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Verfasst: 07.06.2009, 15:17
von Boy2006
Das war für den Vater ja (scheinbar) Voraussetzung dafür, dass überhaupt ein Vertrag zustande kommt.
Trotzdem sind auch für ihm die AGB Gülltig wo drinnen steht:
2.2 Mitarbeiter und Vertreter von 3 sind nicht bevollmächtigt, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden zu treffen oder abweichende Bedingungen des Kunden zu akzeptieren. Für Verbraucher gilt diese Einschränkung nur, wenn 3 auf den Anmeldeformularen
besonders darauf hinweist und der Verbraucher von dieser Einschränkung weiß. Formlose Erklärungen von Mitarbeitern und Vertretern von 3 sind gültig, sofern jeweils eine wirksame Vollmacht besteht oder der Verbraucher den Mangel einer solchen Vollmacht nicht kennt.
Das heist egal was er sich mit den Verkäufer ausmacht es ist nicht gülltig.
:wink:
Ich nehme an es wurden nur Mehrwert SMS und Mehrwert Nummern gesperrt.

Verfasst: 07.06.2009, 15:36
von Azby
Boy2006 hat geschrieben:Das heist egal was er sich mit den Verkäufer ausmacht es ist nicht gülltig.
:wink:
Das ist Auslegungssache. Als durchschnittlich informierter Kunde muss er nicht wissen, was bei Drei in puncto Sperre alles möglich ist und was nicht.
Der Mitarbeiter ist schließlich auch "bevollmächtigt", einen Vertrag mit dir zu schließen und ihn durch Optionen an deine Bedürfnisse anzupassen. Wenn der Kunde davon ausgeht, dass eine Sperre möglich ist, kann er auch davon ausgehen, dass der Mitarbeiter fähig ist, diese Sperre einzurichten.
Außerdem steht in den AGB, dass die Mitarbeiter nicht befugt sind, individuelle Vereinbarungen zu treffen. Ich würde die Einrichtung einer Sperre, die normalerweise für so gut wie jeden Service möglich ist nicht als Sondervereinbarung ansehen...
Davon abgesehen kann man schon von einer Täuschung reden, wenn der Mitarbeiter dem Kunden vorgaukelt, eine "normale" Sperre einzurichten, wenn dies gar nicht möglich ist. Der Mitarbeiter muss wissen, dass es nicht möglich ist, schließlich kann er die Sperre ja nirgends eingeben. Der Mitarbeiter muss den Kunden eindeutig hinters Licht geführt haben.

Verfasst: 07.06.2009, 15:41
von Boy2006
So neben bei der Händler kann keine Sperren einrichten man kann nur sowas hin faxen oder Telefonisch machen.

Verfasst: 07.06.2009, 17:08
von volga10
und warum gewann dann DREI nicht den Prozes

Verfasst: 07.06.2009, 17:17
von Boy2006
Es war kein Prozess.
Weist du ob auch Drei angehört worden war ?

Verfasst: 07.06.2009, 21:53
von Azby
hypkin hat geschrieben:ja eh und dann kriegt man ne bestätigung per post. und da steht nochmal genau drin was gesperrt wurde.
Die Frage ist vielmehr: Muss der Kunde wissen, dass sowas gar nicht möglich ist?
Die Sperre von Mehrwertnummern oder von Roaming ist auch problemlos über die Hotline möglich (zumindest bei one, als ich noch bei one war). Auch da habe ich nie eine schriftliche Bestätigung bekommen und die Sperre war aber eingestellt.
Ich bleibe dabei: Der Kunde muss doch nicht wissen, welche Services man bei seinem Betreiber sperren kann und welche nicht. Und spätestens wenn der Mitarbeiter behauptet, er sperrt den Service für den Kunden, sollte der Kunde soweit in die Aussage des Mitarbeiters (=Verkäufers - ein Verkäufer sollte wissen, was er verkauft) vertrauen können. Nur weil ein Mitarbeiter sich hohe Provisionen erwartet heißt das nicht, dass er dem Kunden jeden Blödsinn einreden kann und sich dann einfach drauf ausreden kann, dass er das gar nicht machen hätte dürfen - der Mitarbeiter sollte vorher wissen, was er vereinbaren darf und was nicht.

Verfasst: 07.06.2009, 22:46
von Boy2006
Gerade in Grossmärkte wird gelogen das sich die balken biegen.

Verfasst: 08.06.2009, 16:11
von anton
Boy2006 hat geschrieben:
Das war für den Vater ja (scheinbar) Voraussetzung dafür, dass überhaupt ein Vertrag zustande kommt.
Trotzdem sind auch für ihm die AGB Gülltig wo drinnen steht:
2.2 Mitarbeiter und Vertreter von 3 sind nicht bevollmächtigt, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden zu treffen oder abweichende Bedingungen des Kunden zu akzeptieren. Für Verbraucher gilt diese Einschränkung nur, wenn 3 auf den Anmeldeformularen
besonders darauf hinweist und der Verbraucher von dieser Einschränkung weiß. Formlose Erklärungen von Mitarbeitern und Vertretern von 3 sind gültig, sofern jeweils eine wirksame Vollmacht besteht oder der Verbraucher den Mangel einer solchen Vollmacht nicht kennt.
Das heist egal was er sich mit den Verkäufer ausmacht es ist nicht gülltig.
:wink:
Ich nehme an es wurden nur Mehrwert SMS und Mehrwert Nummern gesperrt.
Also ich würde diesen Paragrafen 2.2 auf Bereiche des Vertrags beziehen - also auf die GG oder irgendwelche Boni.

Für mich ist nicht erkennbar, dass ein Anbieter verschiedene Nummer nicht sperrn kann oder das mobile Inet (mit kostenpflichtigen Inhalten).

Und wenn der Vater sich im Vorfeld schlau gemacht hat und weiss, dass es kostenpflichtige Videos und sonstige "Ferkeleien" im PlanetS3x bei DREI gibt, dann finde ich es schon ausreichend. Er weiss um die Gefahr und der Mitarbeiter, der ihm den Vertrag erklärt hat, hat das Problem des Vaters anscheinend auch verstanden.

Und wenn nun bestätigt wird, dass die KOSTENPFLICHTIGEN Inhalte unter Planet3 geblockt werden können und der Vater NUR unter dieser Bedingung den Vertrag unterschreibt, ist das Thema durch denke ich. Der Mitarbeiter bei DREI hat den Kunden in Sicherheit gewogen und ihn damit getäuscht (ob nun vorsätzlich oder nicht).

Wenn ich im Ausland kein Roaming haben will, denke ICH, dass das komplizierter durchzusetzen ist, als Planet3 einzuschränken - denn das wird direkt bei DREI "gehostet". Das Roaming läuft über einen anderen Anbieter (eben den Roamingpartner) - und da kann jeder Kunde im Kundenbereich rumfingern und Roaming de-/aktivieren.

Ich kann den Vater zu 100% verstehen und schiebe DREI den schwarzen Peter ganz breit grinsend rüber. Es geht um Sonderabredungen oder Bedingungen des Kunden - und auf Planet3 würde ich die nicht beziehen, da es nicht direkt Grundlage des Vertrages ist. Zumindest ist meine Auffassung, dass ein Handy ein Telefon ohne Schnur ist .... (Handi koi Schnur) - und da ist der Vater bereit einen Vertrag abzuschliessen. Und wenn Zusatzdienste blockbar sind, wie Roaming, erwarte ich als Kunde, dass es auch möglich ist versch. Telefonnummern zu blocken oder eben wie in diesem Fall, Planet3 ohne Kosten für "Mehrwertdienste" nutzen zu können.

Und mit dem Eingeständnis von DREI ist klar, dass DREI sich nicht sicher ist, die Kosten durchsetzten (gerichtlich) zu können.

Andy

Verfasst: 08.06.2009, 16:42
von Boy2006
Der Mitarbeiter bei DREI hat den Kunden in Sicherheit gewogen
Weist du wo er es angemeldet hat ?

Verfasst: 08.06.2009, 16:47
von anton
naja - so ne Info hat er sicher nicht per Mail von der Hotline erhalten.... da hat ihm wohl so nen Vertragsschüttler einen ins Ohr gehustet ;-)

Andy