Verfasst: 26.07.2010, 12:22
Diese Bestimmung befindet sich in den AGB (auch in den alten)
4. Abschnitt IV: Zahlungsbedingungen –
alles rund ums Geld
[...]
§ 21: Zahlungsziel: Wann verrechnen wir unsere Leistungen
und wann müssen Sie bezahlen?
(1) Wir rechnen alle Leistungen monatlich ab. Wir können
Ihnen unsere Rechnungen ausschließlich auf elektronischem
Wege legen. Sie werden über die Umstellung auf elektronische
Rechnungslegung rechtzeitig vorab informiert. Eine
SMS wird Sie monatlich über den Eingang der Rechnung
informieren. Sie sind verpflichtet den Rechnungseingang zu
kontrollieren und gegebenenfalls mit uns Kontakt aufzunehmen,
um eine neuerliche elektronische Zustellung zu veranlassen.
Sollten Sie Interesse an einer Papierrechnung haben,
können wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr entsprechend
den für Sie gültigen Tarifbestimmungen verrechnen.