telering mit halber GG

Beiträge zum Thema Preise und Gebühren

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volga10
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Beitrag von volga10 » 26.06.2009, 14:35

Man darf nicht vergessen, dass bis Jahresende keine Grundgebühr zu zahlen nicht. Und das bedeutet etwa 9,4 Eur für große Basta. Nur ein Nachteil, 24 Bindung, dafür ein Handy

cicero7
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Beitrag von cicero7 » 26.06.2009, 15:02

volga10 hat geschrieben:Man darf nicht vergessen, dass bis Jahresende keine Grundgebühr zu zahlen nicht. Und das bedeutet etwa 9,4 Eur für große Basta. Nur ein Nachteil, 24 Bindung, dafür ein Handy
Das bedeutet immer noch 18*25/24= 18,75 verglichen mit 9,9 bei bob.


Bei Telering kann man die "Halbe GE" mit sim only und die 6 monate gratis normal nicht kombinieren.
inter arma enim silent leges

Azby
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Beitrag von Azby » 27.06.2009, 12:37

Die halbe Grundgebühr ist, genauso wie keine Grundgebühr bis Jahresende, nicht kombinierbar mit anderen Aktionen, sprich sie schließen sich gegenseitig aus.
Sonst wäre es interessant: 18*12,5/24=9,375€/Monat.
Da aber nur entweder ohne geht, ist diese Rechnung hinfällig.

Alexander
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Beitrag von Alexander » 16.07.2009, 14:35

Ich hatte bis jetzt den kleinen Basta 08 mit 9 € Mindestumsatz ohne Vertragsbindung. Ich konnte jetzt auf den Kleinen Basta mit halber Grundgebühr (4,50 €) und 300 Freiminuten umsteigen und hab dazu noch 50 € Guthaben geschenkt bekommen. Find ich für mich ein super Angebot :D

Noob
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Bei rechtzeitiger Verlängerung...

Beitrag von Noob » 26.05.2010, 17:49

Kleine Insiderinfo zur halben GG bei Telering:

Solange der Vertrag in innerhalb der ersten 3 Monate vor Vertragsablauf verlängert wird OHNE Tarifwechsel sollte man weitere 24 Monate halbe GG auf den jeweiligen Tarif bei Telering haben.

Ob Telering nun diese Klausel, welche auch schriftlich existiert, dann später einhalten wird, ist noch ungewiß! :twisted:

Warten wirs ab.

MFG
Noob

Matula
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Beitrag von Matula » 27.05.2010, 01:39

Bei den Schnipp-Tarifen verliert man jedenfalls die "halbe Grundgebühr" bei VVL...

Essotiger
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Re: Bei rechtzeitiger Verlängerung...

Beitrag von Essotiger » 27.05.2010, 08:37

Noob hat geschrieben:Kleine Insiderinfo zur halben GG bei Telering:

Solange der Vertrag in innerhalb der ersten 3 Monate vor Vertragsablauf verlängert wird OHNE Tarifwechsel sollte man weitere 24 Monate halbe GG auf den jeweiligen Tarif bei Telering haben.

Ob Telering nun diese Klausel, welche auch schriftlich existiert, dann später einhalten wird, ist noch ungewiß! :twisted:

Warten wirs ab.

MFG
Noob
Bitte was sind die erste 3 Monate vor Vertragsablauf? Das wären doch die die 3 Monate nach Vertragsabschluss! Da kann man doch gar nicht verlängern bzw. wäre das schon lange vorbei!

Alos ich weiß von einem umgestellten Schnipp auf Basta, wo die halbe GGB erhalten blieb. War die nicht für immer? Nur für 24 Monate?
Es ist selten zu früh und niemals zu spät!

Noob
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Re: Bei rechtzeitiger Verlängerung...

Beitrag von Noob » 27.05.2010, 12:28

Bitte was sind die erste 3 Monate vor Vertragsablauf? Das wären doch die die 3 Monate nach Vertragsabschluss! Da kann man doch gar nicht verlängern bzw. wäre das schon lange vorbei!
Bei Telering kann man bekanntlich (oder auch nicht) ab 3 Monate vor Vertragsablauf bereits verlängern :wink:
Letztes Jahr war es bis ca. Herbst auch so, daß man sogar ab 4 Monate vor Ablauf verlängern konnte.
Alos ich weiß von einem umgestellten Schnipp auf Basta, wo die halbe GGB erhalten blieb. War die nicht für immer? Nur für 24 Monate?
Eigentlich schon, so war es auch letztes Jahr der Fall wo viele Kunden ihre Schnipp-Tarife verlängert haben, jedoch wurde die halbe GG auf die Volle geschraubt, wenn man zur Verlängerung ein Handy mitnahm, bei Gutschrift blieb es die Halbe GG, auch für die Verlängerunsdauer.
Inzwischen hat Telering die AGBs leicht verändert, sodaß jeder bei VVL die volle GG bei Schnipptarife zu berappen hat, auch wenn KEIN Handy mitgenommen wird. :twisted:

LG
Noob

Azby
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Re: Bei rechtzeitiger Verlängerung...

Beitrag von Azby » 27.05.2010, 14:51

Noob hat geschrieben:Inzwischen hat Telering die AGBs leicht verändert, sodaß jeder bei VVL die volle GG bei Schnipptarife zu berappen hat, auch wenn KEIN Handy mitgenommen wird. :twisted:
Was heißt "Inzwischen"? Die letzte AGB-Änderung bei tele.ring fand endgültig am 4.5.2008 statt. >Link<
Wann waren die Schnipp-Tarife aktuell? :?:

Noob
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Re: Bei rechtzeitiger Verlängerung...

Beitrag von Noob » 27.05.2010, 15:21

Azby hat geschrieben:
Noob hat geschrieben:Inzwischen hat Telering die AGBs leicht verändert, sodaß jeder bei VVL die volle GG bei Schnipptarife zu berappen hat, auch wenn KEIN Handy mitgenommen wird. :twisted:
Was heißt "Inzwischen"? Die letzte AGB-Änderung bei tele.ring fand endgültig am 4.5.2008 statt. >Link<
Wann waren die Schnipp-Tarife aktuell? :?:
4.5.2008 war wohl ein offizielles Datum der Änderungen...wie soll man sich sonst erklären, daß Telering die Verlängerungsregelungen für unterschiedliche Tarife ändert wie und wann es ihnen paßt? :?:
Ich könnte hier eine lange Liste von Änderungen anführen welche nach deinem genannten Datum stattfanden :lol:

Und Schnipp-Tarife sind wohl immer für denjenigen aktuell, der sie nutzt :idea:

Gruß
Noob

Azby
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Re: Bei rechtzeitiger Verlängerung...

Beitrag von Azby » 27.05.2010, 16:43

Noob hat geschrieben:4.5.2008 war wohl ein offizielles Datum der Änderungen...wie soll man sich sonst erklären, daß Telering die Verlängerungsregelungen für unterschiedliche Tarife ändert wie und wann es ihnen paßt? :?:
Ich könnte hier eine lange Liste von Änderungen anführen welche nach deinem genannten Datum stattfanden :lol:
Das sind dann aber keine allgemeinen Geschäftsbedingungen!
Bedenke: Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müssen der Regulierungsbehörde angezeigt werden und rechtzeitig vor Inkrafttreten den Kunden bekannt gegeben werden. Die Kunden haben, sofern die Änderungen nicht ausschließlich begünstigend sind ein kostenloses Rücktrittsrecht - auch innerhalb einer etwaigen MVD. Von daher kann eine "versteckte" AGB-Änderung nicht rechtsgültig durchgeführt werden.
Noob hat geschrieben: Und Schnipp-Tarife sind wohl immer für denjenigen aktuell, der sie nutzt :idea:
Ich meinte, wann sie anmeldbar, also "aktuell" im Sinne der momentan aktuell erhältlichen Tarife waren.

Noob
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Re: Bei rechtzeitiger Verlängerung...

Beitrag von Noob » 27.05.2010, 17:09

Das sind dann aber keine allgemeinen Geschäftsbedingungen!
Es herrscht aber zu jedem geltenden Tarif eine Regelung, wo soll diese denn sonst dargelegt sein wenn nicht in den AGBs?
Ich meinte, wann sie anmeldbar, also "aktuell" im Sinne der momentan aktuell erhältlichen Tarife waren.
Achso...
Ich schätze auf 2007/2008...
Vielleicht weiß jemand andrer mehr?

Gruß
Noob

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Re: Bei rechtzeitiger Verlängerung...

Beitrag von Azby » 27.05.2010, 18:09

Noob hat geschrieben:Es herrscht aber zu jedem geltenden Tarif eine Regelung, wo soll diese denn sonst dargelegt sein wenn nicht in den AGBs?
AGB sind, wie der Name schon sagt, allgemeine Bestimmungen, die jedem Vertrag zugrunde gelegt werden. Allein schon deshalb beinhalten AGB nicht Sonderbestimmungen für jeden erdenklichen Tarif. Was du meinst, sind die Tarifbestimmunge für die einzelnen Tarife. Die können natürlich auch nicht ohne Konsequenzen einseitig für bestehende Verträge geändert werden.
Ich weiß nicht, wie die halbe Grundgebühr seinerzeit vereinbart wurde - scheinbar nur auf 24 Monate, wobei man dafür kein Handy bekommen hat. Die halbe GGB gilt dementsprechend nur für die ersten 24 Monate, danach läuft die Vergünstigung aus. Wenn nichts abweichendes geregelt ist, zahlt der Kunde nach 24 Monaten also die normale Grundgebühr ab dem 25. Monat. Es ergibt sich keine Pflicht für tele.ring, die halbe Grundgebühr weiter zu gewähren. Sie können das natürlich im Zuge einer Vertragsverlängerung machen, müssen es aber nicht, wenn eine solche Bestimmung nicht Vertragsinhalt (sei es durch AGB, Tarifbestimmungen oder Einzelvereinbarung) geworden ist.

Noob
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Beitrag von Noob » 27.05.2010, 18:36

Was du meinst, sind die Tarifbestimmunge für die einzelnen Tarife. Die können natürlich auch nicht ohne Konsequenzen einseitig für bestehende Verträge geändert werden.
GeNaU das meinte ich :D

Für die Schnipp-Tarife mag dies zwar sonst gelten, aber ich habe mir sogar den internen Newsletter von Telering kopiert wo zur halben GG von 2009 die entsprechende Verlängerungsklausel deklariert ist.

Würde mich interessieren wie viele Kunden dann später bei der Verlängerung "einfahren".

LG
Noob

Matula
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Beitrag von Matula » 28.05.2010, 03:46

Ich meldete meinen Schnipp im Dezember 2007 an.

Ja, ich hätte mir auch gedacht, dass der Bonus zumidnest bei VVL mit Gutschrift (also ohne Handy) erhalten bleibt. War für mich selbstverständlich. Aber zum Glück fragte ich trotzdem noch einmal bei tele.ring nach.

Eigentlich paradox: tele.ring tut alles gegen eine VVL. Normal sind sie doch gierig darauf. Naja, die Schnipp-Kunden mit Bonus sind ihnen offenbar nichts wert, eher Ballast als Gewinn.

Als ic hgestern anrief, hörte ich sogar mein "Kundenwert" sei zu gering. tele.ring vergibt also Benotungen, welcher Kunde wieviel wert ist.

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