.09.2006, 22:11
von pit
Deico hat geschrieben:mit dem verweigern der zahlung wäre ich mal ganz schön vorsichtig
maßnahme nr#1 wenn ein vertrag nicht mehr abgebucht werden kann oder nicht mehr bezahlt wird ist nämlich sperrung der nr, egal ob sokü oder nicht. und dann kann man nämlich erst mal gar nicht telefonieren.
prima, dann hab ich genau, was ich wollte.
oder wie stellst du dir eine sokü vor? weitertelefonieren nach kündigung!?
klingt ja nach schlaraffenland.

Verfasst: 12.09.2006, 22:53
von Nachteule
ich wäre auch vorsichtig.
ich warte jetzt mal ab, was die RTR erreichen...
Sollten die feststellen, dass tele.ring wider Erwarten doch im Recht ist, gebe ich klein bei. Ich denke, ich habe schon mehr gemacht als die meisten anderen betroffenen.
Für mich böte sich dann allerhöchstens noch ein tarifwechsel zu ätsch an.
Verfasst: 12.09.2006, 22:55
von Stefan
pit hat geschrieben:wieso sollte die rufnummernportierung ein problem sein!!?
die wickelt doch der neue netzbetreiber ab - nachdem t.r sich weigert sonderzukündigen wohl noch vor der t.r-abschaltung ... - & t.r kann es dem neuen netz nicht vorenthalten, die nr. rauszurücken.
das ist alles reguliert.
Hier habe ich auf die "Subdiskussion" angespielt, die Rufnummer auf einen "Ätsch"-Tarif mitnehmen zu wollen - Portierung in ein anderes Netz sehe ich auch nicht als Problem an.
dass sie es so eng sehen, mit dir keinen vertrag mehr abzuschließen, nur, weil du mal schlau genug warst, halte ich auch für ziemlich ausgeschlossen.
die haben andere sorgen (kunden gewinnen bzw. kunden ohne bonität) als rachegelüste.
Naja, wenn du nach - sagen wir - 3 Monaten bei 24 Monate MVD kündigst, bist du schon ein sauberes Verlustgeschäft, besonders dann, wenn du Aktionen (Handy,...) in Anspruch genommen hast.
Grüße
Stefan
Verfasst: 12.09.2006, 23:01
von Nachteule
nach all dem ärger frage ich mich, wer denn je wieder freiwillig zu telering möchte

Verfasst: 12.09.2006, 23:07
von Stefan
pit hat geschrieben:Deico hat geschrieben:mit dem verweigern der zahlung wäre ich mal ganz schön vorsichtig
maßnahme nr#1 wenn ein vertrag nicht mehr abgebucht werden kann oder nicht mehr bezahlt wird ist nämlich sperrung der nr, egal ob sokü oder nicht. und dann kann man nämlich erst mal gar nicht telefonieren.
prima, dann hab ich genau, was ich wollte.
oder wie stellst du dir eine sokü vor? weitertelefonieren nach kündigung!?
klingt ja nach schlaraffenland.

Ich schließe mich an: Wenn seitens Telering die Rufnummer gesperrt wird, dann können sie wenigstens nicht mehr "zu recht" Grundgebühr verlangen! Solange Telering dir nicht kündigt, haben sie berechtigten Anspruch auf eine Grundgebühr (bzw. MGU) für Leistungsbereitstellung!! Darum wäre es für mich auch ein Schritt nach vorne, weil man Telering zum Agieren zwingt, anstatt auf Reaktionen zu warten...
Was mir gerade einfällt: Weil öfter die "konkludente Zustimmung" erwähnt wurde; da wäre vielleicht nicht schlecht, das Telefonieren generell mit Telering einzustellen. Aber wiegesagt, ich hoffe auf ein Kommentar von Christof alias Cheinzle.
Grüße
Stefan