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Verfasst: 01.07.2007, 12:05
von HighFish
Bin nun schon seit längerer Zeit bei No-Telekom und muss sagen, ich bin zufrieden.
Gibt keine Probleme !

Verfasst: 01.07.2007, 16:34
von roro
Gibt die überhaupt noch. Im Internet sind sie nicht mehr zu finden.

Verfasst: 01.07.2007, 18:33
von HighFish
Weiß nicht genau !
Jedenfalls läuft bei mir noch alles !

Verfasst: 04.07.2007, 16:48
von HighFish
Die Homepage von No-Telekom wird im August neu aufgesetzt. Neue Produkte.

Verfasst: 08.03.2009, 14:58
von HighFish
Vielleicht auch nicht :-)

So Leute, jetzt ist es an der Zeit meinen Vertrag zu kündigen, da es schon längst billigere Sachen gibt.

Verfasst: 08.03.2009, 15:04
von HighFish
Habe an Inode Business per Mail geschrieben.

Die meinten dann das ich bis Jänner 2011 noch Vertragsbindung habe !!!

Ich hatte bei No-Telekom aber nur eine 24 Monatige Vertragsbindung unterschrieben.

Was kann ich da jetzt machen ?

Kann mir einer von euch helfen ?

Lg.
Michael

Verfasst: 08.03.2009, 16:41
von Boy2006
Der Vertrag hat sich vielleicht um weitere 2 Jahre verlängert ?

Verfasst: 11.03.2009, 14:25
von HighFish
Ja, aber ohne das ich darüber informiert worden bin !

Dürfen die das so einfach ?

Verfasst: 11.03.2009, 14:44
von Boy2006
Was steht in den AGB ?

Verfasst: 11.03.2009, 15:33
von ray81
Ja, schau in die AGB ... wenn drin steht, Kündigungsfrist 3 Monate - sollte nicht gekündigt worden sein, verlängert sich der Vertrag um weitere 2 Jahre ... da hast du Pech ... du solltest dich allerdings erkundigen, ob eine Verlängerung nach den ersten 2 Jahren um weitere 2 Jahre erlaubt ist ... vielleicht ja maximal nur um ein weiteres Jahr! Info, bei der RTR ...

Dürfen die das? Nun, wieso sollten sie dich informieren, wenn das, ich nehme an, in deinen AGBs steht ... du mußt dich schon selbst darum kümmern ... ich kenne keinen Anbieter, der seinen Kunden informiert, dass er jetzt kündigen muss, wenn er nicht eine weitere Verlängerung um ein Jahr haben möchte :wink:

Verfasst: 11.03.2009, 17:27
von tullista
In diesem Thread http://tarifcheck.at/forum/viewtopic.ph ... highlight=
hab ich kurz die verschiedenen Fassungen der inode AGB´s zitiert.

Das könnte für Dich interessant sein:

Dann gilt in den AGB bis 300906:

4.3. Verbraucher können Verträge, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über
einem Jahr abgeschlossen werden, durch schriftliche Kündigung oder online im dafür eingerichteten
Kundenbereich unter www.inode.at unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf
des ersten Jahres, danach zum Ablauf eines Halbjahres aufkündigen. Verbraucher werden auf ihr
Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung allenfalls eintretenden Rechtsfolgen (Verlängerung
der Vertragsbindung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen werden.

Verfasst: 11.03.2009, 17:30
von tullista
Doppelpost.

Verfasst: 12.03.2009, 12:50
von citizen
Wie immer, herrscht auch in diesem thread gefährliches Halbwissen.

Zur Sache:

Wenn sich ein Vertrag aufgrund fehlender Kündigung automatisch verlängert, hat der Unternehmer laut Konsumentenschutzgesetz den Konsumenten vor Ablauf der Kündigungsfrist darauf hinzuweisen, dass es nun zu einer Verlängerung des Vertrages kommt, wenn nicht gekündigt wird. Dass muss jedes Jahr (bzw. alle 24 Monate, ist vertragslaufzeitabhängig) gemacht werden.

Fazit: Dein Provider hätte es machen müssen. Hat er es nicht gemacht, mach von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und teile das den Herrschaften mit.

Weiteres Fazit: Nur weil sich alle Provider nicht an das KSchG halten, heisst das noch lange nicht dass das rechtlich in Ordnung ist.

Verfasst: 12.03.2009, 13:58
von ray81
Naja für Infos mit Gewähr gibt es Anwälte ...

ich lasse mich gerne aufklären, vielen Dank für den Hinweis!!! Sehr wichtig!

Es ist so, dass es laut KschG gesetzeswidrig ist, eine "stillschweigende Vertragsverlängerung", der Kunde muss darüber informiert werden, nur die gängige Praxis ist nicht so ... dennoch das Recht besteht!

http://help.orf.at/?story=2102

Ein kleines Problem im oben genannten Fall:

Wenn Sie aber die Kündigungsfrist bereits versäumt haben, dann berufen Sie sich auf § 6 Abs 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz und bestehen darauf, dass der Vertrag einfach abgelaufen ist.
Wenn Sie in dieser Situation aber weitere Zahlungen leisten und Leistungen in Anspruch nehmen, dann käme es zu einer stillschweigenden Vertragsverlängerung. In solchen Fällen sollten Sie sich also rechtzeitig - vor einer Zahlung - in einer Konsumentenberatungsstelle beraten lassen.

http://www.verbraucherrecht.at/developm ... php?id=568

Verfasst: 12.03.2009, 15:43
von citizen
ray81 hat geschrieben:Naja für Infos mit Gewähr gibt es Anwälte ...
Du hast völlig recht. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass man Infos aus Foren immer kritisch beleuchten sollte.

Es gibt viele tolle Hinweise und Tipps, die auch mir schon oft geholfen haben.

Aber in einigen Foren (nicht hier) habe ich schon von Infos gelesen, dass mir die Haare zu Berge standen. Und diese Infos wurden mit einer Bestimmtheit weitergegeben, so dass der Eindruck entstand, man ist einem Experten gegenüber.

Drum prüfe, was sich im Forum findet. :D