Gehalt eines Richters
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Gehalt eines Richters
Erhält ein Richter ein Fixgehalt oder ist es abhängig von der "Auftragslage"?
Re: Gehalt eines Richters
Das Richtergehalt ist fix.Wowo hat geschrieben:Erhält ein Richter ein Fixgehalt oder ist es abhängig von der "Auftragslage"?
Die Höhe hängt davon ab, wie lange er schon im (Richter-)Dienst ist und ob es sich um einen BG-, LG-, VwG-, OLG- oder OGH-Richter handelt.
Nach § 66 Abs 3 RStDG gilt: "Mit dem Gehalt sind alle mengenmäßigen und zeitlichen Mehrleistungen abgegolten."
Ausnahmen gibt's für Strafrichter mit Journaldiensten und Rufbereitschaft.
Ob aber gerade viele Verfahren anfallen oder wenig, ist für die Höhe des Gehalts nicht von Relevanz.
Ja.Wowo hat geschrieben:Das heißt, meine Vermutung, der Richter will in meiner Causa den Prozess aus pekuniären Gründen sinnlos verlängern, kann ich zu Grabe tragen?
Es werden für die einzelnen Gerichte und Richter Statistiken geführt, wie viele (streitige) Verfahren sie führen und abgeschlossen haben. Sobald das Verfahren begonnen hat liegt es also eher im Interesse des Richters, den Fall abzuschließen und nicht sinnlos zu verlängern - vorausgesetzt der Richter hat Interesse daran, dass seine Statistik "gut" ist.
Nachdem er keine Überstunden bezahlt bekommt, ist jede sinnlose Verhandlungsstunde für den Richter praktisch unbezahlte Zusatzarbeit.
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