Seite 2 von 2

Verfasst: 21.11.2005, 12:14
von brus
Anonymous hat geschrieben:
Es entsteht ja kein Schaden und ist sicherlich auch nicht nachweisbar.
Fällt dir schön langsam auf, wo das Problem liegt?
Nein. Privat ist privat.

Verfasst: 21.11.2005, 13:51
von Stefan
@Gast, du solltest mal statt einem drittsemestrigen Jusstudenten einen nehmen, der schon fast fertig ist.
Vollstreckbarkeit hast du nach der 1. Instant schon, sofern es rechtskräftig ist und weder beeinsprucht noch revidiert wird; also bei einem normalen "Dorfgericht" schon.
Schau dir mal an, was ein Instanzenweg ist, oder besser gesagt, frag deinen noch nicht zertifizierten Jusberater, der selbst noch etwas Beratung nötig hätte - aber der studiert eh noch brav weiter, der wirds noch lernen - im Gegensatz zu dir.

Und wo steht das Wort "Kopierschutz", auf das du dich immer beziehst??? "Cracking" heißt nicht "Kopierschutz".
Hast du dich jetzt schon einmal informiert, ob das "klonen" einer SIM per AGB erlaubt oder verboten ist? Bevor du mir da keine verbindliche Aussage lieferst, kannst du dir das "Achtung-Illegal-Gesülze" einverleiben.

Grüße
Stefan

Verfasst: 21.11.2005, 15:06
von metal-heli
eben @stefan

und @rohrspatz, cracking kann illegal kopieren heißen, muss aber nicht. cracking ist ebenso ein synonym für cds kopieren, die nicht unter GPL, etc stehen, sondern eben für Programme die bezahlt wird.

wortwörtlich übersetzt heißt cracking außerdem mehr oder weniger knacken/geknackt (aber das weißt du ja eh) - tja, nur das heißt noch lange nicht dass es illegal ist.