Ja, seltsam in der Tat ist tatsächlich, dass die Bandbreite vor allem in den Keller zu gehen schien, als Azby um eine Optimierung seiner Bandbreite bat.
Dieser Fakt würde ein wenig gegen Stefans Schilderung sprechen (die aber sehr plausibel klingt), außer dies ist quasi nahezu zeitgleich geschehen, was ja auch möglich ist, also die Bandbreitenminderung auch ohne Ansuchen auf Optimierung der Bandbreite.
Die Schilderung Stefans ist durchaus nachvollziehbar und seitens der Telekom verständlich, auf der anderen Seite Azby ist - schätz ich mal - kein karitativer Verein, so wie die Telekom auch nicht.
Ergo, nachvollziehbar, aber nicht hinnehmbar!
Aber die Telekom wird sicher nicht gezwungen werden können, auch sie hätte wie der Kunde das Recht zur Kündigung. Sozusagen, die Telekom bietet Azby 6 Mbit/s, entweder er akzeptiert oder nicht und kündigt. Das betrifft nicht die MVD, da sähe es anders aus ... da müßte dann ausgelegt werden, was die Grenze darstellt ... zwischen Angebot 8 Mbit und dem Faktischen ... und Angeboten werden ja nur bis zu ... auf der Seite der Telekom, unter LB (Leistungsbeschreibungen) sind als
Untergrenze 265 kbit/ 64 kbit zu sehen, dass wird dem Kunden natürlich nicht "offen" bei den Angeboten gezeigt, lediglich halt BIS ZU 8 Mbit/s ... das heißt, der Kunde kann bei schlechter Bandbreite so gut wie nichts tun!!! Ein Kunde mit 265 Mbit/s zahlt dann soviel wie ein Kunde mit 8 Mbit/s ... best effort! ... wie kann der Kunde bitte nachweisen, wie der "best effort" bei sich eigentlich aussehen würde - nahezu gar nicht!
Anders gestaltet sich das, wenn die Bandbreite bisher höher war, als es jetzt der Fall ist ... nur das muss der Kunde beweisen können!!!
... und am Ende kann der Kunde doch nur wieder akzeptieren oder eben kündigen ... von daher sehe ich keine wirklich glückliche Lösung, allgemein ... ich habe den Anbieter mit Kündigung meinerseits abgestraft ... und ihn nicht mehr empfohlen, das ist allerdigs wohl alles, was der Kunde machen kann ... am Ende.
Ich kann Azby zumindest sagen, lass bis zur eventuellen Kündigung nicht locker!
Es wird sicherlich mit der Speedoption zu tun haben ... wenn man die man zur Nachfrage sein Angebot nicht erhöhen kann, dann beschneidet man eben bestehende Kunden, nachdem ja sowieso nur die Rede von
bis zu 8 Mbit/s ist.
Steht bei der Telekom, dass bei Wahl von AonTV die Bandbreite in den Keller geht?
Also, von angebotenen 8 Mbit/s nur 2,5 Mbit/s zu bekommen, das ist wenig! Oh man, ich kann mich nur wiederholen, wenn die Telekom nicht Abhilfe schafft, dann kündigen! Die Telekom zur "Vertragserfüllung" ... naja ... zwingen
... Frist setzen, wenn nicht gebessert wird, kündigen und dann bei Ablehnung mindern. 20,- Euro Internet ... 10,- Euro weniger ... diesen Schritt allerdings würde ich juristisch abklären. Sollten sie die Minderung hinnehmen (kann ich mir nicht vorstellen) dann werden sie dich wohl entweder vor Ablauf der MVD aus dieser lassen oder dich wohl nach MVD selbst kündigen.
Langer Rede, kurzer Sinn - nicht hinnehmen. Als erstes: Schriftlich Frist setzen!
Alles Angerufe ist jetzt Schall und Rauch!
Ich sage mal ... UPC ... darf dich auf dich freuen, aber dennoch viel Glück!
PS: Mich würde echt interessieren, was du für eine Bandbreite mit Giga 16 hättest ...
PPS: Hat man TV dabei drosselt das die Bandbreite, das ist ja klar, das würde bedeuten, die Telekom müßte immer, wenn die Box "aktiv" wäre, die Bandbreite erhöhen ... oder eben dauerhaft ... das scheint nicht (mehr) der Fall zu sein ...
PPPS: 256 kbit/s - 64 kbit/s als Breitband zu benennen ist meiner Meinung nach eh ein Witz ... aber bei Orange ist Breitband sogar noch tiefer angesetzt 128 kbit/s - 56 kbit/s!!!
Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) definiert einen Dienst oder ein System als breitbandig, wenn die Datenübertragungsrate über
2048 kbit/s (entspricht der Primärmultiplexrate im ISDN) hinausgeht.
In Südkorea beginnt der Breitbandbereich ab einem Downstream von
1 Mbit/s
Der Breitbandatlas und das Breitband-Portal des deutschen Wirtschaftsministeriums nennen in Abstimmung mit den ITK-Branchenverbänden eine Download-Übertragungsrate von mehr als
128 kbit/s sowie eine Upload-Übertragungsrate von mindestens
128 kbit/s als Mindestvoraussetzungen für einen Breitbandzugang; gleichzeitig soll die Always-On-Nutzung möglich sein.
Im März 2008 wurde von deutschen Regierungspolitikern und in einer von der öffentlichen Hand beauftragten wissenschaftlichen Studie eine Downstream-Übertragungsrate von
1 Mbit/s als Mindeststandard eines ausreichenden Breitbandzugangs für Privathaushalte genannt!
Die USA nennen in ihrem Nationalen Breitbandplan von 2010 einen minimalen Downstream von
4 Mbit/s.
Die österreichische Regulationsbehörde definiert einen Internet-Festnetzanschluss als Breitbandanschluss, wenn er über eine Downloadrate von mehr als
144 kbit/s verfügt ... das spricht Bände