Verfasst: 25.08.2008, 13:01
Hallo Grüß Gott!
ja das macht man generell schon,ein Überfall im Urlaub,oder wo woch auch immer,kann aber jedem pasieren!
an dieser Stelle,möchte ich noch das aktuelle Gesetz zitieren was bei uns gilt,nach dem eine Person die am Bankomaten überfallen wurde,beim Ogh geklagt hat nach dem die Bank nicht zahlen wollte!,als man ihm das Geld hinten aus dem Rucksack gestohlen hat
dort wurde beschlosen,das die Bank immer zahlen muß,und keine besoderen Schutzmaßnahmen erforderlich sind,im Fall der Masetro Karte!
man muß es nur zur Anzeige bringen und bekommt sein Geld wieder!
beweisen muß man jezt der Bank nix mehr,und deshalb laufen die Banken auch Sturm,da jeder erfinden könnte,das man ihm was gestohlen hat!
Quick Aufladung nutze ich nie,das Geld wäre nämlich auch dann futsch,wenn die Bankomatkarte verloren geht,und ich eine neue ausgestellt bekomme,bleibt das Geld auf dem Konto,und es gibt tasächlich ein Diebstahl,kann man es sicher wieder von der Bank Zurückholen!
es gilt wie bei Kreditkarten inzwischen auch die Umkehr,der Beweislast,früher war es umgekehrt!;da muste der Kunde gegenüber dem Kreditinstitut die Beweislast erbringen!
ja das macht man generell schon,ein Überfall im Urlaub,oder wo woch auch immer,kann aber jedem pasieren!
an dieser Stelle,möchte ich noch das aktuelle Gesetz zitieren was bei uns gilt,nach dem eine Person die am Bankomaten überfallen wurde,beim Ogh geklagt hat nach dem die Bank nicht zahlen wollte!,als man ihm das Geld hinten aus dem Rucksack gestohlen hat
dort wurde beschlosen,das die Bank immer zahlen muß,und keine besoderen Schutzmaßnahmen erforderlich sind,im Fall der Masetro Karte!
man muß es nur zur Anzeige bringen und bekommt sein Geld wieder!
beweisen muß man jezt der Bank nix mehr,und deshalb laufen die Banken auch Sturm,da jeder erfinden könnte,das man ihm was gestohlen hat!
Quick Aufladung nutze ich nie,das Geld wäre nämlich auch dann futsch,wenn die Bankomatkarte verloren geht,und ich eine neue ausgestellt bekomme,bleibt das Geld auf dem Konto,und es gibt tasächlich ein Diebstahl,kann man es sicher wieder von der Bank Zurückholen!
es gilt wie bei Kreditkarten inzwischen auch die Umkehr,der Beweislast,früher war es umgekehrt!;da muste der Kunde gegenüber dem Kreditinstitut die Beweislast erbringen!